Man könnte übrigens fast meinen, dass bei Ihnen irgendein Protokoll- oder Anhörungswahnsinn ausgebrochen ist. Und nur zur Information: Die Anhörung des Gemeinde- und Städtebunds und Landkreistags, die übrigens allein für diese Auskopplung eine Woche betragen hat, haben nicht die Koalitionsfraktionen beschlossen, sondern der Ausschuss. So viel gehört zur Wahrheit auch dazu, auch wenn Sie im Ausschuss keine Mehrheit haben. So ist das in der Demokratie. Ich kann Ihnen jedenfalls versichern: Konstruktive Opposition sieht
Abschließend lassen Sie mich sagen: Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir die Grundlagen für das rechtzeitige Inkrafttreten des beitragsfreien Kita-Jahrs und die Beitragsfreiheit stellt niemand infrage. Sie wird kommen. Allerdings nehmen wir uns eben auch die Zeit, um weitere Verbesserungen für die Arbeit in den Kitas zu erreichen, und zwar sauber und in Abstimmung mit dem Haushalt. Das gehört sich so für eine verantwortungsvolle Regierung. Und genau dafür steht Rot-Rot-Grün und das macht vielleicht auch den Unterschied. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Redner von Rot-Rot-Grün haben jetzt wirklich mit aller Macht versucht, uns irgendwelche Tricks in die Schuhe zu schieben,
und lenken damit – aber nicht erfolgreich – von dem Murks ab, den die Landesregierung vorgelegt hat. Das Kabinett hat genug Zeit gehabt und hat sich sehr viel Zeit genommen, um das Kita-Gesetz zu beraten, und dann legen Sie diesem Landtag hier ein Gesetz vor, das an mehreren Stellen offensichtlich gar nicht den Willen der Regierung ausdrückt. Nachdem wir das hier beraten haben, schreiben ein paar Mitarbeiter der Landesregierung E-Mails an die Landtagsverwaltung, man möge doch das Gesetz an mehreren Stellen ändern und an mindestens drei Stellen substanziell ändern. Und dann war der Entwurf auf einmal anders, als er vom Kabinett verabschiedet worden war. Das ist doch der Grund, warum Sie jetzt in Bedrängnis kommen, Ihren Zeitplan zu halten. Und das ist der Grund, warum Sie dann auf einmal die Teilung des Gesetzentwurfs beantragt haben.
Nun schieben Sie uns mal nicht in die Schuhe, wir hätten Geschäftsordnungstricks drauf. Nein, wir sorgen dafür, dass Ihr Gesetzentwurf am Ende verfassungskonform ist. Dafür müssen Sie uns dankbar sein.
nau hingehört haben, dann gehen Sie nämlich schon wieder Verfassungsrisiken ein, weil Sie erstens zu Dingen Daten abfragen, die gar nicht gefordert sind, da werden Daten von Kindern abgefragt, die es gar nicht mehr betrifft, weil sie längst in der Schule sind. Das geben wir mal Herrn Hasse zur Kenntnis.
Das andere ist das Konnexitätsprinzip. Sie drücken Kommunen Kosten auf, ohne ihnen einen Ausgleich zu gewähren. Deswegen sind wir gegen diesen Antrag.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Die Fra- ge ist doch, ob Kollege Emde das Gutachten gelesen hat. Es scheint nicht so!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nur auf einen Aspekt noch mal eingehen, der jetzt zweimal durch die Redner der CDU hier in die Debatte eingeführt wurde, nämlich dass wir den Kommunen den durch dieses Gesetz entstehenden Aufwand nicht erstatten. Die CDU verweist dazu auf die Regelung in Artikel 93. Sie sagt, dass wir diese Erstattungsregelung nicht getroffen haben und damit möglicherweise das Gesetz verfassungswidrig sei. Das sind nun wieder mal starke Geschütze für einen Sachverhalt, der überschaubar ist. Zunächst einmal werden Sie mir, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, beipflichten müssen, dass wir hier über eine Aufgabe reden, die sich im eigenen Wirkungskreis der Kommunen befindet und dort realisiert wird.
Wir sind ein föderales Staatssystem, dort sind Aufgaben zugeordnet und wer die Aufgabe hat, hat auch die Finanzierungshoheit. Wir ergänzen mit unseren Zahlungen und versetzen damit die Kommunen in die Lage, die gesetzlichen Vorgaben zu realisieren. Das heißt aber nicht, dass wir in der alleinigen Finanzverantwortung sind, sondern die Kommunen tragen im eigenen Wirkungskreis eine Mitverantwortung, was die Finanzierung betrifft. Man spricht in dem Zusammenhang von einer sogenannten kommunalen Eigeninteressenquote, die zu unterstellen ist, die nach Vorgaben des Verfassungsgerichts durchaus bei 20 Prozent angelegt werden darf. Aber über welche Größenordnung reden wir hier denn? Wer gestern im Ausschuss war – der Minister hat das dargelegt, das Ministerium hat den Aufwand mal ermittelt und ist für die Eintragung von wenigen Daten in eine vorgegebene Mas
ke auf einen Mehraufwand von insgesamt immerhin 12,50 Euro pro Landkreis und Jahr gekommen. 12,50 Euro pro Landkreis und Jahr. Und da macht die CDU hier eine Verfassungsdebatte auf, dass das angeblich verfassungswidrig ist –
ich führe zu Ende – und vergisst dabei, dass die Kommunen gleichzeitig sparen, weil sie für ein Jahr die Gebühren und Entgelte nicht mehr erheben müssen. Diese Einsparungen sind viel höher als der mögliche Aufwand.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn ich in einer Kita bin und mich mit den Kleinen dort unterhalte, dann erlebe ich eines, dass sie sich in der Regel ein Ziel setzen und sich mit einer Schwarmintelligenz auch auf dieses Ziel zubewegen. Und ich setze auf Schwarmintelligenz und hoffe, dass das Hohe Haus das auch leisten kann. Mir ist der Unterschied zwischen Legislative und Exekutive sehr wohl bewusst und die Regierung hat keinen Murks gemacht, sie hat ihre Hausaufgaben gemacht und hat im Juni hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Modernisierung des Kita-Rechts in Thüringen mit sich bringt und der auch eine soziale und eine bildungspolitische Tat ist, die ihresgleichen sucht, nicht nur im Freistaat, sondern in Deutschland. Das will ich so als Grundsatz voranstellen.
Nun kann man die Debatte auf verschiedenen Ebenen führen – wie sie ja auch gerade hier stattgefunden hat. Es liegt mir fern, die Verfahrensfragen innerhalb des Parlaments zu bewerten. Leider bin ich nicht Mitglied des Parlaments, das müssen Sie unter sich ausmachen, sehr geehrte Abgeordnete.
Aber eines ist doch klar, die Frage ist doch: Was stelle ich in den Mittelpunkt der politischen Diskussion? Das Wohl der Kinder, damit alle Kinder in einer Kita von Anfang an Chancengleichheit haben, und auch das Wohl der Eltern, die sich ja auch um ihre Kinder kümmern. Wenn ich so herangehe und das der Ausgangspunkt der Betrachtung ist, dann wird so manche Debatte und so manche Diskussion über Geschäftsordnung und Verfahren auch ins Absurde geführt, denn da geht es nicht mehr um die Kinder und die Eltern, sondern da geht es nur noch um Machtpositionen hier in diesem Parlament, und das kann nicht sein. Es kann nicht sein, dass wir auf dem Rücken der Kinder und der Eltern eine Diskussion führen, die diese Kinder nicht verdient haben, und auch die Erzieherinnen und Erzieher haben diese Diskussion nicht verdient.
Deswegen bin ich der Überzeugung, wir sollten uns mal auf den Ursprung zurückbesinnen. Na klar hat Frau Muhsal in der AfD ihre familienpolitischen Positionen, die CDU hat ihre familien- und kinderpolitischen Positionen, auch die anderen Parteien haben ihre familien- und kinderpolitischen Positionen. Das ist auch gut so. Dazu gibt es Wahlkämpfe und öffentliche Auseinandersetzungen, wo wir uns dann entsprechend positionieren. Das ist vollkommen in Ordnung. Und wenn es dann eine Koalition gibt – und hier im Freistaat gibt es Rot-Rot-Grün – und Rot-Rot-Grün hat sich entschieden, das letzte Kindergartenjahr für die Eltern beitragsfrei zu stellen. Wie ich gehört habe, war das auch eine Diskussion, ausgehend auch von dem Koalitionsvertrag, Herr Ministerpräsident, aber am Ende hat die Regierung, die Koalition insgesamt entschieden und sie hat eine sozialpolitische Entscheidung für den Freistaat, für die Menschen im Freistaat getroffen. Das will ich voranstellen. Und da geht es nicht um wenige. Da geht es um 18.000 Kinder und deren Familien. Es geht um eine durchschnittliche Entlastung von 1.440 Euro pro Jahr. Da kann einer sagen, 1.440 Euro sind nicht sehr viel, aber wenn ich da so an die Niedrigverdiener und die prekär Beschäftigten denke, die auch ihre Kinder in die Kita bringen – und ich habe mit diesen Menschen gesprochen, dann sagen die: Das ist schon eine ganze Stange Geld und die kann ich im Jahr haben und die will ich. Und das ist das Geschenk von Rot-Rot-Grün an die Eltern hier im Freistaat. Ich meine, das ist auch eine Würdigung wert, dass hier entschieden wird, dass wir eine sozialpolitische Leistung vollbringen, damit Eltern sich mehr leisten können, und gerade die, die wenig verdienen, können sich mehr leisten. Ich glaube, das ist auch eine Würdigung wert und das sollte hier auch ausgesprochen werden.
Frau Rothe-Beinlich, Sie haben da vollkommen recht – die anderen haben es nicht gesagt, Sie haben es ausgesprochen –: Es läuft in der Parallelität mit dem Doppelhaushalt, und wenn wir für diese Frage 29 Millionen Euro einstellen – 29 Millionen Euro! –, wo wir wissen, wie auch die Perspektive aussieht, und jetzt können Sie auch eine finanzpolitische Diskussion anfangen, was alles mit Solidarbeitrag und EU-Fonds etc. und dem Finanzausgleich sein wird, dann entscheiden wir im Jahr 2017 für 2018/2019 und Folgejahre, jährlich mindestens 29 Millionen Euro für die Beitragsfreiheit auszugeben. Und da weiß ich mich auch in den Positionen mit SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke einig, dass wir alle am Ende wollen, dass generell die Kita beitragsfrei wird.
Ja, aber wer will dann eigentlich den Weg aufzeigen, wie von heute auf morgen die Beitragsfreiheit unter den finanzpolitischen Bedingungen, unter denen wir uns bewegen, erreicht werden soll?! Wenn dann eine Koalition wie diese sagt, wir gehen einen ersten Schritt und nehmen 29 Millionen Euro in die Hand und nehmen auch noch 4,6 Millionen Euro in die Hand, um den Leitungsdeckel anzuheben, damit also Leiterinnen von Kitas entlastet werden durch eine halbe Stelle, damit dann also auch Leitungstätigkeit erleichtert wird, ist das doch eine Entscheidung, die auch die Opposition unabhängig von den einzelnen familienpolitischen Positionen begrüßen müsste, denn es dient dem Freistaat und es dient der Zukunft dieses Freistaats.
Das ist für mich die grundsätzliche Position und das ist genau der Ansatz, den die Regierung gewählt hat in dem Gesetzentwurf, der hier im Juni 2017 eingebracht wurde. Da war ich noch nicht dabei, aber ich bin jetzt Regierungsmitglied und vertrete diesen Gesetzentwurf. Das ist mein Auftrag, das ist auch mein Selbstverständnis.
Es ist auch mein Selbstverständnis, dass Fraktionen über den vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur diskutieren, sondern auch darüber nachdenken und diskutieren, was man denn daran verbessern kann. Da habe ich von den Oppositionsfraktionen nichts gehört, was man daran verbessern könnte. Aber ich weiß eben aus den Koalitionsfraktionen, dass man über den Betreuungsschlüssel, also die FachkraftKind-Relation, oder auch die multiprofessionellen Teams und andere Dinge nachdenkt und darüber diskutiert – vollkommen richtig. Es wäre ja auch schlimm, wenn der politische Raum nicht über Entwicklung in Kita diskutieren würde. Wo würden wir denn leben? Das ist das Leben,
Dann muss man auch darüber sprechen, in welchem Schritttempo und in welchen einzelnen Vorgängen dieses Ziel tatsächlich erreicht wird. Das gehört zum parlamentarischen und zum politischen Handwerk dazu. Das zusammenzuführen, da bin ich mir sicher, das werden die Koalitionsfraktionen auch hinkriegen. Dass wir als Regierung und mein Ministerium da beratend zur Seite stehen, versteht sich von selbst, aber Herr des Verfahrens ist das Parlament. Wenn so die Diskussion laufen würde, glaube ich, würde auch das Bild in der Öffentlichkeit ein anderes sein. Dann würde auch das, was mit Politikverdrossenheit verbunden ist, nicht so auf der Tagesordnung stehen. Dann, wenn sich das Parlament mit sich selbst beschäftigt, mit Geschäftsordnungsdebatten und anderen Fragen, dann werden sich die Menschen fragen – in dem Fall die Eltern, vielleicht auch die Großeltern, vielleicht auch das eine oder andere Kind –, was denn hier eigentlich los ist: Geht es nur um mich oder geht es jetzt darum, sich durchzusetzen in diesem Kreis? Da frage ich mich: Wo ist hier die Schwarmintelligenz?
Wir können auch eine andere Diskussion führen. Wir können auch die Diskussion führen, dass man sagt: Okay, ein Gesetzentwurf ist eingebracht, den kann man ohne lange Debatten durch das Parlament durchschieben, das geht auch, und dann kommt er so raus. Hier ist gestern schon das Struck‘sche Gesetz angesprochen worden: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es mal reingekommen ist. In der Phase befinden wir uns. Wenn jetzt über Geschäftsordnungsdebatten und andere Fragen die Frage gestellt wird, ob dieses Gesetz eine verfassungsrechtliche Grundlage hat, dann kann ich Ihnen sagen: Dieses Gesetz hat eine verfassungsrechtliche Grundlage, weil es nicht nur rechtsförmlich in der Regierung geprüft wurde, sondern weil es auch mit dem Gutachten des Landtagspräsidenten darin bestätigt wurde.
Da bin ich der CDU dankbar. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie dieses Gutachten beim Landtagspräsidenten eingefordert haben.
Nun ist es so, dass dieser Gesetzentwurf – das haben einige hier beschrieben – einen bestimmten Weg genommen hat. Mein Verständnis – das will ich hier deutlich sagen, auch zur Information und zum Verständnis für die Oppositionsfraktionen – ist Folgendes: Ein Gesetzentwurf, so wie er durch die Regierung beschlossen ist, darf und kann nicht verändert werden. Hier in Thüringen ist es Usus, dass redaktionelle und andere Fragen dort bearbeitet