Protokoll der Sitzung vom 31.08.2017

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Den Sicherheitsbehörden liegen derzeit keine konkreten Anhaltspunkte oder Erkenntnisse vor, dass sogenannte Reichsbürger bzw. Selbstverwalter in oder aus Thüringen terroristische Vereinigungen gebildet haben und Anschläge begehen werden.

Die Antwort zu Frage 2: Den Thüringer Sicherheitsbehörden liegen derzeit keine konkreten Anhaltspunkte oder Erkenntnisse vor, dass Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum in oder aus

Thüringen terroristische Vereinigungen gebildet haben und Anschläge begehen werden. Gleichwohl bedarf der gewaltbereite Rechtsextremismus der intensiven Beobachtung, da diese rasch in Handlungen oder Taten mit terroristischer Qualität umschlagen können.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Keine Nachfragen? Dann kommen wir zur nächsten Anfrage. Frau Abgeordnete Holbe von der CDU-Fraktion ist die Fragestellerin mit der Drucksache 6/4369.

Meine Frage bezieht sich auf die Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem ehemaligen Aktenlager Immelborn. Nach meiner Kenntnis hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer und Liquidator der Firma, die das Aktenlager in Immelborn betrieben hat, den Ausgleich von Kosten geltend gemacht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Waren bzw. sind seit dem Jahr 2013 vor Thüringer Gerichten Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem ehemaligen Geschäftsführer der Firma, die das Aktenlager in Immelborn betrieben hat, anhängig und falls ja, vor welchem Gericht und unter welchem Aktenzeichen wurden bzw. werden diese geführt?

2. Sind derzeit vor Thüringer Gerichten Verfahren anhängig, in denen es um die Überprüfung von Kostenbescheiden geht, die der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegen den Liquidator und ehemaligen Geschäftsführer der Firma, die das Aktenlager in Immelborn betrieben hat, erlassen hat, und falls ja, vor welchem Gericht und unter welchem Aktenzeichen werden diese geführt?

3. In welchem Verfahrensstand befinden sich die gegebenenfalls gegenwärtig anhängigen Rechtsstreitigkeiten und wann sind diese anhängig gemacht worden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Lauinger.

(Staatssekretär Götze)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung zu den Fragen. Eine besondere Erfassung von Rechtsstreitigkeiten, die der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor Thüringer Gerichten führt, findet nicht statt. Infolgedessen mussten wir bei den Gerichten meines Geschäftsbereichs eine entsprechende Abfrage im Sinne der Mündlichen Anfrage durchführen. Die daraus gewonnenen Informationen sind Inhalt der Beantwortung der gestellten Fragen.

Zu Frage 1: Entsprechende Rechtsstreitigkeiten sind nicht bekannt geworden.

Zu Frage 2: Beim Verwaltungsgericht Meiningen ist ein Verfahren des Liquidators der Firma, die das Aktenlager in Immelborn betrieben hat, gegen einen Kostenbescheid des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anhängig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 K 21/17 Me geführt.

Zu Frage 3: Das Verfahren ist am 16. Januar 2017 anhängig gemacht worden und ist noch nicht entschieden.

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann leiten wir über zur nächsten Frage, eine von der Frau Abgeordneten Pfefferlein, Bündnis 90/Die Grünen, in der Drucksache 6/4383.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Pilzberaterinnen und Pilzberater in Thüringen

Laut einem Pressebericht in der Ostthüringer Zeitung vom 14. August 2017 stagniert in Thüringen die Zahl der ehrenamtlich tätigen Pilzberaterinnen und Pilzberater. An lediglich 60 Standorten können demnach Sammlerinnen und Sammler ihre Pilze von Mykologen begutachten lassen, bevor sie verzehrt werden. Solche Begutachtungen können Vergiftungen vorbeugen. Allerdings führt das nicht flächendeckende Angebot an Pilzberatungsstellen dazu, dass die Zahl der Vergiftungen steigt (im Jahr 2016 waren es allein in Thüringen 240; im Jahr 2016 ist ein Todesfall aufgrund von Pilzvergiftung zu verzeichnen).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie werden aktuell ehrenamtlich tätige Pilzberaterinnen und Pilzberater finanziert?

2. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um mehr ehrenamtlich tätige Pilzberaterinnen und Pilzberater für Thüringen zu gewinnen, wenn nein, warum nicht?

3. Gibt es einen Austausch seitens des Landes mit den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen über einen erhöhten Bedarf an Pilzberaterinnen und Pilzberatern auch im Hinblick auf den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich des Tourismusaspekts?

4. Wie erfolgt derzeit die Zertifizierung von Pilzberaterinnen und Pilzberatern in Thüringen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Werner.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Frau Pfefferlein, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt und bitte auch hier, eine kurze Vorbemerkung zuzulassen. Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1008 in der Drucksache 6/3523 hatte ich im Namen der Landesregierung mitgeteilt, dass die Organisation der Pilzberatung als freiwillige Aufgabe von den Landkreisen und kreisfreien Städten im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen wird. Diese liegen also in deren Zuständigkeit.

Zu Frage 1: Eine mögliche grundsätzliche finanzielle Unterstützung für Pilzberaterinnen und Pilzberater ist der Landesregierung nicht bekannt. In Thüringen hat sich der Verein Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V. seit mehr als zehn Jahren etabliert, welcher den Schwerpunkt der Pilzberatung betreut. Der Verein erhielt in den vergangenen fünf Jahren Fördermittel über die Thüringer Ehrenamtsstiftung in Höhe von insgesamt 4.350 Euro.

Zu Frage 2: Es sind derzeit keine weiteren Maßnahmen geplant. Auch hier verweise ich nochmals auf die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zu Frage 3: In meinem Ressort sind keine Bitten zu einem entsprechenden Austausch bekannt.

Zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine gesicherten Informationen vor. Es ist davon auszugehen, dass die Zertifizierung nach einer Schulung und erfolgreichen Prüfung erteilt wird.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Frau Pfefferlein hat eine Nachfrage. Also wenn noch ein Sachverständiger gesucht wird, ich stelle mich gern zur Verfü

gung. Wir können ja zusammen mal in die Pilze gehen.

Oh. Vielen Dank für die Antworten. Ich habe trotzdem mal noch eine Frage: Also, Sie bekommen überhaupt keine Rückmeldung seitens der Landkreise und kreisfreien Städte, ob irgendwo Bedarf besteht, also ist da überhaupt keine Kommunikation vorhanden? Das wäre meine Nachfrage gewesen, ob es in Thüringen irgendwelche Regionen gibt, wo wirklich Bedarf extrem fehlt, also wo man keine Pilzberatung und auch keine Ansprechpartner hat, ob man das zuordnen kann?

Dass in unserem Haus eine Rückmeldung von Landkreisen, kreisfreien Städten vorliegt, ist mir nicht bekannt. Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Anfrage. Das ist die von Herrn Abgeordneten Thamm, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/4391.

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die Gebietsreform als das zentrale Vorhaben der rot-rot-grünen Koalition ist nach über der Hälfte der Wahlperiode noch nicht umgesetzt und steht nach meiner Auffassung vor dem Scheitern. Gleichwohl hat die Landesregierung bislang zahlreiche Ausgaben zur Umsetzung der Reform getätigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kosten sind dem Freistaat seit dem Dezember 2014 im Zusammenhang mit der geplanten Gebietsreform für Kampagnen, Werbemittel und Veranstaltungen insgesamt entstanden?

2. Welche Kosten sind dem Freistaat seit Dezember 2014 im Zusammenhang mit der geplanten Gebietsreform für Gutachter- und Beratungstätigkeiten insgesamt entstanden?

3. Welche Kosten hat der Freistaat seit Dezember 2014 im Zusammenhang mit der geplanten Gebietsreform für die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten insgesamt aufwenden müssen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thamm beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Für Kampagnen, Werbemittel und Veranstaltungen sind bisher Kosten in Höhe von insgesamt 361.201,47 Euro entstanden.

Die Antwort zu Frage 2: Für Gutachter- und Beratungstätigkeiten sind dem Freistaat bislang 177.621,39 Euro entstanden.