Ansonsten sind das, was hier vorgetragen worden ist, nicht viel mehr als warme Worte für bestimmte Teile der Bevölkerung.
Es mag ja reichen, wenn man auf der Oppositionsbank sitzt, und das mag ja auch vielleicht gut sein, um Wahlumfragen zu steigern, aber langfristig wird der Wähler honorieren, wenn ordentliche Arbeit geleistet wird. Nur so kann man politisch gestalten. Das ist im Landtag nicht anders als im Handwerk oder in der Industrie: Qualität ist gefragt. Sie müssen sich hier öffentlich vorhalten lassen, dass Ihr Gesetzentwurf stümperhaft ist.
Das Erste ist: Der Gesetzentwurf verstößt gegen geltendes Recht, gegen Grundgesetz und Grunderwerbsteuergesetz, weil diese für die Grunderwerbsteuer nur von einem Regelsatz ausgehen. Sie wollen diesen teilen, ausdifferenzieren und so eine Ausdifferenzierung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wenn Sie an dieser Stelle etwas tun wollen, dann sprechen Sie mit Ihren Kollegen in der Bundestagsfraktion, da muss der Bund das nämlich ändern. Da sind wir aber hier die falsche Stelle.
Das Zweite: Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf geschrieben, es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Theoretisch kann man das machen, praktisch haben wir beschlossene Haushalte und Sie wollen unmittelbar in beschlossene Haushalte eingreifen. Sie selber schreiben, Sie schätzen die Kosten auf 20 Millionen Euro pro Jahr an Mindereinnahmen – da will ich überhaupt nicht mit Ihnen darüber diskutieren, ob das mit 5 Millionen Euro zu viel oder zu wenig ist, bleiben wir mal bei Ihren 20 Millionen Euro –, Sie liefern aber keinen Deckungsvorschlag dazu. Kein Wort darüber, in welchen Haushaltstiteln Sie die Gelder reduzieren wollen, kein Wort darüber, wem Sie die 20 Millionen Euro pro Jahr wegnehmen wollen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das war Ihr Vorschlag in Ihrem Gesetzentwurf zur Erhö- hung der Grunderwerbsteuer!)
Der dritte Punkt: Sie schreiben eine Bindung an eine zehnjährige Nutzung einer Immobilie vor, wenn man ein Grundstück oder wenn man ein Haus kauft. Ich sage: Das ist lebensfremd. Die persönliche Lebenssituation kann sich ändern. Die Familie kann größer oder kleiner werden, die Arbeitssituation kann sich ändern. Was wollen die dann machen? Sollen diejenigen dann nachzahlen, was sie jetzt an Steuern sparen? Das würde mit einem enorm hohen Kontrollaufwand verbunden sein. Ich weiß nicht. Die Verwaltungskosten erwähnen Sie in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht, die dabei anfallen würden. Nicht einmal geschätzt haben Sie, was auf den Landeshaushalt zukommen würde. Das sind auch Steuergelder, die Sie verschwenden wollen.
Und der vierte und letzte Punkt: Sie wollen eine pauschale Absenkung für Wohneigentum, für Einfamilienhäuser,
für Eigentum, für alle, anders geht es ja nicht nach Ihrem Gesetzentwurf. Das heißt, für alle, die sich in Eigennutzung Wohnraum schaffen wollen. Das heißt aber auch für die Anschaffung von Luxusimmobilien zur Eigennutzung. Soll das wirklich Ihr Ziel sein, dass Sie gut Situierte bei der Anschaffung von Villen und besonders hochkarätigem Eigentum fördern wollen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Meine Damen und Herren, mein Resümee: Erstens geht es nicht, das habe ich begründet, und zweitens würde es, wenn es ginge, zu Fehlentwicklungen führen. Wir können lang und breit über die Entlastung von Familien und die Entlastung der Menschen im Land diskutieren, wir können lang und breit über die Grunderwerbsteuer und deren Höhe diskutieren, aber das, was Sie hier als Gesetzentwurf eingereicht haben, ist absolut dünn. Damit sollten wir keine Ausschüsse beschäftigen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegen von der AfD, die Grunderwerbsteuer mit dem Thema „Migranten“ in Verbindung zu bringen, ist wirklich ein Kunststück, das nur die AfD in diesem Hohen Hause schafft. Und dazu noch den schönsten Tag des Ministerpräsidenten in Saalfeld hier zu erwähnen, das ist weit vom Thema verfehlt.
Das war vor drei Jahren, ich weiß das als Saalfelder, das war am Bierfest-Wochenende. Wir haben ja heute die Bierfest-Eröffnung in Saalfeld, von daher sind das völlig unterschiedliche Themen, die man nicht vermengen
Grunderwerbsteuer und die Erhöhung durch die rotrot-grüne Regierung gesprochen. Auch für die CDU ist klar, dass gerade diese Grunderwerbsteuer im Rahmen der Nebenkosten junge Familien und Menschen belastet, die sich gerade auch die eigene Immobilie für die Altersversorgung anschaffen.
Wir sehen, dass bei Maklerkosten, Notarkosten, Grundbuch und der Grunderwerbsteuer doch eine entsprechende Summe zusammenkommt, die dann in die Gesamtfinanzierung eingebettet werden muss. Gerade mit der Entscheidung von Rot-RotGrün, die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent hochzusetzen, haben die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen ein falsches Zeichen an die Familien in Thüringen gesetzt.
Die Linke und die Koalitionspartner sind damit auch unglaubwürdig, gerade wenn sie vom Bund Steuersenkungen fordern – ich erinnere an die Debatte, die wir vor der Sommerpause hatten – und gleichzeitig aber hier auf Landesebene die Steuern erhöhen, an der Steuerschraube drehen. Da erinnere ich an dieser Stelle auch gern daran, dass mitunter immer mal von der Linken die Diskussion kommt, den Grunderwerbsteuersatz mit dem Mehrwertsteuersatz zu vergleichen. Das ist in meinen Augen völliger Nonsens, denn das macht dann letztendlich auch eine Anschaffung von Immobilien, von Eigentum fast oder nahezu unmöglich. Das funktioniert so überhaupt nicht.
Danke, Herr Kowalleck. Sie sagten, die Linke tritt im Bund immer für Steuersenkungen und dergleichen mehr ein. Ist Ihnen bekannt, dass die Linke eine Erbschaftsteuer fordert? Ist Ihnen bekannt, dass die Linke eine Vermögensteuer fordert? Und ist Ihnen bekannt, dass die Linke fordert, dass die Spitzensteuersätze erhöht werden?
Danke, Herr Kubitzki, für diese Anfrage. Uns ist, glaube ich, allen bekannt, dass die Linke immer viel fordert. Ich erinnere Sie da auch gern an Ihre Wahlkampfslogans
„Reichtum für alle“ und „Reichtum besteuern“. Das sagt, denke ich mal, alles. Das ist Ihre Politik: linke Tasche – rechte Tasche.
Mehr haben Sie in dieser Form nicht zu bieten. Sie sollten hier gerade als Linke in diesem Landesparlament diese viel und hoch gehobene Familienpolitik auch deutlich machen, indem Sie gerade auch bei der Grunderwerbsteuer entsprechend Zeichen setzen, aber dazu waren Sie nicht gewillt. Wir als CDU-Fraktion haben an dieser Stelle auch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Erhöhung der Grunderwerbsteuer der falsche Weg ist. Damit haben Sie auch zu verantworten, dass es gerade Familien erschwert wird, Wohneigentum zu erwerben.
Ich möchte auch noch mal auf den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD eingehen, Kollege Dr. Pidde hatte ja schon einige Punkte erwähnt. Die Absenkung von 6,5 auf 5 Prozent – hatte ich gesagt – wurde schon oft genug hier diskutiert. Dann diese Frage mit der Mindestnutzung von zehn Jahren: Da sehe ich große Probleme, weil die Lebenswirklichkeit anders ist, gerade von Familien. Wenn weitere Kinder hinzukommen, ist mehr Wohnraum notwendig usw. Das haben Sie in diesem Fall in Ihrem Gesetzentwurf auch nicht dargelegt. Von daher ist er auch unvollständig. Wenn Sie als Alternative die Eigenheimzulage nennen, muss ich sagen: Gerade auf Bundesebene werden jetzt seit geraumer Zeit ganz andere Lösungen diskutiert bzw. von der Bundesregierung in Angriff genommen. Ich nenne da nur unsere Anliegen als CDU: die Herabsetzung des Steuersatzes auf 5 Prozent – da sind wir nicht auseinander –, aber auch die Einführung eines Freibetrags für selbst genutztes Eigentum zur Entlastung von insbesondere Familien.
Wir sehen bei diesem Gesetzentwurf, dass die AfD einfach zu kurz springt. Sie räumen hier keinen Freibetrag ein. Gerade – das hatte ich erwähnt – hinsichtlich der Selbstnutzung ist er völlig unbestimmt. Da müssen Sie auch bedenken, diese würde ja dann auch für Gewerbetreibende gelten. Das haben Sie in diesem Gesetzentwurf nicht weiter definiert. Das aber ist, denke ich, auch nicht das Anliegen dieser Geschichte.
Weiterhin muss ich noch mal erwähnen: Die Familien werden gerade auch von der Bundesregierung zukünftig bei ihrem Traum unterstützt, die eigenen vier Wände anzuschaffen. Dazu wird es für viele Familien ein Baukindergeld geben. Die Eltern bekommen für jedes Kind 1.200 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren. Das ist für uns ein guter Beitrag, dass es den Familien erleichtert wird, Eigentum anzuschaffen und auch zur Altersvorsorge beizutragen.
Wir wollen auf jeden Fall den weiteren Ablauf, die weiteren Abstimmungen auf Bundesebene abwarten. Deshalb denke ich, aufgrund der genannten Gründe, springen Sie einfach mit Ihrem Gesetzentwurf zu kurz. Eine Beratung befürworten wir daher nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste und Besucher, werte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte eigentlich gedacht, wenn es aufseiten der AfD diesen Gesetzentwurf ja durchaus schon in anderen Länderparlamenten gegeben hat – unter anderem in Baden-Württemberg, in Brandenburg, in Rheinland-Pfalz und im Berliner Abgeordnetenhaus –, dass man sich in Thüringen vielleicht auch mit den Stellungnahmen und den Redebeiträgen der Kollegen in den dortigen Häusern auseinandersetzt. Nein, das ist offensichtlich nicht geschehen. Man hat es einfach abgeschrieben und mit den damaligen strukturellen Fehlern in den anderen Vorlagen wieder aufgenommen. Es fehlt beispielsweise – und das haben meine Vorredner auch schon gesagt – jegliche Form von Gegenfinanzierung.