Protokoll der Sitzung vom 17.10.2012

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da, lieber Kollege Scherer, Entschuldigung, haben Sie entweder keine Ahnung vom Internet, dann tut es mir leid,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

aber eine direkte Kommunikation, die nur zwischen zwei Personen stattfindet, unterliegt dem Post- und Fernmeldegeheimnis. Es ist eine ganz persönliche Meldung, die weder öffentlich ist noch zum Mitlesen war, noch irgendwie frei zugänglich. Sie war nur zugänglich über das beschlagnahmte Handy bei dem Personalrat Kräuter,

(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Wie beim Brief.)

dessen Daten ausgelesen wurden über die Polizei, die dort die Beschlagnahme vorgenommen hat und eine TKÜ war dazu nicht angewiesen. Da, Kollege Scherer, hätten Sie mal Artikel 56 unserer Verfassung weiterlesen sollen. Artikel 56 Abs. 3 sagt: „Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht“, auf das Sie hingewiesen haben, „reicht, dürfen Schriftstücke und andere Datenträger und Dateien weder beschlagnahmt noch genutzt werden.“ Das heißt, die Datei der Kollegin Renner, die mit dem Personalrat und dem GdP-Funktionär in direktem MailKontakt steht, und der Weg dahin ist völlig egal, ob sie eine Brieftaube geschickt hätte, ob sie eine Rohrpost geschickt hätte, ob sie die Deutsche Bundespost benutzt hätte oder eine E-Mail, es ist völlig egal.

(Beifall DIE LINKE)

Die Polizei hätte spätestens an dieser Stelle in ihrer Ermittlung gegen den Kollegen Kräuter - wir reden heute nicht über den Kollegen Kräuter - da hoffe ich, dass schnellstens das Verfahren eingestellt wird, dazu hat der Kollege Meyer eben ausführlich dargestellt, dass bei 571 verteilten Dokumenten ja wohl schlecht die Frage gestellt werden kann, wieso nun ausgerechnet der GdP-Funktionär und Personalrat Kräuter derjenige war, nur weil er vorher dem MDR ein Interview gegeben hat. Da schließt sich der Kreis, dass nämlich gleichzeitig bei dem Absaugen der Daten die Daten von Herrn Kendzia

(Abg. Bergner)

mit abgesaugt worden sind. Ich grüße Sie herzlich, Herr Kendzia, und freue mich, dass Sie und Ihre Kollegen

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

den Medienpreis des Landespresseballs und der Landespressekonferenz erhalten haben für Ihre gute Recherchearbeit. Danke schön dafür. Dass Ihre Daten gleich mit abgesaugt worden sind, halte ich für einen Skandal und deswegen geht es doch auch um mehr als Immunität und Indemnität, es geht um die Frage der Beschlagnahme, die nicht erfolgen darf, und es geht um eine unangemessene polizeiliche Maßnahme. Kolleginnen und Kollegen, ich finde,…

Herr Abgeordneter, schauen Sie bitte mal auf die Redezeit.

Bitte gerne. Ich finde, dass der Justizminister hierzu gar nicht antworten sollte, sondern ich würde mich freuen, wenn der Innenminister dazu antworten würde, denn es geht um die Thüringer Polizei.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Lieber Herr Geibert, es geht nicht um Sie, Sie wissen dass ich Ihnen den Rücken gestärkt habe.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich wollte nur deutlich machen, es geht um unser aller Rechte. Lassen wir sie uns nicht von der Polizei kaputt machen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Marx das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, eines muss ich voranstellen: Die Preisgabe dienstlicher Geheimnisse ist kein Bagatelldelikt und bei der Einsatzplanung für den Papstbesuch, die auch mögliche Schwachstellen auswies, handelte es sich ganz offenkundig nicht um überflüssige Geheimniskrämerei. Das Recht und sogar die Pflicht der betroffenen Behörde zur Ermittlung eines Täters kön

nen deshalb nicht infrage stehen. Infrage steht hier aufgrund in der Öffentlichkeit bekannt gewordener Details allerdings die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der durchgeführten Ermittlungen. Wenn die veröffentlichten Angaben stimmen, konnte ein Tatnachweis gegenüber dem Beschuldigten nicht erbracht werden. Anstelle von Tatsachen sollte sodann eine Art Psychogramm beweisen, warum die Tat zum Beschuldigten passe und er deswegen als Täter infrage kommen müsste. Abgeleitet wird die Eignung des Beschuldigten für die Tatausführung aus sozialen Kontakten zu Journalisten und Abgeordnetenkollegen, insbesondere der Kollegin Renner, obwohl bei den Ermittlungen unter Umständen widerrechtlich erfasste und ausgewertete Dialoge und Anfragen den fraglichen Dienstbefehl wohl gar nicht betroffen haben. Richtig abenteuerlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es, wenn der Verdacht der Abschöpfung darauf gestützt wird, dass Journalisten, die über den Einsatzbefehl berichtet haben, doch auch eine Facebook-Freundschaft zum Beschuldigten unterhalten haben sollen. Hieraus soll sich ebenfalls ein Verdachtsmoment für die Eigenschaft als Quelle der Journalisten ergeben. Jetzt habe ich einmal nachrecherchiert, ob man denn ohne Hacken an die Facebook-Freundesliste des betreffenden Journalisten kommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht tatsächlich ohne Rechtsverstoß. Mit einem eigenen FacebookAnschluss lässt sich die Facebook-Freundesliste dieses Journalisten öffnen. Sie ist für alle Facebook-Nutzer offen. Der Journalist hat 190 Facebook-Freunde, darunter den Beschuldigten. Das ist aber leider keine Entwarnung, höchstens in Bezug darauf, dass man sagen kann, die Freundesliste ist nicht ungesetzlich ermittelt worden, aber bei der Auswertung geht es ja weiter. Wenn nun nämlich alle Facebook-Freunde als potenzielle Geheimnisverräter an diesen Journalisten gelten sollen, habe ich jetzt eine sehr unangenehme Nachricht für Sie hier im Haus. Ich könnte Ihnen nämlich jetzt die Namen von etlichen Landtagskolleginnen und -kollegen, darunter auch von mehreren Kolleginnen und Kollegen aus der stärksten Fraktion dieses Hauses auf der Freundesliste des Journalisten vorlesen und nach der Logik der geführten Ermittlungen müsste ich Sie dann ebenfalls unter Geheimnisverratsverdacht wegen Sozialkontakt stellen. Ich erspare das Ihnen und mir. Sie würden es zu Recht als Zumutung werten, auf diese lächerliche Weise hier als vermeintliche verräterische Quelle der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft geoutet zu werden. Aber eines können Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt tun, die Qualität derartiger Ermittlungsansätze selber zu bewerten, nämlich als mangelhaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo Kaffeesatzlesen Erkenntnis ersetzen soll und dann andere einbezogen werden, die mit dem Sachverhalt nur am Rande zu tun haben, beginnt ganz offenkundig ein ungerechtfertigter Angriff auf die Pressefreiheit

(Abg. Ramelow)

und auch auf das Recht zur Unterhaltung von Kontakten zu Abgeordneten. Hierzu wurde von den Kollegen Meyer und Bergner und auch schon von Herrn Ramelow sehr viel Richtiges gesagt und dem kann ich mich weitestgehend anschließen.

Auf einen Aspekt möchte ich aber hier auch noch eingehen. Was, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eigentlich los bei unserer Polizei, wenn es doch immer wieder zu Durchstechereien kommt? Was unternimmt eine Polizeiführung, um die Ursachen von Illoyalität im Haus einmal grundsätzlich und präventiv in den Blick zu nehmen? Muss nicht auch Verdrossenheit bei Beamten herrschen, die sich derartig verhalten? Was ist denn eigentlich zu tun, um die Corporate Identity in der Polizei zu verbessern? Ermittlungsexzesse geben auf diese Fragen keine Antwort.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Hier sehe ich neben der Justiz auch das Innenministerium als betroffen an und erhoffe mir deshalb von beiden Häusern äußerste Sorgfalt bei der Vermeidung unzulässiger und ungeeigneter Ermittlungsmethoden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Landesregierung hat der Justizminister das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Staatsanwaltschaft Meiningen führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten der Polizeidirektion Saalfeld wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Wir haben mehrfach eben den Sachverhalt gehört. Ich will ihn noch einmal aus meiner Sicht kurz schildern:

Durch den MDR Thüringen wurde am 20. und 21. September 2011 über Internet und Radio eine Information zum Besuch von Papst Benedikt in Thüringen verbreitet. Unter anderem wurde veröffentlicht, dass dem MDR Thüringen der 61-seitige, streng vertrauliche Bericht, der Einsatzbefehl des Thüringer Innenministeriums und eine Gefährdungsanalyse des Thüringer Landeskriminalamts vorliegen. Mit Schreiben vom 23. September 2011 beauftragte das Innenministerium die Kriminalpolizei Suhl mit den Ermittlungen zum Verdacht der Verletzung des Dienstgeheimnisses in einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353 b des Strafgesetzbuches gegen Unbekannt und erteilte die hierfür erforderliche Verfolgungsermächtigung nach § 353 e Abs. 4 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. In der Fernsehsendung „Thüringen Spezial“ des MDR am 2. No

vember 2011 erfolgte dann eine weitere Berichterstattung zum Papstbesuch, indem erneut u.a. auf den dem MDR vorliegenden Einsatzbefehl Bezug genommen wurde. Anschließend wurde der Einsatzbefehl neben einem sogenannten Gefährdungslagebild zu einem Einsatzprotokoll in einem Ringordner öffentlich präsentiert. Anhand dieser Filmaufnahmen konnte der gezeigte Einsatzbefehl als zweiter Entwurf des Einsatzbefehls vom 30. August 2011, der als Verschlusssache - VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH - gekennzeichnet war, identifiziert werden. Aus der Veröffentlichung des MDR ergab sich der Verdacht, dass ein Bediensteter der Thüringer Polizei dem MDR dienstliche Unterlagen unerlaubt zur Verfügung gestellt hat. Nach der Durchführungen von Ermittlungen verdichtete sich der Verdachtsmoment zu einem Anfangsverdacht gegen einen Polizeibeamten der Polizeidirektion Saalfeld. Mit Beschlüssen vom 19. Dezember 2011 ordnete dann das Amtsgericht Meiningen u.a. die Durchsuchung der Wohnung und anderer Räumlichkeiten des beschuldigten Polizeibeamten sowie seines E-Mail-Accountes und gleichzeitig die Beschlagnahme von Abschriften und Spuren des Einsatzbefehls zum Papstbesuch sowie von Computern und Computertechnik und Speichermedien an. Dies umfasst auch Mobiltelefone. Die Anordnung der Durchsuchung und der Beschlagnahme erfolgten auf der Rechtsgrundlage der allgemeinen Beschlagnahmevorschriften der §§ 98 ff. Strafprozessordnung, das Auslesen gespeicherter Inhalte der Geräte erfolgte nach § 110 der Strafprozessordnung. Dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Sie kann dies jedoch auf Ermittlungspersonen, also auf Polizeibeamte übertragen. Diese Übertragung ist im vorliegenden Fall durch die Staatsanwaltschaft Meiningen vorgenommen worden. Bei Durchsuchungsmaßnahmen bei dem beschuldigten Polizisten am 17. Januar 2012 wurden zahlreiche Datenträger, Informationstechnik sichergestellt, die in der Folgezeit durch die Kriminalpolizei ausgewertet wurde. Dabei wurden auch Kontaktdaten aus Handys und sichergestellter Computertechnik gesichert. Bei der Auswertung eines bei dem Beschuldigten sichergestellten Smartphones der Marke Samsung durch Polizeibeamte wurde eine von der Abgeordneten des Thüringer Landtags Martina Renner über Facebook an den Beschuldigten am 11. Januar 2012 übersandte Nachricht gefunden.

Wenn, wie nach dem jetzigen Erkenntnisstand, bei der Auslese von Kontaktdaten aus dem genannten Smartphone des Polizeibeamten auch Kontakte zu Landtagsabgeordneten festgestellt worden sind, wird ein Abgeordneter weder im Sinne des Artikels 55 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen zur Verantwortung gezogen noch zielgerichtet in seiner persönlichen Freiheit beeinträchtigt. Insoweit wäre die Auslese der Kontaktdaten aus dem oben genannten Smartphone strafprozessual zulässig

(Abg. Marx)

und greife nicht in den Schutzbereich der Abgeordnetenrechte ein.

Anders wäre die Rechtslage möglicherweise, wenn sich Aktionen der Ermittlungsbehörden zielgerichtet gegen Abgeordnetenkontakte gerichtet hätten. Dies trifft vorliegend nach meinen Informationen jedoch nicht zu. Die Ermittlungsmaßnahmen selbst richteten sich nicht gegen Abgeordnete. Vielmehr stellt sich die Situation so dar, dass die Landtagsabgeordnete eine Anfrage an den beschuldigten Polizisten gestellt hatte, diese Anfrage fand sich auf dem Smartphone des beschuldigten Polizisten. Von Ausspähung kann insoweit keine Rede sein.

Informationen über den Facebook Account des beschuldigten Polizeibeamten hat die Polizei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Meiningen beim Betreiber nicht eingeholt. Auch die Abgeordnete König war nicht Gegenstand von Ermittlungsmaßnahmen. Zu der Landtagsabgeordneten Katharina König wurde im polizeilichen Abschlussbericht der Kriminalpolizeiinspektion Suhl mitgeteilt, dass bei der Auswertung der sichergestellten Datenträger des Polizeibeamten ein Kontakt des Beschuldigten zu der Landtagsabgeordneten festgestellt werden könne. Sie habe im Übrigen ihr Jugend- und Wahlkreisbüro in Saalfeld. Dieses Wahlkreisbüro habe ebenfalls öffentlich kritisch Stellung genommen zu dem gegen den Polizeibeamten geführten Ermittlungsverfahren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, eine Bewertung des Abschlussberichts der Kriminalpolizei durch die Staatsanwaltschaft Meiningen ist bisher nicht erfolgt. Im Rahmen einer vorläufigen rechtlichen Bewertung komme ich zu dem Ergebnis, dass auch der in § 160 a Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 der Strafprozessordnung statuierte Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen, in diesem Fall Mitglieder des Landtags, durch die bisherigen Ermittlungsmaßnahmen nicht verletzt wurden. Ermittlungsverfahren gegen Presse- und Medienvertreter wurden im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Polizeibeamten der Polizeidirektion Saalfeld durch die Staatsanwaltschaft Meiningen ebenfalls bislang nicht eingeleitet.

Lassen Sie mich kurz noch auf die Recherchen der Polizei in sozialen Netzwerken zu sprechen kommen. Recherchen im öffentlich zugänglichen Bereich von sozialen Netzwerken sind in der Regel unbedenklich. Anders verhielte es sich allerdings bei Recherchen in nicht öffentlichen Bereichen. Ob dies vorliegend der Fall gewesen ist, kann ich im Moment nicht abschließend beurteilen. Das Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte hat die Staatsanwaltschaft Meiningen noch nicht abgeschlossen. Der beschuldigte Polizeibeamte hat im Übrigen angekündigt, über seinen Verteidiger noch eine Ein

lassung abgeben zu wollen. Mit dieser rechnet die Staatsanwaltschaft Meiningen bis Ende Oktober.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich biete auch an und werde das tun, nach dem Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, den Justizund Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags umfassend über die Ergebnisse und auch über die eine noch offengebliebene Tatsachenfrage dann zu unterrichten. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Ich kann damit den 5. Teil der Aktuellen Stunde schließen und damit die Aktuelle Stunde insgesamt.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 1 der regulären Tagesordnung auf

Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3895 dazu: Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses - Drucksache 5/4942

ZWEITE BERATUNG

Frau Abgeordnete Berninger hat das Wort zur Berichterstattung aus dem Justiz- und Verfassungsausschuss.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Jetzt hätte ich es fast verpasst. „Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und anderer Gesetze“, der Gesetzentwurf liegt Ihnen vor in der Drucksache 5/3895. Es ist ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vom 18. Januar 2012, mit dem die Fraktion DIE LINKE das geltende Thüringer Untersuchungsausschussgesetz hinsichtlich der Stärkung der Rechte von Untersuchungsausschüssen, insbesondere solcher auf Grundlage eines Minderheitenantrags so novellieren möchte, dass es zu einem wirksamen Kontrollwerkzeug des Parlaments, insbesondere der Opposition als Minderheit gegenüber der Regierung wird, zum Beispiel durch eine weitgehend ungehinderte und unabhängige Sachverhaltsaufklärung.

DIE LINKE schlägt unter anderem in ihrem Gesetzentwurf Regelungen zur Ausweitung des Untersuchungsauftrags, zur Einsetzung eines Unterausschusses als Minderheitenrecht, Regelungen zur Einführung eines unabhängigen Ermittlungsbeauftragten, wie es ihn im Bundestag schon gibt, die Einführung eines alternativen Abschlussberichts als

(Minister Dr. Poppenhäger)

Sondervotum der Ausschussminderheit und - weiteres Beispiel - einen leichteren Zugang zu den Unterlagen von Untersuchungsausschüssen für die Öffentlichkeit, zum Beispiel für Universitäten und Journalistinnen vor.