Protokoll der Sitzung vom 28.02.2019

In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 25. Januar dieses Jahres bestand die Möglichkeit, zu den eingegangenen ergänzenden Stellungnahmen der Landesregierung weitere Fragen an die Landesregierung zu stellen und hierzu gezielt zu beraten. Die abschließende Beratung mit Beschlussempfehlung zu den Beschlussempfehlungen fand auf der Grundlage der von den Koalitionsfraktionen einerseits und der Fraktion der CDU andererseits eingereichten Anträge am vergangenen Freitag statt. Im Ergebnis empfiehlt der Haushaltsund Finanzausschuss, sowohl der Landesregierung als auch dem Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung zu erteilen. Die weiteren Feststellungen und Forderungen an die Landesregierung können Sie der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses entnehmen. Viel Spaß bei der Beratung.

(Beifall CDU)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne hiermit die Beratung und rufe als ersten Redner Abgeordneten Hande von der Fraktion Die Linke auf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 haben wir ein wichtiges Hilfsmittel – das ist, wie bereits angeklungen, der Jahresbericht des Rechnungshofs 2018 mit ausgewählten Beispielen, was aus Sicht des Rechnungshofs bei der Bewirtschaftung des Haushalts 2016 falsch gelaufen ist.

Beispielhaft möchte ich nur kurz in meinen Ausführungen auf zwei inhaltliche Punkte eingehen, die im Rechnungshofbericht eine Rolle gespielt haben. So hat der Rechnungshof zum Beispiel herausgefunden und angeführt, dass in mehreren Fällen bei der Ausleihung von Kunstgegenständen zu viel Geld für den Transport ausgegeben wurde. Die Landesaus

stellung 2011 handelte von Franz Liszt als Europäer in Weimar. Bestandteil dieser Ausstellung war auch eine Lithografie aus dem Jahr 1873. Dieses Bild und eine Notensammlung wurden von Budapest nach Weimar transportiert – und das für 9.680 Euro. Die Kosten resultierten in dem Fall aus vier Flugtickets für zwei Kuriere und zwei Klimakoffer sowie den Fahrtkosten für den ungarischen Leihgeber. Die Verleiher von Kunst hatten damals – also im Jahr 2011 – bestimmt, welche Transportunternehmen dort beauftragt werden mussten. Dies ist inzwischen abgestellt, derartige Transporte werden jetzt ausgeschrieben. Wir schlagen vor, in der Beschlussempfehlung diese Bemerkung des Rechnungshofs und auch die Stellungnahme der Landesregierung dazu zur Kenntnis zu nehmen.

Meine Damen und Herren, eine weitere Feststellung des Rechnungshofs betrifft einen Behindertensportverband. Es geht hier um eine im Jahr 2011 durchgeführte Prüfung für die davorliegenden Jahre, konkret 2007 bis 2010. Der Rechnungshof ist hier der Auffassung, dass der Thüringer Behinderten- und Rehabilitationssportverband von den rund 800.000 Euro Fördermitteln, die er in den vier Jahren insgesamt bekommen hat, etwa drei Viertel – also rund 600.000 Euro – zweckwidrig verwendet hätte. Nicht nur das, auch durch das zuständige Ministerium hätte es, so der Rechnungshof, grobe Versäumnisse bei der Prüfung gegeben und dadurch sei eine erfolgreiche Rückforderung verhindert worden.

Solche schweren Vorwürfe, meine Damen und Herren, muss man natürlich sehr ernst nehmen. Deshalb wollen wir uns im September im Haushaltsund Finanzausschuss über den aktuellen Stand in Bezug auf das Verfahren bei der Verwendungsnachweisprüfung informieren lassen. Gleichwohl muss ich noch anmerken, dass es hier um die Jahre 2011 und 2010 geht und damit hat die Landesregierung des Jahres 2016, die heute entlastet werden soll, natürlich relativ wenig zu tun. Aber die Grundlage für die Entlastung der Landesregierung ist nun mal der aktuellste Jahresbericht des Rechnungshofs und der ist von 2018 und betrifft hauptsächlich das Jahr 2016, kann aber auch – wie gesehen – weit davor liegende Sachverhalte beinhalten. Ich vermute ja, dass der Rechnungshof bei der Prüfung der rot-rot-grünen Landesregierung für das Jahr 2016 so wenig Haushaltsverstöße festgestellt hat, dass er die alten Sachen von früher wieder ausgegraben hat, um den Bericht entsprechend zu untersetzen.

Meine Damen und Herren, zusammengefasst kann man feststellen, dass die Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsführung solide und regelkonform

(Abg. Emde)

gearbeitet hat. Für das Jahr 2016 gilt, dass die Landesregierung die aufgezeigten Mängel – und das heißt auch die der Vergangenheit – zügig und professionell abgestellt hat. Einer Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 steht demnach nichts im Wege. Gleiches gilt natürlich auch für die Rechnung des Thüringer Rechnungshofs und seiner eigenen Haushalts- bzw. Wirtschaftsführung. Auch hier gibt es aus unserer Sicht keinen Anlass, die Entlastung zu verweigern. Ich empfehle daher, der Landesregierung und auch dem Thüringer Rechnungshof die beantragte Entlastung für 2016 zu erteilen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Herzlichen Dank. Als nächster Redner folgt Abgeordneter Kowalleck von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle begrüße ich auch den Präsidenten des Landesrechnungshofs,

(Beifall CDU)

passend zum Thema und zum heutigen Tag natürlich die Herren der Schöpfung ohne Krawatte aufgrund der Weiberfastnacht.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Die war hässlich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Jahresbericht 2018 berichtet der Thüringer Rechnungshof zur Haushaltsrechnung 2016 und legt dem Landtag und der Landesregierung seine Prüfungsergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung vor. Die CDU-Fraktion hat sich wie in den Vorjahren intensiv mit der Haushaltsrechnung 2016, dem Jahresbericht 2018 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Mit der Vorlage 6/5214 hat die CDUFraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. In Teil A berichtet der Landesrechnungshof über die haushaltswirtschaftliche Lage und gibt wirtschaftliche Empfehlungen. Teil B enthält die Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung 2016 mit einer Analyse von Einnahmen und Ausgaben nach Hauptgruppen und einzelnen Aufgabenschwerpunkten. Nachfolgend werde ich auf einzelne Punkte aus diesen beiden Teilen eingehen.

Der Rechnungshof führt in seinem Bericht aus, dass die haushaltswirtschaftliche Situation 2016

und 2017 von stark wachsenden Steuereinnahmen geprägt war – eine Situation, die uns natürlich auch in den vergangenen Jahren begleitet hat, aber wo natürlich auch aufgrund der konjunkturellen Voraussagen zukünftig Obacht gegeben wird. Es wird vom Rechnungshof davor gewarnt, hohe Überschüsse und Rücklagen zu großzügigem Ausgabeverhalten zu nutzen – eine Anmerkung, die uns auch in den aktuellen Haushaltsdiskussionen beschäftigt.

Im Hinblick auf die Haushaltsaufstellung 2020 seien nach Meinung des Rechnungshofs auch realistische Schätzungen zugrunde zu legen und der notwendige Bedarf zu ermitteln. Gerade diese Diskussion haben wir auch in der aktuellen Beratung des Haushaltsplanentwurfs. Es wird die Entnahme aus den Rücklagen kritisiert mit Verweis auf einen konjunkturellen Rückgang der Steuereinnahmen und die Schuldenbremse ab 2020. Der Rechnungshof stellt weiterhin dar, dass die bisherige Schuldentilgung zu gering war, eine höhere Tilgung wäre aufgrund der Haushaltsüberschüsse möglich gewesen. Dies hätte auch mehr Handlungsspielraum durch Einsparungen bei den Zinsausgaben ermöglicht. Auch das ist ein Hinweis, der uns in den vergangenen Jahren in den Haushaltsdebatten begleitet hat. Auch hier hat gerade die CDU-Fraktion immer in den Diskussionen angemerkt, für die zukünftigen Jahre vorzusorgen, indem im notwendigen Maße Schulden getilgt werden.

Die Konferenz der Rechnungshofpräsidenten auf Landes- und Bundesebene sieht sowohl die Notwendigkeit von Investitionen als auch im Schuldenabbau einen wesentlichen Beitrag zu einer gerechten und nachhaltigen Haushaltspolitik und das gerade für die nachfolgenden Generationen. Ebenso weist der Rechnungshof auf die Problematik des verschobenen Stellenabbaus, die fehlende Aufgabenkritik sowie die steigenden Personalausgaben hin. Das sind ebenso Punkte, auf die wir als CDUFraktion schon in den vorherigen Debatten hingewiesen haben. Wir sehen gerade in der aktuellen Haushaltsberatung, dass die Personalkosten erstmals die 3-Milliarden-Euro-Grenze überschreiten. Auch das ist eine Entwicklung, die wir in den kommenden Jahren sehen und im Auge behalten müssen. Natürlich begleitet uns in dem Sinne auch die Diskussion um die Pensionskosten, aber genauso müssen wir sehen, dass auch notwendige Einstellungen hier erfolgen müssen, gerade auch im Lehrer- und im Polizeibereich. Das sind Diskussionen, die wir auch am heutigen Tag zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten geführt haben. Das ist eine Investition in unsere Zukunft und da stehen wir gerade im Bereich der Bildung und im Sicherheitsbereich in Konkurrenz mit den anderen Bundeslän

(Abg. Hande)

dern und auch den Bundesbehörden und müssen uns als Freistaat behaupten.

Der Punkt „Aufgabenkritik“ wurde an dieser Stelle bereits mehrfach angesprochen. Diese Aufgabenkritik fehlt bei der von Rot-Rot-Grün beschlossenen Verwaltungsreform; auch das hatten wir an dieser Stelle im vorigen Jahr angemerkt. Das sind wichtige Punkte, die zum damaligen Zeitpunkt zum Gesetzentwurf von den Anzuhörenden angemerkt wurden.

Noch ein Wort zum Teil B: Gerade hier sticht die Kritik in puncto Investitionsquote heraus. Diese lag 2016 aufgrund der geringen Investitionen bei nur noch 11,6 Prozent, im Vorjahr waren das 13,4 Prozent. Die Ausgaben für Investitionen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 165,5 Millionen Euro auf 1,064 Milliarden Euro. Das ist der bisher niedrigste Stand.

In den Bemerkungen des Rechnungshofs zu den kommunalen Finanzbeziehungen wird ebenso ausführlich auf diesen wichtigen Punkt eingegangen. Hier möchte ich auch noch mal an unsere verschiedenen Anträge in den letzten Jahren erinnern, wo wir auf eine bessere Finanzausstattung gezielt haben. Diese Anträge wurden in Regelmäßigkeit von Rot-Rot-Grün weggestimmt.

Meine Damen und Herren, im Teil C des Jahresberichts sind Prüfungsergebnisse zusammengefasst, zu denen die Landesregierung eine abweichende Bewertung vornimmt; in der Berichterstattung und von meinem Vorredner wurden bereits verschiedene Punkte angesprochen. Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 6/5214 eine Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Unseren weitergehenden Hinweisen wurde nicht gefolgt, deshalb gehe ich an dieser Stelle zur Vervollständigung noch mal auf einen Teil der Vorschläge ein.

Zunächst zu dem Punkt „Landesausstellung“ im Einzelplan 02. Hier merkt der Rechnungshof an, die Darstellung der Gesamtkosten bei den vom Freistaat durchgeführten Landesausstellungen sei weitgehend intransparent. Weiterhin wurden die nicht stattgefundene Belegprüfung und die teilweise großzügigen Regelungen für die Ausleihen kritisiert. Nach unserer Auffassung sollte die Landesregierung dem Haushalts- und Finanzausschuss jährlich über den Stand der Verwendungsnachweis- und Belegprüfungen nach den Hinweisen des Thüringer Rechnungshofs berichten.

Ein weiterer Punkt ist im Einzelplan 04, da ging es um die Gutachten- und Beratungsleistungen im Bildungsbereich. Nach Auffassung des Rechnungshofs blieben bei der Vergabe externer Gutachtenund Beratungsleistungen im Bildungsbereich einige

Ressourcen ungenutzt. Im Haushalts- und Finanzausschuss hatten wir angeregt, dass die Landesregierung den Ausschuss jährlich über ihre Beratungsvorhaben unterrichtet. Auch dieser Vorschlag wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Nach Auffassung des Thüringer Rechnungshofs in Bezug auf den Einzelplan 05, Geldauflagen und Strafsachen, halten die Gerichte die Verwaltungsvorschriften zu Geldauflagen nicht ein. Die Regelungen seien überarbeitungsbedürftig. Das Verfahren bei der Zuweisung von Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen solle transparenter gestaltet und ein Sammelfonds eingerichtet werden. Die Landesregierung sollte nach Auffassung der CDU-Fraktion gebeten werden, den Haushalts- und Finanzausschuss bis zum 30. September 2019 über die Auswirkungen der Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zu unterrichten. Auch dem wurde nicht gefolgt.

Der Dank am Ende meiner Rede gilt dem Thüringer Rechnungshof – Herr Dr. Dette, bitte richten Sie diesen Dank auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus – gerade für die umfassenden Zuarbeiten und Stellungnahmen. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit! Ein Dank gilt aber ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtags- und der Landesverwaltung für ihre Unterstützung.

Die CDU-Fraktion empfiehlt die Entlastung des Landesrechnungshofs und enthält sich zur Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Warnecke von der Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, alljährlich bietet uns der Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung Gelegenheit, zurückliegende Haushaltsperioden Revue passieren zu lassen. Wie üblich hat sich der Haushalts- und Finanzausschuss eingehend mit dem vorgelegten Bericht des Hofs und der Stellungnahme der Landesregierung auseinandergesetzt. Sowohl für die Entlastung der Landesregierung als auch für die Entlastung des Rechnungshofs liegen Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses vor.

(Abg. Kowalleck)

Ein erfreulicher Teil vorneweg: Die Skandale und Überraschungen sind erneut ausgeblieben. Das ist ein gutes Zeichen, denn es zeugt von einer funktionierenden Verwaltung, aber auch von einer funktionierenden Kontrolle. Die aufmerksame Arbeit des Rechnungshofs ist dabei ein zentraler Bestandteil, der auch Denkanstöße für Verbesserungen und konstruktive Kritik gleichermaßen enthält.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Jahr 2016, um das es im vorliegenden Bericht geht, war finanzpolitisch ein erfolgreiches Jahr. Bedingt durch die sehr positive wirtschaftliche Gesamtsituation profitierte der Freistaat von einem Plus bei den Steuereinnahmen in Höhe von rund 380 Millionen Euro; das ist ein Plus von 6,5 Prozent. Im Gegenzug sind die bereinigten Gesamtausgaben nur moderat gewachsen. Aufgrund von Mehreinnahmen und Minderausgaben konnten mit dem Jahresabschluss Überschüsse gebildet werden, die eine Schuldentilgung von 166 Millionen Euro und eine Rücklagenbildung von rund 427 Millionen Euro möglich machten. Zudem kam der Haushalt 2016 erneut ohne Nettoneuverschuldung aus; eine Entnahme aus der Rücklage entfiel. Insgesamt kann man sagen: ein sehr solides Wirtschaften der Landesregierung im Haushaltsjahr 2016.

Aber der Rechnungshof wäre nicht der Rechnungshof, wenn er nicht trotzdem die Gelegenheit seines Jahresberichts nutzen würde, um den finanzpolitischen Zeigefinger zu heben. Unter anderem mahnen Dr. Dette und sein Team an, bestehende Zuschüsse seitens des Bundes und der EU noch engagierter für notwendige Investitionsmaßnahmen in die Infrastruktur des Landes zu nutzen – ein berechtigter Einwand.

(Beifall SPD)

Denn der Erhalt unserer Straßen, Schulen, Hochschulen, der Versorgungsinfrastruktur und des ÖPNV ist Daseinsvorsorge und Zukunftsinvestition gleichermaßen. Investitionen sind aus diesem Grund auch seit Jahren ein wesentlicher Tenor der rot-rot-grünen Finanzpolitik, neben Schuldentilgung und Vorsorge. Die Hinweise des Rechnungshofs sollten für uns dabei einen zusätzlichen Denkanstoß bilden.

Gleichzeitig empfiehlt der Landesrechnungshof einen stärkeren Personalabbau, ein aus Sicht des Hofs berechtigter Punkt, wenngleich ein überproportionaler Rückgang des Personalkörpers immer vor dem Hintergrund der staatlichen Aufgabenwahrnehmung betrachtet werden muss. Heute wissen wir nur allzu gut, was passiert, wenn man beispielsweise über viele Jahre hinweg keine neuen Lehrer

einstellt und die Pensionierungswelle plötzlich über einen herüberschwappt.

Damals war der Einstellungsstopp vor dem Hintergrund des bestehenden Personalüberhangs eine nachvollziehbare Entscheidung. Aber genauso nachvollziehbar ist es, wenn wir heute einen Einstellungskorridor öffnen, um mit dem bestehenden Personal den perspektivischen Personalmangel zu beheben, wie wir es zum Beispiel bei den Lehrern und bei den Polizisten getan haben. Das ist vorausschauende Personalpolitik, die aber heute dazu führt, dass die Personalabbauzahlen nicht so schnell wie geplant erfüllt werden können. Ich stimme Dr. Dette allerdings zu, dass wir in der Frage der Personalausstattung weiterhin Handlungs- und Optimierungsbedarf haben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Teil B analysiert der Thüringer Rechnungshof traditionell ausgiebig die Jahresrechnung und bescheinigt der rot-rot-grünen Landesregierung die Einhaltung der Haushaltsvorschriften im Jahr 2016. Nennenswerte Beanstandungen liegen nicht vor.

Ich hatte es eingangs bereits angesprochen: Es ist auch die Aufgabe des Rechnungshofs, den Finger in die Wunden zu legen und uns wichtige Hinweise für unser verwaltungs- und finanzpolitisches Handeln mit auf den Weg zu geben. Deshalb fallen die Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung wie immer etwas kritischer aus.

Die Landesregierung hat die Gelegenheit genutzt und hat ihrerseits mit Hinweisen und Bemerkungen Stellung genommen. Dabei wurden die gegebenen Hinweise in der Regel sehr konstruktiv aufgenommen, sodass der Landtag davon ausgehen kann, dass die richtigen Konsequenzen gezogen werden. Nur in wenigen Fällen beharrte die Regierung auf ihrer Auffassung, dass der Rechnungshof in seiner Prüfungsbemerkung nicht recht hat.

Auf ein Beispiel möchte ich daher kurz eingehen. Der Thüringer Rechnungshof kritisiert, dass die Verwendungsnachweisprüfung der institutionellen Zuwendungen gegenüber einem Verband verzögert und nicht in dem erforderlichen Umfang durchgeführt wurde. Die Landesregierung verweist in ihrer Erwiderung darauf, dass die notwendigen Rückforderungsansprüche nach eigener Auffassung nicht gefährdet waren oder sind, was in Teilen auch gerichtlich bestätigt wurde. Gleichwohl sind aus ihrer Sicht die Feststellungen aus der Prüfung der Versäumnisse im zeitlichen Aufwand der Verwendungsnachweisprüfung zutreffend.

Aus Sicht meiner Fraktion gibt es durchaus Argumente, den Anregungen des Thüringer Rechnungshofs weiter zu folgen. Die Koalitionsfraktionen bitten