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Um Migration zu kanalisieren, brauchen wir vor allem eine faire Handelspolitik, und zwar nicht nur in Europa, sondern auch in den Ländern des globalen Südens. Es braucht legale Wege für Flucht und Migration in die EU. Aber auch eine so lidarischere Verteilung von Geflüchteten unter den Mitglieds staaten der EU ist nötig. EU-Zuschüsse daran zu knüpfen hal ten wir für völlig legitim.

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In Albanien informierte sich der Ausschuss über die Arbeit des Deutschen Informationszentrums für Migration, Aus bildung und Karriere (DIMAK). Das DIMAK berät Rück kehrende vor Ort zu Job- und Ausbildungsmöglichkeiten in Albanien. Außerdem präsentierten Vertreter der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Pro jekte des deutschen Engagements bei der Entwicklungszu sammenarbeit in Albanien. Des Weiteren wurden Gespräche mit dem Ombudsmann der Republik Albanien, dem Büro der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) geführt.

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Dieser Konformitätsdruck schränkt den freien und offenen Diskurs ein. Das zeigt sich ganz deutlich bei der Migration. Hier stehen sich gewissermaßen zwei Glaubensrichtungen gegenüber. Die eine Seite will die Nation überwinden und setzt an deren Stelle die EU. Sie vertritt eine Politik der offenen Grenzen und sieht in der Migration eine Bereicherung. Sie sagt ausdrücklich Ja zu einem veränderten Deutschland als ein multikulturell geprägtes Einwanderungsland. Dafür tritt insbesondere der rot-grüne Sektor ein.

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Was aber nicht zur Migration, sondern nur zu Ihrer Facette der Migration gehört: Wenn ich mir Ihre Facebook-Auftritte anschaue, finde ich dort Parolen von Frau Weidel wie „Der nächste Angriff auf die nationale Souveränität“, „Migrationspakt gefährdet den Sozialstaat“ usw. Frau Weidel rauf und runter; anscheinend braucht sie gerade andere als finanzielle Themen und versucht, sich hiermit aus der Bredouille zu ziehen.

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Im vorliegenden Pakt geht es darum, die Wünsche von Herkunfts-, von Transit- und von Zielländern auszutarieren – nicht mehr und nicht weniger. Die beteiligten rund 190 Länder sind sich einig, dass die reguläre Migration – also das bewusste Suchen von Fachkräften im Ausland – und die irreguläre Migration – Flüchtlinge allein mit wirtschaftlichem Antrieb – nur transnational gelöst werden kann. Kein Land schafft das alleine.

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Der lässt sich darüber aus, dass im UNMigrationspakt keine Hinweise auf die – ich zitiere – „massiven ethnischen, religiösen und sozialen Verwerfungen, die Migration tatsächlich auslöst“, zu finden seien. Für diesen Chefredakteur ist Migration das Symbol für kippende Stadtteile, Islamisierung und explodierende Kriminalität. Das zitieren Sie hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken.

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Der globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, kurz UN-Migrationspakt, ist ein richtiger und wichtiger Schritt, gerade was die Ordnung und Steuerung von Migration angeht. Das sollte, wenn man Ihren Wortbeiträgen der Vergangenheit Glauben schenkt, in einer Hinsicht vielleicht auch in Ihrem Interesse liegen, obwohl wir das natürlich von mehreren Seiten betrachten. Ausschnittsweise

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Wir müssen bei der Migration zwischen illegal und legal unterscheiden. Bei der legalen Migration ist es wichtig, das Grundrecht auf Asyl nicht infrage zu stellen. Ebenso müssen wir wissen, von wo die Menschen vor Krieg flüchten.

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Vom „Recht auf Migration“ steht in diesem Pakt gar nichts. Es steht aber sehr viel darüber drin, welche Rechte Menschen, die auf der Flucht oder in der Migration sind, haben, und zwar die international verankerten Menschenrechte.

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Es geht bei der Auseinandersetzung um die Migration um ein weltweites Thema. Zum Beispiel geht es auch um die Frage nach der Migration auf dem amerikanischen Kontinent und darum, ob dort Eltern von ihren Kindern getrennt werden.

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Einige Hinweise zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung war vereinbart worden, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Antrag auf grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung, Tagesordnungspunkt 18, heute nach der Fragestunde aufzurufen. Allerdings hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in seiner gestrigen Abendsitzung keinen Beschluss gefasst, sodass ich davon ausgehe,

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Sehr geehrte Damen und Herren, es bedarf daher dringend einer internationalen Verständigung zum Thema Migration. Es geht hierbei nicht nur um Flucht aus politischen Gründen, sondern auch um Wanderung aus einer Vielzahl von Gründen. Viele Länder sind gleichzeitig Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländer. Wir brauchen den weltweiten Dialog darüber, wie es gelingen kann, Migration unter Beachtung der Menschenwürde zu steuern, zu ordnen und Integration zu berücksichtigen.

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Und um auch das klarzustellen: Der Migrationspakt hebt nicht die Unterscheidung zwischen illegaler und legaler, oder besser, zwischen regulärer und irregulärer Migration auf. Ausdrücklich verpflichten sich Staaten im Migrationspakt, irreguläre Migration zu verhindern, allerdings im Rahmen geltenden internationalen Rechts, wie zum Beispiel unter Beachtung der Garantien der Genfer Flüchtlingskonvention.

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re Migration kämpfen. Die Weltgemeinschaft kommt ohne gegenseitige Unterstützung, ohne internationale Verständigung und Regelung nicht aus. Die Bekämpfung von Fluchtursachen, die geordnete Steuerung von Migration, der weltweite Schutz vor Diskriminierung, Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen ist eine globale Herausforderung. Ich wünsche mir daher eine sachliche Debatte, in der wir Fehlinformationen und Panikmache keinen Raum geben sollten. – Vielen Dank.

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Kritik am globalen Migrationspakt ist zulässig und nicht per se fremdenfeindlich. Kritische Positionen lassen sich parteiübergreifend festmachen. Ein Ja zur Meinungsvielfalt, wie wir es kürzlich hier auch diskutiert haben, heißt, Sorgen, Ängste, Ungewissheiten – etwa zu Globalisierung und Migration – ernst nehmen. Auftrag der Politik ist dann aber Meinungsbildung, das heißt Aufklärung, und zwar faktenbasiert. Unsere AfD müsste danach also sagen, sie habe Angst vor Migration. Punkt, aus und Schluss!

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Der Pakt hat einige Konstruktionsfehler. Ganz grundsätzlich fehlt die Unterscheidung zwischen Flucht und Arbeitsmigration. Der Pakt vermengt also hier völlig unterschiedliche Sachverhalte und will sie egalisieren. Das widerspricht dem geltenden Recht. Es fehlt auch eine differenzierte Betrachtung der Migration. Der Pakt unterscheidet nicht klar zwischen legaler und illegaler Migration, er egalisiert auch hier ungleiche Sachverhalte. Ich möchte mich hier auch berufen auf die Stellungnahme Israels, das gesagt hat, dass es eben den Pakt nicht unterzeichnen will, weil es weiter auch rigoros gegen illegale Einwanderung vorgehen will. Der Pakt darf auch nicht von „Pflichten“ reden, wenn er keine Pflichten meint. Wenn die Staaten sich nicht verpflichten wollen, müssen sie zum Beispiel von bloßen Zielen sprechen, auch das würde internationaler Praxis entsprechen.

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weil er nämlich eine Gewährleistung ist für eine nicht zügellose Migration, sondern für eine Regulierung von Migration, eine Regulierung

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Wir verpflichten uns, die Optionen und Wege für eine re guläre Migration in einer Weise anzupassen, die... den Bedürfnissen von Migranten in einer prekären Situation gerecht wird, mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Wegen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu ver bessern und zu diversifizieren.

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Die Überschrift der Vereinbarung lautet: „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“. Und genau das ist das Ziel: Migration zu ordnen und zu steuern. Ich glau be, niemand, zumindest niemand, der klar denkt, kann gegen dieses Ziel sein.

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Wir können nicht einfach hoffen, dass sämtliche Migrations bewegungen von allein verschwinden. Nein, es ist Aufgabe der Politik, der Migration aktiv einen Rahmen zu setzen. Le gale Migration nach klar definierten Kriterien muss möglich sein, insbesondere – Kollege Lede Abal hat es angesprochen – die Zuwanderung von Fachkräften. Deshalb gibt es jetzt auch das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz, in dem klar geregelt wird, wer hier leben kann,

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Meine Damen und Herren, zu einigen Aspekten des Paktes – ich habe ihn, wahrscheinlich im Gegensatz zu vielen anderen, gerade hier in diesem Block, gelesen –: Es gibt berechtigte Kritik zum allgemeinen Tenor des Migrationspakts, der Mig ration wirklich sehr positiv umschreibt und auf viele Chancen der Migration eingeht, aber nur wenig zu den damit verbun denen Herausforderungen sagt. Daher rührt auch die Sorge Österreichs, dass praktisch jegliche Migration legalisiert wür de

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann die UN„Absichtserklärung“ zur Migration als Baden-Württemberger aus drei Gründen ablehnen. Erstens: Man negiert, dass die in ternationale Migration eine Tatsache ist – so wie beim Klima wandel. Zweitens: Man möchte sich einer Möglichkeit nicht berauben, zukünftigen Migranten existenzielle Grundrechte zu verwehren. Oder drittens: Man hat kein Interesse, den Mi grationsdruck von Deutschland zu nehmen. – Liebe AfD, wel ches Schweinderl von den dreien hätten Sie denn gern?

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Es ist wichtig, dass Deutschland seine Souveränität behält, Migration zu steuern und zu begrenzen. Es wird folgerichtig auch klar zwischen legaler und illegaler Migration unterschie den, ohne eine Ausweitung der Zuwanderungsmöglichkeiten zu propagieren.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration zu der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 8. Oktober 2018 – Zustimmung des Landtags von Ba den-Württemberg zum Abkommen zwischen der Regie rung des Landes Baden-Württemberg und der Regierung der Französischen Republik über die Einrichtung einer deutsch-französischen Wasserschutzpolizeistation am Rhein – Drucksachen 16/5035, 16/5142

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration zu der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 10. Oktober 2018 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Rückführung illegal aufhälti ger Drittstaatsangehöriger – Drucksachen 16/4978, 16/5021

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Grundlage für die Abstimmung ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Drucksache 16/5021. Der Ausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kenntnis zu nehmen. Wer dieser Beschluss empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Beschluss empfehlung mehrheitlich zugestimmt.

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Der Migrationspakt liegt – das ist meine Bewertung – neben der Bekämpfung der Fluchtursachen, neben einer besseren Bekämpfung illegaler Migration, neben einer besseren Be kämpfung des Schleuser- und Schlepperwesens auch noch aus einem weiteren Grund im deutschen Interesse. Schauen Sie, meine Damen und Herren: Deutschland ist doch das Haupt zielland von Migration – auch wegen unseres hohen Niveaus im Bereich der Gesundheitsversorgung, der sozialen Leistun gen und der Bildung. Das ist im Übrigen der Grund, warum wir europaweit eine gewaltige Binnen- und Sekundärmigra tion nach Deutschland haben. Der Pakt will nun andere Län der dazu bewegen, ebenfalls bestimmte Standards im Bereich des Sozialen, der Gesundheitsversorgung und der Bildung für Migranten einzuhalten. So kann dann schließlich Migrations

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration zu der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 10. Oktober 2018 – Unterrichtung des Landtags in EUAngelegenheiten; hier: Verhinderung der Verbreitung ter roristischer Online-Inhalte – Drucksachen 16/4979, 16/5036

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration zu der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 10. Oktober 2018 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Asylagentur der Europäischen Union – Drucksachen 16/4983, 16/5037

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Grundlage für die Abstimmung ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Drucksache 16/5037. Der Ausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kenntnis zu nehmen. Wer dieser Beschluss empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Beschluss empfehlung mehrheitlich zugestimmt.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration zu der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 12. Oktober 2018 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Europäische Grenz- und Küs tenwache – Drucksachen 16/4988, 16/5038