Ich habe mir Ihren Antrag, Herr Güldner, sehr aufmerksam durchgelesen, auch vor dem Hintergrund, das sage ich ganz ehrlich, dass ich Ihnen nicht zugetraut hätte, hier eine sachliche Debatte zu führen. Ich glaube aber, dass man bestimmte Elemente, die Sie aufgegriffen haben, auch in Bremen umsetzen kann. Ich halte das Bürgertelefon in dieser Form für einen vernünftigen Vorschlag. Ich war erstaunt, dass dieser Vorschlag von Ihnen gekommen ist, da noch im Datenschutzausschuss, als es um den Sozialhilfebereich ging, der Aufschrei kam, dass Verfassungswerte zerstört werden und der Datenschutz eines jeden damit belastet wird. Ich freue mich, dass Sie in diesem Punkt jetzt eine andere Erkenntnis gewonnen haben.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 3. Dezember 2001 Zweiundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Drucksachen 13/520, 13/780
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schade, dass ein wichtiges landespolitisches Thema nun erst so spät am heutigen Tag behandelt wird. Aufgrund der Aktuellen Debatte und der Beratung der drei von der SPD gestellten Anträge ist die Befassung mit dem Thema Datenschutz jetzt in den Abend gerückt.
Wie wichtig der Datenschutz ist, zeigt erneut eine Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe der Welt: Da kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte, dass das Bundesamt für Finanzen unzulässig Daten und Dateien aus dem Bereich des Steuerrechts gesammelt hat.
Datenschutz ist ein wichtiges Thema, und wir finden es gut und wichtig, dass jetzt auch die entsprechenden bundesund europarechtlichen Bestimmungen in das Landesdatenschutzgesetz eingegangen sind und der Schutz der Persönlichkeitsrechte entsprechend hoch geachtet wird.
Zum Glück führen wir nicht mehr die Debatten der Achtzigerjahre, bei denen der Datenschutz auf der einen Seite erst noch durchgesetzt werden musste und auf der anderen Seite oft auch politisch instrumentalisiert wurde, um entsprechende Zielrichtungen zu verfolgen.
Wie ist der Zweiundzwanzigste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu bewerten? Zum einen denken wir, dass die festgestellten Verstöße nicht böswillig, vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt wurden, sondern dass es eben auch noch einen beachtlichen Anteil an Unachtsamkeit oder Nichtbefassung mit der Materie gibt. Letzten Endes konnten die beanstandeten Verstöße, die weder in gravierendem Ausmaß noch in großer Zahl vorliegen, auch entsprechend abgearbeitet werden.
Datenschutz darf kein Täterschutz sein.
Es ist wichtig, hier die politische Gestaltungskraft gegenüberzustellen. Unsere Erfahrungen aus der Rasterfahndung, aus der Terrorismusbekämpfung bestätigen uns, denke ich, auch darin, dass wir auf der einen Seite den Datenschutz ernst nehmen, auf der anderen Seite aber auch Einschränkungen für Einzelne haben. Das ist im Übrigen wichtig. Ich möchte nicht in einem Staat leben, wo letzten Endes die garantierten Rechte nicht mehr ausgeübt werden können. Wir brauchen auch die entsprechende Überwachung.
Datenschutz darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss sich in den gesamten Kontext der politischen Überlegungen einfügen. Das Primat der Politik bleibt weiterhin bestehen.
Wir sind froh, dass mittlerweile zahlreiche behördliche Datenschutzbeauftragte eingestellt wurden bzw. geplant ist, dafür weitere Stellen zu schaffen. Wir glauben, dass die berechtigten Interessen des Datenschutzes in die Kommunen durchgedrungen sind und dort auch verantwortungsvoll mit dem Datenschutz umgegangen wird.
Die CDU-Fraktion dankt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und ist weiterhin für Diskussionen offen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist auffallend das ist meine zweite Rede zum Thema Datenschutz , dass wir uns im Ausschuss eigentlich immer sehr einig sind. Wir danken immer dem Datenschutzbeauftragten, Herrn Schneider
Herr Schneider hatte dringend eine Ausweitung des Stellenplans seines Amtes um eine Stelle gefordert. Wie uns im Ständigen Ausschuss berichtet wurde, hat auch das Innenministerium versucht, dafür eine weitere Stelle zu bekommen. Das ist aber nicht gelungen. In der Begründung dafür hieß es, die Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz sei von Stellenkürzungen ausgenommen worden.
bleme dann letzten Endes nachlaufend behoben und welche Schäden repariert werden müssen. So gesehen, ist die Geschichte der Videoüberwachung in Mannheim weiß Gott kein Paradestück. Denn hier wurde quasi mit Learning by Doing ein Jahr lang gegen den Datenschutz verstoßen,
Der starke Staat, der die Kontrolle ausübt, öffentliche Sicherheit durch Maßnahmen des Staates und die Ausübung des Gewaltmonopols sind das eine. Aber ein wirklich starker Staat ist jener, hinter dem seine Bürger stehen und auf den sie vertrauen können. Wenn wir sehen, wie sich die Anforderungen an den Staat verändern und wie wichtig es ist, die Bürger immer mehr in die Verantwortung einzubeziehen, müssen wir sagen: Datenschutz ist ein ganz wichtiges Vehikel, diese vertrauensbildenden Maßnahmen zu schaffen und zu stützen.
den Zweiundzwanzigsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu diskutieren.
Der aktuelle Tätigkeitsbericht, über den wir heute debattieren, enthält keine großen Skandale. Der Skandal, der in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt hat, lag außerhalb des Berichtszeitraums und hat sich in Stuttgart ereignet. Er zeigt beispielhaft, wie wichtig und wie erforderlich die Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter ist. Sie sind frühzeitig in der Lage, datenschutzrelevante Sachverhalte zu erkennen. Auf diese Weise ist es möglich, Eingriffe in Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger von vornherein zu vermeiden. Darüber hinaus entlasten behördliche Datenschutzbeauftragte den Landesbeauftragten für den Datenschutz, sodass dieser seinen Aufgaben besser nachkommen kann, insbesondere bei der Beratung in Fragen des technischen und organisatorischen Datenschutzes, der dringend einer Intensivierung bedürfte.
Seit 1983 haben wir dank der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung. Das Verfassungsgericht sieht ihn von den in Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes beschriebenen Rechten umfasst. Es geht also beim Datenschutz um eines der Freiheitsrechte in unserer Verfassung.
Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, das Grundrecht auf Datenschutz in die Landesverfassung und in das Grundgesetz aufzunehmen. Wir denken, dass wir auch vor dem Hintergrund der schrecklichen Anschläge vom 11. September nicht den Fehler machen sollten, unsere Freiheits- und Grundrechte einzuschränken. Denn mit Benjamin Franklin, dem ehemaligen amerikanischen Präsidenten, können wir sagen: Wer die Freiheit aufgibt, um die Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Zum Schluss möchte ich Dank sagen, meine Damen und Herren, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesbeauftragten für den Datenschutz, die angesichts der bekannten Personalknappheit eine ganz hervorragende Leistung für die Bürger in unserem Land erbringen. Ihnen, Herr Schneider dies ist ja der letzte Tätigkeitsbericht, den Sie vorgelegt haben , möchte ich ebenfalls ganz herzlich danken und Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft wünschen.
obwohl über die Stärkung in allen Fraktionen Einmütigkeit besteht, Sie dies in die Koalitionsvereinbarung geschrieben haben und schon ausgeführt wurde, dass die Aufgaben gewachsen sind. Wir haben zum Beispiel 15 neue Stellen beim Verfassungsschutz; aber insbesondere im ganzen Bereich der neuen Kommunikationstechnologien sind die Aufgaben gewachsen. Führen Sie sich nur einmal vor Augen, was es bedeutet, Datenschutz im Internet herzustellen, was für eine Herausforderung das ist. Sie, Herr Schneider, haben auch darauf hingewiesen, dass in Ihrer Dienststelle Informatiker notwendig sind, um das überhaupt umzusetzen. Es ist, wie ich meine, wirklich das Minimalste, dass man sich wenigstens zu einer zusätzlichen Stelle für den Datenschutzbeauftragten durchringt. Wenn das nicht nur Lippenbekenntnisse sein sollen, müssen Sie dem eigentlich folgen, sonst wird die Politik zum wiederholten Male unglaubwürdig.
Zugleich möchte ich Herrn Landesdatenschutzbeauftragten Schneider, der im Laufe dieses Jahres in den Ruhestand treten wird, auch für seine in vielen Jahren im Bereich des öffentlichen Datenschutzes, zuletzt als Landesbeauftragter für den Datenschutz, hervorragend geleistete Arbeit danken.
Die Amtsführung von Herrn Schneider hat, bei aller Kritik, die er auch immer wieder uns gegenüber ich komme noch darauf zurück angebracht hat, dazu beigetragen, dass im Verhältnis zwischen Verwaltung und Datenschutz eine spürbare Entspannung eingetreten ist.
Strafmildernd, lieber Herr Schneider, kann ich nur eines vorbringen. Abgesehen von den üblichen finanziellen Zwängen und der Prioritätensetzung aber darauf legt das Innenministerium, wie gesagt strafmildernd und nicht rechtfertigend, ein bisschen Wert ist auch das Innenministerium sukzessive immer stärker den Spar- und Personaleinsparungspflichten unterworfen. Den Landesbeauftragten für den Datenschutz hat es jedenfalls von allen bisherigen Stelleneinsparrunden ich darf den Kollegen Birzele, der ja mein Vorgänger war, einbeziehen seit 1993 ausgenommen.
Das ist keine Rechtfertigung für die fehlende Stelle, aber doch ein Punkt, den man in diesem Zusammenhang nennen darf. Daran zeigt sich, dass zumindest wir im Innenministerium dem Datenschutz und dem Datenschutzbeauftragten schon den ihm gebührenden Stellenwert einräumen.
Daran lässt sich exemplarisch ableiten, dass es im Einzelfall Probleme geben kann, dass aber keine gezielten Umgehungen des Datenschutzes durch die öffentliche Verwaltung bezweckt werden. Mit der Forderung, dass bei allen Projekten dem Datenschutz rechtzeitig die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen ist, hat der Landesdatenschutzbeauftragte auch Recht. Wir versuchen das jetzt eigentlich auch in den laufenden Vorhaben immer zu berücksichtigen, Herr Schneider.
Ich finde es ohnehin ein bisschen schade, dass das Thema Datenschutz um diese Zeit, nach 19 Uhr, behandelt wird. Aber ich fasse mich kurz, und noch ein klein wenig Konzentration, dann haben wir es ja für heute geschafft.
Ich will daran erinnern: Der Datenschutz hat durch die Novellierung, die der Landtag in der vergangenen Legislaturperiode beim Landesdatenschutzgesetz herbeigeführt hat das war im Jahr 2000 , eine spürbare und nachhaltige Verbesserung erfahren. Ich glaube schon, dass das Niveau des Datenschutzes in Baden-Württemberg dadurch auch in der öffentlichen Verwaltung in angemessener Weise erhöht und weiterentwickelt worden ist. Ich denke, dass diese gesetzlichen Verbesserungen bei der Beurteilung der Situation des Datenschutzes in Baden-Württemberg nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
In diesem Zusammenhang darf ich auch noch daran erinnern, dass sowohl der Bund als auch andere Länder erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt ihre Datenschutzgesetze im Hinblick auf die EU-Datenschutzrichtlinie novelliert haben. Deshalb: Auch hier hat Baden-Württemberg dem Datenschutz schon den gebührenden Stellenwert eingeräumt.
Es hat sich darauf will ich auch noch kurz zu sprechen kommen bei den Beratungen im Ständigen Ausschuss, bei denen mich mein Kollege Staatssekretär Rech vertreten hat, herausgestellt was allerdings nichts Neues ist , dass der Datenschutz nicht völlig isoliert und losgelöst von allen anderen Belangen behandelt werden kann. So wurde zum Beispiel im Ständigen Ausschuss meines Erachtens zu Recht angemerkt, dass es ein Spannungsverhältnis gibt zwischen dem notwendigen Schutz von Patientendaten einerseits und einer möglichst optimalen und kostengünstigen medizinischen Versorgung von Patienten, die auf Informationsaustausch angewiesen ist, andererseits.