Protokoll der Sitzung vom 31.08.2017

Sie dürfen. Eine geht noch.

Da würde ich gern noch mal die Frage 2 aufgreifen, weil Sie ja dem Landkreis mitgeteilt haben, dass Sie den Prüfbescheid aussetzen. Sie haben ja darauf geantwortet, dass Sie mit dem Landkreis in einer gemeinsamen Erörterung seien. Unabhängig davon, dass ich da einen anderen Sachstand habe, wollte ich fragen: Wann ist denn dann mit einer Genehmigung zu rechnen? Denn der Kreistag hat ja schon vor einiger Zeit den Schulnetzplan auf den Weg gebracht. Die Verlässlichkeit macht sich ja auch daran fest, dass man den Schulnetzplan veröffentlichen kann und den Schulen auch mitteilen kann, dass dieser Plan jetzt auch Hand und Fuß hat.

Das ist schon richtig. Da die Gespräche aber noch geführt werden und das Ergebnis der Gespräche vorher noch nicht bekannt ist, kann ich Ihnen den Zeitpunkt jetzt noch nicht nennen.

Aber was haben Sie denn für einen Zeitplan?

(Staatssekretärin Ohler)

Das hängt von den Gesprächen ab. Also nicht erst im Jahr 2028.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Zumindest vom Fragesteller ist das Fragekontingent ausgeschöpft. Aber Herr Abgeordneter Kowalleck hat noch eine Nachfrage.

Danke schön, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, Sie erwähnten den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Was gibt es denn da noch für Klärungsbedarf?

Ich weiß gar nicht, ob ich das nachreichen kann. Ich glaube, das muss erst mal zwischen den Betreffenden diskutiert werden, den konkreten Klärungsbedarf habe ich jetzt nicht dabei. Ich weiß, dass es noch Gespräche gibt, aber den genauen Inhalt kann ich Ihnen jetzt nicht mitteilen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich beende für heute den Tagesordnungspunkt 24, die Fragestunde. Nur zur Information, es sind noch acht Mündliche Anfragen morgen abzuarbeiten.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3797 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/4404 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4433 ZWEITE BERATUNG

Zunächst erteile ich dem Abgeordneten Geibert aus dem Haushalts- und Finanzausschuss das Wort zur Berichterstattung.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, durch Be

schluss des Landtags in seiner 82. Sitzung am 4. Mai 2017 wurde das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf in seiner Ursprungsform sah unter anderem eine lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Anlehnung an den Tarifabschluss für die Bediensteten der Länder vom 17. Februar 2017 vor. Insoweit sollten die Grundgehaltssätze aller Besoldungsordnungen sowie der Familienzuschlag, die Amts- und die allgemeine Zulage ab dem Monat April 2017 um 1,8 vom Hundert und ab dem Monat April 2018 nochmals um 2,35 vom Hundert erhöht werden. Darüber hinaus sah der Gesetzentwurf vor, diese Besoldungsanpassung auf die Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung sowie bestimmte Erschwerniszulagen zu übertragen. Ebenfalls sollten sich die Beträge der Kinderzuschläge, des Pflegezuschlags und des Überleitungsausgleichs in der Anlage des Thüringer Beamten- und Versorgungsgesetzes erhöhen.

Die Anwärterbezüge sollten in den Jahren 2017 und 2018 jeweils um einen Festbetrag in Höhe von 35 Euro angehoben werden. Anstelle des im Tarifbereich im Jahr 2017 vorgesehenen Freibetrags in Höhe von 75 Euro sollte für die Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 die allgemeine Zulage nach Anlage 1 Abschnitt II Nr. 7 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B des Thüringer Besoldungsgesetzes vor der prozentualen Anpassung pauschal um 25 Euro erhöht werden. Unabhängig von den allgemeinen Anpassungen sollten schließlich die Stellenzulagen nach Anlage 1 Abschnitt II Nr. 1 bis 6 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B des Thüringer Besoldungsgesetzes am 1. Januar 2018 einmalig um 10 vom Hundert, aufgerundet auf volle Euro, erhöht werden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 16. Juni 2017 und in seiner 42. Sitzung am 25. August 2017 beraten. In einem ersten schriftlichen Anhörungsverfahren, in dem neben den kommunalen Spitzenverbänden unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Gewerkschaft ver.di, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Beamtenbund, der Thüringer Lehrerverband, die Richterverbände und die Polizeigewerkschaften angehört wurden, bestand die Möglichkeit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Im Rahmen der weiteren Ausschussberatung wurden insgesamt vier Änderungsanträge eingereicht. Mit der Vorlage 6/2706 vom 14. Juni 2017 beantragte die CDU-Fraktion technisch umfangreiche Änderungen, welche die zeit- und inhaltsgleiche Umsetzung des Tarifabschlusses im Beamtenbereich zum Gegenstand hatten. Dieses Anliegen verfolgte auch der Antrag in der Vorlage 6/2718 der Koalitionsfraktionen vom

gleichen Tag. Weiterhin legten diese mit den Vorlagen 6/2713 und 6/2717 Änderungsanträge unter anderem zum Bereich der Erschwerniszulagen und der Zulagen für den Justizvollzugs- und den feuerwehrtechnischen Dienst vor. Da die Änderungsanträge zum Teil kommunalrelevante Bestimmungen enthielten, erfolgte eine ergänzende schriftliche Anhörungsrunde, in deren Rahmen wiederum alle Anzuhörenden aus der ersten Anhörungsrunde um Stellungnahme gebeten wurden. Auf die einhellige Bitte der Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses wurde seitens der Landesregierung in der Sitzung am 16. Juni 2017 mitgeteilt, dass die im Gesetz vorgesehenen Besoldungserhöhungen unter Vorbehalt bereits ab dem 1. April 2017 erfolgen und zum 1. Juli 2017 gezahlt werden. Hierfür auch von dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Sämtliche Änderungsanträge mit zum Teil inhaltsgleichen Regelungen wurden in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 25. August 2017 angenommen und finden sich in der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/4404 wieder. Ein wesentlicher Schwerpunkt der angenommenen Änderungsanträge bezieht sich darauf, dass die Besoldungsund Versorgungserhöhungen nunmehr nicht erst zum 1. April 2017 bzw. 1. April 2018, sondern bereits jeweils drei Monate früher und somit zum 1. Januar 2017 bzw. 1. Januar 2018 erfolgen werden, ebenso die Erhöhung der Anwärtergrundbeträge, der Mehrarbeitsvergütung und der Erschwerniszulagen. Zudem wird die Zulage im Justizvollzug der Zulage im Polizeivollzug angepasst. Schließlich wird für Beamte der Besoldungsordnung A in der Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes, die an der Thüringer Feuerwehrund Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz verwendet werden, nunmehr die gleiche Zulage gezahlt wie für die entsprechenden Feuerwehrbeamten im Einsatzdienst.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich darf Sie nunmehr bitten, der vorliegenden Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Geibert, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und als Erstem erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Dr. Pidde für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Nach dem juristisch exakten Vortrag unseres Ausschussvorsitzenden

will ich hier noch mal für alle Nichtjuristen ganz kurz sagen, worum es geht: Die Thüringer Beamten werden rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres insgesamt 1,8 Prozent mehr Geld bekommen.

(Beifall SPD)

Ab 1. Januar 2018 sind es dann noch einmal 2,35 Prozent mehr. Thüringen erhöht außerdem erstmals seit 1999 die Stellenzulagen für die Beamten in verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Die Zulage für die Justizvollzugsbeamten wird auf das Niveau der Zulage der Polizeivollzugsbeamten angehoben. In Reaktion auf die Stellenbesetzungsprobleme der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz erhalten die dortigen Dozenten zukünftig die Feuerwehrzulage.

Deshalb sage ich: Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die rot-rot-grüne Koalition macht es möglich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wie immer gilt das sogenannte Struck’sche Gesetz, das besagt, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es hineingekommen ist. Das gilt auch für das hier vorliegende Besoldungsanpassungsgesetz. Die Regierung hat das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Angestellten wirkungsgleich auf die Thüringer Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in ihren Gesetzentwurf übertragen. Sie hat eine zeitliche Versetzung um einige Monate vorgeschlagen. Dafür geht aber die Erhöhung der Stellenzulagen über das Tarifergebnis hinaus. Wenn man das mal mit den anderen Bundesländern vergleicht – und Thüringen ist nun eines der finanzschwachen Bundesländer –, dann ist das insgesamt ein sehr gutes Ergebnis, ein sehr guter Vorschlag.

(Beifall SPD)

Die heftige Kritik der Betroffenen daran war aus meiner Sicht überzogen. Natürlich muss man bei der Entscheidung der Regierung über die Besoldungsanpassung immer auch den Gesamthaushalt und die Finanzsituation im Blick behalten. Deshalb war der Vorschlag der Landesregierung einer weitgehend wirkungsgleichen, aber um drei Monate verzögerten Anpassung durchaus nachvollziehbar.

Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben weitere Verbesserungen für unsere Beamten vorgenommen. Sie stehen in der Beschlussempfehlung, die der Ausschussvorsitzende Herr Geibert gerade aus dem Haushalts- und Finanzausschuss hier vorgetragen hat. Möglich wurden diese vorgeschlagenen Veränderungen durch eine noch einmal deutlich verbesserte Einnahmeprognose. Wenn wir auf die Mai-Steuerschätzung schauen, dann sehen wir, dass wir noch einmal steuerliche Mehreinnahmen in einer dreistelligen Millionenhöhe zu ver

(Abg. Geibert)

zeichnen haben. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass Prognose und tatsächliche Steuereinnahmen nicht immer das Gleiche sind und oftmals auch weit auseinanderliegen können, aber jetzt haben wir schon Ende August, die wirtschaftliche Entwicklung und auch das Konsumklima zeigen keine Eintrübung. So gehen wir davon aus, dass die Nachjustierung des Gesetzentwurfs solide finanzierbar ist.

Die vorgenommenen Veränderungen führen in diesem Jahr zu Mehrkosten gegenüber dem Regierungsentwurf in Höhe von circa 8,9 Millionen Euro und im Jahr 2018 um Mehrkosten von 10,5 Millionen Euro. So kostet der Anpassungsschritt bei der Besoldung den Freistaat Thüringen insgesamt in diesem Jahr 34,4 Millionen Euro, im Jahr 2018 werden es 61,1 Millionen Euro sein. Während die Opposition aus CDU und AfD zu diesem Anpassungsschritt und den damit verbundenen Mehrausgaben heute noch applaudiert, werden beide Fraktionen diese Mehrausgaben bereits morgen auf das Heftigste kritisieren oder haben dies heute Vormittag schon bei der Beratung des Doppelhaushalts getan.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So einfach können sich das die Fraktionen, die die Regierung tragen, nicht machen.

Meine Damen und Herren, natürlich sollen neben den Angestellten auch die Beamten an den Früchten der guten wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklung teilhaben. In einer Zeit, in der der Wettbewerb um gute Fachkräfte immer schärfer wird, spielt auch die Entwicklung der Vergütung und Besoldung im Ländervergleich eine Rolle und muss im Blick bleiben. Die Abgeordneten wissen, dass es an manchen Schulen und auch bei der Polizei manchmal recht eng zugeht, was die Absicherung des Unterrichts oder der Einsätze vor Ort angeht. Auch das ist ein Grund, dieses Gesetz heute mit den vorgeschlagenen Verbesserungen zu beschließen. Allerdings würde ich mir bei den Gewerkschaften und beim Beamtenbund manchmal mehr Verständnis für das Machbare und weniger pauschale Kritik wünschen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Auswirkungen der Föderalismusreform I im Bereich des Beamtenrechts werden langfristig den Wettbewerb zwischen den Bundesländern um die besten Köpfe anheizen. Ob die neuen Bundesländer und auch Thüringen dauerhaft mit den reichen Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern mithalten können, wage ich zu bezweifeln. Bei differenzierten Entscheidungen zur Besoldungsanpassung immer gleich von mangelnder Wertschätzung der Beamten zu reden, halte ich deshalb für nicht richtig.

Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass heute am Ende des Gesetzgebungsverfahrens alle mit diesem Ergebnis und diesen Anpassungen leben können. Die Stellungnahmen der Anzuhörenden zu den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen im Haushalts- und Finanzausschuss, in denen es viel Lob für die Vorschläge gab, lassen diesen Schluss zu. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Pidde. Als Nächste hat Abgeordnete Floßmann für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Besucher auf der Tribüne und am Livestream, werte Kolleginnen und Kollegen. In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder haben die Tarifvertragsparteien am 17. Februar 2017 eine Einigung erzielt. Diese sieht unter anderem vor, dass die Angestellten im öffentlichen Dienst rückwirkend zum Januar 2017 2 Prozent mehr Lohn erhalten und im kommenden Jahr nochmals 2,35 Prozent.

Am 4. Mai hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamten vorsah. Darin fanden sich jedoch Abstriche wie beispielsweise die zeitversetzte Übernahme des Tarifabschlusses. Ursprünglich war die Anpassung erst für den 1. April sowohl in diesem Jahr als auch im nächsten Jahr angedacht. Bereits in der ersten parlamentarischen Beratung haben wir auf diesen Umstand aufmerksam gemacht, eine zeitgleiche Übernahme auch für Beamte gefordert und uns dafür auch im Haushalts- und Finanzausschuss eingesetzt. Die umfangreiche Anhörung unterstreicht die Forderung nach einer zeitgleichen Übernahme. So kritisierten zahlreiche Verbände die erst geplante zeitverzögerte Übernahme, beispielsweise die Gewerkschaft der Polizei, der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Bund Deutscher Kriminalbeamter und der Thüringer Richterbund, um nur einige zu nennen.

Herr Dr. Pidde, ich finde diese Kritik auch durchaus gerechtfertigt. Daher begrüßen wir es, dass sich nun auch die Koalitionsfraktionen unserem Anliegen angeschlossen haben und unseren Beamten diese Wertschätzung entgegenbringen. Gemeinsam haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der dies im Gesetz auch entsprechend untersetzt. Daher danke ich an dieser Stelle den Ausschussvertretern, der Koalition und der Thüringer Finanzministerin für ihr Entgegenkommen.

(Abg. Dr. Pidde)

Die Gewinnung von geeigneten Fachkräften ist nicht nur ein Problem der freien Wirtschaft, sondern auch des öffentlichen Diensts. Erst kürzlich hat mir der Rektor der Staatlichen Regelschule „Anne Frank“ in Themar, auf den ich mich auch hier ausdrücklich beziehen darf, noch einmal dargelegt, dass wir den Wettbewerb um geeignete Lehrer beispielsweise nur gewinnen können, wenn wir hier in Thüringen Bedingungen schaffen, die es für junge Menschen attraktiv machen, hierzubleiben – ich zitiere mit Erlaubnis. Er spricht beispielsweise davon: Solange ein junger Lehrer etwas südlich vom Freistaat Thüringen entfernt bei einer Einstellung seine Forderungen, Verbeamtung, höhere Bezahlung, eins zu eins Übernahme von Tarifabschlüssen sowie Prämienzahlung, erfüllt bekommt, wird die Abwanderung weitergehen. – Und hier legt er ganz klar den Wettbewerb um die besten Köpfe dar.

Natürlich können wir – vielleicht – nicht mit allen Bundesländern konkurrieren, aber deshalb ist es ja umso wichtiger, dass wir die Wertschätzung gegenüber unseren Landesbediensteten eben auch anders zum Ausdruck bringen. Das kann einmal monetär erfolgen, wie es durch die Tarifsteigerung und die zeitliche Übernahme für die Beamten geschehen soll. Unsere Beamten leisten einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen unseres Staats- und Gemeinwesens. Daher sollte sich der Staat auch dafür erkenntlich zeigen, wenn die Finanz- und Kassenlage es zulässt, und die lässt es derzeit zu. Deshalb, Herr Dr. Pidde, werden wir das auch nicht kritisieren, denn das war ausdrücklich unser Wunsch – heute Morgen haben wir über künftige Haushalte gesprochen und nicht über den aktuellen, denn wir hatten die Forderung für das I. Quartal.

Zum anderen ist aber auch eine ideelle Wertschätzung unbedingt notwendig. Genau deshalb bedaure ich auch den zeitlichen Verzug, den die Debatte mit sich gebracht hat. Es ändert zwar de facto nichts am Lohn, aber hier könnten trotzdem Zweifel der Beamten entstehen, ob man ihre Leistung, ihre Arbeit entsprechend auch würdigt und wertschätzt. Bereits im April war der Jahresüberschuss aus dem Vorjahr 2016 bekannt und auch die Steuerschätzung, die im Mai dann veröffentlicht wurde, war absehbar mit klarem Ergebnis, dass der Freistaat sich eine zeitgleiche Übernahme leisten kann. Daher weiß ich auch nicht so richtig, warum die Übernahme hier am Anfang blockiert wurde. Andere Bundesländer hatten da weniger Bedenken und brauchten scheinbar auch nicht so lange für die Prüfung.