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Es ist unsere Aufgabe, dies wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Mehr Datenschutz und weniger wirkungslose Sicherheitsgesetze sind unsere Antwort. Die Vorratsdatenspeicherung erfolgt anlasslos und willkürlich. Sie verstößt so eklatant gegen die im Grundgesetz verankerte Unschuldsvermutung und damit gegen eine der wichtigsten Grundlagen unseres Rechtstaats. Wenn die Vorratsdatenspeicherung eingeführt würde, könnten wir das Kommunikationsgeheimnis und das Recht auf Privatsphäre komplett aus unserer Verfassung streichen.

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Zur Freiheit gehört auch ein effektiver Datenschutz und damit auch Datensparsamkeit. Kollege Dolgner hat das vorhin schon eindrucksvoll ausgeführt. Je mehr Daten erhoben werden, desto höher ist auch das Missbrauchsrisiko. Lassen Sie uns deshalb diese unsinnige Datenerhebung verhindern.

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Die allgegenwärtige Digitalisierung, meine Damen und Herren, stellt das Recht vor die Aufgabe, ihre Entwicklung regulatorisch zu begleiten. Aus der Sicht der Rechtspolitik stehen dabei nicht nur soziale Netzwerke, Fragen nach Verwertungsrechten, nach dem Eigentumsrecht an Daten und dem Datenschutz zur Debatte, sondern unter anderem auch das Recht der digitalen Verträge.

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Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landtags in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/8553 –........... 4966

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Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landtags in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/8553 –

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Laut einer Medieninformation des Staatsministeriums des Innern vom 02. März 2011 planen die Innenminister von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gemeinsames Datenschutzzentrum für den nicht öffentlichen Bereich: „Die Innenminister von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen halten an der Absicht fest, für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich eine gemeinsame mitteldeutsche Kontrollinstitution zu schaffen. Dafür sollen kurzfristig die erforderlichen rechtlichen Schritte geprüft werden. Klar ist jedoch, dass die durch Urteil des Europäischen Gerichtshofs erforderlich gewordene Trennung der entsprechenden Kontrollinstitutionen von der ministeriellen Verwaltung termingerecht erfolgen muss, um Strafzahlungen nach Brüssel zu vermeiden. Sollte das mit einer gemeinsamen Institution nicht machbar sein, werden landesspezifische Regelungen erforderlich“.

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Ich möchte die Fragen gleich zusammenfassend beantworten. Sie beziehen sich mit diesen auf die Pressemitteilung zum Treffen der Innenminister der mitteldeutschen Länder am 2. März 2011, bei dem meine Amtskollegen und ich die politische Absicht zu einer gemeinsamen Organisation der Aufsicht für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich bekräftigt haben. Wir befinden uns hier allerdings im Stadium einer Vorprüfung der möglichen Kooperationsmodelle und den Umfang daraus resultierender tatsächlicher und rechtlicher Änderungsbedarfe. Es ist gegenwärtig zu früh, konkrete Festlegungen zu erfragen.

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/1781:

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/6398:

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Vonseiten der AfD-Fraktion liegt Ihnen ein Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz vor.

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Tagesordnungspunkt 32, Drucksache 21/6721, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Verschlüsselung der Kommunikation in Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sicherstellen.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/1781:

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Tagesordnungspunkt 34, Drucksache 21/6723, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/6398: Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG) (Senatsantrag) – Drs 21/6723 –]

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er das Geschäftsmodell und den Datenschutz von Plattformen wie Facebook so überzeugend findet. Nein, weil er mangels Alternativen dieses Übel oftmals bewusst in Kauf nimmt. Darüber lohnt es sich nachzudenken.

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(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil nicht alle Daten dem Datenschutz unterliegen.)

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Aber auch inhaltlich wirft dieser Gesetzentwurf jede Menge Fragen auf. Wie stehen Sie zum Beispiel zum Datenschutz? Wie soll die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen funktionieren? Nicht ein Wort darüber. Wer übernimmt denn am Ende des Tages die Schwärzungen in jedem einzelnen Datenblock oder zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen? Wie wollen Sie ausschließen, Herr Saalfeld, dass Ihr Gesetz von einigen Klagefreudigen … Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die gibt es auch in unserem Land. Es ist also nicht nur so, dass man da vielleicht zur Insel Poel rübergucken muss, das gibt es auch an jeder anderen Stelle. Wie will man denn die schutzwürdigen Interessen des Landes, seiner Behörden, aber vor allem auch seiner Einwohner vor diesen wenigen Neugierigen wirklich erfolgreich schützen?

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Dort finden wir unter Paragraf 33b den Datenschutzbeirat und ich finde es schon ein bisschen erstaunlich, dass ich hier leider zum Thema Datenschutzbeirat der Vorsitzenden des Datenschutzbeirates widersprechen muss. Dort finden Sie in der Aufgabenbeschreibung, das ist in Paragraf 33b, und zwar Absatz 3, die einzige Beschreibung der Tätigkeit dieses Beirates. Und da steht: „Der Beirat berät den Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.“

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„Die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz nach § 29 Absatz 6 Satz 1 und die Berichtspflicht gegenüber dem Landtag werden dadurch nicht berührt.“

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21/5759: Ergänzung des Haushaltsplan-Entwurfs 2017/2018 nach § 34 LHO Umsetzung der Stärkung der Unabhängigkeit des/der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) (Senatsantrag)

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Zum anderen – Frau Sonnenholzner hat es angesprochen – lautet die mit diesen Fragen eng zusammenhängende Kritik, der Datenschutz werde nicht ernst genommen. Wir haben uns mit dem Datenschutzbeauftragten der Staatsregierung, mit Herrn Professor Petri, intensiv ausgetauscht, auch im Landesgesundheitsrat am Montag, und wir stehen auch weiterhin mit ihm in Kontakt.

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Einzelplan 2: Justizbehörde (mit Datenschutz und In- formationsfreiheit)

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Zudem stärken wir den Landesdatenschutzbeauftragten entsprechend seiner neuen Aufgaben nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung mit vier weiteren Stellen.

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Jetzt habe ich leider nur noch sehr wenig Zeit für den Datenschutzbeauftragten. Wir haben vollständige Unabhängigkeit verliehen. Eine derart starke Position ist wichtig, auch in der Auseinandersetzung mit Internetriesen wie Facebook, Google oder WhatsApp, in der gerade unser Datenschutzbeauftragter sehr aktiv ist. Er hat vor Kurzem eine Anordnung gegen Facebook erlassen wegen der Übernahme von Daten von WhatsApp. Das ist ein Beispiel für die Kehrseite der Digitalisierung. Das Datenmissbrauchsrisiko wird immer größer. Nicht umsonst gibt es die Forderung nach einer digitalen Grundrechtecharta für die EU. Deshalb haben wir auch dort Stellen geschaffen, und das ist auch im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung. – Vielen Dank.

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Es geht aber nicht nur um personelle Verstärkungen, es geht auch darum, dass wir dafür sorgen, die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu gestalten, damit Justiz und Rechtsstaat ihre Aufgaben weiterhin gut erfüllen können. Ich nenne als Beispiel den Bereich der Digitalisierung, in aller Munde, für die Justiz eine beträchtliche Herausforderung, aber auch eine Chance für alle Politikbereiche. Die Justiz ist konkret betroffen. Wir treiben den elektronischen Rechtsverkehr in den kommenden Jahren voran. Im liberalen Rechtsstaat gilt einerseits das Recht, auch in der digitalen Welt zur Geltung zu kommen, andererseits, Freiheiten gegenüber neuen Gefahren zu sichern. Der Datenschutz sichert in der digitalen Welt diese Ressour

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Wir kommen zum Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung aus der Drucksache 21/6916.

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[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN, LINKEN und FDP: Einfachgesetzliche Umsetzung der weiteren Stärkung der Unabhängigkeit der beziehungsweise des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Drs 21/7240 –]

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Wer möchte dem Antrag folgen und das in ihm enthaltene Gesetz zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das mit großer Mehrheit beschlossen.

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Sodann kommen wir zum Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz aus Drucksache 21/6916.

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[Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Haushaltsplan 2017/2018, Einzelplan 1.04: Digitalisierung braucht starken Datenschutz – Drs 21/6977 –]

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[Antrag der FDP-Fraktion: Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018, Einzelpläne 1.04 und 3.1: Stärkung von Datenschutz- und Informationsfreiheitsthemen im schulischen Bereich – Drs 21/7036 –]