Dann auch noch mal zu der Strategie – oder Strategie war es auch nicht, es ging darum, dass wir uns im Strafvollzug damit auseinandergesetzt haben, dass uns doch der eine oder andere Petent aus dem Justizbereich oder aus dem Strafvollzug immer wieder sagt, er hätte einen Antrag abgegeben und der wäre nirgends quittiert und, und, und. Ich nenne jetzt mal ein paar Zahlen: Wir haben 1.600 Gefangene in Thüringen. Jeder dieser Gefangenen – oder die meisten – stellt am Tag acht bis neun, manchmal zehn Anträge. Wenn wir die immer wieder quittieren, mit Durchschlag und, und, und machen würden – das haben wir lange und breit diskutiert –, dann bräuchte es vielleicht noch zehn Stellen zusätzlich, damit wir immer wieder alles abheften und dann wieder nachgucken können. Also das ist ein Bürokratieaufwand, der ist einfach nicht zu stemmen. Wir werden uns auch weiterhin in den nächsten zwei Sitzungen noch mit dem einen oder anderen Thema auseinandersetzen. Ich habe gesagt, das ist der Rechtsextremismus in den Justizvollzugsanstalten und – ja – es ist auch Entbürokratisierung in den Justizvollzugsanstalten, denn wir wollen natürlich, dass die Bediensteten, die dort sind, die tagtäglich ihre Arbeit machen, sich auf das konzentrieren können, wofür wir sie alle eingestellt haben, nämlich die Betreuung der Gefangenen. Ich danke Ihnen. – Und jetzt bitte!
Sie sprachen davon, dass 2014 die Feststellung gemacht wurde, dass es mehr Personal braucht und dass man ja jetzt 25 Auszubildende hätte. Geben Sie mir nicht recht, dass man mit dieser Ausbildung schon 2014 hätte beginnen müssen, damit diese dann nach einer zweijährigen Ausbildung auch schon hätten eingestellt werden können?
Ich danke Ihnen ausgerechnet für diese Frage. Also, Ende 2014 gab es dann erst mal diese neue Koalition, dann haben wir uns selbstverständlich damit beschäftigt. Damals waren es, glaube ich, zwölf – Herr von Ammon, ich gucke Sie mal an. Das war eine kleine Zahl; wir steigern das, indem wir nämlich die Arbeit der Bediensteten dort auch wertschätzen und in der Öffentlichkeit nicht immer schlecht darüber reden. Denn finden Sie erst einmal junge Menschen, die sagen, dass sie diesen
Job haben wollen. Da beginnt es nämlich. Wir haben ein Personalentwicklungskonzept erstellt, das mit vielen diskutiert und erarbeitet worden ist. Es gibt ein neues Justizvollzugsgesetz, was dann auch in der nächsten Legislatur, wenn Rot-Rot-Grün weiterregiert, auf den Weg gebracht wird. Also Sie sehen, wir haben viel für den Justizvollzug getan. Daher danke ich Ihnen noch mal für Ihre Nachfrage.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5692 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 6/7167 -
Das Wort hat zunächst Abgeordneter Kummer aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Berichterstattung. Bitte, Herr Kummer.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns liegt heute nach abschließender Beratung der Ausschüsse hier im Haus eine 39-seitige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz als federführendem Ausschuss im Gesetzgebungsverfahren vor, deren Inhalt ich Ihnen nicht vorlesen möchte.
Wir haben uns im federführenden Ausschuss in zwölf Sitzungen mit dem Thema der Änderung des Wasserwirtschaftsrechts beschäftigt. Wir haben eine mündliche Anhörung durchgeführt. Wir haben außerdem schriftliche Anhörungsverfahren durchgeführt. Es gab zum Verfahren 83 Zuschriften, es gab ein Online-Diskussionsforum, sodass am Ende
nach einem intensiven Abwägungsprozess es auch noch zu wesentlichen Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung kam.
Meine Damen und Herren, ich möchte auf diese Änderungen, die im Ausschuss vorgenommen wurden, im Folgenden kurz eingehen, allerdings nur auf die wesentlichen.
In § 24 hat es eine Neuregelung bezüglich der allgemein anerkannten Regeln der Technik gegeben. Das war ein Wunsch der Thüringer Fernwasserversorgung und wir haben den gern übernommen, weil wir mehrheitlich der Auffassung waren, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht Gesetzesstand erhalten sollen; sie sind Richtlinie des Handelns. Aber wir haben in Thüringen auch eine ganze Reihe von historischen Stauanlagen, wo man diese Richtlinien eben sehr konkret angewandt umsetzen muss. Hier ist, glaube ich, die Möglichkeit eröffnet.
Wir sind in § 29 noch zu einer Änderung bezüglich der Frage Gewässerrandstreifen gekommen. Hier wurden Wünsche der Landwirtschaft aufgegriffen, dass bei einem dauerhaft begrünten Gewässerrandstreifen ein Umbruch nach vierjähriger Standzeit mit unverzüglicher Erneuerung der Begrünung des Gewässerrandstreifens möglich sein muss, um den Status der Ackerfläche zu erhalten.
In § 31 hat es eine Änderung gegeben bezüglich Übergangsregelungen bei der Gewässerunterhaltung. Hier wurde klargestellt, wem die Gewässerunterhaltung in der Übergangszeit zu den Pflichtverbänden obliegt. Außerdem fand im gleichen Paragraf eine Lösung Aufnahme, dass perspektivisch die Gewässerunterhaltungsverbände die Aufgaben der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie übernehmen, wenn denn das Land die Kosten übernimmt.
In § 32 wird geregelt, dass die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung in Zukunft mit Geltung des Gesetzes vom Land vollständig finanziell getragen wird.
Außerdem haben wir in § 39 die Regelung aufgenommen, dass die Wasserentnahme im Bereich der Landwirtschaft aus Grundwasser bis 200 Kubikmeter erlaubnisfrei ist und eine Entnahme von Grundwasser für Zwecke des nicht gewerbsmäßigen Gartenbaus in geringen Mengen ebenfalls erlaubnisfrei ist.
In § 47 wird die Regelung der 50-Einwohner-Grenze, die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen war, gestrichen, das heißt, bei wasserwirtschaftlichen Gründen ist jetzt generell eine öffentliche Kläranlage vorzusehen. Außerdem wurde ge
klärt, dass Zweckverbände bei der Errichtung einer Kleinkläranlage auf Wunsch zu beraten haben. Die Andienungspflicht von landwirtschaftlichem Abwasser oder Abwasser aus Gärtnereibetrieben entfällt mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses, wenn denn dieses Abwasser in diesen Betrieben selbst verwertet wird. Das gilt allerdings nicht für Klärschlamm.
Wir haben eine Landesförderung für Abwasser vorgeschrieben und in § 48 wurde für die Abwasserentsorgung eine Wirtschaftlichkeitsprüfung festgeschrieben, außerdem auch eine erweiterte Informationspflicht des Abwasserbeseitigungspflichtigen gegenüber Grundstückseigentümern, die eine Kleinkläranlage zu errichten haben. Die Frist für die Erstellung neuer Abwasserbeseitigungskonzepte wurde von zwölf auf 18 Monate verlängert.
In § 53 wurde ein Vorkaufsrecht zum Zwecke des Hochwasserschutzes ab dem Jahr 2024 eingeführt. Außerdem wurde die Regelung getroffen, dass beim Rückbau von Deichen, die bisher dem Schutz der Landwirtschaft gedient haben, für die nächsten 25 Jahre eine Entschädigung für Landwirtschaftsbetriebe im Hochwasserfall zu erfolgen hat.
Es wurde in § 57 festgelegt, dass die Pflege der landeseigenen Deiche grundsätzlich durch das flächenbezogen vertragliche Weiden von Schafen erfolgen soll.
In der Anlage 4 sind die Talsperren, die flächenmäßig im Besitz der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst liegen, in die Liste der landeseigenen Talsperren aufgenommen worden.
In Artikel 2 gab es in § 3 die Festlegung, dass eine Mustersatzung für die Gewässerunterhaltungsverbände bis zum 31. Mai 2019 vorliegen soll und in § 4 ist die Festlegung getroffen worden, dass es erweiterte Möglichkeiten für die Übernahme von Aufgaben der Gewässerunterhaltung gibt.
In den Übergangsbestimmungen des § 6 wurde noch eine Regelung zur Überleitung von Arbeitsverhältnissen und zum Übergang von Zuständigkeiten getroffen. Weiterhin wurden die Verbandsgebiete, die im Gesetzentwurf der Landesregierung noch vor den Gemeindegebietsreformen festgelegt worden sind, der Gemeindegebietsreform angepasst.
Es gab eine Redaktionsvollmacht für die Landtagsverwaltung und im Rahmen dieser Redaktionsvollmacht möchte ich Ihnen mitteilen, dass es noch eine weitere Änderung gibt, weil die Kollegen der Landtagsverwaltung noch mal fleißig den Gesetzentwurf kontrolliert haben. Und zwar hatten wir ja in § 47 einen neuen Absatz 9 festgelegt, das ist das Landwirtschaftsprivileg bei der Abwasserbeseiti
gung. Dementsprechend ergibt sich eine Änderung in Absatz 14, wonach also nicht mehr Verpflichtete nach den Absätzen 6 bis 12, sondern Verpflichtete nach den Absätzen 6 bis 13 betroffen sind. Das sollte ich Ihnen noch mitteilen.
Wir hatten zwei mitberatende Ausschüsse, den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und den Ausschuss für Inneres und Kommunales. In beiden Ausschüssen gab es keine Änderungswünsche und so …
Das „doch“ kam zu früh. Keine Änderungswünsche, die eine Mehrheit gefunden haben, sodass diese Beschlussempfehlung,
die im zuständigen federführenden Ausschuss mehrheitlich verabschiedet wurde, jetzt dem Landtag zugeleitet werden konnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke ganz herzlich allen Kolleginnen und Kollegen, die sich intensiv in die Diskussion, in die Beratung, in die Änderung des Gesetzentwurfs eingebracht haben. Ich möchte ganz herzlich allen Anzuhörenden danken, die zum Teil
wirklich mit sehr, sehr viel Mühe mehrfach unsere Änderungswünsche geprüft, überarbeitet haben, viele Vorschläge gemacht haben, von denen nicht alle aufgegriffen werden konnten, aber doch viele. Es ist sicherlich ein sehr komplexer Sachverhalt, wo man nicht allen Menschen alles recht machen konnte. Aber die Abwägung war intensiv und allen daran Beteiligten herzlichen Dank. Ich danke auch der Landtagsverwaltung, die uns in diesem komplizierten Verfahren wirklich sehr souverän begleitet hat und mit vielen Vorschlägen ebenfalls geholfen hat, die Fristen einhalten musste und hier auch eine sehr gute Arbeit geleistet hat. Danke schön.
Vielen Dank. Ich eröffne damit die Aussprache und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Tasch von der Fraktion der CDU das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, fast eine gesamte Legislaturperiode hat es gebraucht, damit die Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts hier vorgelegt werden kann und jetzt dem Landtag heute zur Beschlussfassung vorliegt. Dass es so lange gedauert hat, zeigt uns, dass es im Vorfeld vielleicht doch erheblichen Dissens – sicher unterschiedliche Auffassungen zwischen der Umweltministerin und der Landwirtschaftsministerin und auch unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Koalition –, gegeben hat. Deshalb hat es so lange gedauert und Herr Kummer hat ja jetzt
noch einmal in seinem Bericht auch deutlich gemacht, wie viele Sitzungen wir aufgewandt haben, um dieses Gesetz zu verabschieden, wie viele Sondersitzungen ihr allen zugemutet habt, weil natürlich auch an der einen oder anderen Stelle – die Kritik müssen Sie sich gefallen lassen – die Qualität des Gesetzentwurfs eben nicht so war. Ich denke nur an das Kartenmaterial. Das Problem hatten wir auch schon beim Grünen Band. Das zeigt einfach, man muss auch als Ministerium was Ordentliches vorlegen, damit es im Vorfeld stimmt; das hätte uns die eine oder andere Sitzung ersparen können. Und weil auch gerade Herr Kobelt immer so darauf achtet, dass die Ökobilanz stimmt: Wenn man nun mal aus dem fernen Eichsfeld hier anreist, ich zum Glück noch mit dem Zug, aber andere, die vielleicht eben keinen guten Nahverkehr vor der Haustür haben, hat das auch nicht dazu beigetragen, die Ökobilanz zu verbessern. Das nur mal so am Rande bemerkt.
Wie gesagt, gründliche Vorbereitung erspart manchmal auch die vielen Änderungsanträge, die dann aufgrund der Anhörung von Anzuhörenden noch durch die Koalitionen eingebracht worden sind. Das hat sicher so manchem Koalitionsvertreter auch noch den einen oder anderen Abend gekostet.
Auch uns als CDU-Fraktion liegt natürlich eine moderne Novellierung des Wassergesetzes unter den Aspekten Umweltschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Biodiversität, Klimaanpassung, Hochwasserschutz am Herzen. Das sind natürlich auch Sachen, die uns sehr am Herzen liegen. Zum anderen brauchen auch die Kommunen, die Bürger in Thüringen ein Wassergesetz, das Rechts- und vor allen Dingen auch Planungssicherheit schafft, damit solche drängenden Probleme wie die weitere Verbesserung der Abwasserentsorgung in Thüringen, ob nun