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Das sind die Zahlen, das sind die Fakten. Das hängt mit zwei Effekten zusammen: Der eine betrifft die sogenannte Rating-Verschlechterung. Es ist richtig, dass in dem ABS-Portfolio eine massive Rating-Migration, also eine Verschlechterung der Ratings der einzelnen Wertpapiere, zu beobachten war. Wie ich das erkläre, lieber Herr Halbleib? Das ist Finanzmarktkrise, nichts anderes. Das, was vor der Finanzmarktkrise überall unter der Überschrift "AAA" angeboten worden ist, hat sich durch die Finanzmarktkrise weltweit in allen Portfolios aller Banken als nicht mehr "AAA" dargestellt. Die Verlustprognosen - das ist unser Vorteil; Sie wissen es und ich darf es hier auch in der Öffentlichkeit darstellen - werden mittlerweile nicht mehr auf der Basis dieser Ratings, also dieser über den dicken Daumen und um die ganze Welt an der Nase herumführenden Quasi-Projektionen, errechnet, sondern sie werden mittlerweile auf Basis der zu Grunde liegenden Fundamentalwerte jedes einzelnen Wertpapiers des Portfolios berechnet.

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Recht und Gesetz. Das betrifft die Jahre 2009 und 2010. Wenn Sie sich hier darauf berufen, dass sich die Lage der Sinti und Roma verschlechtert hätte, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es nach dieser Auffassung so sein muss, dass sich die Lage bereits seit 2010 erheblich verändert hat. Wir haben es zur Kenntnis genommen, dass die Lage sich verschlechtert hat, und deswegen werden wir übrigens auch den FDP-Antrag unterstützen bei der Überweisung an den Innenausschuss, denn wir werden uns sehr genau die Lage auf Bundesebene anschauen. Die ist nämlich für uns ebenfalls unbefriedigend. Das hat übrigens der Innensenator damals auch gesagt. Als Bundesland sind wir verpflichtet, Bundesentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hier zu exekutieren.

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Die Sorge um den Arbeitsmarkt ist vor allem deshalb auf Platz 1, weil andere Sorgen in den Hintergrund getreten sind. Flucht, Migration und Asyl sind nur noch für 15 % das wichtigste Thema - das sind 21 % weniger als noch vor zwei Jahren. Darüber dürfen wir uns freuen, denn es zeigt: Unsere Integrationskonzepte wirken, und das sehen auch die Brandenburgerinnen und Brandenburger so. Ich schätze, es gibt nur eine Fraktion, die sich darüber ärgert, und zwar deswegen, weil sie darauf monothematisch setzt.

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Probleme mit erheblichem Zuwachs. Die Unsicherheiten im Zusammenhang mit Migration, Flucht und Asyl sind dagegen stark zurückgegangen.

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sind. Noch bis Ende des Jahres soll das Landesaufnahmeprogramm konzipiert sein, und bereits 2021 wollen wir mit der Aufnahme starten. Bei der Auswahl und der Einreise wird Brandenburg - das wurde ja bereits erwähnt - von den Kooperationspartnern UNHCR und Internationale Organisation für Migration unterstützt. Ohne deren Erfahrung wäre das Projekt wohl schwer in kurzer Zeit umzusetzen. Zudem ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Voraussetzung, auch darauf wurde schon eingegangen.

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Aber machen wir uns nichts vor: Die Realisierung eines Landesaufnahmeprogrammes ist ein ambitioniertes Vorhaben. Es ist eine umfangreiche Koordinierung und Abstimmung mit vielen Akteuren erforderlich: mit dem Bundesinnen- und -außenministerium, anderen Bundesländern - Schleswig-Holstein wurde angesprochen -, den internationalen Organisationen UNHCR und IOM - International Organisation for Migration -, mit Akteuren in den Zielländern und mit den Kommunen und Trägern der Aufnahme und Unterbringung, um nur einige zu nennen.

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 Die Auswahl der besonders schutzbedürftigen Personen sowie die Vorbereitung der Einreise und die Einreise selbst sollen durch geeignete Kooperationspartner wie UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unterstützt werden, die auf diesem Gebiet wertvolle Expertise gesammelt haben. Zum regulären Auswahlverfahren gehört eine Überprüfung des Verfassungsschutzes.

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Die „Sächsische Zeitung“ vom heutigen Tag berichtet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Fall der Betroffenen noch einmal in Ruhe prüfen will. Die Entscheidung bleibt abzuwarten. Ein Eindruck funktionsunfähiger rechtsstaatlicher Institutionen wird jedenfalls in keiner Weise vermittelt.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkennt in den Asylverfahren regelmäßig Abschiebungshindernisse an. Das bedeutet, dass syrische Asylbewerber einen Schutz erhalten, entweder einen Flüchtlingsschutz oder einen internationalen subsidiären Schutz und damit ein humanitäres Aufenthaltsrecht, eine Aufenthaltserlaubnis verbunden mit einer Arbeitserlaubnis und einem Leistungsanspruch nach dem SGB II oder nach dem SGB XII.

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Die ganz unterschiedlichen Problemstellungen sind zu lösen, ob es sich dabei um massiven Schülerrückgang handelt oder auch den Zuzug von Familien mit Kindern, die kein Deutsch können und beschult werden müssen. Aber auch die Themen „Migration“, „Integration“ und „Inklusion“ müssen individuell gelöst werden und müssen zur jeweiligen Schule passen.

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Die Familie hat einen Wiederaufgreifensantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt, der allerdings abgelehnt worden ist. Das Bundesamt sieht keine Gründe, die ein Wiederaufgreifen des Verfahrens rechtfertigten.

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Ich komme nun zum letzten Punkt, auf den ich hier eingehen möchte, der aber wirklich von Bedeutung ist. Sie schieben die Dauer der Verfahren immer auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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Wir könnten auch 5.000, wir könnten auch 10.000, wenn – was erforderlich wäre – die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge diese Anträge auch schnell bearbeiten würde. Dazu fehlen die Kapazitäten, Herr Stamp.

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Was macht der Bund? Der Bund braucht nur Asylanträge zu bearbeiten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist eine Behörde, die lange Zeit im Dornröschenschlaf gelegen hat und jetzt langsam Fahrt aufnimmt, die aber noch längst nicht das Tempo hat, um das eigentliche Problem in Deutschland zu beseitigen –wir bezeichnen es als „Flaschenhals“ in diesem Asylverfahren –, nämlich nicht in die Pötte zu kommen, Herr Stamp.

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Zu 1: Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU-Kommission, gegen Microsoft eine hohe Geldbuße wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung zu verhängen, und die damit zusammen hängenden sehr komplexen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragen werden gegenwärtig vom EuGH überprüft. Die Niedersächsische Landesregierung macht keinerlei aktive Werbung für die Hersteller eingesetzter oder projektierter Hardware- oder Softwarekomponenten. Ebenso existiert kein Kooperationsvertrag zwischen Microsoft und der niedersächsischen Landesverwaltung. Die konstruktive Zusammenarbeit mit Microsoft im Rahmen der Migration und Reorganisation der ITLandschaft der niedersächsischen Justiz (Projekt mit@justiz) führt naturgemäß zu einer entsprechend positiven Berichterstattung über Zielsetzungen, Zusammenarbeit und Projektfortschritt. Die Niedersächsische Landesregierung sieht gegenwärtig keinen Anlass, diese Form der Öffentlichkeitsarbeit einzustellen, da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse hat zu erfahren, welche Unternehmen bzw. Lieferanten in die Umsetzung öffentlich finanzierter Projektvorhaben vertraglich eingebunden sind.

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Der Ältestenrat empfiehlt zum Antrag Drucksache 15/1072 die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen und zum Antrag Drucksache 15/1073 die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz und an den Hauptausschuss. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann sind beide Anträge so überwiesen.

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Danke schön! – Damit sind wir am Ende der Rednerliste. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung aller drei Anträge an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz und zur Drucksache 15/1090 auch die Überweisung an den Hauptausschuss. – Ich höre dazu keinen Widerspruch.

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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz vom 5. Dezember 2002 zum Antrag der Fraktion der CDU Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegepolitik im Land Berlin II hier: Ausbildungsplätze in gesundheits- und sozialpflegerischen Berufen sichern Drs 15/1111

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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz vom 5. Dezember 2002 zum Antrag der Fraktion der CDU Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegepolitik im Land Berlin III hier: Qualitätsoffensive in der Pflege für das Land Berlin starten Drs 15/1112

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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz vom 5. Dezember 2002 zum Antrag der Fraktion der FDP Einheitliche Weiterbildung von Pflegefachkräften für leitende Funktionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens Drs 15/1113

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41 15/1101 Antrag der Fraktion der Grünen Querschnittsaufgabe Migration und Integration – Leitstelle beim Regierenden Bürgermeister jetzt!

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3,4 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger können immerhin seit dem Jahr 1992 an den Kommunalwahlen teilnehmen. Die relevanten Entscheidungen in Bezug auf die EU-Politik, auf Migration und Sozialpolitik, werden aber auf Bundesebene gefällt. Obwohl EU-Bürger und -Bürgerinnen dauerhaft hier leben dürfen, bleiben sie von der politischen Partizipation weitgehend ausgeschlossen.

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… mit einem Zitat aus einem Vortrag der Fachkonferenz „Migration und Gesundheit“ in Freiburg:

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Unsere Große Anfrage zu Migration, Integration und Gesundheit hatte zum Ziel, abzufragen, wie viele Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg leben, wie ihre Altersstruktur und ihr gesundheitlicher Zustand insgesamt ist und vor allem welchen Zugang die Menschen mit Migrationshintergrund zum Gesundheitssystem haben, ob dieser über

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Die Antwort der Landesregierung auf unsere Frage, was die Landesregierung macht, was mit den Daten, die gesammelt worden sind, passiert, zeigt klar: Der Zusammenhang von Migration und Gesundheit ist ein Schwerpunkt. Denn mittlerweile hat jeder vierte Bewohner bzw. jede vierte Bewohnerin in Baden-Württemberg einen Migrationshintergrund. Bei diesem hohen Anteil muss etwas passieren. Die Frage ist, was passiert.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Themen Migration und Integration müssen mit einem Konzept verbunden werden, das wir in diesem Hohen Hause schon wiederholt besprochen haben. Die Förderung des Einzelnen, die Sprachförderung, die Förderung des Ehrenamtes und die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine Kultur des Miteinanders müssen sichergestellt werden.

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Das ist auch deshalb gelungen, weil es die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge geschafft hat, durch eine Konzentration von vielen Mitarbeitern dafür zu sorgen, dass die Asylanträge innerhalb von durchschnittlich 2,1 Tagen beschieden wurden.

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Was heißt das jetzt? Das heißt, dass wir – wenn die entsprechende Anzahl an Mitarbeitern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorhanden wäre, die alle schnell bearbeiten würden, und wenn es der Bundesregierung gelänge, Druck auf die besagten Herkunftsländer auszuüben – in Deutschland auch ohne eine solche Einstufung als sichere Herkunftsländer in der Lage wären, ohne jedes Gesetzgebungsverfahren schnell zu entscheiden und schnell zurückzuführen.

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Wir müssen den Menschen aber ehrlich vermitteln, dass auch die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge – die ich jetzt einmal ausdrücklich in Schutz nehmen will – vor Probleme gestellt wird, wenn sie 1 Million Asylanträge zu bearbeiten hat. Da liegen noch 650.000 unbearbeitete Anträge. 650.000! Eigentlich bräuchte das BAMF, um diese Anträge zu bearbeiten, weitere zwei Jahre. Gleichzeitig aber kommen noch weitere Menschen. Deshalb finde ich: Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem Thema, der sich an Fakten orientiert, wird uns gelingen, wenn wir uns darauf konzentrieren, was richtig und gut ist und tatsächlich hilft.

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Jetzt will ich vorweg eines deutlich sagen: Ich persönlich halte eine Aufnahme der Maghrebländer in die Liste der sicheren Herkunftsländer nur dann für sinnvoll, wenn zugleich die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern hat, die das Ganze so bearbeiten, dass kurze, schnelle Verfahren durchgeführt werden können.

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Mein Haus steht in Gesprächen mit der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge. Dabei geht es darum, fünf Standorte in Nordrhein-Westfalen zu installieren, in denen sofort registriert und geröntgt wird, wo sofort eine Akte angelegt wird und wo sofort der Flüchtlingsausweis ausgestellt werden kann.