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Genau diese Art von Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich hat sich in der Vergangenheit als sachgerecht und wirksam erwiesen. Deshalb hat die CDU-Fraktion

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Meine Damen und Herren, die Wirtschaft braucht nicht Bürokratie, sondern Hilfe, Beratung und Unterstützung. Es kann nicht Sinn und Zweck des Datenschutzes sein, die Tätigkeit von Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und Vereinen zu erschweren. Datenverarbeitung ist heute zwingende Voraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft. Deshalb darf sich der Datenschutz nicht im bürokratischen Klein-Klein verlieren. Er muss sein Augenmerk ganz besonders und konzentriert auf die Fälle von Datenspeicherung und -verarbeitung richten, bei denen das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in erheblichem Maße eingeschränkt wird.

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Der hier vorliegende Bericht demonstriert eindrücklich, dass die Gratwanderung – hier so wenig bürokratische Beschränkungen für die Wirtschaft wie möglich, dort effektiver Datenschutz in Baden-Württemberg – mit dieser Regelung vorzüglich gelungen ist. Ganz wesentlich in der Arbeit des Innenministeriums in den vergangenen zwei Jahren – wir haben schon gehört, was die relativ wenigen Mitarbeiter bewältigen müssen – war auch die Beratungsfunktion der Aufsichtsbehörde. So wurden allein über 4 000 telefonische und 1 000 schriftliche Anfragen bearbeitet und beantwortet.

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behörden nicht bei ihrer Arbeit behindern, wenn es darum geht, kriminelle Terroristen aufzuspüren. Wie gesagt, das ist eine allgemeine Anmerkung, die mit dem Thema hier nicht direkt, aber mit dem Thema Datenschutz zu tun hat.

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Ich denke, das alles sollten wir im Hinterkopf behalten, wenn wir über das Thema Datenschutz beraten.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gerade in Zeiten der unstrittig notwendigen Terrorismusbekämpfung bleibt der Schutz des unbescholtenen Bürgers vor der missbräuchlichen Nutzung seiner persönlichen Daten durch Wirtschaftsbetriebe ein zentrales Grundanliegen liberaler Politik. Es geht hier um ein Grundrecht. Es geht um den Schutz der Privatsphäre. Wenn wir den Datenschutz angesichts der Sicherheitslage aufgeben würden, würden wir genau das aufgeben, was wir eigentlich mit der Bekämpfung des Terrorismus verteidigen wollen.

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Wir haben außerdem seit 1996 gefordert, dass das Innenministerium einen Tätigkeitsbericht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich vorlegt. Der letzte Bericht datiert aus dem Jahre 1995. Leider war das Ministerium erst zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung bereit, als die EU-Datenschutzrichtlinie eine entsprechende Berichtspflicht vorsah. Nach der im September 2000 in Kraft getretenen Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes ist der Bericht erstmals dem Landtag vorgelegt worden. Er ist künftig alle zwei Jahre zu erstatten.

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Meine Damen und Herren, der vorgelegte Bericht zeigt deutlich: Datenschutz im öffentlichen und im privaten Bereich ist nahezu gleichwertig. Für den Bürger ist die lediglich theoretische Unterscheidung ohnehin kaum nachzuvollziehen und im Übrigen auch ohne jegliche praktische Relevanz.

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Der Bericht offenbart ferner, meine Damen und Herren, dass die polemische Floskel „Datenschutz ist Täterschutz“

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Gleichwohl, meine Damen und Herren, haben bei den anlassbezogenen Kontrollen, bei den Beschwerden immerhin 30 % dieser Überprüfungen Verstöße gegen den Datenschutz ergeben. Es ist doch eine signifikante Größe, wenn 30 % – –

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Wenn man Vorschriften hat, sollte man auch deren Einhaltung kontrollieren. Deshalb sind wir für den Datenschutz im nichtwirtschaftlichen Bereich.

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Sie müssten einerseits den Datenschutz und die Belange des Einzelnen hinreichend wahren, andererseits die Tätigkeit der Wirtschaft allgemein unterstützen.

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Dort wurde der Datenschutz auch als Serviceeinrichtung für die Wirtschaftsunternehmen aufgefasst. Mit den Wirtschaftsunternehmen wurden diese praktikablen Lösungen erreicht.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich, zu dem die Landesregierung einen ersten Bericht vorgelegt hat, über den wir hier beraten, möchte ich meine Ausführungen mit dem Hinweis beginnen, dass meines Erachtens die grundsätzlichen Überlegungen zu diesem Thema auf die Tagesordnung dieses Hauses gesetzt werden müssen. Herr Kollege Blenke hat die Thematik schon genannt.

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Das Innenministerium ist nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Verbindung mit § 1 der Datenschutzzuständigkeitsverordnung der Landesregierung vom 10. Januar 1978 zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich.

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Ein weiterer Punkt, der meines Erachtens durch die Vereinheitlichung der Datenschutzkontrolle bei einem Landesamt für Datenschutz oder beim Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg gelöst wäre – auch das taucht in dem Bericht auf –: Sie haben sogar Zuständigkeitsprobleme zwischen dem Referat des Innenministeriums auf der einen und dem Landesdatenschutzbeauftragten auf der anderen Seite, nämlich immer dann, wenn öffentliche Träger mit privatrechtlichen Rechtsformen in öffentlich tätigen Betrieben tätig werden. Dann müssen Sie abgrenzen und sagen: Die Betriebe, die quasi monopolartig tätig sind, prüft das Innenministerium, und die Betriebe, die nicht monopolartig tätig sind, die in Konkurrenz treten, prüft der Landesdatenschutzbeauftragte. Dieses Konkurrenzverhältnis, das sich meines Erachtens in der erforderlichen Trennschärfe gar nicht abgrenzen lässt, ist ein weiterer Beleg dafür, dass wir die Vereinheitlichung des Datenschutzes bei einem Amt im Land Baden-Württemberg brauchen, das im Übrigen dann auch unabhängig von der Landesregierung und ohne direkte Weisungsbefugnis des Innenministers arbeiten müsste, der sich ja bei jedem Datenschutzbericht vorbehält, a) diesen zu prüfen und b) Korrekturen durch entsprechende Kommentare vorzunehmen. Dieses Amt müssten wir unseres Erachtens einer effektiven Datenschutzkontrolle durch das Innenministerium entziehen.

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auch im Land Baden-Württemberg nicht ernst genug nehmen können. Wenn Sie, Herr Innenminister, Rasterfahndungen anordnen, was nichts anderes als Abgleiche von zahlreichen Dateien heißt, wenn wir des Weiteren Ihre Forderungen in Bundesratsinitiativen und in anderen Initiativen hören, die immer mehr Eingriffe auch in Datenschutzbestände begehren, dann ist es die logische Konsequenz, dass wir in einem Landesamt für Datenschutz nicht nur die

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Kompetenzen stärken, sondern auch die personelle Ausstattung verbessern und letztendlich auch die Qualifikationen in diesem Amt fordern. Nur dann wird Datenschutz auch in Baden-Württemberg weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Deswegen unsere Forderung: Geben Sie sich einen Ruck, führen Sie den Datenschutzbeauftragten des Landes vom Innenministerium über

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf vielleicht zu Ihrer Erleichterung auf die bereits gemachten Ausführungen des Herrn Staatssekretärs im Ständigen Ausschuss bei der ausführlichen Diskussion über den Tätigkeitsbericht zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich verweisen.

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Wahr ist auch, dass trotz aller Beanstandungen des Datenschutzbeauftragten im öffentlichen Bereich die gesamte Verwaltung in den zurückliegenden Jahren richtigerweise und dankenswerterweise das Thema Datenschutz immer ernster genommen hat, weshalb auch entsprechende Verstöße Gott sei Dank – ich rede jetzt vom öffentlichen Bereich des Datenschutzes – kontinuierlich zurückgehen.

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Ich will nicht die Debatte von heute Morgen aufwärmen, aber, Kollege Oelmayer, die Rasterfahndung wird auch von Ihren grünen Freunden auf der Bundesebene für richtig gehalten, weil man letztendlich keine anderen Möglichkeiten hat. Aber wenn es darum geht, in der jetzigen Diskussion darüber zu sprechen, wo der Datenschutz im öffentlichen Bereich vielleicht da und dort etwas zurückgenommen werden muss, um die Sicherheit zu betonen, muss man das auch vor dem Hintergrund sehen, dass man der öffentlichen Verwaltung in ihrer Gesamtheit – dies trifft seit Jahren erwiesenermaßen zu – wirklich vertrauen kann, dass sie mit den Daten im öffentlichen Bereich sorgfältig und auch pflichtbewusst umgeht.

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Vertreter der Landkreise haben gegenüber unserer Fraktion darauf verwiesen, dass die Zahlen mehr oder weniger dem Landeshaushalt und dessen Möglichkeiten angepasst wurden. Das Innenministerium hat zwar darauf verwiesen, dass der Kostenermittlung der Auftragsverwaltung eigene Angaben der Kommunen zugrunde liegen, andererseits hat das Ministerium gegenüber den Kommunen eine Offenlegung detaillierter Zahlen aus Gründen des Datenschutzes abgelehnt. Der Verweis auf den Datenschutz ist hier meiner Meinung nach wenig hilfreich. Wenn diese Sache, meine Damen und Herren, die notwendige Transparenz vermissen lässt, der braucht sich nicht zu wundern, dass es Zweifel an der Objektivität und der Richtigkeit dieser Zahlen gibt. Einige Landkreise verweisen darauf, dass nicht in allen Landkreisen die unteren Bauaufsichtsbehörden kostendeckend arbeiten. Im Verordnungsentwurf ist festgeschrieben, dass u.a. die Kosten der unteren Baubehörden unberücksichtigt bleiben, weil sie angeblich kostendeckend arbeiten oder arbeiten können. Nun gut, meine Damen und Herren, nach langem Zögern wurde durch das Land, wurde mit dem Verordnungsentwurf letztlich anerkannt, dass die Kommunen einen Rechtsanspruch auf volle Erstattung der Kosten der Auftragsverwaltung haben, wenn ich einmal die so genannte Eigeninteressensquote ausklammere. In den vergangenen Jahren hat die Landesregierung diesen Rechtsanspruch immer wieder bestritten. Der jetzige Sinneswandel ist aber leider nicht das Ergebnis eines Umdenkens oder die Akzeptierung von Verfassungsrechten - nein, erst die Klagen von Kommunen haben die Landesregierung zum Handeln motiviert. Was sind Sie nur für eine Landesregierung, die erst bei Klagen notwendige Regelungen trifft.

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Deshalb haben wir Ihnen bereits im Oktober des vergangenen Jahres einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser folgte entsprechenden Änderungsvorschlägen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der SPD, haben diesen Gesetzentwurf in 1. Lesung abgelehnt, also nicht einmal der Überweisung in den Ausschuss für würdig befunden.

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Der zweite Punkt der von uns vorgeschlagenen Novellierung zielt darauf ab, durch eine Ergänzung in § 6 Abs. 1 für den Fall der Ablehnung eines Akteneinsichtsantrages vorzuschreiben, dass der Antragsteller im Ablehnungsbescheid auf die Möglichkeit hinzuweisen ist. sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht zu wenden. Dieses Anrufungsrecht ist vielen möglicherweise nicht bekannt und es sollte durch eine solche Hinweispflicht popularisiert werden.

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Sehr geehrte Damen und Herren, wie wir Inh unserem Gesetzentwurf im Oktober vergangenen Jahres bereits deutlich gemacht haben, sehen wir einen weitaus größeren Änderungsbedarf. Um jedoch überhaupt voranzukommen und dem Akteneinsichtsrecht zu einer größeren Verbreitung zu verhelfen, konzentrieren wir uns auf diese beiden Punkte. die ja inhaltlich auch unstrittig sein dürften. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die vom Ausschuss für hmeres vorgeschlagene und vom gesamten Landta g beschlossene Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2000. Die Stellungnahme meldet genau zu diesen beiden Punkten den Novellierungsbedarf an.

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In Auswertun g des Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum Stichtag 31. Dezember 2000 ist die Landesregierung mit dem Landtagsbeschluss vom 18. April beauftragt worden, dem Land

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht sowie die kommunalen Spitzenverbände sind ebenfalls um Stellungnahmen gebeten worden. Der Auftrag des Landtages wird damit fristgerecht umgesetzt.

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Nachdem die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bisher nicht im Beirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz vertreten ist, ist aufgrund der Neuregelung darüber Beschluss zu fassen, ob ihr für die restliche Legislaturperiode das Vorschlagsrecht für ein weiteres Mitglied der Datenschutzkommission eingeräumt wird. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN das Vorschlagsrecht für ein weiteres Mitglied der Datenschutzkommission erhält, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der CSU, die der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Abgeordneter Hartenstein (fraktionslos). Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme in den Reihen der CSU. Stimmenthaltungen? – Zwei Stimmenthaltungen in den Reihen der CSU. Das ist dann so beschlossen.

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Das gilt übrigens auch für das Thema Internet und das Bewusstsein im Umgang mit dem Datenschutz und der Frage, was wir da einstellen und was nicht. Wir haben uns gerade im Kollegenkreis kurz unterhalten und festgestellt: Manche von uns haben die Gnade der frühen Geburt, sodass sie keine Jugendfotos – despektierliche jedenfalls – im Internet mehr von sich finden können, weil sie einfach alt genug geworden sind, bevor das Mode wurde. Aber trotzdem muss man natürlich die jungen Leute darauf hinweisen, dass die Gefahr größer wird, sich an der Stelle in einer Weise zu entäußern, die später nachteilig für sie ist.

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Datenschutz darf kein Terroristenschutz sein, deshalb begrüße ich die hierzu von der Bundesregierung herbeigeführten Beschlüsse vom gestrigen Tage. Ich begrüße ebenso die ausgewogenen Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten hierzu. Ob es um den Fingerabdruck im Pass geht oder um andere konkrete Vorschläge, ich sage mit allem Nachdruck: Es geht derzeit niemandem um die Frage nach mehr oder nach weniger Demokratie. Es geht um die Kernfrage, ob die Demokratie stark genug ist, den Terrorismus zu überwinden, und zwar mit den ihr eigenen Instrumentarien. Diese Frage aber, meine Damen und Herren, ist immer konkret verantwortlich im Einzelfall zu beantworten.

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Die Novelle soll zugleich zum Anlass genommen werden, das Datenschutzgesetz an die rasante Fortentwicklung moderner Technik im Bereich der Datenverarbeitungstechniken anzupassen. Während etwa Chipkarten und Internetzugang zu den alltäglichen Selbstverständlichkeiten unter den Bürgern geworden sind, ist der notwendige Schutz der sich aus diesen modernen Datenverarbeitungstechniken ergebenden Flut von personenbezogenen Daten bislang nur unzureichend im Datenschutz berücksichtigt worden.