Protokoll der Sitzung vom 05.05.2017

Sie auch noch die Kinder in Haftung: „... im Interesse der Kinder Förderschulen als Alternative zum inklusiven Unterricht in der Fläche zu erhalten“. Nun will ich Sie mal daran erinnern, dass es in der letzten Legislatur einen abgestimmten Entwicklungsplan Inklusion gab. Und wenn ich mich daran richtig erinnere, gab es 2012 einen Auftrag des Landtags dazu, der dann von der CDU-/SPD-Regierung auch entsprechend umgesetzt worden ist mit der Vorlage des Entwicklungsplans „Inklusion“. Aus dem Entwicklungsplan „Inklusion“, Ihnen noch mal zur Erinnerung, auch wenn es Ihnen wahrscheinlich heute wehtut: „Inklusion meint, dass alle Kinder und Jugendlichen von Anfang an – unabhängig davon, unter welchen Bedingungen sie aufwachsen – ein umfassendes Recht auf Bildung, auf soziale und gesellschaftliche Partizipation haben. Zur Durchsetzung dieses Rechts haben sie Anspruch auf Unterstützung. Diese Unterstützung ist so anzulegen, dass Kinder und Jugendliche nicht“ – ich betone „nicht“ – „von ihren Altersgleichen getrennt werden, sondern sich mit ihnen gemeinsam, verankert in ihrer Generation entwickeln können. In inklusiven Bildungseinrichtungen können sie von Anfang an miteinander lernen. Ihre soziale, emotionale und kognitive Verschiedenheit ist hier nicht Randbedingung oder Störfaktor, sondern der zentrale Bezugspunkt des pädagogischen Handelns, von dem aus gemeinsame Bildungsangebote geplant, realisiert und reflektiert werden.“ Und dann weiter unten, letzter Satz jetzt als Zitat: „Der Gemeinsame Unterricht als wesentliche Voraussetzung für umfassende Inklusion realisiert die Rechte aller Kinder und Jugendlichen auf gleichberechtigte Bildung, auf soziale und gesellschaftliche Teilhabe.“

Dieser Rechtsanspruch ist schon seit 2003 – und erinnern wir uns, da gab es noch eine CDU-Alleinregierung – im Förderschulgesetz verankert. Wir werden jetzt mit der Zusammenlegung des Schulgesetzes und Förderschulgesetzes tatsächlich auch diesen Rechtsanspruch weiter vervollständigen. Das ist auch gut so. Wenn Sie als CDU sich nicht mal an Ihre frühere Gesetzeslage bzw. Beschlusslage erinnern wollen, dann tut mir das herzlich leid. Aber wir werden natürlich entsprechend den Voraussetzungen der UN-Konvention für alle Kinder die entsprechenden Fördermöglichkeiten bereitstellen. Da ist es ein guter Schritt und wichtiger Schritt, dass die Landesregierung auch jetzt mit der Vorlage und der Diskussion über das inklusive Schulgesetz auch die Bedingungen dafür in den Blick nimmt.

Wenn wir uns auch im Fachausschuss über die Bedingungen unterhalten, dann finden wir sicherlich relativ schnell Einigkeit, auch die Wege dahin – ich sage immer, Inklusion ist eine Generationenaufgabe. Es geht darum, dass wir nichts übers Knie brechen, und es geht auch darum, dass wir auch ein Schulsystem aufrechterhalten, wie Sie es selber in

Ihrer Überschrift umschreiben, das differenziert ist, aber differenziert nach dem, was ich vorhin vorgetragen habe.

Punkt Nummer 2: Sie sprechen von einer Besserstellung der Thüringer Gemeinschaftsschulen. Jetzt bin ich aber ganz verdutzt. Da frage ich mich nämlich, ob denn in der CDU-Fraktion in diesem Punkt überhaupt Einstimmigkeit herrscht. Denn noch letzten Monat hatte eine Abgeordnete, die heute bei Ihnen in der Fraktion sitzt, gesagt: Thüringer Gemeinschaftsschule ist das Schulmodell für Thüringen. Da gab es noch eine feste Überzeugung davon, dass die Thüringer Gemeinschaftsschule natürlich das Zukunftsmodell ist. Dementsprechend ist das sicherlich eine interessante Diskussion, die Sie jetzt innerhalb Ihrer Fraktion führen müssen. Aber eine Besserstellung, wenn man eine neue Schulart implementiert, dass man über einen begrenzten Zeitraum begrenzte Lehrerwochenstunden mehr zur Schulentwicklung für diese Schule reingibt, kann ich überhaupt nicht erkennen. Dass sich die CDU in diesem Antrag dann auch noch gegen eine bessere Bezahlung von Lehrern ausspricht, das spricht dem Ganzen dann aber wirklich noch Hohn. Das ist wirklich unfassbar.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich will Sie nur einmal daran erinnern: Wir haben die Diskussion um ein Gemeinschaftsschullehramt auch im Haushalts- und Finanzausschuss gehabt. Da hat Ihr Kollege Geibert gesagt: Moment mal, ist es nicht so, dass in Klassenstufe 5 und 6 ein Kollege oder eine Kollegin mit einer E 13, A 13 den selben Dienst vollzieht wie mit einer A 12, E 11, denselben Lehrplan vollzieht, am selben Kind. Wie ist das denn mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen? Deswegen hat sich der HuFA dazu verständigt. Da sage ich jetzt einmal: Wenn Sie jetzt als Fraktion sagen: Aha, wir wollen diese verfassungsrechtliche Lücke gar nicht schließen und sehen darin eine Besserstellung der Gemeinschaftsschulen, wo es eigentlich erst einmal um eine Gleichstellung derjenigen, die dort ihren Dienst tun, geht, das erschließt sich – glaube ich – auch wirklich nur Ihnen oder das können Sie dann nachher noch einmal hier vortragen. Vielleicht verstehe ich es dann, ich glaube es, ehrlich gesagt, nicht.

Kleine eigenständige Grundschulen wollen Sie erhalten. Da würde ich sagen, wenden Sie sich mal an Ihre Landräte. Denn die schreiben doch die Schulnetzpläne, das machen wir doch nicht. Es geht doch darum,

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Jetzt wird es aber ganz dünn!)

dass die Schulnetzpläne dann entsprechend die kleinen Schulen auch vorsehen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Jetzt wird es aber ganz dünn!)

Ah, Herr Tischner wird auch gerade wach. Worum es nicht gehen kann – und dabei bleibe ich auch –, ist, dass wir ein Personalsteuerungsmodell haben, welches das Personal, das wir dringend brauchen, ungleich verteilt. Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln. Das heißt nämlich, dass wir die kleinen Schulen derzeit in den ländlichen Regionen mit Personal ausstatten, dass dort Klassen mit 15, 16 Schülerinnen und Schülern bestehen, und in Erfurt, Weimar, Jena, Eisenach, Ilmenau, Nordhausen – da laufen uns die Klassen voll. Da haben wir Klassenstärken von 27 bis 30 in den Grundschulen. Aber sicher, da können Sie den Kopf schütteln wie Sie wollen. Das hat was mit der Personalverteilung zu tun,

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist doch ein Gesabbel!)

Sie kommen doch dann noch dran, Herr Tischner. Bleiben Sie doch ganz ruhig.

(Beifall SPD)

Der Punkt 3 entspricht vor allen Dingen auch einem, nämlich wenn wir von eigenständigen Grundschulen sprechen. Da frage ich mich übrigens bei kleinen Grundschulen: Wollen wir große Grundschulen dann auch erhalten? Natürlich wollen wir das, und Regelschulen. Aber bei den kleinen eigenständigen Grundschulen, wie Sie es hier beschrieben haben, frage ich mich natürlich: Was ist denn dann mit dem Sprengel-Schulansatz, den Frau Rosin immer vertreten hat? Das ist doch genau das Gegenteil, dass man sagt: Natürlich wollen wir die Grundschule erhalten, aber wir wollen, dass Grundschule sich auch anders organisieren kann, dass die Potenziale, die Ressourcen auch anders verteilt werden können. Das ist sicherlich eine interessante Diskussion, die Sie in Ihrer Fraktion führen können. Wir sind uns da mit unseren Koalitionspartnern sehr einig, dass wir dort was machen werden. Das werden Sie dann auch sehen.

Abschließend – ich will meine Redezeit hier nicht überziehen –, sage ich: Was Sie hier vorgelegt haben – ich habe es eingangs schon gesagt –, ist ziemlich dünn. Das ist wie ein dürres Bäumchen, das derzeit im Frühlingswind wackelt. Wir werden die Thüringer Schullandschaft zu einem weiter erblühenden Baum fortentwickeln, und Sie sind als demokratische Fraktion herzlich eingeladen, sich mit Ideen dazu einzubringen. Was Sie hier vorgelegt haben, taugt dazu nicht. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als Nächste hat Frau Abgeordnete Muhsal, AfDFraktion, das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete, die Rednerreihenfolge heute finde ich ja interessant. Dass Herr Wolf als Linker der Erste ist, der zum CDU-Alternativantrag spricht, weil Herr Tischner offenbar nicht da war, um ihn zu begründen oder ihn nicht begründen wollte. Das ist eigentlich ganz passend, weil Herr Tischner nicht nur zum einen immer Geschichtchen erzählt, was ihm an der Arbeit der AfD alles nicht passt,

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist ja auch so!)

sondern auch neulich in einem Interview sinngemäß gesagt hat, dass er selbst nicht weiß, ob er und Herr Wolf nicht das Gleiche wollen. Das ist ja schon eine erstaunliche Aussage für die CDU als angeblich bürgerliche Partei, wenn sie schon selbst nicht mehr wissen, ob sie nicht das Gleiche wollen wie die Linken. Schon interessant, insofern war es ja nur folgerichtig, dass Herr Wolf jetzt für Sie hier gesprochen hat.

(Beifall AfD)

Wie dem auch sei, die Thüringer Landesregierung möchte aus dem vielfältigen Thüringer Schulsystem ein einfältiges machen. Aus rot-rot-grüner Sicht unliebsame Schularten sollen entsorgt werden. Dieses Ziel verfolgt die Landesregierung unter anderem, in dem sie Mindestgrößen für Schulen festlegt. Das sagte ich gerade schon. Mindestgrößen werden festgelegt, Schulen müssen schließen und – oh Wunder – plötzlich ist die Gemeinschaftsschule oder besser gesagt, die neue inklusive Einheitsschule von Rot-Rot-Grün die einzige, die in zumutbarer Zeit für unsere Schüler erreichbar ist.

Bereits im Februar 2016 tauchte ein Referentenentwurf aus dem Ministerium auf, offenbar ein Geheimpapier, denn die zuständige Ministerin, Frau Klaubert, sagte, sie wisse von ihm nichts. Nach den damals vorliegenden Zahlen wären 50 der 86 Gymnasien, 99 der 196 Regelschulen und auch ein Viertel der Thüringer Grundschulen geschlossen worden. Die Landesregierung ruderte nach Protest zurück, doch gab die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1959 im April dieses Jahres an, dass sie in der Tat vorhat, Mindestgrößen für die Anzahl von Schulen, also für die Anzahl von Parallelklassen, die Anzahl der Schüler, Mindestgrößen für Jahrgangsstufen, Klassenkurse und sogar für Lerngruppen vorzugeben. Die Landesregierung plant Schulschließungen und plant eine Vereinheitlichung der Thüringer Schullandschaft in großem Ausmaß. Dem müssen wir uns entgegenstellen.

(Abg. Wolf)

(Beifall AfD)

Der Lernort Schule ist in seiner Bedeutung nicht nur für die Bildung unserer Kinder, sondern auch in seiner Bedeutung für unsere Heimat nicht zu unterschätzen. Kurze Wege für Grundschüler sollten eigentlich die Grundlage für die Schulnetzplanung bilden und dafür stehen wir als AfD.

(Beifall AfD)

Die eigene Schule in der Nachbarschaft, die Dorfschule, die man möglichst zu Fuß erreichen kann, an die eben auch die anderen Kinder aus der Nachbarschaft gehen, das ist doch das, was viele Eltern sich für ihre Kinder vorstellen. Der Ort, an dem man in seiner Kindheit gebunden ist, ist häufiger der Ort, an dem man bleiben will und an den man gegebenenfalls zurückkehrt, wenn man diesen Ort beispielsweise aufgrund eines Studiums verlassen muss. Schulen sind Zentren kulturellen Lebens, auch und gerade auf dem Land und dieses Leben sollten wir nicht wegrationalisieren, sondern stärken.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: So ist es!)

Und genau dafür setzen wir uns mit diesem Antrag auf Erhalt des gegliederten Schulsystems ein. Außerdem führt die Landesregierung einen Frontalangriff auf die Regelschule aus. Im März diesen Jahres führt sie in ihrem Strategiepapier Inklusion aus, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Den Regelschulen, die aktuell bemerkenswerte Leistungen für das Thüringer Schulsystem erbringen, ob im Bereich der Inklusion oder bei einer im Ländervergleich guten Förderung leistungsschwacher Schüler/-innen muss deshalb eine Perspektive zur Weiterentwicklung in Richtung Gemeinschaftsschulen eröffnet werden.“ Das muss man sich mal vorstellen. „Die Weiterentwicklung der Inklusion in Thüringen und die Weiterentwicklung unserer Schulen mit Blick auf die demografischen Herausforderungen sind also miteinander zu verzahnen.“

Liebe Kollegen Abgeordnete, bemerkenswert finde ich, dass die Landesregierung die Leistungen der Regelschulen nur im Bereich ihres Ideologieprojektes Inklusion und mit Blick auf leistungsschwache Schüler würdigt, nicht jedoch die unterschiedliche Ausrichtung, die eine Regelschule im Vergleich zum Gymnasium, aber auch im Vergleich zur Gemeinschaftsschule hat und durch die sie sich auszeichnet. Bemerkenswert finde ich, dass diese Unterschiede nach Meinung der Landesregierung noch weiter geschliffen werden sollen, da sie die Regelschule offenbar für überflüssig hält und darauf abzielt, sie abzuschaffen. Bemerkenswert finde ich letztlich auch, dass die Landesregierung im letzten Satz unverhohlen zugibt, dass ihr Weg über die Inklusion zur Einheitsschule gerade in ländlichen Gebieten führt. Wir wollen keine Einheitsschule, wir

wollen keine Einheitslehrer und wir wollen keine Einheitsmenschen.

(Beifall AfD)

Deswegen stellen wir uns Ihren Plänen entgegen. Schon heute besucht fast die Hälfte aller Schüler nach der Grundschule ein Gymnasium. Damit wird nicht nur das Gymnasium in seinem Ziel der Studierfähigkeit entwertet, sondern auch die Regelschule als grundständige und leistungsorientierte Schule und das, obwohl die meisten von uns vermutlich nicht in einer Gesellschaft leben wollen, in der jeder Zweite Philosoph ist, aber keiner das Brot backt, das wir zum täglichen Leben brauchen.

(Beifall AfD)

Und die Forderung, alles in der Gemeinschaftsschule zu vereinheitlichen, die macht es eben nicht besser, die wurde hier allerdings in Thüringen ja auch maßgeblich durch die CDU in Vollzug gesetzt. Mit anderen Worten: Mal wieder haben Sie von der CDU den Boden für das, was Rot-Rot-Grün jetzt anrichtet, selbst bereitet.

(Beifall AfD)

Daran kann auch ihr Alibi-Alternativantrag jetzt nichts mehr ändern. Fast alle ihre Aktivitäten stellt die Landesregierung unter das Stichwort Inklusion, das sie als das menschenfreundliche Konstrukt überhaupt zu verkaufen versucht. Das stimmt aber nicht. Inklusion ist mitnichten ein Allheilmittel und vor allem nicht, wenn Sie so durchgeführt wird, wie es derzeit der Fall ist und wie es Rot-Rot-Grün weiter plant. Bei Ihnen steht eben nicht das Kind im Mittelpunkt, schon gar nicht die Bildung, sondern schlicht und ergreifend Ihre verfehlte Ideologie.

(Beifall AfD)

Inklusion kann an speziellen Schwerpunktschulen gelingen, wenn diese entsprechend personell und materiell ausgestattet sind, aber nicht, wenn man Lehrer und Schüler wie Sie heillos überfordert. Und eines ist auch klar: Schulen haben die Aufgabe, Kinder zu bilden, und – klar! – im Fall der Förderschulen haben sie auch die Aufgabe, Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen optimal zu fördern. Dafür sind sie ausgestattet, dafür wurden die Lehrer ausgebildet und dafür müssen wir sie erhalten. Ich bitte jeden, der sich für ein gegliedertes und vielfältiges Schulsystem einsetzt, um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich hat nun das Wort.

(Abg. Muhsal)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben jetzt hier gerade eine hoch ideologische Rede gehört, dieser werde ich mich nicht anschließen, sondern ich werde mich tatsächlich ein Stück weit am Antrag der AfD entlanghangeln, auch um vielleicht einmal zu zeigen, wie man es nicht machen sollte.

Die AfD bittet mit dem vorliegenden Antrag zunächst um ein umfassendes Berichtsersuchen, bestehend aus sechs Fragen, und ich will schon mal kurz auf die Fragen eingehen, weil solche Fragen auch zeigen, wie oder eben wie eine Fraktion eben nicht arbeitet. So will die AfD gleich zu Beginn wissen, wie sich die Anzahl der Schulen in den einzelnen Schularten seit 2000 entwickelt hat. Allein diese Frage zeugt jedenfalls für meine Begriffe schon ein Stück weit von kaum vorhandener bildungspolitischer Kompetenz, denn einerseits ist die Anzahl der Schulen je Schulart im Internet für jeden einsehbar veröffentlicht, für Sie auch gern noch mal als Service der Hinweis auf die Seite www.schulstatistik-thueringen.de und andererseits ist doch vollkommen klar, dass die Anzahl von Schulen in den einzelnen Schularten bei gleichzeitig zurückgehenden Schülerinnen- und Schülerzahlen ebenfalls zurückgeht. Man hätte also ganz entspannt nachlesen können, dass Thüringen im Schuljahr 2000/2001 noch etwa 373.000 Schülerinnen und Schüler hatte und im aktuellen Schuljahr etwa 240.000 Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig ist die Gesamtanzahl der Schulen von 1.205 auf 1.009 zurückgegangen. Weiter möchte die AfD wissen, welche Ergebnisse in der Kommission „Zukunft Schule“ erarbeitet werden. Auch wir sind natürlich sehr interessiert an den Ergebnissen, haben aber zur Kenntnis genommen, dass Ende Mai genau diese vorgestellt werden. Und dass eine Landesregierung zu zukünftigen Reformvorhaben, insbesondere zur Frage der zukünftigen Ausgestaltung der Schulnetzplanung in Thüringen den Dialog mit den Akteurinnen und Akteuren und weiteren Experten und Expertinnen sucht, das kann man ja erst mal zur Kenntnis nehmen und das ist auch völlig normal. Und seien Sie alle unbesorgt, sobald die Ergebnisse der Kommission vorliegen, wird es sicherlich noch genügend Gelegenheit geben – ich bin darauf auch schon sehr gespannt –, diese dann auch hier im Landtag zu diskutieren. Weiter wollen Sie wissen, welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung plant, um die Thüringer Gemeinschaftsschule „deutlich aufzuwerten“. Dazu wird in der Begründung des Antrags auf das Vorhaben hingewiesen, Errichtungshemmnisse von Gemeinschaftsschulen zu beseitigen. Auch diese Erkenntnis ist sehr wenig investigativ, weil ein Blick in den Koalitionsvertrag genügt hätte, um zu erfahren, dass wir uns die Gemeinschaftsschule flä

chendeckend als Angebot des längeren gemeinsamen Lernens vorstellen,

(Beifall DIE LINKE)

und zwar nicht von oben verordnet oder vorgegeben, sondern dort, wo Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer das vor Ort wünschen. Und wir können eben mitnichten bislang von einem flächendeckenden Angebot sprechen. Es gibt Landkreise, wie das schöne Eichsfeld, wo es heute keine einzige Gemeinschaftsschule gibt. Und dass wir als rot-rotgrüne Koalition dazu die gesetzlichen Regelungen, die sich in den zurückliegenden Jahren als hemmend bei der Errichtung von Gemeinschaftsschulen herausgestellt haben, anpassen wollen, steht ebenfalls im Koalitionsvertrag, auch daran arbeitet das Ministerium. Auch die nächste Frage, welche Mindestgröße für einzelne Schulformen – Sie haben hier ja gerade orakelt, wie viele Schulen angeblich geschlossen würden – aus Sicht der Landesregierung zukunftsfest sind, ist zunächst Beratungsgegenstand der Expertenkommission. Das Ministerium wird sicherlich Schlüsse daraus ziehen und auch wir müssen diese dann hier als Abgeordnete beraten. Ich will allerdings darauf hinweisen, dass Thüringen das einzige Bundesland ist, welches nur eine unverbindliche Empfehlung zu Schulmindestgrößen hat und gleichzeitig einen im Ländervergleich hohen Personaleinsatz aufweist. Das wird uns immer wieder vorgehalten. Auch wir stehen für den Grundsatz „Kurze Wege für kurze Beine“, aber trotzdem muss man sich auch klarmachen, dass die Qualität einer Schule davon abhängt, dass auch eine Mindestanzahl von Schülerinnern und Schülern da ist, damit zum Beispiel ein Kursangebot gemacht werden kann oder auch entsprechend viele Fachlehrerinnen und Fachlehrer zum Einsatz kommen. Daher ist es nur folgerichtig, angesichts langfristig zurückgehender Schülerinnenzahlen darüber nachzudenken, wie wir das Schulwesen so aufstellen können, dass wir überall im Freistaat gute Bildung für alle hier lebenden Menschen garantieren können – für alle hier lebenden Menschen, auch das unterscheidet uns übrigens elementar von der AfD-Fraktion.