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Nein, ich möchte jetzt gern einen Abschlusssatz sagen: Humanität hat für uns Vorrang vor Rückführung. Dabei bleibt es. Dass wir hier unterschiedliche Wege gehen und dass wir das eventuell unterschiedlich ausdrücken, mag dahingestellt sein. Aber Lars Harms hat in seinem Antrag sehr deutlich gemacht, dass wir in dieser Frage gerade nicht auseinanderliegen und dass wir vielleicht auch nicht jede Gelegenheit nutzen sollten, um hier wirklich nichts anderes zu produzieren, als auf dem Rücken von Menschen, die nach dem Gesetz von Abschiebung bedroht sind, herumzupolemisieren und Stimmung zu machen. - Vielen Dank.

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Aber gestatten Sie mir noch eine Anmerkung, um ein wenig die Emotionen herauszubringen: Einer Abschiebung - darüber sind wir uns sicherlich alle klar - geht ein wirklich hochkomplexer Prozess voraus, der in der Regel mit sehr viel Formalismus, gegebenenfalls auch mit mehreren Rechtsmitteln, durchgeführt wird. Für die Betroffenen ist dieser finale Bescheid ein ihr/sein Leben maßgeblich beeinflussender Akt, der mit wirklich existenziellen Ängsten und Sorgen verbunden ist: Wie sieht meine Zukunft aus? Wie wird es eigentlich weitergehen?

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Meine Damen und Herren, das ändert aber nichts an der Pflicht der zuständigen Behörden, auf die Rückkehr ausreisepflichtiger Menschen hinzuwirken sowie darauf, dass diese Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei fehlender Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise sind sie auch gegen ihren Willen, gegebenenfalls zwangsweise, in ihren Herkunftsstaat zurückzubringen. Rechtsstaatlichkeit und - und! - humanitäre Grundsätze sind bei jeder Rückkehrmaßnahme zu beachten, nicht nur bei der Vorbereitung und während der Abschiebung, sondern auch in der Situation nach der Ankunft in dem jeweiligen Heimatland.

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Meine Damen und Herren, um Ihnen darzulegen, dass wir uns bereits an die in dem Antrag formulierten Anforderungen halten, möchte ich Ihnen die Zahlen der afghanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nennen, die wir hier in Schleswig-Holstein haben. Laut Ausländerzentralregister mit Stand vom 28. Februar 2019 leben in diesem Land etwa 1.900 vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und sind als solche registriert. Davon sind genau 1.683 nach § 60 a Aufenthaltsgesetz in Schleswig-Holstein geduldet. Die Differenz zwischen 1.683 und 1.900 sind diejenigen, die untergetaucht sind. Diejenigen, die hier bekannt sind, sind also in Schleswig-Holstein geduldet. Davon wiederum sind etwa 1.100 aus medizinischen oder aus explizit humanitären Gründen als solche eingestuft. Zugleich bedeutet das im Umkehrschluss, dass sich - wegen der Differenz zwischen 1.100 und 1.900 - fast 800 vollziehbar ausreisepflichtige Personen im Land aufhalten, für die eine Abschiebung aufgrund bestehender Gesetzeslage durchzuführen wäre. Etwa 550 Personen davon haben keine Reisedokumente. Ungefähr 250 Personen dulden wir, die aber überwiegend untergetaucht sind.

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chen und es sind Einschränkungen gewisser Freiheiten zulässig, wenn Sicherheit und Ordnung der Einrichtung gefährdet sind. Der hohe Anteil an gesetzlich geregelten Sicherheitsmaßnahmen, um die Sicherheit und Ordnung der Einrichtungen nicht zu gefährden, lässt den Schluss zu, dass die Landesregierung mit Widerständen der Untergebrachten gegen die anstehende Abschiebung rechnet. Dafür wiederum ist der Gesetzentwurf nicht konkret genug.“

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Nach zahlreichen Stellungnahmen, nicht nur aus den Reihen derer, die Abschiebung rein grundsätzlich ablehnen, sondern auch von echten Experten, etwa aus Justiz und Justizvollzug, wurden gravierende Mängel in den Bereichen Vollzugsrecht, Verfassungsrecht und humanitäre Belange festgestellt. Am 30. Januar 2019 wurde das vorgelegte Gesetz in einer mündlichen Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss von den anwesenden Fachleuten regelrecht zerrissen. Es gab also Grund genug für eine erhebliche Nachbesserung - sollte man meinen und auch Zeit genug, wenn man bedenkt, dass

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Jamaika hat - da wiederhole ich mich - ein unbrauchbares Gesetz für den Vollzug von Abschiebung geschaffen. Richter in Schleswig-Holstein werden den Vollzug meiden und Anordnungen eher nicht erlassen. Das Gesetz selbst dürfte einer verfassungsrechtlichen Prüfung kaum standhalten. Man gewinnt den Eindruck, dass genau das Ihr Plan war. - Vielen Dank fürs Zuhören.

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Die Abschiebung von hier bereits gut integrierten Menschen, nur, um einen abstrakten Prinzip zu gehorchen, ist weder sach dienlich noch menschlich.

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Nach Auskunft der Therapeutin hat eines der Mädchen auf grund der drohenden Abschiebung einen Rückschlag erlitten. Für die Mädchen sind bisher 40 Therapiestunden angesetzt.

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Deshalb noch einmal mein Aufruf an Sie: Holen Sie sich das Thema „Abschiebung“ zurück ins Innenministerium, wo es hingehört, und fangen Sie endlich an, Menschen, die nicht hierhin gehören, wieder außer Landes zu schaffen!

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Die Leute wollen konkrete Veränderungen. Der Kollege Stamp und ich werden Schritt für Schritt konkrete Änderungen herbeiführen: konkrete Maßnahmen in der Sicherheitspolitik und konkrete Abschiebung – und nicht allgemeines Gejammere. Das ist der Unterschied.

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Aber fangen wir doch einmal bei Sami A. an: Integrationsminister Stamp hat auf ihn bezogen noch im Frühjahr dieses Jahres festgestellt: Eine rechtssichere Abschiebung von Sami A. ist nur möglich, wenn uns eine sogenannte Verbalnote der tunesischen Regierung vorliegt. – Minister Stamp hat aber nicht abgewartet; er hat im Sommer abgeschoben, obwohl ein Gericht rechtsgültig gesagt hatte, dass das nicht gemacht werden dürfe, bevor das Gericht geurteilt habe. Es dürften keine Fakten geschaffen werden, bevor die Justiz entschieden habe.

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Wir als Opposition hatten vor der Abstimmung weder die Gelegenheit, die aktuellen Änderungen rechtlich zu prüfen noch sie angemessen politisch zu bewerten, Änderungen, die so einschneidend in die Freiheitsrechte eingreifen, wie es irgendwie nur geht, wenn man bedenkt, dass sich eine dieser sechs Seiten der Fixierung der Inhaftierten - oh, Entschuldigung: der Untergebrachten! - widmet. Abschiebungshaft soll - auch die Landesregierung beteuert das immer wieder - das letzte Mittel zur Sicherung der Abschiebung sein. Beim SSW finden wir, dass es für Menschen, die sich einfach nichts haben zuschulden kommen lassen, immer mildere Mittel geben muss, die Rückkehrbeihilfe für Personen, die freiwillig ausreisen, an erster Stelle.

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Diese Abschiebung war rechtswidrig. Ich habe selten eine solche Klatsche vom Oberverwaltungsgericht erlebt, wie Minister Stamp sie für diese Maßnahme bekommen hat. So etwas gab es selten.

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Inzwischen liegt die Verbalnote vor – wir haben zigmal danach gefragt, wie es aussieht –, die hochoffizielle Zusicherung der tunesischen Regierung, dass Sami A. in Tunesien keine Folter droht. Und jetzt gibt es ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das Gericht hat Folgendes geurteilt: Diese Abschiebung war und bleibt rechtswidrig.

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Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wie beurteilen Sie die Aussage des Gerichtssprechers des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Donnerstag, den 22. November, nach der erneuten Rechtsprechung des Gerichtes, der wie folgt zitiert wird: „Die Abschiebung bleibt rechtswidrig. Da gibt es nichts zu deuteln“?

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Danke, Herr Engstfeld. Ich deute sie vor allem so, dass das Gericht entschieden hat, dass die Abschiebung möglich ist und möglich bleibt. Das ist das Wichtige, und darauf müssen wir uns auch konzentrieren.

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Hier wird doch ganz klar ein Zeichen gesetzt – ein Zeichen der Abschottung und auch der Abschiebung statt einer Willkommens- und Integrationspolitik.

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Wenn jemand keines dieser Kriterien erfüllen wird, bleiben uns in einem Rechtsstaat wie dem unseren am Ende nur noch Ausreise und Abschiebung. Es schockiert mich, dass ich Ihnen das noch einmal erklären musste. Ich hätte gedacht, dass Sie das nach

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Interessant ist auch, dass Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass das Thema „Abschiebung“ dadurch schneller und effektiver erfolgen kann und dass es hier einen breiten Konsens gibt. Den Weg werden Sie aber sicher auch in Zukunft nicht mitgehen wollen. Deswegen ist es schön, dass Sie Ihre Fake News mit Ihren Interpretationen paaren.

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wenn Sie von dem Thema abweichen und vom Kirchenasyl sprechen als Strafrecht, das geahndet werden muss, dann wissen Sie als Professor besser als ich, dass strafbewährt nur das ist, wenn die Kirche im Asylrecht die Abschiebung verhindert oder das Recht beugt. Solange die Kirche im Kirchenasyl jemandem diesen Aufenthalt gewährt, um noch einmal ihren Antrag zu überprüfen, ist es noch lange nicht strafbewährt. Aber das nur nebenbei, und es tut mir leid, dass wir leider nicht sofort zu diesem heutigen Thema kommen.

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Deshalb fordern wir Nationaldemokraten die Abschiebung von kriminellen Asylbewerbern, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. „Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eines: raus, und zwar schnell!“ Diese Forderung, meine Damen und Herren, entstammt dem Munde von Gerhard Schröder aus dem Jahre 1997. Sie ist und bleibt richtig. Aber bekanntlich hat gerade seine Regierung sie nicht umgesetzt.

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immun zu machen gegen politische Hassprediger? Schließ lich entfaltet aus Sicht der FDP/DVP auch die konsequente Rechtsdurchsetzung bis hin zur Abschiebung straffälliger Blei beberechtigter eine Präventionswirkung, die es zu nutzen gilt.

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Sie haben angekündigt, dass die Abschiebung der Gefährdern, die in Göttingen von der Polizei festgenommen wurden, bis Ostern erfolgt. - Die staunende Öffentlichkeit hat am Rande der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts dann erfahren, dass das nicht der Fall gewesen ist. Einer ist nach wie vor hier.

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Apropos Abschiebungen: Sie haben mit großem Buhei die Abschiebung vom Flughafen in Hannover angekündigt und dort ein Flugzeug starten lassen. Es ist bei diesem einen Flugzeug geblieben.

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Wir brauchen Rückführungszentren für dringende Abschiebefälle, damit sich niemand in den Untergrund verabschieden kann, wie es bisher zu oft passiert. Ausreisepflichtige Gefährder sind generell bis zur Abschiebung in Sicherungshaft zu nehmen.

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Diese Regierung zeigt immer wieder ihr gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat, nicht nur im Umgang mit denjenigen, die ihre Rechte vor Gerichten einklagen, sondern auch dann, wenn ein Minister wie Herr Stamp versucht, die Gerichte auszutricksen, um Gefährder abzuschieben. Der Fall Sami A. hat im Nachhinein eines deutlich gezeigt: Der Rechtsstaat ist nicht wehrlos. Der Rechtsstaat kann rechtssichere Abschiebungen durchsetzen. Er hätte einfach die Papiere organisieren müssen, dann hätte diese Abschiebung rechtskonform vollzogen werden können.

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Nein, der Minister hat sich für einen anderen Weg entschieden. Er hat die Gerichte ausgetrickst. Diese Abschiebung war rechtswidrig; man hätte das Ganze auch anders lösen können.

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Über 1.500 Unterschriften brachten die Schülerinnen und Schüler mit und trugen uns engagiert vor, dass sie sich für ihre Mitschülerin und deren Familie einsetzen wollten. Noch am selben Tag erhielt die Familie die erlösende Nachricht vom zuständigen Minister, den man zufällig in der Wandelhalle des Landtagsgebäudes getroffen hatte: Eine Abschiebung droht nicht, und die Familie hat nun alle Möglichkeiten, ihre bisherige Integration zu verfestigen und sich auf diesem Weg eine Perspektive für ein Leben in Deutschland zu erarbeiten.

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Ein Haushalt ohne nennenswerte Tilgung, ein Haushalt mit minimalem Überschuss, einzig ermöglicht durch die fatale Eurorettungs- und Nullzinspolitik der EZB, ein Ministerpräsident, der weder in seiner Partei noch für NRW die Zeichen der Zeit erkennt, ein sogenannter Integrationsminister, der die Abschiebung von Kriminellen und Illegalen nicht in den Griff bekommt, marode Brücken und Straßen, Funklöcher und kaum schnelles Internet, Weihnachtsmärkte hinter Pollern und Straßensperren, und für Silvester dürfen wir nur hoffen, dass unsere Frauen nicht wieder massenhaft sexuell genötigt werden – wahrlich, das Land und die Menschen haben Besseres verdient. Aber spätestens bei den Europawahlen im Mai bekommen Sie die nächste Quittung.

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Dabei hat für uns die Rückführung von Straftätern und Gefährdern höchste Priorität. Wir brauchen dazu auch Abschiebungshaft, um eine Abschiebung bei Personen, bei denen ein Untertauchen zu befürchten ist, überhaupt durchführen zu können.