Und dann hat Frau Kollegin Werner gesagt – und zwar fand ich das nicht lustig, das will ich auch wiederholen –, und das gebe ich gern öffentlich zu, dass wir jetzt Landesgeld dazugeben müssen, damit dieses Delta, das die Tarifvertragsparteien erst erzeugt haben, jetzt ausgefüllt wird, weil unsere Bevölkerung darunter leidet, dass Landrätinnen und Landräte nicht dafür sorgen, dass ausreichend Amtsärzte eingestellt worden sind.
Und das sind die gleichen Leute, die bei uns gesessen haben und gesagt haben, sie lösen die Aufgaben und sie wollen nur das Geld vom Land haben, sie wollen keine Kreisgebietsreform, sie wollen nicht die Zusammenlegung. Sie haben noch nie was davon gehört, dass BImSch-Verfahren von Bauingenieuren gemacht werden müssen, dass Ve
terinärmedizin als Absicherung der Gesundheit unserer Menschen zu dienen hat und dass Amtsärzte dafür da sind, falls eine große Pandemie eintritt, dass die Gesundheit des Volkes geschützt wird.
Und lieber Jörg Geibert, da würde ich nicht so doof grinsen. Das finde ich unerträglich! Das finde ich unerträglich!
Herr Ministerpräsident, ich kann hier keine Ordnungsrufe an die Landesregierung erteilen, aber doch die Bitte, den Stil des Hauses auch zu beachten. Das kann ich aussprechen.
Das ist überhaupt nicht unerhört. Tarifautonomie bedeutet, den Respekt vor den Tarifpartnern zu haben. Und sich hinzusetzen und zu sagen, die Finanzministerin sei dafür zuständig und Frau Werner hätte nichts gemacht, das ist eine solche billige Form, wie wir sie gestern auch in Eisenach erlebt haben, dass man sich hinstellt und sagt, es ist uns völlig egal, was wir hier anrichten, Hauptsache, keiner mit einem Linken-Parteibuch kann was Gutes hinkriegen. Das ist die Methode. Und Sie nehmen die Bürger damit in Geiselhaft, ich finde das unerträglich.
Ich frage erneut, ob es weitere Redewünsche aus den Reihen der Abgeordneten gibt. Das kann ich nicht erkennen. Frau Ministerin Werner, war das eine Wortmeldung? Nein.
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Digitalisierung nachhaltig gestalten, Technik braucht Konzepte und mündige User – Auswirkung und Bedeutung des Digitalpakts für Thüringen“
Ich eröffne die Aussprache und erteile Kollegin Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher sowohl hier im Raum als auch am Livestream, mit der Erhebung der Technischen Universität Ilmenau zum Thema „Medienpass“ wurde offensichtlich, was in Thüringer Schulen schon lange bekannt ist: Der Erwerb von Medienkompetenz an unseren Schulen ist ein Glücksspiel. 2009 wurde der Medienpass eingeführt und jetzt erstmalig umfangreich evaluiert. Das Ergebnis überrascht nicht. Über 80 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer fühlen sich auf und in der Arbeit in digitalen Bereichen äußerst ungenügend vorbereitet, finden kaum Infrastruktur oder praktikable Medienkonzepte vor. Darunter leiden die Vermittlung von Medienkompetenz und das Verständnis des Digitalen bei Schülerinnen und Schülern.
Wir sind uns wohl alle einig, dass wir unsere jungen Menschen bestmöglich auf das Leben vorbereiten müssen. Dazu zählt unbedingt eine fundierte und echte Medienkompetenz. Die Qualitäts- und Quantitätsunterschiede bei der Vermittlung sind allerdings enorm. Nach seiner Konzeption soll der Medienpass Medienkompetenzen im freiwilligen Fachunterricht vermitteln. Wie und woran genau, das bleibt den Schulen überlassen. Mit der Umsetzung wurden die Schulen ziemlich alleingelassen. Das Gefühl der Überforderung brachte schnell frustrierende Ergebnisse und führte zu katastrophalen Ergebnissen der Erhebung. Hier hat Thüringen wirklich lange geschlafen und in den letzten Jahren hat R2G versucht, diesen Rückstand aufzuholen.
Aus vielen runden Tischen mit Akteurinnen und Akteuren, Netzaktivistinnen und -aktivisten sowie Lehrerinnen und Lehrern ist ersichtlich geworden, dass man diesen multikausalen Problemen nicht mit monothematischen Lösungen beikommt. Der Stand in Thüringen ist äußerst divers. Wir haben Schulen, die Technik brauchen, anderen mangelt es an Konzepten und fast allen fehlt Personal. Aber jede Technik ohne Konzept ist tot.
Zur Umsetzung des Konzepts brauchen wir geschultes Personal und das Personal braucht Technik, mit dem es arbeiten kann. Eine Ebene zeigt auf die andere, dass man nicht beginnen könne, bevor der andere nicht angefangen habe. Aber diese drei Ebenen darf man nicht gegeneinander ausspielen. Das wurde viel zu lange gemacht und hat den Still
stand verursacht, gegen den wir ankämpfen. Ein Förderprogramm muss daher auch alle drei Ebenen gleichermaßen in den Blick nehmen. Daran haben wir beim jetzigen Stand des Digitalpakts aber so unsere Zweifel. Es scheint zu sehr auf Infrastruktur ausgerichtet zu sein.
Wenn wir den Begriff „Medienkompetenz“ mal auseinandernehmen, sehen wir, welches breite Feld abgedeckt werden muss. Wir verstehen Medienkompetenz als ein Bündel von Einzelfähigkeiten, welche sich aus Technikkompetenz, also das Wissen um die technischen Abläufe, deren Möglichkeiten und Grenzen, Bedienkompetenz, die Fähigkeit haben, Software konkret zu bedienen, Anwendungskompetenz, also Wissen, digitale Medien sinnvoll und sachorientiert einzusetzen,
und Reflexionskompetenz, die Fähigkeit, digitale Medien im wechselseitigen Userhandeln kritisch einzusetzen und zu abstrahieren, zusammensetzt. Jede dieser Einzelfähigkeiten hat bestimmte Ansprüche an Infrastruktur und Personal. Eine Schule muss jedem Einzelnen nachkommen, was eine breite Förderaufstellung bedeutet. Doch genau hier wurde zu lange nichts getan und es wurden gute Chancen verpasst.
Wir sehen uns jetzt vor der Aufgabe, verschenkte Jahrzehnte im Bereich der digitalen Bildung im Schnelllauf aufholen zu müssen. Hier könnte der „DigitalPakt Schule“ den Boost geben, den Thüringen braucht, aber nur wenn er gut gemacht ist, also nachhaltig und alle Ebenen berücksichtigend, das heißt, Technikausstattung, Weiter- und Ausbildung sowie Konzeptentwicklung gleichermaßen fördert.
Das heißt aber auch, wir dürfen die Schulen mit der einmal geschaffenen IT-Infrastruktur nicht alleinlassen. Auch das ist in der Vergangenheit zu oft passiert. Die Realität sieht dann so aus, dass Lehrerinnen in ihrer Freizeit das Schulnetzwerk pflegen, mit viel Herzblut und Engagement stopfen die Lehrkräfte hier Lücken, die gar nicht da sein dürften. Einfach anzunehmen, dass die jeweiligen Schulträger verantwortlich für die Ausstattung der Schüler mit IT sowie für den technischen Support sind, geht weit an der Realität vorbei. Eine IT-Infrastruktur braucht Pflege und Wartung. Wir regen daher noch einmal an, die kommunalen Medienzentren zu wirksamen IT-Dienstleistern für unsere Schulen weiterzuentwickeln. Leider sind die Medienzentren bisher sträflich vernachlässigt worden. Um sie zu befähigen, die Systemadministration und die Wartung der ITAnlagen an Thüringer Schulen zu gewährleisten, braucht es hier ein konkretes Konzept für Weiterbildung und Umbauten. Das können die Kommunen nicht selber stemmen. Genau dafür haben wir aber
auch im letzten Haushalt Geld eingestellt, wir haben da also geliefert und ich glaube, jetzt muss mit den Kommunen gemeinsam da endlich eine Lösung gefunden werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden die Aufgaben, die Digitalisierung und Bildungswesen ernsthaft und nachhaltig mitzugestalten, nur bewältigen, wenn wir ebenenübergreifende Konzepte anbieten. Komplexe Probleme brauchen komplexe Lösungen. Daran muss sich auch der DigitalPakt Schule 2019 bis 2023 messen lassen. Das erwarten wir und dafür kämpfen wir auch in den nächsten Wochen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Heute ist ein guter Tag für Schüler, Eltern und Lehrer in Deutschland – das hat zumindest die Bundesbildungsministerin Karliczek von der CDU mit Blick auf den Digitalpakt verkündet. 5 Milliarden Euro sollten die Bundestagsabgeordneten und den Bundesrat dazu bewegen, für eine Grundgesetzänderung für die Lockerung des Kooperationsverbots zu stimmen. Bei den Altparteien hat das zumindest im Bundestag geklappt, CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP und auch Die Linke stimmten in Altparteien-Blockmanier für die Grundgesetzänderung und für eine Lockerung des Kooperationsverbots. Einzig und allein die AfD sprach und stimmte dagegen.
Erfreulicherweise sprechen sich mittlerweile diverse Länder gegen den Digitalpakt aus, wenn auch mit unterschiedlichen Argumenten. Sie, verehrte Grüne, wollen nun, noch bevor der Digitalpakt überhaupt den Widerstand des Bundesrats überwunden hat, schon diskutieren, wofür Thüringen das Geld ausgeben soll. Ich gebe Ihnen den gut gemeinten Rat, halten Sie es doch mit Ihrem grünen Ministerpräsidenten, Herrn Kretschmann, der die Grundgesetzänderung mit den Worten ablehnt, sie sei – ich zitiere – „ein grundsätzlicher Eingriff in die Selbstständigkeit der Länder. Das geht nicht.“
In die gleiche Kerbe haben wir ja auch als AfD schon in der Bundestagsdebatte geschlagen, nicht umsonst erklärt Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz eine Änderung des Grundgesetzes, durch die die föderale Struktur und damit die Gliederung Deutschlands in Bund und Länder berührt wird, als unzulässig. Und es ist in der Tat kein Zufall, dass wir als Partei, die wir uns für den Schutz des Grundgesetzes einsetzen, in der Debatte als Einzige darauf hingewiesen haben. Wir wollen unser Grundgesetz schützen und die föderale Struktur Deutschlands erhalten.
Nicht umsonst ist es so, dass Artikel 104 a Abs. 1 Grundgesetz ganz grundsätzlich festlegt, dass der Bund die Ausgaben trägt, die sich aus der Wahrnehmung seiner Aufgaben ergeben, und die Länder eben die Ausgaben tragen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Auf diesen Grundsatz habe ich im Übrigen auch schon in der Debatte um das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ hingewiesen, allerdings ohne, dass ich Sie zur Einsicht bringen konnte. Warum gibt es diese grundsätzliche Festlegung? Weil der Gedanke natürlich naheliegt, dass derjenige, der das Geld gibt, ansonsten eben doch in die Kompetenzen des anderen hineinregiert. Dieser Gefahr setzen sich selbstverständlich auch die Länder aus, wenn das Grundgesetz so geändert wird, wie es jetzt durch den Bundestag vorgesehen ist. Wichtig ist aber jetzt natürlich, wie sich Thüringen weiter verhält. Leider ist der Ministerpräsident zu diesem Thema wieder abwesend.
Ach, Sie sind da, Entschuldigung, Herr Ministerpräsident! Dann entschuldige ich mich sehr herzlich bei Ihnen. Sie sind da, ich freue mich, dass Sie bei dem wichtigen Thema da sind.
Na ja, Herr Ministerpräsident, das ist jetzt nicht die feine Art, zu so einem wichtigen Thema rauszugehen, wie ich es sagte. Ich weiß allerdings, dass der Herr Ministerpräsident ein Fan davon ist, in jeder Lebenslage nach „mehr Geld vom Bund“ zu schreien – falls er jetzt schreien sollte, bin ich froh, dass er es von draußen tut und nicht hier drinnen –, allerdings möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es durchaus möglich wäre, den Ländern mehr Geld zur Verfügung zu stellen, und zwar ohne Grundgesetzänderung und ohne dass in die Kompetenzen der Länder hineinregiert wird. Der Bund könnte den Ländern über Artikel 106 Grundgesetz einen höheren Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer ge