Der Einzelplan 05 – Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – ist durch zwei Schwerpunkte geprägt, nämlich das Flüchtlings- und Asylwesen sowie die Justiz. Das Ausgabevolumen dieses Einzelplans sieht deutliche Veränderungen vor. Rechnet man die nunmehr im Einzelplan 16 eingestellten IT-Ausgaben hinzu, sind für das Asyl- und Flüchtlingswesen, die Justiz und den Teil des Verbraucherschutzes, der in Verantwortung dieses Ministeriums liegt, insgesamt rund 757 Millionen Euro im Jahr 2016 und circa 899 Millionen Euro im Jahr 2017 veranschlagt. Verglichen mit dem Haushalt 2015 entspricht dies etwa einer Verdoppelung der Ausgaben bis zum Jahr 2017. Bei seinen grundsätzlichen Ausführungen im Haushalts- und Finanzausschuss erklärte der Minister, die aktuelle Flüchtlingsentwicklung stelle Thüringen in vielerlei Hinsicht vor eine gewaltige Aufgabe. Die immensen Herausforderungen, vor denen das Land und die gesamte Gesellschaft stünden, bestünden darin, die hier ankommenden Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen und zu versorgen und alle Anstrengungen im Weiteren darauf zu legen, den hier schutz- und hilfesuchenden Menschen eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Denn es sei davon auszugehen, dass für viele eine Rückkehr über Jahre keine realistische Option sein werde. Laut aktueller Zahlen stammten von den in Thüringen ankommenden Menschen lediglich 2,5 Prozent aus sogenannten sicheren Herkunftsländern und 97,5 Prozent aus Bürgerkriegsregionen mit einer guten Bleibeperspektive. Der Minister zeigte sich davon überzeugt, dass dieses Land und die Gesellschaft auf Zuwanderung angewiesen seien, weil ansonsten der Wohlstand und das Lebensniveau angesichts der demografischen Veränderun
Im Einzelplan 05 – Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – wird ein neuer Titel „Ehrenamtskoordination zur Unterstützung ehrenamtlicher und zivilgesellschaftlicher Hilfe für geflüchtete Menschen“ geschaffen, der in den Jahren 2016 und 2017 mit jeweils 200.000 Euro ausgestattet wird.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es ergibt sich nach meiner Wahrnehmung kein weiterer Redebedarf zum Einzelplan 04. Damit schließe ich die Aussprache zu diesem Einzelplan und rufe auf den Einzelplan 05 – Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz –. Ich eröffne die Aussprache und als Erstem gebe ich das Wort Herrn Abgeordneten Herrgott, CDU-Fraktion.
Mitberatung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz geplant gewesen, dieses Gesetz bereits in der 19. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 9. November 2015 abschließend zu beraten. Da die Regierungsfraktionen allerdings zu diesem Zeitpunkt noch Klärungsbedarf sahen, wurde die abschließende Beratung dieses Gesetzes im Haushalts- und Finanzausschuss auf dessen 21. Sitzung am 11. Dezember 2015 verschoben. Anfang Dezember wurden im Rahmen der dritten Anhörungsrunde weiterhin noch nachgereichte Änderungsanträge übersandt. Die kommunalen Spitzenverbände wurden überdies zu dem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes in der Drucksache 6/1089 und zu den Artikeln 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes in der Drucksache 6/1101, das von der CDU-Fraktion eingebracht wurde, angehört. Die kommunalen Spitzenverbände erhielten selbstverständlich auch Gelegenheit, zu den Ausführungen des jeweils anderen Spitzenverbands und der übrigen Angehörten Stellung zu nehmen.
Der fraktionslose Abgeordnete Jens Krumpe reichte ebenfalls Änderungsanträge ein. Hierzu ist zunächst anzumerken, dass der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 16. Sitzung am 26. Oktober 2015 beschlossen hatte, fraktionslosen Abgeordneten zu gestatten, Änderungsanträge zu den Haushaltsberatungen einzubringen, und diese Änderungsanträge auch in die Anhörung des Ausschusses einzubeziehen. Grund hierfür war die Überlegung, dass zum einen die fraktionslosen Abgeordneten in der zweiten Beratung des Landeshaushalts 2016/2017 im Plenum Änderungsanträge stellen können und eine sachliche Entscheidung über diese Änderungsanträge bei kommunalrelevanten Vorschlägen nur möglich wäre, wenn vorher eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände stattgefunden hätte, und zum anderen, dass es Aufgabe des Ausschusses ist, ein möglichst vollständiges Votum an das Plenum zu übermitteln. Die sechs Änderungsanträge des Abgeordneten Krumpe beinhalteten eine Stellenmehrung beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Schaffung eines Normenkontrollrats beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, die Bereitstellung von Mitteln für das Integrationsprojekt „xLabs for Refugees“, die Förderung der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durch freie Träger der Sozialwirtschaft, die Förderung des Breitbandausbaus und schließlich Investitionen in die Entwicklung eines Open Data Portals Thüringen.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, lassen Sie sich vonseiten der CDU-Fraktion noch mal etwas zum Thema „Jugend“ gesagt sein. Es wurde schon einiges angesprochen heute, doch manches noch nicht klar genug. Man soll ja nicht nur meckern, man soll auch loben. Da will ich mit dem Positiven anfangen. Ich finde es gut, dass die örtliche Jugendpauschale erhöht wird, auch schon ein Jahr früher als im ursprünglichen Entwurf. Das ist auch eine Forderung, die wir schon aufgemacht haben und die auch die Jugendverbände aufgemacht haben. Es ist schön, dass Sie dem Ganzen jetzt auch folgen. Jeder hier angelegte Euro ist ein gut angelegter Euro. Ich freue mich auch, dass das Freiwillige Soziale Jahr Migration Platz im Haushalt gefunden hat.
(Zwischenruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Nein!)
Um noch einen Moment bei der Personalpolitik zu bleiben: Neben der Einstellung von elf Richtern an den thüringischen Verwaltungsgerichten fordern wir auch die Einstellung von zehn Sachbearbeitern bei der zentralen Abschiebestelle des Landesverwaltungsamts im Jahr 2016. Von diesen sollen fünf zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur schnelleren Bearbeitung von Asylanträgen abgeordnet werden. So würde sich das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden lassen. Die Schaffung längst überfälliger zusätzlicher Stellen in der Justiz und Verwaltung wird am Ende auch dazu beitragen, dass die neben der Bundesregierung auch maßgeblich von Ihnen mit zu verantwortende Asylkrise in ihren finanziellen Auswirkungen für Thüringen
Um die solidarische ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Hilfe für Geflüchtete zu unterstützen – Diana Lehmann hat es hier eben schon erwähnt –, haben wir mit einem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Haushalt die nötigen finanziellen Voraussetzungen für eine wirksame Ehrenamtskoordinierung geschaffen, die bei unserer Beauftragten für Integration und Migration angesiedelt sein soll. Die Koordinierung soll Ansprechstelle des Landes sein, für Kontaktvermittlung, für Unterstützung und Beratung. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön den vielen, vielen Ehrenamtlichen, die sich tagtäglich um Flüchtlinge kümmern, die Kleiderspenden sammeln, die Sprachkurse anbieten, die Menschen betreuen, begleiten. Das ist ganz wichtig.
Wir – Rot-Rot-Grün – wollen eben nicht, dass die Bundesrepublik Kaltland bleibt. Deswegen bin ich der Landesregierung, dem Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, aber insbesondere auch dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport dankbar dafür, dass an der Umsetzung unseres flüchtlingspolitischen Anspruchs gearbeitet wird, auch wenn das gerade nicht populär ist.
auftragten für die Integration, Migration und Flüchtlinge angesiedelt ist. Diese Koordination soll Ansprechstelle sein, Kontakte vermitteln, Unterstützung und Beratung ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit Engagierter leisten und vernetzen. Wir gehen davon aus, dass nach einer Projektlaufzeit von zwei Jahren dann die Koordinierungs- und Netzwerkstrukturen selbstständig arbeiten können.
Migration und Flüchtlingswesen sind in erster Linie eine humanitäre Pflicht für diese Landesregierung, eine Pflicht, in Not geratenen und zu uns geflüchteten Menschen zu helfen und diese aufzunehmen. Diese humanitäre Pflicht hat Verfassungsrang und ist daher auch für diese Landesregierung eine Selbstverständlichkeit. Das Grundrecht auf Asyl gehört zu den elementaren Grundpfeilern unserer Verfassung und zum europäischen Wertekanon. Wer es relativiert, negiert, steht nicht zur europäischen oder zur deutschen Geschichte.
90/DIE GRÜNEN), Politische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund stärken: Wahl zu kommunalen Beiräten für Migration und Integration – Nummer 5 der Drucksache 17/10327 – betreffend.
Mit dieser Landesregierung ist Flüchtlingspolitik, sind die Aufnahme und Unterbringung und die Ermöglichung von Integration Querschnittsaufgaben geworden. Dies findet seinen Ausdruck darin, dass beispielsweise die psychosoziale Versorgung geflüchteter Menschen gesichert und mit 1 Million Euro im Einzelplan 08 verankert ist, dass zum Beispiel das Bildungsministerium ein Freiwilliges Soziales Jahr Migration neu einführt und dafür 252.000 Euro pro Jahr veranschlagt, dass bei den Zuschüssen an Sportvereine und -verbände ein neuer Bereich mit dem Titel „Integration von Flüchtlingen“ mit einem Ansatz von jeweils 90.000 Euro für 2016 und 2017 angefügt wurde. Und es findet auch seinen Ausdruck darin, dass bei der Aufnahme und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht von der Absenkung der Qualitätsstandards oder dem Abweichen vom Fachkräftegebot ausgegangen wird, sondern versucht wird, diese Herausforderung unter Beachtung des Kindeswohls zu meistern. Hierzu kann ich mir weitere Ausführungen sparen, das hat Frau Rothe-Beinlich schon sehr deutlich mit „Janusköpfigkeit“ betitelt.
Das größte Thema, das sicherlich auch viele in den letzten Monaten sehr massiv bewegt hat und das sich natürlich jetzt auch im Haushalt des Einzelplans 05 niederschlägt, ist der Bereich „Migration und Flüchtlingswesen“. Ich hätte an dieser Stelle von der AfD erwartet, dass man die ganze Kraft noch mal in der Argumentation auf diesen Einzelplan legt, weil – wie gesagt – einer Ihrer Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden neulich sagte, das wäre schließlich das Thema, das die AfD am Überleben gehalten hätte. Stattdessen kommt das Aufgewärmte von vor einem Jahr wieder, all die Dinge, die nicht richtiger werden, auch wenn man sie fünfmal wiederholt. Viele Bemerkungen, die einfach zeigen, dass Ihre Ausführungen in diesem Bereich bar jeder Kenntnis sind, sodass ich es mir eigentlich erspare, ähnlich wie der Kollege Herrgott, auf diese Punkte einzugehen.
Vieles hängt davon ab, wie es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schaffen wird, in Zukunft die Flüchtlingsanträge zeitnah zu bearbeiten. Wenn es weiterhin so ist, wie wir heute Nachmittag erlebt haben, dass Menschen hier sind, die mehr als ein oder zwei Jahre auf ihre Entscheidung warten, dann ist das ein sehr, sehr schlechter Umstand. Wenn ich an dieser Stelle höre, dass wir mehr als 350.000 unbearbeitete Anträge beim Bundesamt haben, und dann die Idee ist, dass man für Syrier wieder die Einzelfallprüfung einführt, dann ist das einfach etwas, was extrem kontraproduktiv ist. Gehen Sie mal zu den Bearbeitern beim Bundesamt, sprechen Sie mit denen. Die sagen: Dann wächst uns die Arbeit noch viel weiter über den Kopf, wenn wir wieder für jeden dieser Fälle die Einzelfallprüfung einführen müssen. Wenn es uns nicht gelingt, diese 350.000 sehr schnell abzuarbeiten, dann ist das ein sehr großes Manko für die Integration.
1. Wie viele Kommunen in Rheinland-Pfalz sind verpflichtet, einen Beirat für Migration und Integration einzurichten und auf welcher rechtlichen Grundlage?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz?
Zu Frage 1: § 56 der Gemeindeordnung sowie § 49 a der Landkreisordnung sind hier die rechtliche Grundlage. Danach sind Beiräte für Migration und Integration in Landkreisen mit mehr als 5.000 und in Städten und Gemeinden mit mehr als 1.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern einzurichten.
Das bedeutet für 20 Landkreise sowie 63 Ortsgemeinden und Städte, dass sie verpflichtet sind, einen Beirat für Migration und Integration einzurichten gemäß der zum 30. Juni 2018 maßgeblichen ausländischen Einwohnerzahl.
Zudem fand Ende September eine zentrale festliche Veranstaltung im Frankfurter Hof in Mainz statt, ebenfalls organisiert von der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration
und Integration Rheinland-Pfalz (AGARP) in Kooperation mit dem Büro für Migration und Integration der Landeshauptstadt Mainz, um dabei auch symbolisch die letzten Wochen der Wahl einzuläuten.
Die AGARP hat die Kampagne in bewährter Weise hauptsächlich durchgeführt. Traditionell hat eine Steuerungsgruppe die Kampagne begleitet. In der Steuerungsgruppe waren neben Vertreterinnen und Vertretern des Integrationsministeriums und des Innenministeriums auch der Initiativausschuss für Migrationspolitik, der Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration, der heute auch anwesend ist – herzlichen Dank auch für Ihr Engagement, Herr Vicente –, und die drei kommunalen Spitzenverbände beteiligt.
Zu Frage 4: Man muss ganz klar sagen, die Beiräte für Migration und Integration sind in vielen Kommunen gar nicht mehr wegzudenken mit ihrem Engagement. Das Jahr 2019 ist für viele Beiräte ein besonderes Jahr; denn sie feiern das 25-jährige Jubiläum ihres Bestehens. Sie haben sich in den letzten 25 Jahren als wichtige Stimme, als Impulsgeberinnen und Impulsgeber für die kommunale Integrationsarbeit etabliert, und sie sind eine gute Interessenvertretung der Rheinland-Pfälzerinnen und RheinlandPfälzer mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Glücklicherweise kann ich Ihnen mitteilen, dass wir tatsächlich das fortschrittlichste Wahlrecht haben, wenn es vor Ort um die Beiräte für Migration und Integration geht. Das betrifft sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht.
Das bedeutet, mit der Änderung, die wir 2014 vorgenommen haben, sind wir das Bundesland mit dem größten Personenkreis, dem es ermöglicht wird, für den Beirat zu kandidieren. Darüber hinaus sind wir auch das einzige Bundesland, in dem bei den Beiräten für Migration und Integration bereits das Wahlalter 16 greift, sodass sich hier nicht nur 16- und 17-jährige Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen können, sondern auch 16- und 17-Jährige bereits zur Wahl gehen können.
Ich glaube, dass es auch auf der kommunalen Ebene Wahlen gibt, beispielsweise die Bürgermeisterwahlen, bei denen uns eine niedrige Wahlbeteiligung durchaus umtreiben sollte. Insofern gilt das nicht nur für sich genommen für die Beiräte für Migration und Integration.
Wichtig ist aber, dass die Gründe für die niedrige Wahlbeteiligung – das zeigen auch einige Studien und Erhebungen – meines Erachtens vor allem struktureller Art sind und sie meines Erachtens nur bedingt etwas aussagen über die Bedeutung und Akzeptanz der Beiräte für Migration und Integration.
Menschen, die dauerhaft hier leben, müssen meines Erachtens die Möglichkeit haben, sich auch demokratisch zu beteiligen. Ich glaube, dass es über die Beiräte für Migration und Integration vor Ort hinaus, die sich bewährt haben, noch weitere Hebel gibt, an denen wir meines Erachtens ansetzen sollten und in die richtige Richtung etwas tun sollten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die AfDFraktion eine rheinland-pfälzische Grenzpolizei schaffen. Wir haben eben schon im Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden Uwe Junge gehört, welche Schreckensszenarien hier gezeichnet werden. Es werden erneut Ängste vor Migration geschürt. Es werden auch Ressentiments gegen ein offenes Europa geschürt. All das verbindet die AfD mit ihrer Forderung nach einer rheinland-pfälzische Grenzpolizei.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann forderte Bundesaußenminister Gabriel dringend auf, eine aktualisierte Bewertung der Sicherheitslage unter Einbeziehung des Roten Kreuzes, des UNHCR und der IOM, der Internationalen Organisation für Migration, vorzunehmen. Der UNHCR – das ist Ihnen wahrscheinlich bekannt – stellt für das gesamte Staatsgebiet Afghanistans einen innerstaatlichen bewaffneten Konflikt fest und sagt, man könne nicht zwischen sicheren und unsicheren Gebieten unterscheiden.