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Den Ausländerbehörden ist es - auch das ist neu gesetzlich untersagt, nach Ablauf der gesetzten Ausreisefrist den Termin für die Abschiebung anzukündigen. Das heißt: Man muss die Betroffenen unangekündigt aus ihren Wohnungen holen, vielleicht sogar zur Nachtzeit. Die Unterbringung in einer Landesunterkunft gibt den Betroffenen jedoch Gelegenheit und Raum, sich auf diese Rückkehr vorzubereiten. Es handelt sich um eine Landesunterkunft und wohlgemerkt nicht um einen Gewahrsam.

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Wir als CDU-Landtagsfraktion haben dazu klare Antworten. Ich sage Ihnen ganz deutlich, wer hier als Zuwanderer Straftaten begeht, muss mit dem Verlust seines Aufenthalts rechnen und gegebenenfalls auch abgeschoben werden. Das ist überhaupt keine Frage. Das Problem ist, dass es der Landesregierung hier leider oft an der notwendigen Konsequenz fehlt; denn Abschiebung ist Landessache.

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22. Scoring-Verfahren für Mehrfachtäter – Abschiebung nach Punkten? Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Januar 2019

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Insbesondere mit Blick auf den Schutz der Bevölkerung vor Strafdaten muss deshalb Haft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet werden, wenn der Ausreisepflichtige rechtskräftig verurteilt worden ist oder eine erhebliche Gefahr von ihm ausgeht.

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Das Integrationsministerium hat folglich die Pflicht, die Defizite in Rheinland-Pfalz zu beheben. Diese Defizite zeigen sich auch dadurch, dass sich im Jahr 2016 mehr als 300 Asylbewerber durch Untertauchen einer drohenden Abschiebung entziehen können. 300 Fälle, die Landesregierung konnte in 58 Fällen eine Klärung herbeiführen, aber die restlichen Fälle sind unklar. Sie wissen nicht, wo die Leute sind. Sie wissen nicht, wo sie wohnen und leben. Sie wissen gar nichts.

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Länder Regelungen beschlossen, die die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer erleichtern sollen. Für Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, wird die Abschiebehaft erweitert. Für Personen, die Abschiebungshindernisse durch Falschangaben oder Täuschungen selbst herbeiführen, kann der Aufenthalt einfacher räumlich beschränkt werden.

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Ausreisegewahrsam ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Abschiebung. Wenn wir dem Problem des Untertauchens von Ausreisepflichtigen wirksam entgegentreten wollen, müssen mehr Haftanträge gestellt werden und dafür die entsprechenden Plätze zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder.

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9. Scoring-Verfahren für Mehrfachtäter – Abschiebung nach Punkten? Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Januar 2019

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Demgegenüber stehen übrigens 2 009 abgelehnte Asylanträge von Menschen, deren Abschiebung Sie mit Ihrer Blockadehaltung im Bundesrat verhindern. Noch bescheidener fällt die Bilanz für Georgien aus, das nach dem Willen des Deutschen Bundestags ebenfalls als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden soll, in der Debatte aber oftmals außen vor bleibt. Völlig zu Unrecht, wie wir Bürger in Wut finden. 3 764 Georgier haben 2018 in Deutschland erstmals Asyl beantragt, also deutlich mehr als Menschen aus Algerien, Tunesien und Marokko zusammengenommen. Im vergangenen Jahr wurden 5 164 Schutzanträge georgischer Staatsbürger geprüft. Nur 62 dieser Anträge wurden bewilligt, was einer Gesamtschutzquote von lächerlichen 1,2 Prozent entspricht. Primärschutz erhielten sogar nur 0,2 Prozent der Antragsteller.

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Der Senat wird aufgefordert, entsprechend der Regelung für die Wintermonate 2002/2003 ab sofort bis zum 31. März 2004 die Abschiebung von Roma-Familien und alleinerziehenden Roma nach Serbien und Montenegro aus humanitären Gründen auszusetzen.

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Konsequenzen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 ziehen – Thüringer Initiative zur gesonderten Unterbringung und Überwachung gewalttätiger Asylbewerber sowie zur Erleichterung der Abschiebung straffällig gewordener Ausländer

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natürlich ist er ein kurzfristig rechtmäßiger Aufenthalt, aber eben kein langfristiger, Frau Berninger. Und bei einer kurzfristigen Aussetzung der Abschiebung durch eine Duldung oder anderes gibt es eben keine Integrationsleistung. Das ist unsere klare Position, denn wir wollen sie auf die konzentrieren, die aufgrund der entsprechenden Lage länger bei uns bleiben dürfen.

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Die auf der Einstufung als sichere Herkunftsländer ruhenden Einschränkungen beispielsweise der Verfahrensrechte von Schutzsuchenden, die Verkürzung von Klagefristen und die Gewährung von geringerem Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung sind mit uns jedenfalls nicht zu machen.

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beigebracht, haben viel Geld in die Integrationskurse gesteckt, die Leute haben zum Schluss einen Arbeitsplatz gefunden, stehen auf eigenen Füßen, verdienen ihr eigenes Geld, und dann reden wir über Abschiebung. Das versteht tatsächlich keiner, meine Damen und Herren.

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Meine Damen und Herren, das Verfahren um die Abschiebung und die bis heute anhaltende Verweigerung der Familienzusammenführung ist eine siebenjährige Geschichte inhumanster Flüchtlingspolitik, forciert von höchster Stelle und institutionellem Versagen auf ganzer Linie.

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Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge im Land Niedersachsen bis zum 30. Juni 2012

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Denn aus unserer Sicht, meine Damen und Herren, sind die Dinge, die wir in der Koalition auf Bundesebene gemeinsam mit der SPD verabredet haben, die richtigen Lösungsansätze. Kein Thüringer Sonderweg, sondern bundesweite Umsetzung der entsprechenden Lösungsmöglichkeiten! Die Ankerzentren bundesweit sind dazu die richtigen Lösungsansätze. Thüringen sollte hier aktiv vorangehen. Auch wenn das Einzelne nicht mittragen möchten, ist es dennoch der richtige Weg, denn in Ankerzentren können wir eine Beschleunigung der Verfahren erwarten. In einer Verwaltungsgerichtsbarkeit vor Ort, wie wir es mehrfach gefordert haben, können wir die langen oder überlangen Verfahren begrenzen und für die Menschen, die dort sind, Rechtssicherheit herstellen – natürlich auch in letzter Konsequenz diejenigen, für die ein abgelehnter Bescheid auch durch alle Instanzen nicht rechtskräftig zu einem Aufenthaltstitel führt, wieder in ihre Heimatländer zurückführen, entweder freiwillig oder in letzter Konsequenz mit einer Abschiebung. Wenn man einmal weiß, wo sich diese Menschen aufhalten, nämlich im Ankerzentrum, dann geht das, Frau Berninger, das haben Sie richtig gesagt, deutlich schneller und konsequenter.

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Genauso wenig wird es zu einem Rückgang der Zugangszahlen kommen und die schnellere Möglichkeit von Abschiebung gewährleisten. Der Anteil von Asylsuchenden aus den drei Maghreb-Ländern ist bereits jetzt gering. Sie tauchen nicht einmal mehr unter den zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden auf. Abschiebungen werden dadurch ebenfalls nicht vereinfacht, denn entscheidend ist die Bereitschaft des jeweiligen Staates, die Bürger zurückzunehmen und Dokumente auszustellen. Das war ja auch schon ein Punkt, der hier diskutiert wurde. Wer also in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, mit der Einstufung der Maghreb-Staaten als „sicher“ seien Abschiebungen schneller möglich, der argumentiert schlicht unseriös.

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Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge ist Beobachtern zufolge eine gängige Praxis des Landes Niedersachsen, um den Aufenthalt von Flüchtlingen im Land zu beenden.

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1. Scoring-Verfahren für Mehrfachtäter – Abschiebung nach Punkten? Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Januar 2019 Dazu Antwort des Senats vom 19. März 2019 (Drucksache 19/2077)

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Sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen dringend Solidarität mit Menschen, in letzter Zeit vor allem mit Familien, die von Abschiebung bedroht sind. Es ist schlichtweg

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Armenierin reist mit ihrer Tochter nach Deutschland, weil ihr niederländischer Ehemann hier lebt; offenbar eine Scheinehe. Die Frau stellt später einen offiziellen Asylantrag, kommt nach Bad Kreuznach, beginnt während des laufenden Verfahrens eine Lehre im Hotelfach. Ihre Arbeitserlaubnis ist auf dieses Hotel beschränkt. Im Sommer 2016 bricht sie die Lehre ab, nimmt eine neue in Mainz auf, informiert aber nicht die Ausländerbehörde, beantragt keine neue Beschäftigungserlaubnis. Das ist gegen die Vorschriften. Später folgt die Abschiebung.

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Aktueller Anlass ist der Fall der Armenierin Marine Nikoghosyan. Integrationsministerin Spiegel will die 30-monatige Einreisesperre verkürzen. Am 5. Mai 2017 hatte die Kreisverwaltung Bad Kreuznach wegen eines versäumten Antrags auf Ausbildungsduldung Frau Nikoghosyan abgeschoben. Später bestätigte das Koblenzer Oberverwaltungsgericht, dass die Abschiebung an sich rechtmäßig war. Die Armenierin sei gerade nicht mit dem Ziel, Asyl in Deutschland zu beantragen, zu uns gekommen, sondern sei ihrem Ehemann, einem Niederländer, gefolgt. Dieser erklärte übrigens später, es habe sich lediglich um eine Scheinehe gehandelt. So weit die Fakten.

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Ich nenne ein Beispiel aus jüngster Zeit, welches überregionale Bekanntheit erlangte. Das war die Abschiebung der jungen nepalesischen Schülerin in Nordrhein-Westfalen, die seit ihrer Geburt in Deutschland lebt. Hier wurde von der Politik eine pragmatische und menschliche Lösung gefunden, mit der ihre schnelle Rückkehr nach Deutschland ermöglicht werden konnte.

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Jetzt geht man diesen Möglichkeiten nach. Es hat nie jemand behauptet, dass die Abschiebung nicht rechtens war. Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit bestätigt. Es geht auch gar nicht darum – – –

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Herr Baldauf aber ist doch Rechtsanwalt. Er wird doch zwischen Abschiebung und Wiedereinreisesperre unterscheiden können.

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Dass es jetzt so gelaufen ist, wie es gelaufen ist, ist für alle zum Nachteil. Die junge Frau musste ihre Ausbildung unterbrechen. Ihr Ausbildungsbetrieb hat die Stelle derzeit nicht besetzt. Daher ist es legitim zu schauen, ob es Gründe gibt, die mit der Abschiebung verbundene Wiedereinreisesperre zu verkürzen.

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Es wäre an der Zeit, wenn Sie wieder zu einer sachorientierten Politik zurückkommen könnten. Ich glaube, das täte den Kommunen, den Firmen und denjenigen gut, die in der Ausbildung sind und vor Abschiebung geschützt werden könnten.

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droht die Abschiebung. Daher stellen sich die geduldeten Flüchtlinge immer wieder die bange Frage: Wird verlängert oder nicht? Auch das System der Kettenduldung ist zutiefst unmenschlich.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Menschen aus Krisenregionen benötigen einen sicheren Aufenthaltsstatus. Die Drohkulisse der Abschiebung in eine höchst ungewisse lebensgefährdende Situation ist für sie unerträglich.

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Wir fordern daher, dass die Flüchtlinge aus Syrien ein humanitäres Bleiberecht erhalten und dass sie vor Abschiebung geschützt werden.