die gute Darlegung der Debatte, die wir im Ausschuss hatten. Ich will mich an der Stelle gleich zu Beginn auch herzlich dafür bedanken, dass wir einer guten parlamentarischen Tradition folgen und bei derartig sensiblen Themen einen guten Konsens gefunden haben, uns in langen und intensiven Debatten dem Thema gut angenähert haben und jetzt einen Antrag vorliegen haben, der – denke ich – qualitäts- und gehaltvoll ist und vor allen Dingen auch der mündlichen Anhörung im Ausschuss entsprechend Rechnung trägt.
Ich will, bevor ich das im Einzelnen kurz darlege, vor allen Dingen die Entstehungsgeschichte dieses Antrags kurz aufarbeiten. Herr Kubitzki hat schon dargelegt, dass wir uns im Ausschuss eine gewisse Zeit mit diesem Antrag auseinandergesetzt haben. Wir haben uns in einer ganzen Reihe von Sitzungen in die Tiefe hineingearbeitet. Der Antrag wurde von uns im November 2015 eingebracht. Unsere Leitgedanken waren zunächst: Menschliches Leben von seinem Anfang im Mutterleib bis zum Tod zu schützen und Menschen am Lebensende benötigen besondere Fürsorge und Solidarität der Gesellschaft. Von diesen beiden Leitgedanken war unser Antrag geprägt; diese Gedanken haben sich durch die gesamte Debatte hindurchgetragen.
Wir haben viel Zeit seit der Einbringung im Ausschuss sinnvoll genutzt. Ich freue mich, dass das Thema auch in den Koalitionsfraktionen auf offene Ohren gestoßen ist. Wir hatten zu keiner Zeit den Eindruck – das will ich an der Stelle dankend erwähnen –, dass man hier auf irgendwelche Probleme gestoßen wäre, sondern wir haben hier sachlich diskutiert.
Wir hatten eine sehr gute mündliche Anhörung – auch das will ich an der Stelle durchaus betonen. Die Fachleute, die wir herangezogen haben, haben uns vor allen Dingen auf einige wesentliche Punkte hingewiesen, die es noch zu ergänzen galt. Besonders wurde darauf hingewiesen, dass es eine Bedarfsanalyse im Freistaat geben sollte, mit der wir noch mal ganz genau anschauen, wie der tatsächliche Bedarf ist im stationären und ambulanten Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung, und aber eben auch, dass wir nicht nur die weißen Flecken in der stationären Hospizversorgung schließen, sondern dass wir auch die ambulante Versorgung stärken, was auch ein Gedanke ist, der mit diesem Antrag verbunden ist.
Auch die Einbindung in den 7. Thüringer Krankenhausplan ist eine Konsequenz aus dieser Anhörung, dass wir in diese ganze Palliativ- und Hospizplanung etwas mehr Struktur hineinbringen und nicht – ich will es mal vorsichtig formulieren – etwas unkoordiniert einen kleinen Wildwuchs haben, sondern das Ganze soll jetzt in Thüringen auf strukturierte Beine gestellt werden.
Ich danke auch den Regierungsfraktionen, dass wir es in der Debatte geschafft haben, den CDU-Antrag so bestehen zu lassen. Ich weiß, es fiel Ihnen nicht leicht. Uns war es wichtig, dass klar wurde, dass dieser Antrag auf CDU-Initiative entstanden ist. Ich weiß, dass wir dabei etwas gerungen haben. Aber ich danke an der Stelle ausdrücklich noch mal für das vertrauensvolle Gespräch und dass wir eben auch Ihre Punkte so mit aufgenommen haben. So ist es jetzt de facto, auch wenn obendrüber „CDUAntrag“ steht, ein gemeinschaftlicher zielführender Antrag zu dieser Thematik. Ich möchte an der Stelle darum bitten, dass wir in diesem Hohen Haus eine große Mehrheit für diesen Antrag finden.
Ich will abschließend zum AfD-Antrag nur noch zwei, drei Sätze sagen. Er ist mir leider zu kurz gesprungen, das muss man ganz deutlich sagen. Der Antrag, den die anderen Fraktionen im Haus eingereicht haben, ist der deutlich umfassendere. Er hat es vor allen Dingen auch geschafft, die Ergebnisse der Anhörung einzubauen; das hat der AfD-Antrag leider nicht vermocht. Insbesondere das wesentliche Element der Bedarfsanalyse, dass wir also diese Planungselemente hineinbringen, fehlt diesem Antrag in Gänze. Nur schlichtweg zu sagen, dass mehr Geld gegeben werden soll und dann alles gut ist, ist in diesen Zeiten nicht ausreichend. Wir müssen mit Augenmaß bei dieser Thematik agieren. Ich denke, das werden wir mit diesem Antrag schaffen. Ich bedanke mich noch mal für das gute demokratische Miteinander und freue mich auf die Abstimmung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Herold, Fraktion der AfD, das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und Besucher auf der Tribüne, liebe Zuschauer im Internet! Der Antrag, der hier zur Verhandlung steht, ist schon fast ein parlamentarischer Rentner. Am 27. November 2015 wurde er vom Plenum an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Dort wurde er 2016 insgesamt fünfmal aufgerufen. Zwischen Mai und Dezember 2016 passierte nichts, davor gab es immerhin eine große Anhörung. Der Berg kreißte lange und es kam ein Mäuslein heraus in Form eines gemeinsamen Antrags der CDU und der regierungstragenden Fraktionen als weiteres schönes Beispiel von Zusammenarbeit von Schwarz und Rot und Grün. Man bereitet sich offensichtlich auf Zustände vor, wo man regierungstechnisch nach allen Seiten hin offen, aber womöglich nicht ganz dicht sein wird.
Das ist zwar ein Zitat, Frau Kollegin Herold, aber ich bitte Sie doch, die Würde des Hauses bei Ihrer Rede zu berücksichtigen.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Und des Themas!)
Die Bedarfsanalyse ist also das Kernstück dieses erstaunlichen Produkts interdisziplinärer Zusammenarbeit. Und irgendwann nach neun Monaten, das entspricht ja in etwa auch einer Schwangerschaft, wird das Ergebnis dann in den Thüringer Krankenhausplan einfließen. Nebenher soll ein Runder Tisch ein Scherflein dazu beitragen – wobei ich mich frage, was der Runde Tisch macht. Da sitzen Experten dran, da sitzen die Zuständigen dran, da sitzen diejenigen dran, die es angeht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die wirklich ein Dreivierteljahr brauchen, um der Landesregierung zu sagen, was die Palliativ- und Hospizversorgung in Thüringen bräuchte. Es ist nebelhaft von irgendwelcher Stärkung die Rede. Ich frage mich, was Experten an einem Runden Tisch für Stärkung außer Keksen und Kaffee brauchen, um zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen, wenn die Landesregierung gewillt wäre, dem zuzuhören, was diese Experten dort zu sagen haben. Die Palliativteams sollen gestärkt werden. Was soll es für die geben außer Kaffee und Keksen? Gibt es Geld für Fortbildungen? Gibt es erweiterte Vergütungsregelungen seitens der Kassen? Was muss man sich also unter dieser Stärkung vorstellen?
Ganz zum Schluss im Antrag tauchen dann noch diejenigen auf, die das Thema wirklich angeht und denen auch die Zeit wegläuft, nämlich die Angehörigen, die Sterbenden, die Schwerstkranken und deren Hinterbliebene. Während unser Antrag darauf abzielt, die Kranken und Sterbenden in ihren letzten Tagen in vertrauter Umgebung in den Familien zu Hause optimal versorgen zu lassen, gibt es hier im Antrag und der vorliegenden Beschlussempfehlung ein bisschen mehr Ehrenamt als Schönheitspflaster auf eine operationspflichtige schwere Wunde. Das reicht vorn und hinten nicht. Wir haben andere Vorstellungen von zügigem und zielgerichtetem Regierungshandeln und werden daher hier nicht zustimmen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, noch mal einen kurzen Hinweis auf die Vorrednerin: Also wir haben uns mit dem Thema „Die Würde von Schwerstkranken und Sterbenden achten – Hospizund Palliativversorgung in Thüringen ausbauen“ beschäftigt. Der Grundantrag der CDU – wir haben ihn intensivst beraten, wir haben eine Anhörung dazu durchgeführt, alles die Dinge, die Herr Zippel schon angesprochen hat. Und ich glaube, es gehört sich auch, bei diesem Thema ernsthaft miteinander zu reden, Fachkompetenz in der Anhörung mit einzubinden und daraus einen gemeinsamen Antrag zu machen, im Interesse der Betroffenen. Wie Sie jetzt darauf kommen, dass das was mit politischen Konstellationen zu tun hat, also so einen Gedankenknick können eigentlich nur Sie haben; den haben wir nicht.
Wir beschäftigen uns nicht mit politischen Konstellationen, sondern mit Inhalten. Und das haben wir mit Fachleuten besprochen und daraus resultierte ein Antrag. Das ist gut so. Deswegen können wir auf Ihren Antrag auch mal wieder verzichten. Das ist auch nichts Neues, dass er sich nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigt. Für uns war ganz wichtig – und die Punkte hat Herr Zippel schon alle mit angesprochen –, dass wir uns weiter mit dem Thema beschäftigen, nicht nur im Ausschuss, sondern auch hier im Landtag, dass die Bedarfsanalyse für Hospiz- und Palliativbereiche in den Krankenhausplan mit eingebunden wird, damit das alles auch eine gewisse Struktur und eine Planung mit sich bringen kann, dass der Runde Tisch weiter begleitet werden muss und weiter zu stärken ist. Das finde ich dann schon ein bisschen peinlich, dass sich dort die Vorrednerin auf irgendwelche Kekse und Kaffee begrenzt. Jeder, der sich mit dem Thema und auch mit den Vertretern am Runden Tisch beschäftigt, weiß, was hier an dieser Stelle Unterstützung, Begleitung und Einbindung bedeutet. Insofern darf ich für meine Fraktion und sicherlich auch für die anderen Koalitionsfraktionen noch mal den Dank für die gute Zusammenarbeit an die CDU zurückgeben. Ich glaube, es ist was Vernünftiges daraus geworden, auch wenn es eine etwas längere Diskussion war. Es ist kein kleines Mäuslein daraus geworden, wie Frau Herold meinte, sondern ein vernünftiger Antrag, auf dem man künftig aufbauen kann. Wie gesagt, politische Inhalte – es gibt auch noch Parteien, die politische Inhalte diskutieren, unabhängig von irgendwelchem Populismus und strategischen Gedanken – dies in Richtung der AfD. Also herzlichen Dank an alle anderen für diesen Antrag. Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, es wurde eben schon viel gesagt von Herrn Zippel und Frau Pelke. Ja, dieser Antrag war lange im parlamentarischen Beratungsprozess, aber wir haben uns für dieses wichtige Thema auch viel Zeit im Ausschuss genommen. Ich bin sehr froh, dass wir einen gemeinsamen Weg mit der CDU gefunden haben und diesen Antrag hier heute einbringen. Wir waren uns als Koalition mit der CDU einig, dass es im Punkt „Palliativund Hospizversorgung in Thüringen“ Handlungsbedarf gibt. Wir haben diesen Antrag immer als Angebot und Verpflichtung zum parteiübergreifenden Handeln betrachtet, denn wir machen Politik im Sinne der Sache und für die Menschen.
Spätestens nach der umfangreichen Anhörung – Herr Zippel und Frau Pelke haben es schon gesagt – war uns allen klar, dass wir einen den Patientinnen und Patienten angemessenen Bedarf in Thüringen beschreiben und dass sich danach auch die Planungen im Bereich Hospiz- und Palliativmedizin ausrichten müssen. Wir haben das im Koalitionsvertrag auch schon vereinbart und ich zitiere noch mal ganz kurz aus dem Koalitionsvertrag, Herr Präsident: „Die Palliativmedizin soll im zukünftigen Krankenhausplan ausgewiesen werden. Die Arbeit der stationären Hospizeinrichtungen und ambulanten Hospizdienste hat sich bewährt. Sie soll verstetigt und ausgebaut werden. Wir streben einen flächendeckenden Ausbau der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung in Thüringen an.“
Im jetzt vorliegenden 7. Krankenhausplan werden aus unserer Sicht diese Ziele auch in der Form umgesetzt. Das heißt, die Palliativmedizin wird in Thüringen gesondert ausgewiesen. Schon mit der Novellierung des Thüringer Krankenhausplans im Jahr 2014 wurden Regelungen zur Versorgung von Sterbenden oder Patientinnen und Patienten mit begrenzter Lebenserwartung eingefügt. Da hieß es: „Die angemessene Versorgung dieser Patientinnen und Patienten einschließlich berechtigter Bedürfnisse ihrer Angehörigen ist Aufgabe jedes Thüringer Krankenhauses, unabhängig von einer Ausweisung palliativmedizinischer Angebote.“ Im 7. Thüringer Krankenhausplan heißt es konkret: „1. Es bleibt bei der nachrichtlichen Ausweisung der Palliativstationen. Eine separate Bedarfsermittlung findet zunächst nicht statt. Palliativplanbetten werden als Davon-Betten der Inneren Medizin ausgewiesen. 2. Die […] ausgewiesene Planbettenzahl folgt den jeweiligen Anträgen der Krankenhausträger. 3. Palliativeinrichtungen sollen folgendermaßen gestaltet
sein: Palliativplanbetten sollen soweit möglich in einer eigenen Organisationseinheit, zumindest aber räumlich abgetrennt vom übrigen Stationsbetrieb, vorgehalten werden. Es sollen überwiegend Einzelzimmer angeboten werden. Angehörigen soll die Möglichkeit zur Übernachtung, sei es im Patientenzimmer oder in der Nähe, geboten werden. 4. Die Krankenhäuser sollten prüfen, inwieweit ein multiprofessioneller Palliativdienst entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin etabliert werden kann. 5. Die Krankenhäuser sollten mit den ambulanten Hospiz- und Palliativdiensten und den stationären Hospizen in ihrer Region zusammenarbeiten, um vor und nach dem stationären Aufenthalt der Patientinnen und Patienten eine nahtlose Betreuung gewährleisten zu können.“
Die Hospiz- und Palliativversorgung ist ein wichtiges Thema, mit dem viele in ihrem Leben sicherlich schon Kontakt hatten. Meistens trifft es einen unvorbereitet. Den Zeitpunkt, wenn man sich damit auseinandersetzen muss, kann man sich oft nicht aussuchen. Auch aus diesem Grund braucht es ein niederschwelliges, leicht zugängliches und vernetztes Beratungssystem für verschiedene Zielgruppen. In diesem Fall meine ich die Patientinnen und Patienten jeglichen Alters und selbstverständlich auch die Angehörigen. Plötzlich stellt man sich ganz elementare Fragen wie zum Beispiel: Wie sollen schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland und Thüringen betreut werden? Die Politik stellt sich die Frage: Welche Strukturen müssen wir als Land dafür fördern, welche auch ausbauen? Diese Fragen mussten bestimmt schon einige von Ihnen in Ihrem persönlichen Umfeld beantworten, oder Sie haben schon einmal den Unterschied kennengelernt zwischen einer guten Palliativversorgung und einer nicht so guten. Diese Fragen gehen uns alle an. Aus diesem Grund ist uns der Dialog mit allen demokratischen Parteien besonders wichtig.
Sehr geehrte Damen und Herren, sterbende Menschen werden in Thüringen schon heute gut betreut, denn Thüringen verfügt über ein flächendeckendes Netz ambulanter und stationärer Anbieter in den relevanten Bereichen. Dennoch bestehen noch einige Lücken in der Versorgung. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung vom 2. November 2015 hat deutlich gemacht, dass in Thüringen ein weiterer Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung dringend notwendig ist. Thüringen liegt laut dieser Studie im hinteren Teil der Versorgungsdichte, gemeinsam mit anderen ostdeutschen Bundesländern. Das ist nicht gut und spornt uns an, hier etwas – auch auf dem parlamentarischen Weg – zu ändern.
Insbesondere im ambulanten Bereich, in ländlichen und strukturschwachen Regionen sowie bei der Versorgung von schwerstkranken Kindern und Jugendlichen und bei der Beratung und Begleitung von Schwerstkranken und ihren Angehörigen sollten noch Verbesserungen erfolgen. Hier könnten wir uns durch den Ausbau der unabhängigen Patientenberatung und der Pflegestützpunkte eine individuelle und neutrale Pflegeberatung, Unterstützung und Begleitung vorstellen. In der vorliegenden Beschlussempfehlung sind wir auf einige Punkte eingegangen, die von Herrn Kubitzki hier schon vorgetragen wurden.
Zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch kurz auf die Bundesebene eingehen. Der Bundestag hat im vergangenen Jahr das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verabschiedet. Diesem Gesetz hat auch die grüne Bundestagsfraktion zugestimmt. Wir begrüßen dieses Gesetz, weil es in allen Versorgungsbereichen eine Verbesserung bringt, auch wenn es noch viel zu tun gibt, damit eine menschenwürdige Begleitung und Pflege am Lebensende selbstverständlich wird. Als Kritikpunkt muss allerdings genannt werden, dass es gut gewesen wäre, die unabhängigen Beratungsstellen zu stärken. Die bereitgestellten Mittel sind zwar ein Anfang, aber sie werden nicht ausreichen, ein lückenloses Netz an Hilfen zu spannen. Es gibt da noch einiges zu tun. Aber auch der Verband der Thüringer Ersatzkassen unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich. Aufgrund der breiten Zustimmung sowohl aus dem parlamentarischen Raum als auch von den Krankenkassen, Kliniken und dem Runden Tisch bin ich optimistisch, dass wir in Thüringen zukünftig noch eine bessere und gute Hospiz- und palliativmedizinische Versorgung gewährleisten können. Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das, was wir im Sozialausschuss gemacht haben, da habe ich die Hoffnung und vertrete den Idealismus, dass uns das vielleicht nicht nur bei einem Antrag zur Palliativversorgung gelingt, sondern auch bei anderen Anträgen, die das Leben der Menschen unmittelbar betreffen.
das ist aber typisch für ihren politischen Stil. Sie kommt hierher, schmeißt uns ein Argument in das Plenum und dann verschwindet sie. Frau Herold muss ich sagen: Das ist kein politischer Stil.
Was mich besonders erschüttert, ist, dass wir hier über Menschen sprechen, die Schmerzen haben, die todkrank sind, und dass sie diese Menschen eigentlich auch benutzt mit ihrer Argumentation, um hier politische Ziele der AfD-Fraktion rüberzubringen. Das ist für mich einfach schäbig. Und Frau Herold – vielleicht teilen Sie es ihr mit – sollte sich dafür wirklich schämen, was sie hier losgelassen hat!
Und, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, dieser Landtag hat sich schon mit Palliativversorgung beschäftigt, da wussten Sie noch nicht, wie „Landtag“ geschrieben wird. Das muss ich mal an dieser Stelle sagen.
Und das haben wir hier schon immer auch in einer sachlichen Diskussion gemacht. Ich will Ihnen noch ein bisschen Nachhilfeunterricht geben: 1996 gab es in Thüringen die erste Palliativstation in Erfurt, 2005 das erste stationäre Hospiz in Bad Berka. Mittlerweile verfügen wir in Thüringen über sechs Hospize, vier Palliativstationen in Krankenhäusern, 31 ambulante Einrichtungen, vier SAPV-Teams, also Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungsteams, und über Tausende von ehrenamtlichen Helfern, die in Thüringen arbeiten.
Einen kleinen Augenblick, Herr Abgeordneter. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Abgeordneten Brandner.
Herr Kubitzki, wann hat sich der Landtag denn erstmalig mit dem Thema „Palliativ“ beschäftigt, dass ich überprüfen kann, ob ich damals „Landtag“ nicht schreiben konnte oder doch?