Suchtipps

Falls vorhanden sind die Namen der Sprecher:innen Links zu Informationsseiten für das jeweilige Mandat. Klicken Sie darauf, um weitere Informationen zum Mandat zu erhalten.

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Das ist nicht mehr die Welt der 70er- und 80erJahre, mit der wir es heute zu tun haben, und deswegen prägt dieser Datenschutz auch diese Novelle. Vieles haben Sie erwähnt, es ist nicht unsere eigene Erfindung, sondern wir haben vieles nachvollzogen, das uns die Europäische Union im Bereich Datenschutz vorgegeben hat. Wir sind da etwas spät, aber wir schaffen das. Wir haben auch vieles aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelernt. Wer sich die Mühe macht, dieses Gesetz anzuschauen, der weiß auch, dass wir unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten einiges zumuten. Man kann darüber streiten, ob das alles notwendig ist, aber es ist müßig. Wir haben diese klaren europäischen Vorgaben umzusetzen, und das bedeutet, dass die Polizei vor enormen Herausforderungen steht, dies mit Leben zu füllen.

Link kopiert

Ich habe zwei Werte: Datenschutz und Kindeswohl. Datenschutz gerade auch für Kinder ist wichtig. Das hat auch mit Kindeswohl zu tun. Ich weiß, auf welchem minimalen Punkt diese Datenbank aufgebaut ist, welche wenigen Daten dort gesammelt werden. Es sind eigentlich nur ganz kleine, minimale Veränderungen, die wir an dieser Datenbank vorschlagen würden, um sie als völlig okay, als völlig richtig zu betrachten.

Link kopiert

Da wird die ganze Zeit ein Schutzgedanke in den Vordergrund gestellt, bei dem ich das Gefühl habe – entschuldigen Sie den Ausdruck –, dass er von der Politik andauernd mit Füßen getreten wird. Ich weiß gar nicht, welche Gruppe dahintersteht, den Datenschutz und die Schweigepflicht – die eigentlich auch unter den Datenschutz fällt – hier so sehr gegen den Kinderschutz hochzubringen. Ich kann das wirklich nicht verstehen.

Link kopiert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bevor ich mit diesem Tagesordnungspunkt fortfahre, möchte ich auf den Tagesordnungspunkt 7 zurückkommen – ich möchte Herrn Dr. Petri nicht länger auf die Folter spannen –: "Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz". Ich gebe nunmehr das Ergebnis der geheimen Wahl bekannt. An der Wahl haben sich 165 Abgeordnete beteiligt. Alle Stimmzettel waren gültig. Auf Herrn Dr. Thomas Petri entfielen 143 Stimmen; mit Nein haben 16 Abgeordnete gestimmt; ihrer Stimme enthalten haben sich 6 Abgeordnete. Damit hat der Landtag Herrn Dr. Thomas Petri zum Landesbeauftragten für den Datenschutz wiedergewählt. – Ich darf nun Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Petri, persönlich und im Namen des Hohen Hauses sehr herzlich gratulieren. Alles Gute!

Link kopiert

Einerseits gehen wir in der Politik her und sagen immer: Liebe Konzerne, liebe Telefongesellschaften, speichert doch die Daten auf Vorrat. Auf der anderen Seite gehen aber dieselben Politiker her und sagen: Aber dass ihr die jetzt preisgegeben habt, ist nicht richtig. Meine Damen und Herren, Datenschutz fängt beim Datensammeln an. Diese Erkenntnis gibt es, seitdem wir über Datenschutz in Deutschland reden.

Link kopiert

Ich finde, dass dieser Bericht, der ja sogar über zwei Jahre geht, auch deshalb mehr Beachtung hätte finden müssen, weil es bei Datenschutz und Informationsfreiheit um Themen geht, mit denen wir uns hier fast im Dreierrhythmus befassen. Fast jeder dritte Tagesordnungspunkt beschäftigt sich mit Fragen wie NSA, Daten und Datenschutz.

Link kopiert

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst darf ich mich im Namen der CDU-Fraktion an dieser Stelle ausdrücklich für den wieder einmal sehr ausführlichen und informativen Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Ulrich Lepper, bedanken. Der Bericht macht deutlich, dass der Datenschutz in Nordrhein-Westfalen bei Herrn Lepper und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in guten Händen ist. Herr Lepper, vielen Dank für Ihre verdienstvolle Arbeit!

Link kopiert

Neben einer Datenschutz-Grundverordnung soll der Datenschutz bei Polizei- und Justizbehörden durch eine eigene Richtlinie garantiert werden. Bei deren Umsetzung in deutsches Recht müssen die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen weiterhin gewährleistet bleiben.

Link kopiert

Sehr geehrter Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Lepper, ich möchte mich im Namen der Piratenfraktion für Ihren ausführlichen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht ganz herzlich bedanken. Sie haben sich mit vielen wichtigen Themen der sich stetig digitalisierenden Gesellschaft auseinandergesetzt, viele Entwicklungen bei der Datenerhebung und -verarbeitung hinterfragt und an den richtigen Stellen Kritik geäußert.

Link kopiert

Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4599, den 21. Datenschutz- und Informationsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in

Link kopiert

Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die BASt, weshalb die weitere datenschutzrechtliche Prüfung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fällt. Dort sind die aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Fragen zu klären. Eine Bewertung oder gar ein Vorgreifen der Landesregierung vor Abschluss der Prüfungen beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz verbieten sich daher.

Link kopiert

Zum Datenschutz. Das ist der Kern unseres Punktes II. Auch dazu haben sich Herr Gemkow und Dr. Beermann geäußert. Ich will nur zur Frage des Landesdatenschutzbeauftragten und der Stärkung der Kontrollrechte etwas sagen: Vermeidung jedweden staatlichen Einflusses wird hier postuliert. Ich beobachte aber andererseits eine ganz klare Abwehrhaltung der Rundfunkanstalten gegen eine solche Forderung, eine Abwehrhaltung wie sie auch im Gutachten von Prof. Bull deutlich wird, in dem alles, aber auch wirklich alles schöngeredet wird. Das ist für mich ein deutliches Zeichen, dass Anstalten dort, wo es um den Datenschutz geht, eher dicht machen.

Link kopiert

Ich wollte noch auf einen zweiten Punkt hinweisen, rein vorbeugend, falls das Thema „Datenschutz“ aufkommen sollte. Wir sehen den Datenschutz dadurch letztlich nicht beeinträchtigt. Es ist von meinem Vorredner eben schon der § 41 Thüringer Polizeiaufgabengesetz erwähnt worden, der im Grundsatz solche Auskünfte schon vorsieht. Auch wenn man § 17 des Thüringer Datenschutzgesetzes anschaut, wäre eine Datenübermittlung aus unserer Sicht sogar jetzt schon möglich. Aber um das wirklich klarzustellen und dem Gerichtsvollzieher einen Anspruch zu geben, hätten wir es gern gesetzlich geregelt. Dann ist der Gerichtsvollzieher auf der sicheren Seite. Wir bitten um Überweisung des Gesetzesantrags. Danke schön.

Link kopiert

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Dezember 2011 – 30. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz BadenWürttemberg 2010/2011 – Drucksachen 15/955, 15/1500

Link kopiert

Wir haben im Ausschuss schon über die Frage einer Richtli nie bzw. Verordnung der Europäischen Union eine Debatte geführt. Bei Einführung einer solchen Richtlinie werden wir gegenüber unserem bisherigen Stand im Datenschutz keinen Schritt zurück machen, sondern unseren Standard halten kön nen. Das ist richtig. Aber durch eine entsprechende Verord nung können wir einen einheitlichen Datenschutz in Europa erreichen und vielleicht Länder zu Regelungen bewegen, die diese sonst nicht erlassen hätten.

Link kopiert

Das ist der 30. Bericht. Er ist – es wurde wiederholt gesagt – mit 192 Seiten relativ dick. Da steckt schon richtig viel Arbeit drin. Was zusammengeschrieben wird, muss ja vorher erst er arbeitet worden sein. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es der erste Datenschutzbericht ist, den wir zur Kenntnis neh men, der nach der Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz für den öffentlichen und den nicht öffent lichen Bereich erarbeitet wurde. Dadurch lässt sich auch erst malig unmittelbar vergleichen, wie es sich in diesen beiden Bereichen mit dem Datenschutz verhält. Da will ich schon die Feststellung treffen, dass man auf der Grundlage dieses Ver gleichs sagen kann, dass der öffentliche Bereich, um es ein mal vorsichtig auszudrücken, wirklich nicht schlecht dasteht.

Link kopiert

Alles Dunkle ist unbekannt, fremd und gefährlich. In Ihrer Rede und in Ihrem nachfolgenden Satz haben Sie dann auch noch die juristischen Maßnahmen zum Datenschutz herabgewürdigt als gut gemeinte Gesetze, die das Wissen von kompetenten IT-Unternehmen nicht ersetzen könnten. Und genau da geht es in eine gefährliche Richtung. Sie präsentieren ein halbprivates Forschungsinstitut als Ersatz für gesetzliche Regulierungen zu Datensicherheit und Datenschutz. Das finde ich ziemlich problematisch, ehrlich gesagt.

Link kopiert

Zusätzlich führen wir einen allgemeinen Auskunftsanspruch ein. Er schafft Rechtssicherheit. Jetzt komme ich zu dem Unterschied zum Vorschlag der GRÜNEN: Dabei schützen wir auch die Daten der Personen. Zwischen Datensicherheit und Datenschutz besteht nämlich ein großer Unterschied. Wir wollen, dass Daten gesichert werden, dass Datenschutz erreicht wird und Zugänglichkeit besteht und zugleich der Betroffene seine Rechte behalten kann.

Link kopiert

Wir wären nicht die GRÜNEN, wenn wir nicht den Datenschutz sehr ernst nehmen würden. Wir haben bei unserem Gesetzentwurf den Datenschutz sehr streng beachtet.

Link kopiert

Wichtig ist die Barrierefreiheit. Es kann nicht sein, dass neue Hürden aufgebaut werden. Auch vom Datenschutz ist schon gesprochen worden. Für uns ist ein zentrales Thema, dass der Datenschutz in den neuen Abläufen und den neuen Organisationsformen umfassend gewährleistet sein muss.

Link kopiert

Jeder zu große politische Spielraum, jede gewollte Narrenfreiheit, schadet aber dem öffentlich-rechtlichen System und der Demokratie. Das ist der Grund, warum wir zusammensitzen und am Mediengesetz Änderungen vornehmen wollen: weil sie nötig sind. Selbstverständlich erkennen wir an, dass Datenschutz im 21. Jahrhundert eine wichtige Aufgabe und eine große Herausforderung ist. Aber gerade deshalb sind die kritischen Anmerkungen sehr nötig. Datenschutz ist wichtig. Er muss auch Strukturen haben, aber aufgrund der Filzgefahr, die das Gesetz nun einmal birgt, kann sich die Fraktion der AfD lediglich enthalten.

Link kopiert

Bisher war das europäische Datenrecht eher ein Flickenteppich. Die Datenschutz-Grundverordnung ist der Versuch einer einheitlichen Lösung zum Recht auf Schutz und den freien Verkehr personenbezogener Daten. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Integrität, Vertraulichkeit und eine Rechenschaftspflicht: Diese Ziele sollen mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung erreicht werden. Das betrifft auch uns, nämlich im Rundfunkstaatsvertrag.

Link kopiert

Wenn wir an das Thema Datenschutz-Grundverordnung denken, dann fällt uns heute vielleicht zuerst der Datenskandal bei Facebook und Cambridge Analytica ein. Dann wissen wir auch, dass die Datenschutz-Grundverordnung unsere europäischen Werte selbstbewusst und selbstbestimmt verteidigt und einen hohen Datenschutzstandard gewährleistet.

Link kopiert

Das ist doch verschenkte Zeit der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsministers gewesen. Wir können doch in der Tat mehr machen, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen. Wenn die Menschen freiwillig ihr Kontakttagebuch in der App pflegen und dann selbst ihre Kontakte informieren, ist das kein Verstoß gegen den Datenschutz, sondern das, was in der Gesellschaft tausendfach läuft, dass Menschen andere Menschen anrufen, weil sie wissen, dass die Gesundheitsämter überfordert sind und sie selbst informieren: Ich habe einen po

Link kopiert

In der letzten Legislaturperiode waren wir mit dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit in Estland und haben uns dort über die fortschrittliche und fortgeschrittene Digitalisierung im öffentlichen Sektor informiert. Ich denke, alle die dabei waren stimmen mir zu, dass das wirklich sehr beeindruckend war. Dort haben wir nämlich an mehreren Beispielen veranschaulicht bekommen, dass sich Digitalisierung und Datenschutz nicht zwangsläufig widersprechen müssen und Behörden nach der Zustimmung des Bürgers oder der Bürgerin problemlos untereinander digital kommunizieren und Datenaustausch betreiben können.

Link kopiert

Meine Damen und Herren! Es ist mir wichtig, hier noch einmal auf Folgendes hinzuweisen: Der Datenschutz hat nicht nur in diesem Hohen Hause, sondern auch in der Staatsregierung einen sehr hohen Stellenwert. Er geht aber nicht über alles, sondern die Notwendigkeit, ihn immer wieder in Relation zu dem zu setzen, was gewünscht ist, nämlich die größte Abgabenumstellung, die es gibt, muss auch den Datenschutz in einen juristischen Abwägungsvorgang führen.

Link kopiert

Wir haben ein zweigeteiltes Verfahren. Deswegen ist es mir wichtig, mit der Datenschutz-Grundverordnung und mit der Richtlinie anzufangen. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt als Verordnung – so haben es die europäischen Vertragspartner verabredet – unmittelbar in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten, und die Richtlinie muss umgesetzt werden.

Link kopiert

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die EUDatenschutzgrundverordnung ist ab dem 25. Mai 2018 als unmittelbar geltendes Recht anzuwenden. Damit beginnt ein neues Zeitalter für den Datenschutz. Der neue Rechtsrahmen, ergänzt um die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Ländergesetzgebung, bringt wesentliche Vorteile für den Datenschutz. Er wird endlich europäisiert.

Link kopiert

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Datenschutz hatte spätestens seit dem ersten Bundesdatenschutzgesetz Ende der 70er-Jahre in Deutschland bereits vor der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung einen großen Stellenwert in der Gesellschaft.

Link kopiert

Ich will noch kurz auf den Änderungsantrag eingehen. Der Änderungsantrag betrifft § 11 des Gesetzentwurfs. In § 11 ist die Möglichkeit gegeben, Informationspflichten zu beschränken. Diese Pflichten ergeben sich aus den Artikeln 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung. Der Änderungsantrag zielt darauf ab, für den Rechnungshof Rheinland-Pfalz eine Ausnahme von der Informationspflicht vorzusehen. Hier hat man mit der Regelung aus unserer Sicht einen guten Kompromiss zwischen Datenschutz und verfassungsrechtlicher Stellung des Rechnungshofs gefunden. Selbstverständlich soll die Arbeit des Rechnungshofs nicht behindert werden.

Link kopiert

Der Petitionsausschuss hat die Unterrichtungen in drei Sitzungen beraten. Am 15.11.2012 war der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bei uns im Petitionsausschuss, hat diesen Bericht vorgestellt und hat einige wichtige Problemfelder sichtbar gemacht, wie zum Beispiel die Videoüberwachung, Datenschutz und Bildung, insbesondere mit dem Stichwort „Soziale Netzwerke“. Gerade zum Thema „Soziale Netzwerke“ gebe es erhebliche Rechtsprobleme. Es ist betont worden, in den nächsten Jahren werde das Thema „Europäische Datenschutzgrundverordnung“ eine wichtige Rolle spielen. Dabei gehe es um Strukturen und gemeinsame Rechtsauslegungen in Gesamteuropa. Solchen Gegebenheiten wie beispielsweise sozialen Netzwerken könne nur auf europäischer Ebene begegnet werden.