Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Walk, bitte.

Ja, gibt es. Danke, Herr Staatssekretär. Inwieweit sieht die Landesregierung Spielräume bei der Anhebung der Hebesätze der genannten Steuerarten, ohne die in Aussicht stehenden Bedarfszuweisungen zu gefährden?

Das kann ich Ihnen spontan nicht beantworten, die Antwort würde ich schriftlich nachreichen. Wobei das erst einmal eine Entscheidung der Stadtverwaltung wäre. Die müsste entsprechende Vorschläge machen und dann müsste man das konkret mit über das Landesverwaltungsamt abstimmen. Ich würde mich als Ministerium gar nicht so unmittelbar in diesen Prozess einmischen wollen.

Eine zweite Nachfrage des Abgeordneten.

Danke, Herr Präsident. Eine zweite Frage, die werden Sie mir möglicherweise aus dem Stand auch nicht beantworten können, ich will sie trotzdem stellen. Vielleicht können Sie noch einmal auf die möglichen Folgen eingehen, wenn der Stadtrat der Stadt Eisenach generell keine Steuererhöhungen beschließt. Es ist ja eben darauf abgestellt worden, dass möglicherweise nur die Gewerbesteuer nicht erhöht wird, aber es gibt insgesamt drei Steuerarten, die zu erhöhen sind oder die zur Abstimmung

stehen. Also die möglichen Folgen, wenn generell keine Steuererhöhungen beschlossen werden.

Na ja, wenn Sie die Haushaltskonsolidierung gefährden, dann wären das schon sehr gravierende Folgen, weil wir dann sehen würden, dass der Konsolidierungserfolg nicht erreicht werden kann. Das hätte sehr negative Auswirkungen für die Ausreichung von Bedarfszuweisungen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Anfrage, die Drucksache 6/2008. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Henke, AfD-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Götze, es wäre besser, Sie würden vorne stehen bleiben, dann müssen Sie nicht so oft vor.

Neubewertung der islamistischen Gefährdungslage in Deutschland durch das Bundesamt für Verfassungsschutz – Lage in Thüringen

Nach jüngsten Aussagen des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz hat seine Behörde den Islamischen Staat unterschätzt. Der Präsident insbesondere wies darauf hin, dass sich auch unter Asylbewerbern IS-Anhänger befänden. Asylbewerber sowie unbegleitete minderjährige Ausländer würden gezielt aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum angesprochen (n-tv online vom 10. April 2016).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Hinweise zum Islamismus/islamistischen Terrorismus gingen seit Einrichtung des Kontakttelefons für Hinweise mit Bezug zum Islamismus/islamistischen Terrorismus ein?

2. Wie viele islamistische Gefährder leben derzeit in Thüringen?

3. Wie viele Anspracheversuche/Rekrutierungsversuche unter Flüchtlingen (unter Einschluss aller Aufenthaltsstatus) durch Islamisten gab es in Thüringen seit dem 1. Januar 2015?

4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Anwerbung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch Islamisten vor?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

(Staatssekretär Götze)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit dem im Jahr 2009 eingerichteten vertraulichen Kontakttelefon besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf islamistische Aktivitäten, die für Verfassungsschutz und Polizei relevant sein können, über das Kontakttelefon hinzuweisen. Darüber hinaus hält das Amt für Verfassungsschutz damit ein ständiges Gesprächsangebot für Szeneangehörige sowie deren Familien und ihr näheres Umfeld vor. Über die seit der Einrichtung des Telefons eingegangenen Anrufe und Hinweise wird eine Statistik nicht geführt.

Zu Frage 2: Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen kann eine Beantwortung der gestellten Frage nicht erfolgen. Im Hinblick auf die selbst bundesweit sehr geringen Einstufungszahlen wird die Beantwortung der Frage auch in anonymisierter Form dazu führen, dass Rückschlüsse auf die Einstufungspraxis der Sicherheitsbehörden sowie auf einzelne Personen möglich und die Betroffenen individualisierbar wären. Hierdurch würden nicht nur präventiv polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie laufende Ermittlungsverfahren, sondern auch Grundrechte der Betroffenen gefährdet. Die Preisgabe entsprechender detaillierter Informationen würde damit die polizeiliche Arbeitsweise bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung konterkarieren, indem etwa die polizeitaktische Auswahl von Gefährdern und die daran geknüpften spezifischen gefährdungsrelevanten Maßnahmen offenbart würden, sodass sich die Personen den Maßnahmen gegebenenfalls entziehen könnten.

Zu Frage 3: Den Sicherheitsbehörden liegen gegenwärtig keine konkreten Hinweise auf Anwerbungsversuche von islamistischen Organisationen oder Einzelpersonen oder Flüchtlingen bzw. Asylsuchenden in Thüringen vor.

Zu Frage 4: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wucherpfennig. Die Frage trägt die Drucksachenummer 6/2009 und sie wird vertretungsweise von Frau Abgeordneter Tasch vorgetragen.

Vielen Dank.

Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung von Forschungsinvestitionen im Mittelstand – HighTech-Bonus auch in Thüringen?

Am 22. April 2015 hat die Fraktion der CDU einen Antrag zur Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen gestellt, mit dem sie die Landesregierung aufgefordert hat, ein Modell zur steuerlichen Forschungsförderung zu entwickeln und sich auf Grundlage des zu entwickelnden Modells im Bundesrat für die Einführung eines High-Tech-Bonus einzusetzen. Der Antrag wurde in der 15. Plenarsitzung am 28. Mai 2015 eingebracht, jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Im April 2016 hat die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen angekündigt, eine Bundesratsinitiative zur steuerlichen Forschungsförderung von Forschungsinvestitionen im Mittelstand einzubringen, um gerade kleine und mittlere Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Initiative der niedersächsischen Landesregierung zur steuerlichen Forschungsförderung für kleine und mittelständische Unternehmen?

2. Könnte ein solches Modell die FuE-Tätigkeiten der kleinen und mittleren Unternehmen in Thüringen steigern?

3. Wie hoch sind die FuE-Aufwendungen der Thüringer Wirtschaft, gemessen am Bruttoinlandsprodukt von Thüringen im Jahr 2014 und 2015?

4. Wird die Landesregierung den Vorstoß der rotgrünen niedersächsischen Landesregierung im Bundesrat unterstützen?

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Damen und Herren, für die Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wucherpfennig wie folgt beantworten:

Ich möchte zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zur steuerlichen Forschungsförderung vornehmen. Forschung und Innovation sind Grundlage für wirtschaftliche Entwicklungen und für die Erhaltung zukunftsfähiger Arbeitsplätze. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, durch die Förderung von Forschung und Entwicklung den Wirtschaftsstandort Thüringen zu stärken. Deshalb unterstützt die Landesregierung das Anliegen, die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern. Allerdings sind wir nicht der Auffassung,

dass Steuergutschriften das geeignete Mittel sind. Ich halte es vielmehr für notwendig, die bestehenden direkten Fördermöglichkeiten weiter auszubauen und die Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen in die direkte Projektförderung zu stärken. Die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Thüringen und die Stärkung des Bereichs der Forschung und Entwicklung werden wir gerade nicht durch eine für ganz Deutschland geltende Steuergutschrift erreichen. Denn die Förderung von Forschung und Entwicklung muss zielgenau und effizient erfolgen. Steuerliche Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit hierzu aber als nicht sehr effektiv erwiesen, sondern hatten zu häufig die Wirkung einer Förderung mit der Gießkanne.

Die Besteuerung erfolgt in einem Massenverfahren, in dem auf das spezifische Förderbedürfnis im Einzelnen keine Rücksicht genommen werden kann. Außerdem ist die Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung einerseits sowie Produktion und Verwaltung andererseits ein Problem, das in der Praxis nur unzureichend gelöst werden kann. Generell würde eine rein steuerliche Förderung damit zu Mitnahmeeffekten und Fehlallokationen von Ressourcen in den öffentlichen Haushalten führen. Eine transparente und zielgenaue Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen, insbesondere des Mittelstands in Thüringen, halte ich nur durch eine direkte Projektförderung für gewährleistet.

Eine steuerliche Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Form eines Steuerbonus in Höhe von 10 Prozent der Aufwendungen würde zudem beim aktuellen Stand der Forschungsausgaben Steuermindereinnahmen von circa 546 Millionen Euro jährlich auf Bundesebene und damit circa 7 Millionen Euro für den Landeshaushalt bedeuten. Dabei ist zu beachten, dass die Thüringer Unternehmen in vergleichsweise geringem Umfang von der Förderung profitieren würden, das Land aber vollständig an den bundesweiten Mindereinnahmen aus der zusätzlichen steuerlichen Förderung beteiligt würde.

Geht man darüber hinaus davon aus, dass mit einer entsprechenden Initiative die Ausgaben von Forschung und Entwicklung gesteigert werden, ist demgemäß auch mit weiter sinkenden Einnahmen zu rechnen. Zudem ist, anders als bei direkten Förderprogrammen, im Rahmen einer steuerlichen Förderung das Fördervolumen nicht begrenzbar. Auch eine haushaltsmäßige Sicht spricht deshalb gegen eine derartige Ausgestaltung der Förderung. Ziel der Landesregierung bleibt, zur weiteren Stärkung der Innovationsförderung in Thüringen zusätzliche private Mittel sowie Bundes- und europäische Mittel zu erschließen.

Dies vorweg beantworte ich die Frage des Abgeordneten Wucherpfennig wie folgt:

Zu Frage 1: Der von Niedersachsen angekündigte Entschließungsantrag zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung hat das Bundesratsverfahren noch nicht erreicht. Er wird zur MaiSitzung erwartet. Vor diesem Hintergrund wird sich die Landesregierung zu dem Thema der steuerlichen Forschungsförderung erst zu einem späteren Zeitpunkt positionieren.

Zu Frage 2: Ungeachtet diverser Positionierungen des Bundesrats und der Wirtschaftsministerkonferenz, die entsprechende Modelle unterstützen, sind steuerliche Forschungsförderungen auch im Hinblick auf die Wirkung kritisch zu betrachten. So kommt unter anderem das im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung erstellte Gutachten „Wachstumsimpulse im Thüringer Mittelstand“ vom Mai 2015 für den Freistaat Thüringen zu dem Ergebnis, dass die Innovationsschwäche weniger auf Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten als vielmehr auf eine interne Schwäche der Unternehmen sowie auf knappe personelle Ressourcen zurückzuführen ist. Schwierigkeiten werden demnach insbesondere beim Management von Innovationsprozessen sowie bei der Kundenorientierung von Entwicklungen gesehen.

Zu Frage 3: Die statistischen Daten zu den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Thüringer Wirtschaft, gemessen am Bruttoinlandsprodukt Thüringens, liegen aktuell bis zum Jahre 2013 vor. Die amtlichen Statistikdaten für die Jahre 2014 und 2015 stehen noch nicht zur Verfügung. In den Jahren 2012 und 2013 haben die Thüringer Unternehmen fast 1,2 Milliarden Euro jährlich an Forschungs- und Entwicklungsausgaben getätigt. Das entspricht einem Anteil von 2,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Zu Frage 4: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 verdeutlicht wurde, wird die Landesregierung zum Thema der steuerlichen Forschungsförderung rechtzeitig vor der Bundesratssitzung über eine Unterstützung der niedersächsischen Initiative abstimmen. Danke.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur nächsten Frage, eingereicht von Herrn Abgeordneten Bühl, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/2010.

Bedarfsumleitung der A 71 über L 3004, L 2149

(Ministerin Taubert)

Aktuell wurde der Ilm-Kreis durch das Landesamt für Bau und Verkehr zu einer möglichen Umleitung für die Autobahn A 71 befragt. Diese soll künftig über Bundes- und Landstraßen führen. Der Landkreis lehnte dies allerdings mit dem Hinweis auf Bauarbeiten sowie das Profil der Umleitungsstrecke ab. Dadurch kommt es auf der bestehenden Umleitungsstrecke durch das Geratal zu Belastungen und Risiken für die Kommunen. Aktuell gibt es aber die Möglichkeit, beim Planfeststellungsverfahren der L 2149 auf eine mögliche Bedarfsumleitung einzuwirken.

Ich frage die Landesregierung: