Was mit der Abschiebung der Familie Osmani vor einem Jahr begonnen hat, setzt sich nun fort. Zurück bleiben Menschen, die schwer enttäuscht
In der damaligen Zeit wurden Ausreisepflichtige immer wieder von ihrer Abschiebung überrascht.
Neben diesen DÜ-Fällen stehen die Fälle, in denen wir selbst als Land Niedersachsen eine Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz vornehmen. Hier nutzen wir unseren Spielraum weitestmöglich aus. Dazu folgende Zahlen - lieber Herr Focke, hier hilft sinnentnehmendes Zuhören und Lesen -:
men und die Grenzen für eine Abschiebung aufzeigen. Deshalb haben wir die Ankündigung des Innenministers in der Presse, dass bald ein Rückführungserlass in Kraft gesetzt wird, der einen klaren Handlungsrahmen definiert - eine der ersten Maßnahmen unter Schünemann bestand darin, dies abzuschaffen -, ausdrücklich begrüßt.
Und kommen Sie nicht ins Trudeln, wenn Sie bei dieser Forderung die Ohnmacht des Staates bei der Abschiebung von Gefährdern und anderen ausreisepflichtigen Ausländern sich vor Augen halten? Aber wir können auch hier zwischen den Zeilen lesen. Der Fokus ist allein auf den Rechtsextremismus gerichtet.
Meine Damen und Herren, die bittere Wahrheit ist: Nur in 7 % der negativ beschiedenen Asylverfahren erfolgt tatsächlich eine Abschiebung. Die überwiegende Mehrheit der abgelehnten Asylbewerber ist immer noch hier. Zur zügigen Abwicklung von Asylverfahren gehört, dass abgelehnte Asylbewerber konsequent abgeschoben werden. An diesem Punkt scheitert die Regierung Günther bis heute.
Oft ist oder war die Identität zweifelhaft oder es müssen noch Ersatzpapiere für die Abschiebung besorgt werden. Nicht selten kommt alles zusammen. So kürzlich bei dem Fall in Güstrow, wo eine engagierte Rentnerin von einem Asylbewerber, der x-mal kriminell aufgefallen war und längst hätte abgeschoben werden sollen, ermordet wurde. Der Innenminister hatte über diesen Fall im Innenausschuss ausführlich berichtet und dabei von den Grenzen des Rechtsstaats gesprochen. Ich habe ihm dort entgegengehalten und wiederhole das auch jetzt, dass in diesem Fall nicht von Grenzen des Rechtsstaats, sondern von einem Versagen des Rechtsstaats gesprochen werden muss.
Straftat begangen hat, genauestens erfasst. Und die wissen genau Bescheid, wer eine Straftat begangen hat und kriminell war. Da können Sie also nichts sagen. Sie können auch nicht behaupten, dass aus subjektiven Gründen jemand diese Abschiebung verweigert. So was alles zu sagen und zu unterstellen, das schürt doch Ängste, Nöte und natürlich Hass gegen Ausländer.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die fehlende Durchsetzung der Ausreisepflicht stellt den Rechtsstaat infrage. Die fehlende Abschiebung krimineller Ausländer setzt dem die Krone auf und führt zu einer schleichenden Erosion des Rechtsstaats, denn dafür bringt niemand Verständnis auf. Die statistische Erfassung der Kriminaldaten ausreisepflichtiger Personen wird dazu beitragen, das Problembewusstsein zu schärfen und aus den gewonnenen Daten prioritär die Rückführungsanstrengungen auf allen Ebenen umzusetzen. Das, was wir hier fordern, ist angesichts eines seit Jahren andauernden Missstandes ein notwendiger Schritt zu mehr Transparenz und dazu, die Handlungsbereitschaft zur Durchsetzung des Rechts zu aktivieren. Es ist damit ein notwendiger Akt zur Verteidigung des Rechtsstaats. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wenn Sie mal gelesen haben, im Saarland wurden ja mit großer Mühe die Straftaten von Ausländern und Asylbewerbern von 2016 bis 2018 erarbeitet. Und als dann dieses Ergebnis herauskam, dass mehr Deutsche als Ausländer beteiligt sind – das passte der AfD überhaupt nicht –, forderte sie also die Vornamen der Tatverdächtigen, weil man glaubte, durch den Migrationshintergrund könnten ja auch noch dann Ausländer dahinterstecken. Auch da waren Sie nicht erfolgreich mit Ihrem Antrag. Und so weiter potenzieren Sie Ihren Hass und Ihren Aufwand gegen Ausländer. Um es deutlich zu sagen, ob deutsche Täter oder Ausländer, jeder ist vor dem Gesetz gleich und ist für derart brutale Straftaten natürlich auch zu bestrafen, und das setzt der Rechtsstaat auch durch. Niemand wird eine Abschiebung – das habe ich Ihnen gesagt – aus subjektiven Gründen nicht durchführen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Bildaufnahmen des NDR von der gescheiterten Abschiebung vom 10. April 2014 sind neben den uniformierten Polizisten auch zahlreiche schwarz gekleidete Aktivisten zu sehen. Wie bewertet die Landesregierung das vermummte Auftreten dieser Aktivisten?
in Göttingen Flüchtlinge, die zur Abschiebung anstehen, nicht mehr vorab informiert werden, weil es diese Probleme gibt, dann würde damit der eine gemeint, aber der andere getroffen. Das ist nicht unsere Art von Politik!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie viele Personen sind aufseiten der Polizei und aufseiten der Aktivisten bei dieser gescheiterten Abschiebung am 10. April verletzt worden? Wie viele Verfahren mit welchen Tatbeständen sind bei den Ermittlungsbehörden dazu anhängig?
Wenn Studierendenschaften sich zum angespannten Wohnungsmarkt in den Unistädten äußern, sprechen sie dann über Hochschulpolitik, weil Wohnen eine wesentliche Bedingung für das Studieren ist, oder geht es dann doch schon im Allgemeinen um Politik? Oder was ist, wenn Studierendenschaften sich klipp und klar gegen Abschiebung ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen aussprechen, wie zuletzt in Neubrandenburg geschehen? Ist das dann Hochschulpolitik oder doch schon allgemeine Politik? Ich finde, allein diese zwei Beispiele verdeutlichen doch, dass sich die fiktive Trennung zwischen diesen beiden Polen nicht aufrechterhalten lässt. Daher, wenn Sie schon nicht auf uns hören, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, hören Sie doch auf die Jusos! Stimmen Sie für das allgemeinpolitische Mandat!
Die Erkenntnis, dass Integration ein wechselseitiger Prozess einer Aufnahmegesellschaft und der Zugewanderten ist, ist wichtig, das müssen Sie uns nicht erklären. Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe und so verstehen wir sie auch, und so muss sie auch umgesetzt werden, und zwar in den Kommunen, im Land und in der Zivilgesellschaft. Es geht um Menschen und es geht nicht um Verwaltung. Was nützen uns schöne Worte, wenn die konkrete Umsetzung und die Untersetzung mit Landesmitteln zu wünschen übrig lassen und die Landespolitik eher auf Abschiebung als auf Integration setzt? Denn laut
Dann kommt der Passus, den ich eben schon betont habe: Dass sie das nicht tun, weil dies für sie Konsequenzen hat oder ihnen die Abschiebung droht. Aber wir dürfen fairerweise auch nicht den Eindruck erwecken, dass diese Menschen - vor allem in Notfällen - ohne jede medizinische Versorgung dastehen. Dem ist glücklicherweise nicht so, und das wäre auch ganz schlimm.
Damit komme ich zum zweiten Punkt. Für diese Menschen, die aus Angst vor Abschiebung nicht zum Arzt gehen, müssen wir eine Lösung außerhalb des bestehenden Systems finden.
Sie haben außerdem angekündigt, dass Sie ausländische Rechtsbrecher abschieben werden, weil Sie solche Rechtsbrecher hier in Nordrhein Westfalen nicht dulden werden. – Bravo, Herr Laschet, das sind große Worte! Das finden wir gut, das unterstützen wir. Wir werden Ihnen allerdings sehr genau auf die Finger schauen, ob Sie das am Ende tatsächlich umsetzen oder ob Sie nicht nur wieder das tun, was Sie zuvor schon getan haben: eine kleine PR-Aktion in der Vorwahlkampfzeit und die Abschiebung von dringend abschiebebedürftigen Sexualstraftätern nach Afghanistan. Ich hoffe, Sie führen das mit der gleichen Konsequenz und in größerem Umfang auch nach dem Bundestagswahlkampf fort.
Schließlich fehlt mir eine Zielsetzung für eine Quote im Zusammenhang mit der Abschiebung vollziehbarer Ausreisepflichtiger. Ihr Integrationsminister lehnt das sogar ausdrücklich ab. Wir sind uns hoffentlich einig, dass diese Quote in Zukunft bei annähernd 100 % liegen sollte.
Ich sage Ihnen eines, Herr Pretzell: Wenn Sie die Abschiebung vorgestern Abend als Wahlkampfaktion bezeichnen,
Abschiebung in Krieg, Folter, Ausgrenzung und soziale Not verstößt auch gegen Abschnitt D der Genfer Konvention. Hier ist festgehalten, wenn das Schicksal eines Flüchtlings nicht endgültig und eindeutig geklärt ist, fallen sie automatisch unter den Schutz der Genfer Konvention.
Zum Asylverfahren selbst kann ich mich an und für sich kurzhalten, das habe ich hier vor dem Parlament ja auch schon wiederholt und bei unterschiedlichen Anträgen ausgeführt. Einer Abschiebung geht grundsätzlich ein Asylverfahren beim BAMF voraus. In jedem Einzelfall wird geprüft, ob es Gründe für einen Verbleib in Deutsch
Dies vorausgeschickt, stellt sich als Erstes die Frage, weshalb Abschiebung zu einem zentralen Problem der Migrationspolitik geworden ist. Nun, die Antwort ist einfach: Deutschland hat als einziges Land in seiner Verfassung das Asylrecht als individuelles Grundrecht für Ausländer verankert und lässt im Grunde jeden ins Land, der dieses Wort aussprechen kann.
Wann wird abgeschoben? Das geschieht nur, wenn für keine der vier Schutzformen – das sind Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot – die Voraussetzungen vorliegen. Dann erhält der Migrant einen ablehnenden Bescheid mit einer Abschiebungsandrohung, gegen den er klagen kann. Die Abschiebung kann also nur bei vollziehbarer Ausreisepflicht, wenn der Ausländer also keinen Aufenthaltstitel hat und kein Abschiebungshindernis besteht, durchgeführt werden.
Anders, als es der Antrag der LINKEN suggerieren möchte, findet die Europäische Menschenrechtskonvention natürlich genauso wie die Genfer Flüchtlingskonvention im geltenden Asylrecht volle Anwendung. Das gilt insbesondere für die Strafbefreiung für den Schutzsuchenden wegen illegaler Einreise sowie das Verbot der Ausweisung und Zurückweisung nach den Artikeln 31 und 33 der Konvention. Es ist dabei Irrglaube beziehungsweise eine Irreführung, wenn suggeriert wird, eine Abschiebung sei nur zulässig, wenn in dem Zielstaat derselbe hohe Menschenrechtsstandard wie in Deutschland bestehen würde. Der Schutzstatus, auch der subsidiäre Schutz und die Abschiebungsverbote haben ganz bestimmte Tatbestandsmerkmale zur Voraussetzung. Darauf und nicht pauschal auf die allgemeine Menschenrechtslage kommt es an.
Die Abschiebung ist dabei ein Zwangsmittel, mit dem nach Prüfung aller Voraussetzungen der unrechtmäßige Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland bewertet wird. Nach dem Gesetz ist eine Person zwingend abzuschieben, wenn die vorhandenen Schutzformen nicht greifen, ein Abschiebeverbot nicht erteilt wird und eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt. Das ist Rechtsstaatlichkeit! Die Schutzformen durch die Asylberechtigung, den Flüchtlingsschutz oder den subsidiären Schutz sind in jedem Einzelfall durch die Ausländerbehörde zu prüfen und zu bewerten. Diese Prüfung erfolgt!
Aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen kann auch angeordnet werden, dass die Abschiebung aus- oder in bestimmten Herkunftsländern ausgesetzt wird. Der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Genfer Flüchtlingskonvention wird so Rechnung getragen. Und es wurden bereits Abschiebungen in verschiedene Staaten aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen ausgesetzt. So werden ausreisepflichtige Personen nach Syrien nicht abgeschoben und die Abschiebungen nach Afghanistan sind derzeit eingeschränkt.
Wir müssen hörbar sein, wir, die für das Asylrecht eintreten, und wir, die irgendeinen Konsens finden wollen mit der Integration. Abschiebung in Krieg, Terror, Hunger, Gewalt und Ausgrenzung zu stoppen, das ist das Gebot der Stunde. In jedem einzelnen Land, das wir aufgeführt haben, werden einzelne Menschen nicht völkerrechtskonform behandelt, und das ist jedem von Ihnen hier bekannt.
Abschiebung stoppen – laut, klar und deutlich! – Vielen Dank.
Wenn wir diese Clans aufbrechen wollen, müssen wir jedes, aber auch wirklich jedes Mittel nutzen, das der freiheitliche Rechtsstaat bietet. Dazu gehört die konsequente Umsetzung des bestehenden Rechts. Dazu gehört ein deutlich stärkeres Problembewusstsein bei Verurteilungen schon bei kleineren Delikten. Dazu gehört – leider sind wir damit die Einzigen – die konsequente Abschiebung, wo immer sie rechtlich irgendwie möglich ist. Dazu gehören dann eben auch nachrichtendienstliche Mittel.
Es zitiert Frau Schröder-Köpf folgendermaßen: „Mit mir wird es keine Nacht-und-Nebel-Aktionen der Abschiebung geben.“ Im gleichen Artikel wird der damalige Spitzenkandidat der SPD mit den Worten über Frau Schröder-Köpf zitiert: „Ihr Wort hat Gewicht.“