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Ich hatte das Vergnügen, gestern Abend eine Veranstaltung mit Herrn Prof. Simitis zum Datenschutz zu besuchen. Herr Prof. Simitis hat zu Beginn der Veranstaltung gesagt, dass Datenschutz eine der elementaren Grundlagen der Demokratie ist. Er hat recht. Das Recht der einzelnen Bürgerinnen und Bürger an den eigenen Daten ist einer der elementaren Grundsätze der Demokratie. Ich glaube, das sollten wir in diesem Zusammenhang nicht vergessen.

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Noch im letzten Jahr hat von dieser Stelle aus mein Kollege Michael Siebel darauf hingewiesen, dass es in dem 37. Datenschutzbericht von Ihnen einen Satz gab, der hier ein bisschen für Aufregung gesorgt hat. Ich darf ihn zitieren: „Hessen hat seine Vorreiterrolle auf dem Gebiet des Datenschutzes eingebüßt.“ So haben Sie in Ihren letzten Bericht eingeführt. Ich glaube, dass wir heute gemeinsam feststellen können, dass das zumindest in einem wesentlichen Bereich nicht mehr stimmt, sondern sich anders darstellt. Zum 40. Jahrestag im letzten Herbst haben wir gemeinsam mit CDU, FDP und GRÜNEN die sogenannte Wiesbadener Erklärung verabschiedet, in der festgehalten ist, dass nun, nach einem, wie ich anmerken darf, sehr langen Werdegang, endlich der gemeinsame Wille in diesem Hause existiert, den öffentlichen und privaten Datenschutz zusammenzuführen. Wir stehen kurz vor einer Einigung über die neuen gesetzlichen Regelungen. Das hat der Kollege Greilich angesprochen. Daher kann man heute festhalten, dass der Datenschutz in Hessen zumindest in diesem Bereich in diesem Jahr wieder vorne sein wird.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich diesem Dank auch im Namen meiner Fraktion nur anschließen. Wir beraten heute die Empfehlung des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit. Ich bin sehr dankbar, dass der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Dr. Dix, noch einmal sehr intensiv auf die Skandale für die Ausspähung von Mitarbeitern der Telekom und der Ausspähung von Journalisten eingegangen ist. Das hat aufgezeigt, welchen dringenden Handlungsbedarf es gibt.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat einen detaillierten Bericht mit 210 Seiten über die Datenschutzsituation aus seiner Sicht als Beauftragter vorgelegt. Die Stellungnahme des Senats ist nicht in allen Punkten als befriedigend anzusehen. Deshalb hat sich der Innenausschuss und sein Unterausschuss Datenschutz mit den vom Datenschutzbeauftragten aufgezeigten Problemen intensiv befasst.

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch von unserer Fraktion aus herzlichen Dank an Herrn Dr. Dix. – Sie haben unsere Arbeit im Hinblick auf Datenschutz überhaupt erst möglich gemacht! – Gleichzeitig richte ich meinen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit. – Danke, Frau Vorsitzende! – Und danke an die Linksfraktion, dass sie das Thema zur Priorität erhoben hat und wir es nicht spät in der Nacht bereden müssen!

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Zweiter Punkt – Datenschutz: Die Koalition sagt: Wir können uns bei Großveranstaltungen wie der Fanmeile eine Videoüberwachung von privaten Veranstaltern vorstellen. – Das im Kapitel Datenschutz der rot-roten Koalition! Das zeigt schon, wie unkreativ diese Koalition ist. Aber auch hier gilt: Rot-Rot hat Wort gehalten; bei der Fanmeile der Fußball-Europameisterschaft gab es private Videokameras. Die Polizei durfte die Filme angucken. Es waren schöne Spiele! Super, Rot-Rot!

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Und der dritte Punkt im Kapitel Datenschutz und Informationsfreiheit – da sagt die SPD: Wir wollen den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR über Bundesratsinitiativen zur Verbesserung der Opferentschädigung drängen. – Super, Rot-Rot – im Kapitel Datenschutz! – Ich weiß nicht,

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schutzrechtlich vieles umgeht und sich alles an Eingriffsmöglichkeiten holt, was so am Markt zu haben ist. Dann werden wir sehen, wo die rot-rote Koalition steht, ob sie tatsächlich für mehr Datenschutz ist. Ich fordere Sie auf, nach anderthalb Jahren Legislaturperiode nicht aufzuhören, Datenschutz zu betreiben! Legen Sie sich ein neues Programm zu! Wir stehen dafür gern zur Verfügung.

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Ich danke dem Datenschutzbeauftragten und seinem Team ganz besonders für die geleistete Arbeit, es war eine Freude, mit Ihnen in diesem Jahr zusammenzuarbeiten. Wir haben einiges gemeinsam erreicht. Es gilt, dass wir uns alle bemühen, die Sensibilität der Bevölkerung für den Datenschutz zu erhöhen, denn: Datenschutz ist nicht zuletzt auch Freiheitsschutz. – Vielen Dank!

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Dix! Da wir in diesem Jahr die Gelegenheit haben, über den Bericht des Datenschutzbeauftragten zu sprechen, möchte ich nicht versäumen, als Erstes Ihnen, Herr Dr. Dix, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses herzlich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen anderthalb Jahren zu danken. Datenschutz stellt auch heute noch für den einen oder anderen die letzte Hürde vor der Umsetzung einer sinnvollen Maßnahme dar. Vor diesem Hintergrund sind Ihre Hinweise in der Regel eine wertvolle Hilfe. Auch den übrigen Mitgliedern des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit, wenngleich ich nicht verschweigen möchte, dass wir auch hier noch ein bisschen besser werden können.

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Wir haben im letzten Jahr erlebt, dass das Bundesverfassungsgericht wie noch nie zuvor in unglaublich vielen Verfahren zu vielen Punkten Stellung nehmen und den Gesetzgeber in die Schranken verweisen musste. Ich erinnere neben der schon erwähnten Vorratsdatenspeicherung im einstweiligen Verfahren an die Online-Durchsuchung, an das Kennzeichen-Screening. All das waren Beispiele, wo man im Rahmen der öffentlichen Verwaltung weit über das Ziel, das man eigentlich im Auge hatte, hinausgeschossen ist. Mit unverhältnismäßigen Maßnahmen hat man den Datenschutz und die Freiheitsrechte eingeschränkt, und zwar in einem Maße, in dem es in unserem Verfassungsstaat nicht zulässig war, und es ist gut, dass es unabhängige Instanzen wie das Bundesverfassungsgericht oder den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gibt, die dafür einstehen, dass diese Grundsätze unserer verfassungsstaatlichen Ordnung gewahrt werden. Heute ist ein guter Tag, um das in Anwesenheit von Herrn Dr. Dix erneut vor diesem Haus zu betonen!

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und Hessen ist Vorreiter beim Datenschutz. Bei allen wichtigen und richtigen organisatorischen, institutionellen wie rechtlichen Aspekten bleibt unter dem Strich der wichtige Hinweis, dass der beste Datenschutz immer noch die Datensparsamkeit ist. Da der sorglose Umgang mit personenbezogenen Daten heute eine der größten Herausforderungen in diesem Bereich ist, sollte eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung – mit der Vorbereitung ist der Innenminister jetzt fertig; er ist jetzt wieder bei uns – zügig beraten werden, um den notwendigen Schutz der Bürger schnell zu verbessern.

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Auch das hat Herr Greilich schon erwähnt: Allein Facebook hat 10 Millionen Nutzer. Die Fragen des Datenschutzes betreffen nahezu jeden Onlinenutzer in Deutschland. Es kann nicht sein, dass der beste Datenschutz im Moment das Löschen des gesamten Accounts erforderlich macht. Ich glaube, wir haben genügend über die Vorteile dieser Dienste geredet – daher muss man sehen, wie man den Datenschutz dort hinreichend regeln kann.

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Aber wir haben jetzt einen neuen Bundesinnenminister, und er hat die große Chance, beim Verbraucher- und Datenschutz im Internet einen großen Erfolg zu landen. Wir hoffen sehr, dass er die Möglichkeiten erkennt, damit der Verbraucher- und Datenschutz im Internet nicht unter die Räder kommt. – Danke schön.

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Wir diskutieren zu Recht sehr intensiv und sehr häufig darüber, wie wir den Datenschutz verbessern können. Ich glaube, dass wir, was den Datenschutz insgesamt betrifft, mit der Zusammenführung des privaten und des öffentlichen Datenschutzes einen richtigen Weg gehen.

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Wir regeln mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Zusammenlegung des privaten und öffentlichen Datenschutzes in einer unabhängigen Stelle, nämlich beim Hessischen Datenschutzbeauftragten. Wir erreichen damit aber vor allem auch die Unabhängigkeit der Kontrolle des privaten Datenschutzes, die europarechtlich gefordert ist. Bislang unterstand der private Datenschutz der Fach- und Dienstaufsicht des Innenministeriums, da er im Regierungspräsidium Darmstadt geregelt war. Das ändern wir und geben dem Datenschutz mit diesem Gesetzentwurf eine völlig neue und herausragende Stellung.

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Doch zurück zum heutigen Gesetzentwurf. Ich muss sagen, die Arbeit in der Arbeitsgruppe Datenschutz in den letzten Monaten hat mir sehr viel Freude bereitet. Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses bedanken, die dort mitgearbeitet haben, aber auch und insbesondere bei den Referentinnen und Referenten der Fraktionen, weil sie sehr viel Arbeit zu leisten hatten. Mein Dank gilt auch dem Datenschutzbeauftragten, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Regierungspräsidium und dessen Mitarbeitern in diesem Bereich. Es war eine sehr angenehme Zusammenarbeit, und ich finde, wir haben heute ordentlich etwas vorzuweisen: Wir stärken heute gemeinsam den Datenschutz. – Herzlichen Dank dafür.

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Ein großer Mangel dieses Gesetzentwurfs liegt darin, dass nicht geregelt ist, dass der Datenschutz über die Privaten und die Öffentlich-Rechtlichen künftig beim Datenschutzbeauftragten abschließend gebündelt wird. Wir Liberalen wollen, dass der Datenschutz sowohl für die privaten als auch für die öffentlichen Dateien ausschließlich bei der unabhängigen Behörde des Datenschutzbeauftragten zusammengefasst wird.

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Beim öffentlichen Datenschutz ist die Unabhängigkeit schon lange gewährleistet. Seit 1971 ist dafür der Hessische Datenschutzbeauftragte zuständig. Aber beim privaten Datenschutz sieht es bisher noch anders aus. Er ist beim RP Darmstadt angesiedelt, und dieses ist dem Innenministerium unterstellt. Er ist also alles andere als unabhängig.

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Der Hessische Datenschutzbeauftragte ist bisher zwar nur für den öffentlichen Datenschutz zuständig; aber viele Bürgerinnen und Bürger fragen bei Problemen mit dem Datenschutz bei ihm an. Man muss sich einmal vorstellen, wie das bisher geregelt ist: Bei Google Street View und bei privaten Kreditinstituten ist das RP Darmstadt zuständig, bei den Sparkassen aber der Hessische Datenschutzbeauftragte. Das ist nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger verwirrend, sondern es ergibt sich daraus oft auch eine unnötige doppelte Arbeit, und es dauert länger, weil z. B. etwas an die zuständige Stelle weitergeleitet werden muss.

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Das ist eine zentrale Schülerdatei, die über eine Schülernummer Doppelanmeldungen verhindert, aber auch – um auf den Kernbereich zu kommen – durch eine Verschlüsselung über ein Pseudonym verhindert, dass mit einem Namen auf sensible Daten wie z. B. soziale Herkunft zurückgegriffen oder zurückgeschlossen werden kann. Ich bin froh, dass der Datenschutzbeauftragte den vorgelegten Entwurf auch als ein Optimum an Datenschutz in diesem Zusammenhang und den Datenschutz als gewährleistet ansieht.

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Sie gestehen selbst ein, dass mit Datenschutz an Schulen noch nicht viel gemacht worden ist. Hier die Planung, die statistische Erfassung von Daten mit dem Datenschutz und einer Technologisierung der Schulen zu verbinden, diesen Schritt versäumen Sie. Stattdessen machen Sie einen zentralen Wasserkopf auf, eine Riesendatenkrake. Prof. Zöllner, Sie hätten der weiße Ritter für die statistischen Zwecke an der Schule sein können, stattdessen blähen Sie Ihre Schulbehörde auf und wollen, dass jede Schülerin und jeder Schüler in dieser Stadt erfasst wird.

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Spannender sind die Fragen der Organisation des Datenschutzes, die die Zukunft betreffen. Im Ausschuss haben Sie auf die Bestrebungen bei einigen Datenschutzbeauftragten hingewiesen, interessanterweise hier weniger bei anderen Behörden als bei Datenschutzbeauftragten in anderen Bundesländern. Sie haben die Tendenz erwähnt, die Vertretung des Datenschutzes im polizeilichen Bereich auf den Bundesdatenschutzbeauftragten zu verlagern. Sie haben davor gewarnt. Dieser Warnung kann ich mich nur anschließen, und ich will sie verstärken. Denn mein Eindruck ist, die Diskussion geht weiter. Es geht nicht nur um den Datenschutz im polizeilichen Bereich, sondern mittlerweile diskutiert man darüber, ob man nicht im gesamten privaten Bereich den Datenschutz auf Bundesebene bündeln sollte.

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Nicht umsonst erhoffen wir uns durch die Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz gewisse Synergieeffekte, dass Sie in diesem Bereich zu mehr Überprüfungen kommen, und wir dann natürlich nicht nur Überprüfungen haben werden, sondern die Verstöße auch entsprechend geahndet werden können. Im privaten Datenschutz sind es hauptsächlich die Bereiche Auskunfteien, Adresshandel und Kreditinstitute. Dass lässt vermuten, was in Zukunft noch gearbeitet werden muss.

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Wenn der Datenschutzbeauftragte dies sagt, dann bescheinigt er der Landesregierung natürlich auch, dass diese Landesregierung den Datenschutz längst als einen eigenständigen Faktor in allen Entscheidungen und allen Maßnahmen betrachtet. Sie betrachtet ihn als einen Faktor, der ein integraler Faktor ist, der eine ganz zentrale Rolle zu spielen hat. Ich will das sehr deutlich unterstreichen: Der Datenschutz ist für die Landesregierung schon immer ein wichtiges Anliegen gewesen. Er wird natürlich auch in Zukunft für diese Landesregierung ein wichtiges Anliegen sein.

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Wir haben heute schon viel zum Thema Datenschutz gehört. Das ist auch richtig so. Wir haben schon in der Anhörung intensiv über den Datenschutz diskutiert, haben ganz klar den Prozess beschrieben bekommen und festgestellt, dass nur die Daten, die zwingend erforderlich sind, gespeichert werden. Aber natürlich ist und bleibt es ein Eingriff. Ein Datenschutzeingriff ist immer schwierig. Da muss man abwägen. Deshalb kann ich mich nur der Kollegin Maicher anschließen. Wenn wir diesen Staatsvertrag beschließen, müssen wir trotzdem weiterhin immer wieder darauf achtgeben, dass mit diesen datenschutzrechtlichen Ermächtigungen kein Schindluder getrieben wird.

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Zugleich hatten wir in der letzten Wahlperiode auch eine lange und intensive Diskussion, wie der Datenschutz in Hessen organisiert werden soll. Wir sind nach langer Beratung gemeinschaftlich zu dem Ergebnis gekommen, europarechtskonform den kompletten Datenschutz einer unabhängigen Stelle, nämlich dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, den wir in der vergangenen Plenarrunde gerade erst bestätigt haben, zu übertragen.

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Abschließend kann ich festhalten, dass wir einen breiten Konsens hier im Haus haben, was den Schutz von Bürgerrechten und persönlichen Daten angeht. In der Verfahrensweise, wie wir zu diesem Ziel gelangen, differieren wir manchmal um Nuancen. Aus unserer Sicht kann ich heute jedenfalls festhalten, dass eine Aufforderung zum Erstellen eines Katasters ein Schnellschuss wäre, der dem Anliegen nicht gerecht werden kann, auch wenn das Anliegen noch so berechtigt ist. Wir werden aber gern gemeinsam mit allen Kollegen im Haus so, wie das im Unterausschuss Datenschutz eine gute Tradition hat, weiterarbeiten für einen effektiven und verlässlichen Datenschutz in Hessen. – Herzlichen Dank.

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Zurück zu Ihrem Antrag. Wir haben noch weitere Aspekte zu berücksichtigen. Jeder weiß es, und wir haben auch im zuständigen Ausschuss schon häufig darüber gesprochen: Die Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht sein wird, unterstreicht den Stellenwert des Datenschutzes. Bei einer hessischen Regelung für ein Informationsfreiheitsgesetz werden wir den Datenschutz auf Bundesebene und auf europäischer Ebene entsprechend berücksichtigen müssen. All dies muss sorgsam abgewogen werden, und genau das werden wir tun.

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Die Datenschutz-Grundverordnung ist ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht und legt fest, dass die neuen Regeln zum Datenschutz mit den jeweiligen Rechten auf Informationsfreiheit in Einklang zu bringen sind. Es ist daher sinnvoll, im Zusammenhang mit der notwendigen Novelle des Hessischen Datenschutzgesetzes auch über die Informationsfreiheit zu reden. Das ist unser Ziel.

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Doch hier geht es um den jährlichen Bericht des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Stellungnahme des Senats dazu und der Bewertung durch den Ausschuss. Da sind wir wie in den vergangen Jahren auch zu einem einstimmigen Beschluss gekommen. Deshalb will ich auch auf den von Ihnen jetzt angesprochenen Punkt Bibliotheken und Ehrenamt nicht eingehen, weil es sicher ein eigenes Thema wäre. Nur so viel: Datenschutz darf Ehrenamt nicht verhindern, sondern man muss gemeinsam nach Lösungen suchen.