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Der frühere sächsische CDU-Innenminister Klaus Hardraht hat im Juni 2001 in einem Interview mit der Nachrichtenagentur „ap“ vorgeschlagen, Asylbewerber in Beugehaft zu nehmen, wenn sie zur Umgehung ihrer Abschiebung ihre Pässe vernichten. Damit sollte der Druck auf die Betroffenen erhöht werden, bei ihrer Identitätsfeststellung mitzuhelfen.

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Im Bereich der Asylpolitik und im Bereich des Zuwanderungs- und Aufenthaltsgesetzes haben wir eine besondere Situation. Fehlentscheidungen können Folgen haben, die später eventuell niemand mehr korrigieren kann. Wenn ein Mensch in ein Land abgeschoben wird, in dem ihm Gefahr für Leib und Leben droht, lässt sich eine Fehlentscheidung möglicherweise nicht korrigieren - mit fatalen Folgen für die Betroffenen. Auch in Situationen, in denen eine gesundheitliche Disposition, beispielsweise eine Suizidgefahr, vorliegt, kann eine falsche Entscheidung weit reichende Folgen haben. Das Gleiche gilt für Menschen, die oft bereits seit Jahrzehnten in Deutschland verwurzelt sind, teilweise in Deutschland geboren sind, oder für Familien, die durch eine Abschiebung auseinander gerissen würden. Die Mitglieder des Petitionsausschusses stehen hier oft vor sehr schwierigen Entscheidungen und tragen in dieser Situation sehr viel Verantwortung.

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und die Landesregierung mit der fehlenden Abschiebung ihren Teil dazu beiträgt. Geschenkt, denn das hilft den Bürgern in Zützen, Kittlitz oder den vielen anderen Kommunen in Brandenburg auch nicht weiter. Was weiterhelfen würde - das können Sie in unserem Beschlussantrag nachlesen -, ist,

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Es geht um die Abschiebung insbesondere psychisch Kranker. Es geht um eine unter Schill in Kraft gesetzte Dienstanweisung, die seit 2002 unverändert in Kraft ist. Diese Dienstanweisung zum Umgang mit ärztlichen Attesten besagt, kurz zusammengefasst, dass attestierte schwere psychische Erkrankungen als Abschiebehindernisse nicht anzuerkennen sind. Die Diktion dieser Dienstanweisung – wer sie gelesen hat, wird es bestätigen – ist unsäglich; für die Praxis ihrer Umsetzung finde ich keine Worte.

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Vater wurde in Abschiebehaft genommen und unternahm dort ebenfalls einen Suizidversuch. Er wurde trotzdem abgeschoben und konnte erst später zu seiner Restfamilie zurückkommen. Die Mutter wurde nur deshalb nicht abgeschoben, weil sie einen zweiten Suizidversuch im Krankenhaus begangen hatte und weil die Ärzte gegen ihre Abschiebung Protest eingelegt hatten. Der älteste Sohn wurde nach Lettland abgeschoben und in die Obdachlosigkeit entlassen.

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gilt: Sollte man in der Lage sein, schon innerhalb der Erstaufnahme ein Verfahren zu beenden, dann wird, sollte eine freiwillige Rückreise nicht erfolgen, natürlich vom Instrument der Abschiebung Gebrauch gemacht werden.

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Es gibt wissenschaftliche Studien, es gibt Biografien, auch die von meinem Ministerium vorgelegte Dokumentation über den runden Tisch legt Zeugnis über eine schwarze Pädagogik mit verheerenden Folgen ab. Es handelt sich hier nicht um Einzelschicksale, sondern um ein System der öffentlichen Erziehung mit der Endstation Fürsorgeerziehung. Abschreckung, Abschiebung, Strafen - das waren die zentralen Prinzipien. Wer nicht gehorchte, kam ins Heim. Wer sich dort nicht anpasste, kam in die geschlossene Unterbringung. Wenn das nicht reichte, gab es Fürsorgeerziehung in Glückstadt, und dort gegebenenfalls als weitere Maßnahme die Isolation in der sogenannten Box.

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Sie haben gesagt – und das haben Sie heute auch am Ende wiederholt –, Abschiebehaft sei überflüssig und Sie würden ihre Abschaffung fordern. Das halte ich für völlig verfehlt. Die CDU sagt, Abschiebehaft ist erforderlich. Sie ist Ultima Ratio, aber sie ist erforderlich. Abschiebung soll auch nicht, wie Sie sagen, durch die Haft erleichtert, sondern sichergestellt werden. Damit sie sichergestellt wird, müssen konkrete gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit überhaupt ein solcher Haftbefehl ergehen kann, nämlich die unerlaubte Einreise

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Eines möchte ich noch mit Blick auf die Zahlen sagen. Auf Basis der Statistiken im Vollzug kann ich sehr genau verfolgen, dass wir eine deutlich zurückgehende Belegung der Abschiebehaft haben. Gegenüber den Zahlen, die wir noch im Jahr 2001 regelmäßig erreicht haben, ist die Belegung auf rund ein Drittel gesunken. Das hat natürlich zu tun mit globalen Wanderungsbewegungen, die sich verändern, aber auch mit der alltäglichen Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Behörden. Es hat auch zu tun mit der Arbeit, die hier im Parlament, insbesondere im Eingabenausschuss und in der Härtefallkommission, geleistet wird. Die Arbeit dort, am Einzelfall zu schauen, in welchen Fällen eine Abschiebung wirklich angezeigt ist und in welchen Fällen nicht doch Belange überwiegen, die einen Verbleib in Deutschland als zwingend erscheinen lassen, ist eine ausgesprochen wertvolle Arbeit, von der die Menschen sehr profitieren. Das schlägt sich auch in den Zahlen nieder. Ich bin froh, dass das Thema Abschiebehaft damit ein zum Glück immer kleiner werdendes Thema ist. Trotzdem braucht es unsere volle Aufmerksamkeit, damit Abschiebehaft, wenn sie sein muss, so wenig einschneidend wie möglich ist.

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Fragwürdig ist auch die Praxis, den Flüchtlingen die Kosten für ihre eigene Abschiebung in Rechnung zu stellen. Von Yeni P. wurde ein Betrag in Höhe von 1900 Euro einbehalten. In Indonesien liegt das durchschnittliche Monatseinkommen bei nicht einmal 100 Euro. 1900 Euro bedeuteten also, dass ein Mensch 19 Monate lang ohne Abhängigkeit in Indonesien hätte leben können. Auch das muss man berücksichtigen.

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Ich möchte an den Senat appellieren, nicht nur die Abschiebepraxis, sondern generell den Umgang mit Flüchtlingen von Grund auf in Frage zu stellen und radikale Veränderungen zugunsten der Flüchtlinge in die Wege zu leiten. Ist Abschiebung nicht längst überholt? Aufgrund europäischer Abschottungspolitik und restriktiver Ausländergesetzgebung in Deutschland sind die Zahlen der Flüchtlinge rückläufig. Könnte man diesen Menschen, die verzweifelt ein Leben in Deutschland suchen, nicht eine Bleibeperspektive anbieten?

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Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre, zumindest Frauen, Jungerwachsene – Jugendliche wurden erwähnt –, Eltern von minderjährigen Kindern, Schwangere und kranke Menschen von der Abschiebung auszunehmen.

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3. Bei dem Rückführungsprozess der Roma sollen zunächst nur Straftäter abgeschoben werden. Ab September 2005 ist die Ausweitung des Personenkreises vorgesehen. Auf welchen Personenkreis wird die Landesregierung die Möglichkeit der zwangsweisen Abschiebung dann ausweiten, und mit wie vielen Abschiebungen ist in den jeweiligen Zeiträumen in Niedersachsen zu rechnen?

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Das Land Brandenburg darf die Verantwortung nicht auf die Kommunen abschieben, und es darf sich nicht allein auf frei willige Ausreisen verlassen. Gerade beim Thema Abschiebung lässt das Land jedoch - das müssen wir leider so feststellen - die Ausländerbehörden der Landkreise allein.

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Auch ich will keine Stimmungsmache zulasten von Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten oder Geduldeten, keine Aufteilung von Flüchtlingen in gute und böse. Wir Grü nen zeigen uns kompromissbereit und erkennen die großen An strengungen auf allen Ebenen an. Aber eine Politik, die Men schen schikaniert und auf Ausgrenzung, Abschreckung und Abschiebung setzt, halten wir für brandgefährlich.

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Ich sage es noch einmal: Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen auch mit den neuen Bundesgesetzen keine Abschreckungs- und Abschiebepolitik im Land Brandenburg. Wir unterstützen die Landesregierung darin, dass sie auf die freiwillige Ausreise von Menschen setzt und damit auch ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommt. Denn gemäß § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ist eine Abschiebung erst mög lich, wenn die freiwillige Erfüllung der Ausreise nicht gesi chert ist. Auf diesen Vorrang der freiwilligen Ausreise vor der zwangsweisen Rückführung weist dankenswerterweise auch das Ministerium hin.

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Und wie ist es mit dem Passus Sachleistungen statt Geld? Für ausreisepflichtige Ausländer sollen diese Regelungen strikt um gesetzt werden, ohne Ausnahme. Ausreisepflichtige mit einem Ausreisetermin sollen bis zur Abschiebung grundsätzlich nur noch Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs, für die Unterkunft und Körperpflege erhalten, keine Geldleistungen. So steht es in § 1 Abs. 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das soll nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes auch für Geduldete gelten, die krank sind oder nicht in ihre Heimat abgeschoben werden kön nen.

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Wir fordern die Landesregierung auf, die Abschiebung konse quent durchzuführen, damit diese kollektive Verantwortungslo sigkeit in den Kreisen aufhört, und wir fordern, dass es zur Chefsache der Landesregierung gemacht wird, diese Abschie bungen durchzuführen. Wir wissen alle, dass durch diese Pro blematik die Sozial- und Verwaltungsgerichte mit entspre chenden Klagen überzogen werden, und dass die Leute im Grunde hingehen und diese Spielräume ausnutzen.

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Weiterhin wollen die Grünen, die Linken und die SPD auf frei willige Ausreise setzen, wir jedoch fordern die konsequente Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer. Das ist für uns ei ne absolute rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, meine Da men und Herren.

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Die eigenständige Lebensunterhaltssicherung also wie bisher in das Zentrum der Anforderungen für ein Bleiberecht zu stellen, heißt deshalb nicht nur, an der Realität des Arbeitsmarktes meilenweit vorbeizugehen. Nein, im Fall von befristet Bleibeberechtigten kann das eben auch den Rückfall in die Duldung und schlimmstenfalls die Abschiebung bedeuten.

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Die aktive Mitwirkung an den Vorbereitungen zur eigenen Abschiebung zur Voraussetzung für ein dann doch mögliches befristetes Bleiberecht zu machen, ist für Menschen, die auf der Suche nach nichts anderem als einem Leben in Sicherheit und Würde sind, einfach unzumutbar.

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Meine Damen und Herren! Das Resultat der Politik der letzten Jahre ist es aber eben explizit auch, immer wieder neu akuten Handlungsbedarf zu schaffen. Mit dem Ende des Jahres 2011 läuft die letzte Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe und der Altfallregelung ab. Tausenden Menschen droht also, in den unsicheren Status der Duldung zurückzufallen. Sie sind dann von der Abschiebung bedroht, obwohl sie bis zu diesem Zeitpunkt mehr als zehn Jahre in Deutschland gelebt haben werden.

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Ende Juni 2011 lebten 87 000 geduldete Menschen in Deutschland, davon mehr als 51 000 bereits länger als sechs Jahre lang. Machen Sie sich einmal bewusst: Duldung ist noch keine Aufenthaltserlaubnis, sondern gerade mal die Aussetzung der drohenden Abschiebung.

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Menschen, die länger als sechs Jahre in unserem Land leben, haben sich in der Regel in Deutschland integriert. Das gilt erst recht für die hier geborenen und aufgewachsenen Kinder und Jugendliche. Für sie ist Deutschland bereits ihr Zuhause. Doch selbst nach jahrelangem Aufenthalt droht ihnen die Abschiebung, und zwar häufig in ein Land, das ihnen völlig fremd ist.

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Darüber hinaus wollen wir gewährleistet wissen, dass verfolgt werden kann, wie es mit diesen Menschen weitergeht, wenn sie wirklich abgeschoben werden sollten. Diese Abschiebung müssen wir allerdings dringendst verhindern.

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Ich sehe wirklich keinen Grund, warum wir die Abschiebung von Menschen, bei denen kein Ausreisehindernis besteht und die ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen haben, stoppen sollten. Ich kann auch keine Ungeheuerlichkeit darin erkennen, dass die Zentrale Rückführungsstelle die gleiche Adresse, aber eine andere Etage als die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat. Ich habe den Eindruck, dass Sie sich ein Reihenhaus vorstellen, in dem eine Etage nahtlos an die andere grenzt. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich dieses Gebäude einmal näher anzuschauen.

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In diesem konkreten Fall, der im Antrag der GRÜNEN aufgeführt ist, drohen den Betroffenen bei Rückführung Folter und brutale Verhörmethoden. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der GRÜNEN, der dafür plädiert, keine Abschiebung nach China durchzuführen, derzeit berechtigt. Zunächst müssen alle Fragen, die von der FDP und den GRÜNEN gestellt worden sind, beantwortet werden. Dann sehen wir weiter.

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Mit ehrlicher und bodenständiger Politik hat das überhaupt nichts zu tun. Aber für den Fall, dass dieses Gebaren von den Bürgern und der Opposition in Zweifel gezogen wird, hat die Landesregierung immer die eine Lösung zur Hand: die rechte Keule. Als AfD haben wir diesen Mechanismus ja oft erleben dürfen. Vor mehr als einem Jahr schon forderten wir konse quente Abschiebung. Das machte uns zu Rechtspopulisten.

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Meine Damen und Herren, aber so ganz einfach ist das nicht. Ich glaube, man muss schon wissen, was eine Duldung eigentlich bedeutet. Die Duldung ist ein Rechtsinstrument, das in den Gesetzen festgeschrieben ist. Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern und stellt damit keinen Aufenthaltstitel dar und begründet auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Die Duldung dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass er ausländerbehördlich registriert ist und von einer Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht für den genannten Zeitraum, in der die Duldung gilt, abgesehen wird. Ich glaube, das muss man zunächst einmal zur Kenntnis nehmen.

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Für die Aussetzung der Abschiebung nach China von Personen, die keine Flüchtlinge sind, besteht keinerlei Anlass. Wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, muss es möglich sein, den Aufenthalt abgelehnter Asylbewerber - erforderlichenfalls zwangsweise - zu beenden. Dies liegt letztendlich auch im Interesse derjenigen, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Natürlich gehören zu diesem Personenkreis auch Personen aus China. Genau diesen wollen wir auch in Zukunft Asyl gewähren. Das ist ein vernünftiges Vorgehen, und deshalb bitte ich Sie herzlich, dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN nicht zu folgen. Ich bitte Sie, letztendlich zu bestätigen, dass das Verfahren unserer Zentralen Rückführungsstelle sinn

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(Vom Redner nicht au- torisiert) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin der letzte Redner zu diesem Dringlichkeitsantrag. Wir haben alle die verschiedenen Statements gehört. Aufgrund der verschiedenen Statements lässt sich feststellen, dass der Fall noch nicht abgeschlossen ist und sehr großer Klärungsbedarf besteht. Ich habe aufmerksam die Äußerungen des Innenministers, aber auch die Äußerungen der GRÜNEN, der SPD und der FDP verfolgt. Die vier Fragen der FDP und die zwei Fragen der GRÜNEN sind heute noch nicht ausreichend beantwortet worden. Die Beantwortung sollte auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen, damit der Sache gründlich nachgegangen werden kann. Darauf bestehen auch die Freien Wähler. Wir unterstützen deshalb die Stellungnahme des Herrn Dr. Fischer und den Vorschlag der GRÜNEN. Da der Antrag der GRÜNEN dafür plädiert, die chinesischen Flüchtlinge nicht abzuschieben, werden wir dem Antrag in dieser Form zustimmen. Derzeit ist es noch nicht gerechtfertigt, diese Abschiebung vorzunehmen. Wenn die Anhörung abgeschlossen ist und die Antworten vorliegen, kann über dieses Thema erneut diskutiert werden.