Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Bitte schön, Frau Rothe-Beinlich.

Ich hätte zwei Nachfragen: Einmal zu Frage 2 – das ist eine ähnliche Frage, wie sie auch schon meine Kollegin Henfling gestellt hat. Sie haben gesagt, Sie haben noch keine Erkenntnisse. Wenn diese vorliegen, könnten wir die dann nachgereicht bekommen, was die Einnahmen anbelangt?

Die zweite Frage, die ich habe, lautet: Sie haben bei den Auflagen vorgetragen, dass es in den Auflagen ein absolutes Alkoholverbot gegeben hat. Wir wissen alle, dass dieses aber vom Gericht teilweise aufgehoben wurde. Ab 20.00 Uhr konnten Bier und Biermischgetränke ausgereicht werden. Davon abgesehen gab es ja die Tankstelle 30 Meter weiter, an der sich betankt wurde. Mich würde interessieren, wie die Landesregierung die Aufhebung dieses absoluten Alkoholverbots bewertet.

Erste Frage: Die Zusicherung kann ich Ihnen gern geben, dass nach Vorliegen der Erkenntnisse über die Einnahmen Ihnen diese mitgeteilt werden.

Zum Zweiten ist die Aufhebung des Alkoholverbots eine gerichtliche Entscheidung und die entzieht sich einer Bewertung durch die Landesregierung.

(Staatssekretär Höhn)

Gibt es weitere Nachfragen? Herr Kummer, bitte.

Herr Staatssekretär, ist denn bekannt, dass es nach Ende des Alkoholverbots unter anderem durch zu hohen Alkoholgenuss zu Straftaten kam? Sie haben vorhin aufgelistet, dass es eine ganze Reihe von Straftaten gegeben hat. Kann man Straftaten, die es nach Ende des Alkoholverbots gegeben hat, in Zusammenhang mit der Alkoholwirkung stellen?

Da habe ich zwar eine Vermutung, aber das wäre keine fundierte Grundlage für eine Antwort der Landesregierung, sodass ich Ihnen anbiete, die Beantwortung der Frage schriftlich nachzureichen.

Eine Nachfragemöglichkeit bestünde noch, aber ich sehe sie nicht. Dann schließe ich die Fragestunde für heute und wir kommen jetzt vereinbarungsgemäß zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 21

Wahl, Ernennung und Vereidigung des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5853

Der Landtag hatte in seiner 154. Sitzung am 22. Mai 2014 gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes Herrn Prof. Dr. Manfred Aschke als Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gewählt. Herr Prof. Dr. Aschke hat am 21. März 2018 sein 68. Lebensjahr vollendet. Gemäß § 4 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes kann nur Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sein, wer das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für die Nachwahl haben die Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Herrn Dr. h.c. Stefan Kaufmann, Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts, vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/5853 vor.

Die Wahl erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags, also mindestens 61 Stimmen.

Dazu wird wie folgt verfahren: Für die Wahl erhält jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Es kann entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ angekreuzt werden.

Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Dr. Martin-Gehl, Kobelt und Tischner. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Dirk Adams, Dagmar Becker, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Andreas Bühl, Christian Carius, Steffen Dittes, Volker Emde, Kati Engel, Wolfgang Fiedler, Kristin Floßmann, Jörg Geibert, Siegfried Gentele, Manfred Grob, Stefan Gruhner, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Steffen Harzer, Dieter Hausold, Oskar Helmerich, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Gudrun Holbe, Elke Holzapfel, Mike Huster, Margit Jung, Ralf Kalich, Jörg Kellner, Olaf Kießling, Roberto Kobelt, Katharina KönigPreuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck, Rainer Kräuter, Jens Krumpe, Jörg Kubitzki, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Diana Lehmann, Ina Leukefeld.

Lieberknecht, Christine; Liebetrau, Christina; Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rietschel, Klaus; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scheerschmidt, Claudia; Scherer, Manfred; Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.

Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Ich stelle folgendes Wahlergebnis fest: Auf den Wahlvorschlag in der Drucksache 6/5853 sind 72 Jastimmen entfallen. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl – das sind 61 Stimmen – erreicht. Herr Kaufmann kommt auch schon. Ich gratuliere Ihnen schon mal sehr herzlich hier vom Mikrofon aus und gehe davon aus, dass Sie, Herr Dr. Stefan Kaufmann, die Wahl annehmen.

(Zuruf Dr. Kaufmann: Ich nehme die Wahl an!)

Wunderbar. Dann kommen wir nun zur Ernennung und Vereidigung von Herrn Dr. Kaufmann, die vom Präsidenten vorgenommen wird.

Herr Dr. Stefan Kaufmann, zunächst darf ich Ihnen die Ernennungsurkunde aushändigen und ernenne Sie damit zum Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.

Wir kommen jetzt zur Vereidigung. Ich verlese zuerst den in § 5 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes enthaltenen Text der Eidesformel im Ganzen und bitte Sie dann, diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe!“ oder „Ich schwöre es!“ zu bekräftigen.

Ich verlese die Eidesformel: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Dr. Kaufmann:

Ich schwöre es!

Ich danke Ihnen und gratuliere Ihnen ganz herzlich.

(Beifall im Hause)

Nachdem sich die Gratulationsschlange verkürzt hat, gehen wir in unserem normalen Arbeitsprogramm weiter.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt der Wahl und wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivge- setz – ThürArchivG –)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4942 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 6/5855

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/5878

dazu: Berichterstattung zu den Kosten des Thüringer Archivgesetzes Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5879

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat zunächst Abgeordnete Mitteldorf aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung.

Und ich bitte jetzt wirklich die Kolleginnen und Kollegen, die Gespräche einzustellen. Wir arbeiten hier weiter, und wer etwas zu diskutieren hat, möge es bitte draußen tun. Frau Kollegin Mitteldorf, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, durch Beschluss des Landtags in seiner 108. Sitzung am 26. Januar 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 16. Februar 2018 erstmals behandelt. Dort wurde eine mündliche Anhörung beschlossen und eine gemeinsame Anzuhörendenliste mit 40 Anzuhörenden erarbeitet. In der 46. Sitzung am 23. April 2018 fand die mündliche Anhörung unter Beteiligung von 13 Expertinnen und Experten statt. Zusätzlich wurden 25 schriftliche Stellungnahmen übersandt.

In der 47. Sitzung des Ausschusses am 18. Mai 2018 haben sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die CDU-Fraktion Änderungsanträge eingereicht. Gemeinsam wurde dann entschieden, dass aufgrund der kommunalen Relevanz auch innerhalb der Änderungsanträge eine erneute schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in verkürzter Zeit durchgeführt werden soll. Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände gingen am 12. und 13.06. ein.

Am 15. Juni 2018 in der 48. Sitzung hat sich der Ausschuss abschließend mit dem Archivgesetz oder der Novelle des Archivgesetzes beschäftigt. Es wurde die Anhörung ausgewertet und noch mal die schriftliche Anhörung und sowohl die CDUFraktion als auch die Koalitionsfraktionen haben ih

(Vizepräsidentin Marx)

re bereits eingebrachten Änderungsanträge aufrechterhalten. Mehrheitlich wurde dann beschlossen, dass die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen in die Beschlussempfehlung Eingang finden. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Beratung und gebe als Erstem dem Abgeordneten Höcke von der AfDFraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, bekanntlich sind Archive keineswegs nur für Wissenschaftler und Hobbyhistoriker von Interesse. Vielmehr sind sie Institutionen von hoher öffentlicher Bedeutung, denn wie Bibliotheken oder Museen dienen Archive der Pflege unseres kulturellen Gedächtnisses und damit unserer Identität.

(Beifall AfD)

Deshalb ist es gut und richtig und wichtig, dass wir uns als Politik mit dem Archivwesen beschäftigen, denn es hat unsere Aufmerksamkeit verdient.

Den Werdegang, die wesentlichen Inhalte und die Kritik am Gesetz aus AfD-Sicht will ich im Folgenden kurz zusammenfassen.

Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, in Thüringen ist das öffentliche Archivwesen bisher durch ein Gesetz aus dem Jahre 1992 geregelt. Eine Novelle dieses Gesetzes brachte vor zwei Jahren die Zusammenfassung der vormals selbstständigen Staatsarchive in Altenburg, Gotha, Greiz, Meiningen, Rudolstadt und Weimar zu einer Behörde, dem jetzigen Landesarchiv. Mit dem jetzt zu beschließenden Gesetzentwurf soll vor allen Dingen die Anpassung an neuere Entwicklungen im Archivwesen vorgenommen werden, namentlich im Bereich der Informationsverarbeitung und der Kommunikationstechnik oder hinsichtlich der Sicherung von Unterlagen und Daten. Ein wichtiges Stichwort ist hier natürlich die Digitalisierung.

Die parlamentarische Befassung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf war in meinen Augen tatsächlich diesmal vorbildlich und das verdient von dieser Stelle auch wirklich erwähnt zu werden. Nicht nur wurde eine Expertenanhörung durchgeführt, sondern wichtige Vorschläge und Hinweise dieser Experten wurden tatsächlich auch aufgegriffen und sind in den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingeflossen, der in die Beschlussempfehlung des Kulturausschusses dann auch eingegangen ist.