Wer Inklusion will, muss dazu auch die Rahmenbedingungen sicherstellen. Inklusion fordert sowohl von den Menschen mit Behinderung als auch von der Gesellschaft Anpassungsleistungen ein. Dabei genießen Menschen mit Behinderung Schutz und Rechte durch die Gesellschaft - bei Beachtung ihrer besonderen Verletzlichkeit. Eine Anpassungsleistung von Menschen mit Behinderung kann deshalb nur dann gelingen, wenn sie ein barrierefreies Umfeld vorfinden. Die Gesellschaft ist deshalb gefordert, genau dieses barrierefreie Umfeld zu schaffen und in Vorlage zu treten.
Es ist unmöglich, in fünf Minuten Redezeit den umfassenden Bericht von Ulli Hase detailliert zu würdigen. Ich will aber noch einen Punkt ganz besonders herausgreifen; das ist der Begriff „Barrierefreiheit“. Er zieht sich durch viele Praxisbeispiele und Anforderungen für die Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderung durch den Bericht. Der Bericht macht deutlich, dass für eine wirkliche Barrierefreiheit im Bereich der Mobilität noch viele Hemmnisse bestehen. Unter anderem hat aber Ulli Hase an anderer Stelle festgestellt: Der öffentliche Stadtverkehr ist für Menschen mit Behinderung entweder gar nicht oder nur mit einer Hilfe zu benutzen. Hier besteht noch großer Handlungsbedarf, sowohl beim öffentlichen Personennahverkehr wie auch bei der Bahn. Viele Menschen mit Behinderung schildern uns die Situationen, die sie alltäglich erleben müssen. Es kann nämlich sein, dass der Niederflurbus nicht eingesetzt wird, weil es zu wenig Niederflurbusse gibt, sodass man an der Haltestelle steht und gar nicht erst mitgenommen wird. Ich finde, dies ist ein Skandal an sich.
Ausdrücklich hervorheben möchte ich auch die Forderung zum Bereich Arbeit und Behinderung. Es stimmt: Wir brauchen eine aktive Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit Behinderung und auch eine Weiterentwicklung der Werkstätten. Ich bin froh, dass Landesregierung und Landesbeauftragter in dieser zentralen Frage an einem Strang ziehen. Auch in diesem Bericht ist Barrierefreiheit wieder ein zentrales Thema. Erfreulich ist: Barrierefreiheit wird zunehmend als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe begriffen. Sie ist keine Speziallösung für Menschen mit Behinderung.
die Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Inzwischen hat der Rat ein umfassendes Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft und wegen des Geschlechts beschlossen. Für die anderen Kriterien, nämlich Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, gibt es nur eine Rahmenlichtlinie, und diese verbietet eine Benachteiligung lediglich für die Bereiche Beschäftigung und Beruf. Das Europäische Parlament hat in seinem Bericht zur Umsetzung der bisher erlassenen Richtlinien eine echte Schieflage beim Diskriminierungsschutz kritisiert. Es kann wohl nicht sein, dass einem Menschen der Zugang zu einer Gaststätte wegen seiner Hautfarbe nicht verweigert werden darf, wohl aber wegen einer Behinderung oder wegen des Alters. Im Juli 2008 hat daher die Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit dem wir umfassenden Diskriminierungsschutz auf alle im Artikel 13 im Vertrag über die Europäischen Gemeinschaften genannten Gruppen ausweiten sollen. Das hat in der deutschen Wirtschaft und bei der Bundesregierung zum Teil heftige Abwehrreaktionen hervorgerufen, die weitgehend irrational sind. Befürchtet wird, dass eine Prozessflut über die Gerichte hereinbricht und bei jedem nicht zustande gekommenen Vertrag ein Diskriminierungsvorwurf erhoben wird. Die mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz seit 2007 umgesetzten Richtlinien haben aber, obwohl das damals ebenso befürchtet wurde, keine Klageflut bewirkt, so teilt es uns der Senat in seiner Antwort mit, und genauso wenig wird die geplante Änderung, die durch die neuen Richtlinien erfolgen würde, eine Klageflut verursachen. Deutschland muss aufpassen, dass es sich nicht in Europa isoliert!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten zehn Jahren haben sich die Besucherzahlen deutlich nach oben entwickelt - das ist ja auch logisch. 1998 kamen 25.000 Besucher und 2004 waren es dann schon 140.000 Besucher. Den größten Besucherandrang erlebt der Hainich natürlich jetzt durch den Baumkronenpfad und dort konnte im August 2007 aus Sachsen-Anhalt der fünfhunderttausendste Besucher begrüßt werden. Das ist die eine positive Meldung. Aber die andere ist, der Hainich musste auch erst dahin entwickelt werden, um in einem Nationalpark auch wandern zu können; da gab es vorher nur einen Weg - der Minister hat es gesagt. Heute gibt es 17 attraktive Wanderwege und ein Besucherinformationssystem, was auch wichtig ist, denn die dürfen ja nicht in der Kernzone 1 durch den Wald gehen. Die Leute müssen gelenkt werden durch eine sichere Orientierung. Vorbildlich war bei den anzulegenden Wanderwegen, dass dort von Anfang an an die Menschen mit Behinderung gedacht wurde und das Konzept zur Erwanderung des Nationalparks auch für Menschen mit Behinderung in den Blick genommen wird und wurde und das auch zukünftig so bleibt. Denn es folgt schon für 2008 der nächste Weg, der behindertengerecht ausgebaut wird. Der barrierefreie Erlebnispfad Brunstal - das hat der Minister schon gesagt - ist besonders wichtig für Rolli-Fahrer, die können ihn selbständig erfahren. Aber die Wege sind so ausgeschildert durch ein Leitsystem, dass auch blinde Menschen das allein - das ist ja ganz wichtig - erleben können. Auch der Fahrstuhl am Baumkronenpfad ist hier zu nennen - da kann man sich nun streiten, ob man den vorher oder hinterher drangebracht hat, aber er ist jetzt da. Da können auch Gehbehinderte, aber auch Familien mit Kinderwagen hoch - Mütter und Väter mit Kinderwagen wollen ja vielleicht auch mal mit da hoch -, das ist jetzt möglich. Also, wie gesagt, durch die Mitarbeiter der Naturparkverwaltung, die das alles erst erarbeitet haben, ist da Vorbildliches geleistet worden und das trägt auch Früchte. Nicht nur die Wege sind behindertenfreundlich, sondern das Schlosshotel in Behringen ist umgebaut worden zu einem Dreisternehotel. Da können alle Menschen mit Behinderung - blind, gehbehindert - Urlaub machen. Es hat also auch eine Vorbildfunktion gegeben und ist dankbar aufgenommen worden in der Region.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns einig, dass das Gleichstellungsgesetz im Jahr 2002 ein Meilenstein in der Politik für Menschen mit Behinderung in SchleswigHolstein war. Das ist nicht nur unsere Bewertung, sondern auch die Bewertung des Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung seit Inkrafttreten dieses Gesetzes vorangekommen ist.
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, beginnen. Die Finanzierung von integrativen Einrichtungen für Kinder mit Behinderung oder für Kinder, die von Behinderung bedroht sind, ist nicht geklärt. Wenn es noch eines Beweises bedurft hat, dass das BayBiKiG schlecht ist, so ist er durch die Vorgehensweise bezüglich der Integration von Kindern mit Behinderung erbracht.
Die UN-Konvention spricht sich auch im Bereich der Partnerschaft, Ehe und Elternschaft für eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung aus. Das Recht auf eine unabhängige Lebensführung darf für keinen Lippenbekenntnis sein! Wir brauchen konkrete Lösungen und im Einzelfall kann dies die persönliche Assistenz sein. Wir geben damit Menschen mit Behinderung die Freiheit, sich Kinder zu wünschen und eine Familie zu gründen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute erneut über die Behindertenpolitik in Schleswig-Holstein und darüber, wie wir sie weiterentwickeln können mit dem Ziel, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sowie das Beseitigen von Barrieren für Menschen mit Behinderung zur gesellschaftlichen Aufgabe zu machen und durch politisches Handeln zu bewerkstelligen. Politik für Menschen mit Behinderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nur in der gemeinsamen Verantwortung von Land, Kommunen, Verbänden, Trägern und Betroffenen erfolgreich weiterentwickelt werden.
„Arbeit und Beschäftigung“ machen bei CDU und SPD lediglich einen Spiegelstrich aus. Das ist zu wenig, viel zu wenig. Menschen mit Behinderung wollen arbeiten, damit sie ökonomisch selbstständig sein können. Doch der erste Arbeitsmarkt wird ihnen zunehmend verwehrt. Darum fragt auch der Konkurrenzantrag der FDP detailliert nach, wie die Beschäftigungssituation im Land aussieht und was man zur Integration von Menschen mit Behinderung machen kann. Wir sind es den Menschen mit Behinderung im Land einfach schuldig, genau hinzusehen und nachzufragen, wenn es denn nicht schon zu einem Gesamtkonzept reicht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Dass wir alle hier immer wieder über die Integration von Menschen mit Behinderung reden und uns das auf die Fahne schreiben, das wissen wir. Ich erinnere an die Reden zum Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. In der praktischen Umsetzung - und das zeigen dann die Berichte der Betroffenen oder die des Landesbeauftragten oder auch die Berichte der Bürgerbeauftragten - scheitert dieser Anspruch immer wieder daran, dass bei Planungen und Vorhaben vor Ort die Anforderungen von Menschen mit Behinderung an ihre Umgebung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden, und zwar dies nur deshalb, weil es schlicht versäumt wurde, die Betroffenen rechtzeitig zu fragen und sie in diesen Meinungsbildungsprozess vor Ort einzubinden. Da scheitert oftmals das „praktische Verantwortungsbewusstsein“, an das der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein appelliert, an der Realität, wie solche Planungen von statten gehen.
Es lohnt sich deshalb, sei es bei der Planung eines Neubaugebietes oder aber der Ausgestaltung von öffentlichen Räumen, die Meinung von Menschen mit Behinderung einzuholen. Verbunden ist damit eine grundsätzliche Verpflichtung der Kommunen, die Interessen von Menschen mit Behinderung angemessen zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass eine angemessene Beteiligung nicht mehr willkürlich erfolgen kann, sondern immer dann zu erfolgen hat, wenn die Kompetenz von Menschen mit Behinderung gefragt ist. Davon profitieren alle vor Ort.
fallen. Es geht darum, das Wissen von Menschen mit Behinderung von vornherein in bestimmte Planungen mit einzubeziehen. Weder Sie noch ich können dieses Wissen haben, weil wir keine Behinderung haben und an Sachen ganz anders herangehen als Menschen, die eine Behinderung haben. Denen fallen ganz andere Dinge auf. Um dieses Wissen sinnvoll und auch ökonomisch sinnvoll zu nutzen, halte ich unseren Vorschlag für richtig. Ich halte ihn vor Ort auch für außerordentlich praktikabel und umsetzbar. Vielleicht überlegen Sie sich das noch einmal.
zu ermöglichen. Mit den Werkstätten für behinderte Menschen wird jene besondere Unterstützung zuteil, die aufgrund der Art und Schwere der Behinderung einer spezifischen Förderung bedürfen, um ein Mindestmaß an wirtschaftlich vertretbarer Arbeitsleistung zu erbringen.“ Standen im Jahr 2001 6.646 Werkstattplätze zur Verfügung, wurden Ende 2002 bereits 7.121 Menschen in 30 anerkannten Werkstätten beschäftigt. Und schon im Jahr 2007 verfügte Thüringen über 32 Werkstätten mit 8.900 Plätzen. Dies, werte Abgeordnete, ist eine Entwicklung, die rasanter kaum in Zahlen darstellbar ist. Es ist aber auch eine Entwicklung, die in den kommenden Jahren, wenn die Landesregierung in ihrer Aussage vom gleichwertigen Zugang zur Erwerbsarbeit in Betrieben und Verwaltungen für Menschen mit Behinderung ernst nimmt, unverzüglich gestoppt werden muss. Umso wichtiger ist, dass wir diesen Antrag in den Punkten 1 und 2 an den Ausschuss überweisen und mit wirklicher Ernsthaftigkeit darangehen, Alternativen der Beschäftigung außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Thüringen suchen und umsetzen. Eine Möglichkeit dafür sind die Integrationsfirmen und Integrationsprojekte. In der seit wenigen Tagen vorliegenden neuen Zeitschrift der AWO wird eindrucksvoll das Integrationsprojekt „CAP-Markt“ vorgestellt. Dies könnte auch in Thüringen Schule machen. Wie das in der Praxis funktioniert, habe ich mir bereits mehrfach und jetzt auch im Februar dieses Jahres mit Fraktionskollegen gemeinsam in Mainz vor Ort angeschaut. Die Erfahrungen hiermit sind dort positiv. Dazu im Vergleich nun die Zahlen der schwerbehinderten Arbeitslosen in Thüringen 2002 bis 2006.
Integration von Kindern mit Behinderung: Wir haben allein für 850 Kinder mit Behinderung die Förderung der Einzelintegration auf den Weg gebracht – eine massive Verbesserung für die Kinder mit Behinderung. Gleichzeitig muss ich zum Stichwort der Rahmenvereinbarung sagen, Frau Präsidentin: Wir brauchen dazu die Bezirke, die sich endlich zu den 4,5 plus x und den zusätzlichen Leistungen bekennen müssen.
Erstens ist das der Hinweis, dass laut Buchstabe e der Präambel das Verständnis von Behinderung sich weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und Einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Verdeutlicht wird, dass ein Verständnis von Behinderung nicht als ein fest definiertes Konzept verstanden wird, sondern von gesellschaftlichen Entwicklungen abhängig ist.
Wir beziehen uns ja auf § 136 SGB IX, nach dem Menschen mit Behinderung der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen und dieser Übergang zu fördern ist. Sie haben bereits alle auf das Modell hingewiesen, dass wir in Punkt 2 unseres Antrags angesprochen haben, nämlich das „Budget für Arbeit“ in RheinlandPfalz. Herr Nothnagel hat Frau Ministerin Malu Dreyer erwähnt. Wer Frau Dreyer kennt, der weiß auch, sie spricht aus praktischer Erfahrung, ist sehr engagiert in ihrem Beruf und hat als Sozialdezernentin in einer doch sehr großen Stadt in Deutschland Jahre gewirkt und kennt also alle Facetten dieses Themas. Ich denke, sie ist auch ein Protagonist des Gedankens, dass man so viel wie möglich Menschen, die eine Behinderung haben, auch in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln können soll. Insofern sind wir uns in vielen Dingen relativ nah. Nur ist uns wichtig zu betonen, dass wir die Werkstätten wirklich brauchen. Denn es gibt genügend Menschen mit einer Behinderung, mit einem Behinderungsgrad - das müssen wir realistisch einschätzen -, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben und die eine Sicherheit für ihr Leben brauchen.
Per 31. Oktober 2004 waren im Landesdienst 2.683 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Das entspricht einer Quote von 4,8 %. Als schwerbehindert gelten hierbei Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 % und mehr zuerkannt wurde. Die 4,8 % der Beschäftigten im Landesdienst sind zwar nur knapp unter der gesetzlich geforderten Quote von 5 % Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, aber sie sind noch deutlich von der des Bundes entfernt.
Schon vor einigen Jahren machten wir deutlich, dass eine Behinderung nicht in erster Linie ein Mangel des Individuums, sondern vielmehr ein Konstruktionsfehler der Gesellschaft ist. Wenn man sich einmal die Zahl der Menschen mit Behinderung vor Augen hält - immerhin haben in Deutschland über 10 % der Menschen eine Behinderung -, dann wird ersichtlich, wie wichtig dieser Bericht und das Thema „Barrierefreies Fernsehen“ sind.
Wir haben schon viel über Statistiken gehört. Ich habe gelesen, dass jeder zehnte Bundesbürger durch eine Behinderung beeinträchtigt ist und dass viele Menschen aufgrund dieser Behinderung auf einen Urlaub verzichten, weil sie keine Möglichkeiten haben, einen Urlaubsort zu finden, der die geeigneten Voraussetzungen aufweist. Sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa gibt es nahezu keine Sportund touristischen Angebote in Kombination mit entsprechenden Übernachtungsmöglichkeiten, die speziell auf Menschen mit Behinderung zugeschnitten sind. Bereits seit längerem gibt es Bestrebungen, solche barrierefreien sportlichen und touristischen Anlagen zu errichten, wo sowohl Menschen
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Wert für alle Menschen. Sowohl der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, aber auch der Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung dieser UN-Konvention trägt dieser Feststellung Rechnung. Dennoch bleibt festzuhalten, dass wir von einer Verwirklichung einer inklusiven Arbeitswelt immer noch weit entfernt sind. Auch in Thüringen werden viele Menschen mit Behinderung bzw. chronischen Erkrankungen strukturell diskriminiert und durch bestehende Barrieren in der Arbeitswelt an der Teilhabe am Arbeitsleben gehindert. Sie sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit und auch dadurch von Armut betroffen. Aktuelle Zahlen besagen, dass bei 231.105 Menschen in Thüringen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde. Davon ist in 193.146 Fällen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt worden. Gleichzeitig lag bei 123.020 Menschen ein Grad der Behinderung zwischen 20 und 40 Prozent vor, so dass insgesamt 354.125 Menschen mit einer Behinderung im Freistaat Thüringen leben. Das ist der Stand vom 30.04.2011. Ich weiß auch - das sind die offiziellen Zahlen -, es gibt auch andere Zahlen, ich sage hier nur, vom Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hier in Thüringen, die wesentlich höher sind. Das bedeutet, dass etwa ein Viertel der Thüringer Bevölkerung mit Beeinträchtigungen lebt. Viele von ihnen haben zwar das Potenzial für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt, bedürfen dafür aber einer besonderen Unterstützung. Gravierend ist die
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Seit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1. Juli 2001 werden Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung, schulvorbereitende Maßnahmen der Schulträger sowie heilpädagogische Leistungen als sogenannte Komplexleistungen erbracht. Das haben die Vorrednerinnen schon dargestellt. Durch dieses gewünschte Zusammenspiel der verschiedenen Leistungsträger soll den betroffenen Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern sehr früh eine adäquate Förderung zuteil werden. Die Eltern von Kindern mit Behinderung können deshalb zu Recht eine umfassende und ortsnahe Beratung erwarten.
Menschen mit Behinderung, die im übrigen laut diesem Gesetz nicht fünf, sondern sechs Jahre beträgt, Normalität in Schleswig-Holstein einkehren kann. Mein größter Wunsch wäre, dass dann der oder die nächste Bürgerbeauftragte auch ein Mensch mit Behinderung sein kann. Denn das ist die eigentliche Zielvorstellung, die wir haben, Normalität im alltäglichen Umgang. Menschen mit Behinderung sind etwas ganz Normales. Ich würde mir das zumindest sehr wünschen und bedanke mich für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit.
Insgesamt lässt sich zusammenfassen: Wir haben eine Entwicklung, in der sehr viel auf den Weg gebracht worden ist. Es entwickeln sich individuelle Teilhabepläne für Menschen mit Behinderung. Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung wird gestärkt, Angebote im Bereich von Wohnen und Arbeiten werden stärker differenziert und überhaupt ist durch die aktuelle Entwicklung der Fokus auf den Politikbereich für Menschen mit Behinderung gestärkt.
Der Bericht ist durch den immer wiederkehrenden Hinweis darauf gekennzeichnet, dass Barrierefreiheit die Voraussetzung zur umfassenden Integration und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft ist. Die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen brauchen dafür aber ein Beratungsangebot. Das hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, es muss aber noch intensiver gefördert werden. Menschen mit Behinderung müssen sich nicht nur um ihre individuellen Probleme kümmern, sondern auch Gelegenheit haben, im politischen wie im öffentlichen Raum wahrgenommen zu werden. Hierfür sind die Stichworte politische Teilhabe und Partizipation.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch auf drei weitere Punkte des Antrags eingehen. Sie fordern höhere Entlohnung bei Außenarbeitsplätzen von Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Für diese Maßnahmeplätze gelten trotz der erhöhten Anforderungen die Regelungen des SGB IX und der Werkstättenverordnung. Die Entlohnung von Menschen mit Behinderung, die auf einem Außenarbeitsplatz einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sind, richtet sich entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung nach § 12 Werkstättenverordnung. Eine separate Betrachtung der Außenarbeitsplätze ist aus fachlicher Sicht nicht sachgerecht und letztendlich kontraproduktiv. Mit einer höheren Entlohnung der Außenarbeitsplätze wird der Anreiz genommen, die Werkstatt tatsächlich auf Dauer zu verlassen und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. Hinsichtlich der Entwicklung eines modellhaften Konzepts zur Anerkennung von Qualifikationen in Werkstätten für Men
tiven Bereich Dinge angeschafft haben, die dauerhaft für Menschen im Prozess dann auch nutzbar waren. Aber bei den anderen Unterstützungen der Arbeitgeber, gerade im Ausgleich der Nachteile, die ein Mensch mit Behinderung am Arbeitsplatz zunächst einmal hat, da mussten wir feststellen, dass, wenn die Förderdauer zu Ende ist, diese Menschen oftmals entlassen werden. Deswegen sage ich auch, da sind wir uns einig, es ist eine soziale Verantwortung eines jeden, auch eines jeden Arbeitgebers, einer Arbeitgeberin, darauf zu achten, dass wir Menschen mit Behinderung einstellen. Das klingt im ersten Moment oftmals so nach dem Motto, es muss unbedingt einer aus der Werkstatt sein. Sie haben ja beschrieben, wie viele Menschen tatsächlich in irgendeiner Weise eine Einschränkung, also eine Behinderung haben und da ist ganz viel Spielraum dazwischen. Das sind die Menschen, das habe ich in 22 Jahren gemerkt, die oft tatsächlich so schlecht dran sind, sie können nicht in die Werkstatt, weil sie viel leistungsfähiger sind und sie werden vom ersten Arbeitsmarkt nicht aufgenommen, weil man ihre Defizite sieht und denkt, sie sind nicht leistungsfähig. Für die wollen wir tatsächlich auch etwas tun, für die müssen wir etwas tun, aber dazu benötigen wir einfach die Hilfe der Wirtschaft, damit man eben auch dauerhaft mit bestimmten Einschränkungen arbeiten kann und auch ich erhoffe mir natürlich, und das hat sich in den letzten Jahren auch ein Stück weit angedeutet, dass der Fachkräftemangel endlich dazu führt, dass man Vorbehalte gegen Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen aufgibt und ihnen die gleichen Chancen und Möglichkeiten gibt, wie Menschen, die diese Einschränkung nicht haben. Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was genau ist eigentlich die Eingliederungshilfe? Die Eingliederungshilfe für Behinderte umfasst verschiedene Leistungen. Letztlich geht es um Rehabilitation und Teilhabe. Anspruch auf Eingliederungshilfe für Behinderte haben Personen, die nicht nur vorübergehend behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe, und es gibt keine Altersbegrenzung. Die Eingliederungshilfe muss so lange gewährt werden, bis die Ziele erfüllt sind beziehungsweise die Aussicht besteht, dass die Ziele erfüllt werden können. Die Aufgaben der Eingliederungshilfe sind die Verhütung einer drohenden Behinderung, die Beseitigung oder Milderung einer vorhandenen Behinderung oder deren Folgen und die Eingliederung der Behinderten in die Gesellschaft. Hierbei geht es ganz konkret um bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Schule, Ausbildung, Arbeitsplatz und die Eingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung der Behinderten––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ich will Ihnen auch nicht unterstellen, dass Sie hier nur etwas speziell für die Zahnärzte tun wollen, weil dieses Problem ist vorhanden, aber Sie sagen nur die Prävention. Ich muss Ihnen sagen, die gesamte zahnärztliche Versorgung und Behandlung bei Menschen mit einer Behinderung oder auch bei Pflegebedürftigen ist generell ein Problem, weil diese Behandlung durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, nämlich einmal bei den Betroffenen selber durch fehlende Einsicht in die notwendige zahnärztliche Behandlung, dann u.a. auch durch übersteigerte Angstzustände, besonders bei Patienten mit geistiger Behinderung und oft auch bei körperbehinderten Menschen, nämlich eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten. Das stellt höhere Anforderungen, meine Damen und Herren, an die Zahnärzte, die diese Patienten behandeln und generell an die Behandlung. Diese Behandlung ist gekennzeichnet erstens durch einen höheren Zeitaufwand, durch kleinere und kürzere Behandlungsintervalle, durch einen höheren Personalaufwand und häufig können bei diesem Personenkreis zahnärztliche Behandlungen nur unter Narkose durchgeführt werden. Das ist doch das Problem, was angesprochen werden muss. Diese Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung bei Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen Menschen, die müssten stärker und sollen stärker in den Leistungskatalogen und in den Vergütungsvereinbarungen berücksichtigt werden. Das, sage ich, diese höheren Aufwendungen, die Zahnärzte haben, wenn sie zu diesen Patienten zur Behandlung gehen, sollten dann auch bei den Zahnärzten vergütet werden und entsprechend honoriert werden. Dann finde ich auch mehr Bereitschaft bei Zahnärzten, solche Behandlungen durchzuführen und zu diesen Behandlungen zu fahren.
stellungsgesetzes in der praktischen Umsetzung vor Ort Menschen mit Behinderung nicht immer die notwendige Sensibilität für ihre Bedürfnisse entgegengebracht wird. Dabei handelt es sich zum einen um das, was wir Barrierefreiheit nennen, und zum anderen um die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderung, die zwar auf dem Papier stehen, bei konkreter Anforderung im Alltag aber nicht immer entsprechend realisiert worden sind. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung darf nicht länger auch in diesen Bereichen ein Lippenbekenntnis bleiben.
Wir müssen uns klarmachen, dass Menschen mit Behinderung unter Barrierefreiheit je nach Art ihrer Behinderung etwas anderes verstehen. Blinde und Sehbehinderte haben andere Ansprüche an ihre Umgebung als Querschnittsgelähmte oder Menschen mit einer taubheitsbedingten Behinderung.