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Datenschutz genießt in unserem Land einen hohen Stellenwert – ich denke, das ist aus der Rede des Kollegen Bischel deutlich geworden – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Wenn auch der Bericht des Datenschutzbeauftragten immer dicker wird und dabei an die Grenze der Lesbarkeit gerät, ist das doch eine gute Bilanz für die Arbeit in unserem Land.

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Professor Rudolf ist sicher nicht einer derjenigen, die mit dem Datenschutz durch die Gegend laufen, um den Leuten ein schlechtes Gewissen zu machen oder Dinge

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Des Weiteren haben wir – das hat Herr Kollege Bischel nicht gesagt; das verstehe ich auch –, eine sehr gut arbeitende Datenschutzkommission, an deren Spitze Herr Bischel steht. Die Tätigkeit ist geprägt von einer guten Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten, mit den Kolleginnen und Kollegen in dieser Kommission sowie dem Innenministerium als zuständigem Ministerium. Politische Scharmützel, wie sie gerade eben hier stattgefunden haben, sind daher eher eine Seltenheit. Das ist insgesamt eine gute Voraussetzung für Datenschutz in unserem Land.

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Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass ein Teil der Punkte, die in der Richtlinie enthalten sind, in unserem Datenschutzgesetz bereits aufgenommen worden sind, sodass es keiner grundsätzlichen Novellierung bedurfte, wie es beim Bundesdatenschutzgesetz der Fall ist. An einigen Punkten musste es ergänzt oder angepasst werden sowie einige Regelungen, insbesondere beim Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik, Video oder auch der Bereich der Chipkarten, zum Beispiel im Gesundheitswesen, aufgenommen werden. Wir alle wissen, welche Gefahr – der gläserne Mensch ist oft das Beispiel – sich für den einzelnen Bürger ergeben kann, wenn er nicht weiß, was alles auf diesen Chipkarten über ihn gespeichert ist; denn es ist unendlich, was man heute auf diesen Karten speichern kann. Insofern ist der Datenschutz ein ganz entscheidender Hebel, das zu verhindern. Wir haben schon sehr oft über die Frage der Chipkarten diskutiert. Wir sollten das auch in Zukunft tun.

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Meine Damen und Herren! Ich will mich heute eigentlich nur auf den Gesetzentwurf beziehen, der vor uns liegt. Von Herrn Bischel und Herrn Pörksen wurde teilweise eine allgemeine und grundsätzliche Diskussion über den Datenschutz an sich geführt. Ich glaube, das ist eine wichtige Diskussion, die wir führen müssen, wenn wir über den Bericht des Datenschutzbeauftragten reden.

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Allerdings bezieht sich die EU-Datenschutzrichtlinie – darauf ist Herr Pörksen etwas länger eingegangen – vor allem auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen, während wir uns heute eigentlich nur mit dem Datenschutz in Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen beschäftigen. Wir sehen dies als einen Schwachpunkt in der rheinlandpfälzischen Datenschutzregelung an.

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Es wird immer noch zwischen öffentlichem und nicht öffentlichem Datenschutz getrennt.

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Für ersteren ist der Datenschutzbeauftragte und seine Mannschaft verantwortlich, und für den nicht öffentlichen Datenschutz haben wir sage und schreibe eine halbe Stelle, falls dies in letzter Zeit nicht aufgestockt wurde – meine Information stammt von vor einigen Monaten – in der ADD. Meine Damen und Herren, man sieht, dort fehlt es noch ganz gewaltig. Dies ist ein Problem, dem wir uns endlich einmal widmen sollten.

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Dabei ist natürlich eine Stärkung von Informations- und Kontrollrechten der Inhaber der Chipkarten unbedingt notwendig. Ob die Rechte, die die Betroffenen in § 35 des Entwurfs bekommen, ausreichen, wird sich erst in der Anwendung zeigen. Meine Damen und Herren, wir betreten Neuland und begrüßen es daher, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz in seinem letzten Tätigkeitsbericht angekündigt hat, dass der nächste Bericht noch etwas umfangreicher sein wird und die Bewährung dieser neuen Rechte, also die Bewährung der Chipkarten, prüfend begleiten will.

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Es gibt nach wie vor keine Einigung zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Justizminister in dieser Frage. Es stellt sich die Frage: Wie weit reicht die Kontrollbefugnis des Datenschutzbeauftragten

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In unserer zunehmend vernetzten Gesellschaft kommt dem Datenschutz eine immer größere Bedeutung zu. Gerade die rasante Entwicklung der modernen Kommunikations- und Informationstechnologie gebietet es, verfassungsrechtlich gebotene Schranken zum Schutz des Einzelnen zu installieren und aufrechtzuerhalten. Wir als FDP unterstützen deshalb generell nicht nur den Erhalt, sondern auch den Ausbau datenschutzrechtlicher Bestimmungen. (Beifall bei FDP und SPD)

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Meine Damen und Herren, Datenschutz in RheinlandPfalz wird von allen Beteiligten weitgehend akzeptiert. Ich sagte schon, wir sind in den meisten Dingen einer Meinung, auch wenn die etwas fundamentalistischere Position der GRÜNEN hier keine allgemeine Zustimmung findet, Frau Kollegin Grützmacher.

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Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz können sicher sein, dass der Datenschutz bei der Kommission, aber auch bei der Koalition und bei uns Liberalen in guten Händen ist. Daran wird sich auch künftig nichts ändern.

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setz die Anpassung des Landesrechts. Im Interesse eines möglichst einheitlichen Datenschutzrechts in Deutschland war in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz von einer früheren Änderung des Landesrechts abgesehen worden. Herr Abgeordneter Bischel, das war die Begründung.

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Die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgetragenen Änderungs- und Ergänzungswünsche sind im vorliegenden Gesetz im Wesentlichen berücksichtigt worden. Dies gilt vor allem für sein Anliegen, weiterhin frühzeitig über die bei den einzelnen Behörden des Landes und der Kommunen eingesetzten Verfahren, in denen eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, unterrichtet zu werden.

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Durch die Beibehaltung dieser Anmeldepflicht wird der Landesbeauftragte für Datenschutz auch in Zukunft in der Lage sein, die verantwortlichen Stellen bei der Einführung eines neuen EDV-Verfahrens frühzeitig beraten und auf die Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen hinwirken zu können.

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hat, erscheint es allerdings sachgerechter zu sein, diese Frage im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung geplanten weiteren zweiten Stufe der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes aufzugreifen und auf eine möglichst bundeseinheitliche Regelung hinzuwirken. Hierbei beziehe ich mich auf den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dieser Argumentation hat sich letztlich auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz nicht verschlossen.

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Ein zweiter Punkt ist der Datenschutz. Die Regelungen, die jetzt im Rundfunkänderungsstaatsvertrag verankert sind und die sehr spät öffentlich geworden sind, sind der untaugliche Versuch, den Kauf von Adressen von

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Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat u. a. zu den durch diesen Gesetzentwurf berührten Fragen die früheren Landtagspräsidenten Blanke und Milde, den früheren Präsidenten des Landesrechnungshofs, Herbst, den Landesbeauftragten für den Datenschutz, Nedden, sowie die Professoren Dr. Scheuch und Dr. Nassmacher angehört. Das Ergebnis dieser Anhörung hat die mit dem Gesetzentwurf befassten Ausschüsse in ihrer weit überwiegenden Mehrheit darin bestärkt, dass über die nach dem niedersächsischen Abgeordnetenrecht bereits vorhandenen Verhaltensregeln und Offenbarungspflichten für Abgeordnete

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Im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen gab es eine Anhörung, in der der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Nedden, unseren Gesetzentwurf kurz und klar für datenschutzkompatibel erklärt hat. Ich möchte zitieren, was Herr Nedden im Rahmen dieser öffentlichen Anhörung gesagt hat:

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Zu den Berichtspflichten, die aus Sicht der Landesregierung entbehrlich sind, zählen zum Beispiel der Landwirtschafts- und der Sportbericht. Bei anderen Berichten soll der Berichtszeitraum verlängert werden, so auch bei der Berichterstattung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht. Ich will nicht verschweigen, dass der Landesbeauftragte insoweit eine andere Auffassung als die Landesregierung vertritt.

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Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2002 (11. Tätigkeitsbericht)

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Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 2002 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht nach § 27 Satz 2 BbgDSG

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Elfter Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag Brandenburg

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Meine Bemerkungen zum „gläsernen Bürger“ erfolgen auch vor dem Hintergrund des soeben Gehörten. Bei fortschreitender technischer Entwicklung müssen wir sicherstellen, dass es den gläsernen Bürger nicht gibt. Im Hinblick auf die Vergangenheit haben wir dafür zu sorgen, dass er nicht wieder aufersteht. Meine Damen und Herren von der PDS, bei aller Betroffenheit kann ich Ihnen einen Hinweis nicht ersparen: Wer fragt, wo und in welcher Größenordnung Sterilisationen vorgenommen wurden, verlangt, dass Ärzte, Behörden etc. Auskunft geben. Ich hoffe, der Datenschutz verhindert das.

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Ich bin dem Beauftragten für den Datenschutz für die Sorgfalt bei der Erstellung seiner Berichte sehr dankbar.

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In dieser Situation halten wir als DVU-Fraktion einen effektiven Datenschutz für unerlässlich. Sowohl die Wirtschaft als auch die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was mit ihren Daten oder Geschäftsgeheimnissen passiert.

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Aus diesem Grund unterstützen wir als DVU-Fraktion die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Das hat im Übrigen schon mehrfach seinen Ausdruck gefunden, etwa bei der Behandlung des Zweiten Gesetzes der Landesregierung zur Entlastung der Kommunen. Es führte aus unserer Sicht zu einer Verschlechterung des Akteneinsichts- und Informationszugangsrechts.

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Insgesamt gehen wir davon aus - betrachten wir den Datenund Ideenmissbrauch in anderen Ländern -, dass der Datenschutz bei uns in Deutschland ein positiver Standortfaktor für die Wirtschaft ist. Auch das sollte nicht vernachlässigt werden.

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Heute Vormittag geben wir uns zunächst eine Geschäftsordnung, dann nehmen wir die Wahl des Präsidiums der Bremischen Bürgerschaft vor, wobei geheime Wahl in Wahlkabinen vorgesehen ist. Anschließend werden noch einige Wahlen durchgeführt. Es handelt sich hier um die Tagesordnungspunkte sieben, zehn bis 18, 20 bis 24, 26 und 28 bis 33. Im Anschluss daran wird der Tagesordnungspunkt fünf, Fragestunde, behandelt, danach die übrigen Punkte ohne Debatte, und zwar Tagesordnungspunkt 35, 25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, und Tagesordnungspunkt 39, Rechnung des Rechnungshofs über seine Einnahmen und Ausgaben im Kapitel 0011.

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25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 21. März 2003