Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich jetzt zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung komme. Beantragt worden ist die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Mögliches Fehlverhalten des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem Auffinden, der Sicherung, dem Sichten sowie der Räumung der in einem Aktenlager in Immelborn im Juli 2013 aufgefundenen Unterlagen“ Antrag der Abgeordneten Emde, Grob, Heym und weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU - Drucksache 6/206 dazu: Gutachtliche Äußerung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemäß § 2 Abs. 3 des Untersuchungsausschußgesetzes - Drucksache 6/394
Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.
In der 6. Sitzung am 20. März wurden Prof. Dr. Ohler sowie Prof. Dr. Wolff als Sachverständige in öffentlicher Sitzung angehört. Die Teilnehmer fanden das alles sehr interessant und wie immer gibt es natürlich unter Juristen auch verschiedene Meinungen. Wir haben dann nach Auswertung der Stellungnahmen und Beratungen als Mitglieder des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mehrheitlich folgende gutachtliche Stellungnahme beschlossen. Die besteht aus dem Satz: „Es bestehen keine verfassungsrechtlichen, gleichwohl aber europarechtliche Bedenken gegen die Einsetzung des beabsichtigten Untersuchungsausschusses.“ Über dieses Ergebnis kann jetzt der Landtag diskutieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die sehr lebhafte Anhörung im Ausschuss und die deutlich unterschiedlichen Positionen der beiden Gutachter – Herr Prof. Ohler, der den Untersuchungsausschuss in der von der CDU gewünschten Form für zulässig hielt, und der Position des Herrn Prof. Wolff, der diesen Untersuchungsausschuss aus europarechtlichen Gründen für hoch problematisch erachtet und den Einreicherinnen geraten hat, lieber auf den Antrag zu verzichten –, diese sehr lebhafte Anhörung und die Positionen zeigen, die intensivere Prüfung des Antrags durch den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz war sinnvoll, meine Damen und Herren.
Im Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 20.02. wurde von einem führenden Polizeibeamten als Auskunft erteilt, bis zum 20.02. sei es wegen Vorfällen, die von innen kamen, im Jahr 2015 bereits zu 80 Fällen gekommen. Jetzt wundert es mich, dass Sie 56 per 25.03. sagen. Waren die Aussagen dann im Ausschuss nicht korrekt?
Es gibt auch Petitionen, meine Damen und Herren, bei denen wir an die Grenzen des Petitionsrechtes stoßen. Das ist dann der Fall, wenn wir uns mit einer Thematik beschäftigen, für die wir gar nicht zuständig sind. Insbesondere Petitionen, die sich mit dem Asylrecht befassen, bewegen uns dazu, die Petenten auf unsere Kompetenzen und Pflichten hinzuweisen. Eine Familie hatte sich an uns gewendet, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren Asylantrag abgelehnt und die Überführung nach Belgien angeordnet hatte. In diesem Fall ist der Staat Belgien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, daher muss das Verfahren gemäß der Dublin-Verordnung auch in Belgien durchgeführt werden. Deutschland ist also verpflichtet, die Überstellung der Familie nach Belgien als zuständigem Mitgliedsstaat anzuordnen. Wir als Petitionsausschuss haben bei diesem Verfahren keine Möglichkeit der Einflussnahme, vielmehr muss höherrangiges Recht umgesetzt werden. Daher entschieden wir uns, das Petitionsverfahren abzuschließen.
(Zwischenruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Woher wissen Sie das?)
Da kommt erst Migration, dann kommt ganz lange gar nichts, dann kommen Staatsanwaltschaften und Gerichte, wenn sie Glück haben, und dann kommt irgendwann der Strafvollzug. Das geht so nicht! Der Strafvollzug ist ein gleichberechtigter Teil des Justizressorts und er braucht eine besondere Verantwortung, weil die Probleme eben gravierend sind.
In der Debatte heute ist nichts vorgetragen worden, wonach der Eindruck zu gewinnen ist, der Justizminister sei seiner Aufgabe nicht gewachsen oder er oder der Landtag hätten sich oder ihm etwas vorzuwerfen. Für seine Arbeit genießt der Justizminister das Vertrauen des Kabinetts, das Vertrauen des Ministerpräsidenten und, wie wir gehört haben, auch das Vertrauen der Koalitionsfraktionen. Landtag und Landesregierung, einschließlich des Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, haben bis zum Ende dieser Wahlperiode noch wichtige Punkte der gemeinsamen Agenda zu bear
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Lieber Kollege Lasotta, ich möchte einmal erleben, was das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und vor allem der Bundesinnenminister mit uns machen würde, wenn wir uns plötzlich in die Asylverfahren einmischen würden. Das erklären Sie bitte einmal Ihren Parteikollegen in Berlin.
Wir sind dabei, bei der Flüchtlingspolitik konzeptionell zu ar beiten. Seit dem Flüchtlingsgipfel im vergangenen Jahr haben wir ein Konzept. Wir haben seit Mai, seit der neuen Schätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, mit einer Ver dopplung der Flüchtlingszahlen, die wir für dieses Jahr zu er warten haben, eine neue Entwicklung, auf die wir mit einem neuen Flüchtlingsgipfel Ende des Monats reagieren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung beabsichtigt, die Kompetenzen der Bayerischen Polizei bei der Bekämpfung der illegalen Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität weiter auszubauen. Daher hat der Ministerrat am 23. März die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei beschlossen. Wir legen dem Bayerischen Landtag nun den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei vor, mit dem die entsprechenden Änderungen im Polizeiorganisationsgesetz, insbesondere die Einführung eines neuen Artikels 5, vorgenommen werden sollen.
Das neue Landesamt wird die landesweiten, operativen Verwaltungsaufgaben im Bereich der Rückführung wahrnehmen. Das sind unter anderem die zentrale Passbeschaffung, die Koordinierung von Sammelabschiebungen, die Bearbeitung von Schubaufträgen der Ausländerbehörden und die operative Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit dem Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr und weiterer länderübergreifender Gremien. Außerdem soll das Landesamt auch die Aufgabe haben, Rückkehrprogramme zu koordinieren und zu verstärken.
Es kann allerdings aufgrund einer solchen Reise Anlass zur Prüfung bestehen, ob die Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Asylgesetz oder der subsidiäre Schutzstatus nach § 73b Asylgesetz widerrufen werden muss. Dies prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in eigener Zuständigkeit.
Wir haben in Vorbereitung auf Ihre Mündliche Anfrage heute auch in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium, das für die Zahlen bei der Bundesagentur für Arbeit zuständig ist, versucht, diese Zahlen zu ermitteln. Diese Zahlen werden statistisch nicht erfasst, nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, nicht von der Bundesagentur für Arbeit, und daher können wir auch keine Zahlen vorlegen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Braun, das ist zutreffend. Es handelt sich um statistisches Zahlenmaterial, das im Verantwortungsbereich einerseits des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – einer Bundesbehörde – und andererseits im Regelungsbereich der Bundesagentur für Arbeit liegt. Wie auch einige Zeitungsartikel bereits deutlich machen, liegen anderen Bundesländern ebenfalls keine statistischen Zahlen an dieser Stelle – beispielhaft sei Bayern genannt – vor.
Herr Abgeordneter, ich verweise an dieser Stelle – das konnte man auch der Presse entnehmen –, dass sowohl das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch die zuständige Bundesagentur für Arbeit in einem Austausch darüber stehen, wie generell Kommunikationswege verbessert und optimiert werden können.
Die Politik und die zuständigen Behörden, allen voran die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müssen deshalb schnell reagieren, aufklären und handeln.
Es kann allerdings aufgrund einer solchen Reise – das hatte ich bereits zuvor ausgeführt – auch Anlass zur Prüfung bestehen, ob die Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Asylgesetz oder der subsidiäre Schutzstatus nach § 73b Asylgesetz widerrufen werden muss. Das prüft nicht die Landesregierung, das prüft nicht das Integrationsministerium, das prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in eigener Zuständigkeit. Wie bereits ausgeführt, liegen hier keine statistischen Zahlen vor. Von daher können wir an dieser Stelle keine Zahlen nennen, meine Damen und Herren.
Hier ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch mit der Unterstützung des Landes schon besser geworden. Dennoch gibt es immer noch viele Menschen, die vor Monaten oder gar Jahren zu uns gekommen sind und noch keine Gelegenheit hatten, einen Asylantrag zu stellen, oder die immer noch auf einen Termin zur Anhörung warten.
Meine Damen und Herren, auch die Mischung in den Klassen hat sich damit stark verändert. Grundlage für unsere Beschulung in diesem Zusammenhang ist ja der Entwicklungsplan Migration und Bildung. Der Entwicklungsplan ist aber auch zu einer Zeit ohne die genannte verstärkte Flüchtlingszuwanderung entstanden. Wir haben an vielen Schulstandorten eine hohe Anzahl von Kindern, die mangelhafte Sprachkenntnisse haben, und dazu kommen noch primäre Analphabeten, sowohl an allgemeinbildenden als auch an berufsbildenden Schulen.
In der Sitzung des Fachausschusses schulische Bildung, Weiterbildung und Migration des Beirats Walle Ende November haben alle Schulleiterinnen und Schulleiter die Struktur der Vorkurse kritisiert. Die Lehrkräfte glauben nicht mehr daran, dass die Vorkurse in der jetzigen Form geeignet sind, um den Kindern das Alphabet, das Lesen, Schreiben und Sprechen in sechs Monaten beziehungsweise einem Jahr beibringen zu können. Häufig sind die Vorkurse auch von Fluktuation der Schülerinnen und Schüler geprägt. Dies ist dem Prozess nicht förderlich. Zudem gibt es hier zu wenig qualifiziertes Personal, also Lehrer und Sozialpädagogen. So können viele vakante Stellen erst nach einer langen Wartezeit besetzt werden.
Wenn uns das nicht gelingt, dann haben wir tatsächlich ein Problem, also ein richtiges Problem, weil wir dann allein aus den letzten beiden Jahren so viele Jugendliche haben, die nicht in einen qualifizierten Berufserwerb kommen. Das kann sich das Bundesland Bremen nicht leisten. Ich bin insofern sehr froh, dass wir darüber in dieser Sondersitzung der Unterausschüsse Migration und berufliche Bildung in zwei Wochen reden, eine Initiative, die auf Bitte der Fraktion der Grünen zustande gekommen ist. Ich hoffe, dass wir da vielleicht auch
Wir haben vor allem die Situation, dieses Feld auch weiterentwickeln zu müssen. Wir können nicht sagen, da haben wir unseren schönen Entwicklungsplan Migration und Bildung 2014 aufgeschrieben, vieles von dem, was dort steht, praktizieren wir auch so, und jetzt legen wir die Hände in den Schoß. Wir müssen tatsächlich - und ich bin Ihnen, Herr Dr. vom Bruch, sehr dankbar, dass Sie das noch einmal gesagt haben - am Ende überprüfen, ob das, was wir da machen, funktioniert und ob am Ende das steht, was wir alle wollen, dass nämlich die bestmögliche Integration stattfindet. Das geht eben nur, wenn die Kinder und Jugendlichen die deutsche Sprache beherrschen, denn das ist die Bildungssprache, und ohne diesen Spracherwerb kann es nicht gut gelingen.
Ich glaube, dass Integration dort stattfinden muss, wo die Menschen leben und wo die sozialen Bezugsräume sind, lokal und vor Ort. Ich glaube nicht, dass man auf Landesebene verordnen kann, wie ganz konkret auch in der einzelnen Schule bestimmte Integrationsmaßnahmen umgesetzt werden. Man kann aber natürlich - und dafür ist ja auch der Entwicklungsplan Migration und Bildung so wichtig - Leitplanken innerhalb dessen definieren, was stattfinden kann. Diese Leitplanken sind meines Erachtens ziemlich klar. Das Leitbild bei uns heißt, wir wollen interkulturelle Schule, und interkulturelle Schule heißt, dass wir uns auch damit auseinandersetzen, dass es heute eben eine Normalität ist - und das ist sicherlich die Veränderung, die wir dann auch konstatieren müssen -, dass wir Zuwanderung von Kindern haben, die ohne Deutschkenntnisse hier ankommen. Diese Aufgabe muss natürlich bewältigt werden.
Dann gibt es unterschiedliche Formen, in denen sich das ausdrückt. Auch das ist in der Programmatik im Entwicklungsplan Migration und Entwicklung längst angelegt, dass man eben Kinder nicht einfach so in den Regelunterricht schubst. Das wird auch in beiden Kommunen eben nicht gemacht. Es ist angelegt, dass man spezifische Angebote im Hinblick auf Alphabetisierung braucht. Auch das wird in beiden Kommunen entsprechend gemacht.
Es gibt den weiteren Wunsch der Überweisung zur Mitberatung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Soll an diesen Ausschuss auch überwiesen werden?
Es ist ausdrücklich kein Instrument der obersten Landesbehörden, Individualentscheidungen des für die Durchführung der Asylverfahren einschließlich der Verfahren nach der sogenannten DublinVerordnung zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu umgehen oder gar zu unterlaufen. Und die ständige Forderung, eine politische
Nach der Prognose des Bundesamts für Migration und Flücht linge kommen bis zum Jahresende 2015 mehr als 400 000 Asylbewerber nach Deutschland, und in Baden-Württemberg werden es mit über 50 000 mehr als doppelt so viele sein wie im Vorjahr.
Die Landesregierung hat diese Aufgabe, diese Herausforde rung mutig angepackt und viel bewegt. Ich darf z. B. nur an die Gesundheitsversorgung erinnern, die zwar auf dem Weg ist, aber noch beim Bund hängt. Sie ersehen die Anerkennung für die Landesregierung beispielsweise auch aus Äußerungen des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlin ge, der die Landesregierung immer wieder auch ausdrücklich lobt. Er war ja auch in Ihrer Fraktion zu Gast.