Vielen Dank erst mal für die Ausführungen. Zwei Fragen, die eine ist noch mal eine Verständnisnachfrage: Der Bedarf an Grippeimpfungen bezog sich – Sie hatten es nur kurz angedeutet – auf den Sprechstundenbedarf, der von den Ärzten angemeldet wurde?
Alles klar. Das war das eine und das Zweite ist – Sie hatten auch noch auf die Bedeutung der Vorbestellungen und des langen Produktionsprozesses hingewiesen –: Können Sie jetzt schon abschätzen oder können Sie vielleicht kurz ein Bild zeichnen, wie sich die jetzige Situation und die Bestellsituation vielleicht auch schon auf das nächste Jahr auswirken könnten, oder könnten Sie da vielleicht irgendwelche Hinweise geben oder übernimmt das Ministerium vielleicht sogar schon aktuell irgendwelche Maßnahmen, um da eben vorzubeugen, damit im nächsten nicht wieder ähnliche Probleme entstehen?
Ich denke, dass die aktuelle Lage dazu geführt hat, dass es vielfältige Gespräche vor allem erst mal derjenigen gegeben hat, die dafür zuständig sind, dass entsprechend Impfstoffe bestellt werden, dass sie vorbestellt werden, dass man auch über die Preisbindung mit den Krankenkassen reden muss. Das wird jetzt in den nächsten Monaten/Wochen in Auswertung der aktuellen Situation noch mal verstärkt zu Gesprächen führen. Wir gehen davon aus, dass die Erfahrungen aus diesem Jahr dazu führen, dass im nächsten Jahr auch mehr vorbestellt wird, mehr hergestellt wird und wir nicht noch mal in so eine Notlage kommen.
Fragen weiterer Abgeordneter sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Frage in Drucksache 6/6384. Fragestellerin ist Abgeordnete Engel, Fraktion Die Linke. Bitte schön, Frau Engel.
In der Nacht vom 16. zum 17. Oktober 2018 soll es in einer Jugendhilfeeinrichtung – betreutes Wohnen – im Wartburgkreis einen Abschiebeversuch in einem sogenannten Dublin-Verfahren gegeben haben. Nach meinen Informationen sollte ein inzwischen 18-jähriger als unbegleiteter minderjähriger Ausländer erfasster Heranwachsender nach Italien rücküberstellt werden. Der junge Mann sei nicht angetroffen worden. Unmittelbar nach dem Rücküberstellungsversuch wurde nach meiner Kenntnis seitens des Jugendamts die Jugendhilfe abgebrochen bzw. beendet und der junge Mann in der Ge
2. Gibt es hinsichtlich der Integrität bzw. des Schutzes von Jugendhilfeeinrichtungen und der Vermeidung möglicher Kindeswohlgefährdungen Vorschriften, gesetzliche Regelungen oder Handlungsanweisungen, die in derartigen Fällen zu beachten sind, und wenn ja, welche?
3. Sind der Landesregierung weitere Fälle im Jahr 2018 bekannt, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen durchgeführt oder versucht wurden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Minister Holter, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Kati Engel beantworte ich namens der Regierung wie folgt:
Zu Frage 1, wie hat sich der geschilderte Vorgang zugetragen, Frage 2, gibt es hinsichtlich der Integrität des Schutzes von Jugendhilfeeinrichtungen und der Vermeidung möglicher Kindeswohlgefährdungen Vorschriften, gesetzliche Regelungen oder Handlungsanweisungen, die in derartigen Fällen zu beachten sind, und wenn ja, welche, und Frage 3, sind der Landesregierung weitere Fälle im Jahr 2018 bekannt, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen durchgeführt oder versucht wurden: Ich setze auf Ihr Verständnis dafür, dass ich im Rahmen einer öffentlichen Plenardebatte keine Schilderung, Bewertung eines Einzelfalls vornehmen kann. Hintergrund sind die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen sowie die Anforderungen des Sozialdatenschutzes, die uns gemeinsam binden und einer öffentlichen Diskussion im Plenum entgegenstehen. Ich möchte aber gern anbieten, dass den Abgeordneten weiter gehende Antworten in vertraulicher Sitzung des Bildungsausschusses vorgestellt werden können. Was ich Ihnen mitteilen kann, ist, dass es nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2018 zwei Versuche auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gegeben hat. In diesem Zusammenhang unterliegen die Einrichtungen selbst keinem besonderen Schutz im Sinne der Fragestellung. Bei einer anstehenden Rückführung eines ausreisepflichtigen, un
begleiteten minderjährigen Ausländers ist die Ausländerbehörde verpflichtet, sich vor der Abschiebung zu vergewissern, dass der Minderjährige in dem Rückkehrstaat einem Mitglied seiner Familie, einer zur Sorge berechtigten Person oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird. In diesen Fällen sind die Jugendämter einzubeziehen. Bei dem in der Fragestellung beschriebenen Ausländer kann es keine Kindeswohlgefährdung sein, da dieser volljährig ist.
In dem vermuteten Fall, nach dem gefragt worden ist, handelt es sich um einen jungen Menschen, der gerade 18 geworden war und sich noch in der betreuten Einrichtung befunden haben soll. Mich irritiert ein bisschen, dass die Frage der Volljährigkeit jetzt in dem letzten Satz, den Sie gesagt haben, Herr Holter, genannt wird, die dann ergäbe, dass keine besondere Schutzwürdigkeit mehr besteht. Also das möchte ich doch in Zweifel ziehen, dass dem so ist. Vielleicht können Sie das noch näher ausführen.
In meinem Verständnis ist es so, dass Sie Kindeswohlgefährdung unterstellen. In dem Moment, wo jemand volljährig ist, ist er nicht mehr Kind. Damit kann das Kriterium „Kindeswohlgefährdung“ nicht angewendet werden. Das ist eigentlich der Punkt, den ich hier ausgeführt habe. Alle anderen Fragen müssen wir dann im Detail in Bezug auf die Person im Ausschuss diskutieren.
Gibt es weitere Nachfragen? Die sehe ich jetzt nicht mehr. Dann schließe ich diese Frage ab und wir kommen zur dritten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Becker von der SPD-Fraktion mit der Drucksache 6/6485. Bitte schön, Frau Becker.
Die Landesregierung soll am 3. Dezember ein Gespräch mit dem Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V. zur Frage der Erleichterung von Bauinvestitionen und infolgedessen einem höheren Abfluss von den in den Haushalten des Freistaats und den Thüringer Kommunen vorgesehenen Investitionsfördermitteln durchgeführt haben. Dem Vernehmen nach soll dieses Gespräch mit dem Wirtschafts- und Arbeitgeberverband der Bauindustrie in den Ländern Hessen und Thüringen, dem immerhin rund 250 Unternehmen und zusammen circa 20.000 Beschäftigte angehören, ohne die kommunalen Spitzenverbände stattgefunden haben.
1. Hat die Landesregierung die kommunalen Spitzenverbände, also den Thüringischen Landkreistag sowie den Gemeinde- und Städtebund Thüringens, zu diesem Gespräch hinzugezogen und falls nein, mit welcher Begründung?
2. Welche Zielstellung hat die Landesregierung mit dem Austausch mit dem Bauindustrieverband verbunden und welche Ergebnisse hatte das Gespräch insbesondere auch für die Thüringer Kommunen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Frau Abgeordnete Becker, ich antworte zu Frage 1 wie folgt:
Es trifft zu, dass wir als Landesregierung dieses Treffen mit dem Bauindustrieverband durchgeführt haben. Sie haben betont, dass 20.000 Beschäftigte dort repräsentiert sind, 250 Unternehmen. Bei dem Treffen auf Schloss Ettersburg waren das Wirtschaftsministerium, das Infrastrukturministerium, das Finanzministerium, das Arbeits- und Sozialministerium und die Staatskanzlei beteiligt. Es hat am 3. Dezember 2018 stattgefunden. Das Treffen soll im kommenden Jahr wiederholt werden. Der Bauindustrieverband hat darauf hingewiesen, dass das das erste Treffen dieser Art mit der Landesregierung überhaupt seit Bestehen des Freistaats Thüringen gewesen ist. Wir haben vor dem Hintergrund der Bedeutung auch der Bauwirtschaft – nicht zuletzt aber auch der relevanten Funktionen, die die Kommunen im kommunalen Straßenbau, im Hochbau, Tiefbau, aber nicht zuletzt auch im Denkmalschutz, haben – selbstverständlich die kommunalen Spitzenverbände zu diesem Treffen eingeladen. Wir haben den kommunalen Spitzenverbänden auch die Unterlagen zum Treffen mit der Bitte um Stellungnahme übersandt und hatten sie mit
Schreiben vom 12. November zu dem Gespräch auf Schloss Ettersburg eingeladen. Die Kommunen haben ohne nähere Begründung am 20. November 2018 ihre Beteiligung an diesem Treffen abgesagt, was ich ausgesprochen bedauerlich finde.
Das Gespräch – damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage – hatte die Zielstellung, sich über Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung bei öffentlichen Bauaufträgen, der Verbesserung des Mittelabflusses, über Möglichkeiten und Chance der Implementierung von digitalen Planungsverfahren, aber letztlich auch über Lösungsansätze zur Stärkung der Tarifbindung zu verständigen. Natürlich war der Fachkräftemangel – ich habe darüber heute schon an anderer Stelle gesprochen – ein Thema. Das Thema „Stärkung der Tarifbindung“ konnte aus Zeitgründen nicht mehr vertieft behandelt werden. Das soll einem weiteren Gespräch auf politischer Ebene mit dem TMASGFF vorbehalten bleiben. Wir haben aber sehr umfangreich über Möglichkeiten der Digitalisierung, insbesondere die Nutzung der sogenannten Building-Information-Modeling-Methode, das heißt, der Bauwerksdatenmodellierung, gesprochen, die als Planungsmethode bei der Bauausführung, Bauplanung und im Gebäudemanagement Anwendung findet, wo es darum geht, dass wir jetzt auch prüfen, bei welchen öffentlichen Baumaßnahmen dieses sogenannte BIM-Verfahren angewendet werden kann. Das Projekt, bei dem man es ursprünglich vorgehabt hat, das Friedrich-LöfflerInstitut–, hat sich als nicht mögliche, weil zu komplexe Baumaßnahme erwiesen. Deshalb suchen gerade weitere. Wir haben deshalb jetzt ein Pilotverfahren im Straßenbau nach dieser Methode ausgeschrieben. Das Land wird sich der Aufgabe der Personalschulung für diese Methode stellen und wird auch die diesbezüglichen Angebote des Bundes annehmen. Im Jahr 2019 soll ein weiteres Gespräch mit dem Bauindustrieverband im Verkehrsbereich anstehen, insbesondere zu den kommunalrelevanten Themen. Da werden die kommunalen Spitzenverbände erneut eingeladen. Ich würde mich freuen, wenn sie diesmal von der Möglichkeit der Teilnahme Gebrauch machen. Wir haben dann aus dem Wirtschaftsministerium heraus den Bauindustrieverband auf die unterschiedlichen Wirtschaftsfördermaßnahmen hingewiesen. Es ist ja auch ein entsprechendes Bau-DigitalisierungsCluster in Vorbereitung. Wir haben die gesetzlichen Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung erörtert, auch das, was auf Bundesebene bereits dazu stattgefunden hat. Inwiefern es weitere Handlungsbedarfe daraus auch für das Land gibt, werden wir auch im zweiten Gespräch 2019 erörtern. Natürlich ist die Fachkräfterekrutierung sowohl im In- wie im Ausland ein Thema. Der Ministerpräsident des Freistaats wird im nächsten Jahr eine Wirtschaftsdelegationsreise nach Vietnam unternehmen. Das ist ein wesentliches Partnerland, auch beim Bauindustrieverband, für die Anwerbung von Fachkräften. In
sofern wollen wir da die Erfahrungen des Bauindustrieverbands mit einbeziehen. Aber – das ist ein wichtiger Punkt, der für die Kommunen noch mal relevant ist – es geht natürlich auch aus Sicht der Bauindustrie darum, dass die Behörden auf der kommunalen Ebene so aufgestellt sind, auch mit Fachkräften so ausgestattet sind, dass Bauverfahren aus Fördermitteln nicht deshalb nicht abfließen, weil das entsprechende Personal für Genehmigung etc. fehlt. Insofern bin ich für Ihre Nachfrage sehr dankbar. Die kommunalen Spitzenverbände sind an der Stelle ein unverzichtbarer Partner für uns. Das heißt aber auch, dass sie sich an solchen Einladungen auch beteiligen sollten, damit wir das Gespräch nicht über die kommunalen Spitzenverbände, sondern mit ihnen führen.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Die Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit der Drucksache 6/6487. Bitte, Frau Henfling.
In dem „Kontrovers“-Beitrag „Braune Ideologie hinter grüner Fassade“ des Bayerischen Rundfunks vom 21. November 2018 wird über die AnastasiaBewegung berichtet. Unter anderem wird in dem Beitrag über ein Anastasia-Festival im Thüringischen Beichlingen im Jahr 2017 berichtet, an dem über 500 Personen teilgenommen haben sollen.
1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl von Anhängerinnen und Anhängern der Anastasia-Bewegung in Thüringen?
2. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über Mitglieder der Anastasia-Bewegung in Thüringen, die vormals im „Thüringer Heimatschutz“ aktiv waren?
3. Welche Veranstaltungen der Bewegung in Thüringen seit dem Jahr 2011 sind der Landesregierung bekannt – Nennung des Datums, Ortes, Namens der Veranstaltung und der Anzahl der Teilnehmenden wird erbeten –?
4. Welche Verbindungen beziehungsweise Überschneidungen mit der Reichsbürgerszene sind der Landesregierung bekannt und wie bewertet sie diese?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Die sogenannte Anastasia-Bewegung ist kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Es liegen dem Amt für Verfassungsschutz derzeit keine konkreten Erkenntnisse zu Verbindungen in die rechtsextremistische Szene oder in das Spektrum der Reichsbürger und Selbstverwalter vor.
Ich beantworte die Fragen 1 und 2 im Zusammenhang: Es liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Insofern darf ich auf die Vorbemerkung verweisen.