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Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/7046 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digita lisierung und Migration zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen, und wir ha ben Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher, die Asylund Flüchtlingspolitik in unserem Freistaat und das Wirken der Landesregierung, insbesondere des zuständigen Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unter Minister Lauinger, kann meines Erachtens als positiv bewertet werden, auch wenn es natürlich Dinge gibt, die verbesserungswürdig wären. Aber wie ich aus Gesprächen weiß, wird daran gearbeitet. Mein Dank gilt in allererster Linie all den Menschen, die sich unermüdlich ehrenamtlich in den letzten zwei Jahren um Asylbewerber und Flüchtlinge gekümmert haben.

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Dann passieren auch weniger unter anderem terminliche Pannen so wie diese hier. Weniger würden auch – das meine ich ernst – die an mich herangetragenen Beschwerden auch führender Mitarbeiter, Herr Lauinger, aus Ihrem Ministerium, die sich seit Ihrem Amtsantritt über die Art und Weise beklagen, wie Sie das Ministerium führen, und die sich darüber beklagen, welche aus ihrer Sicht haarsträubende Schwerpunktsetzung in Ihrem Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz stattfindet. Mir wurde sinngemäß mitgeteilt, das ehemals stolze Justizministerium wäre nicht weit davon entfernt, verkommen zu sein.

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Inhaltlich diskutieren, meine Damen und Herren, im Ausschuss müssen wir dann vor allem die Erfahrungen der vergangenen Jahre, vor allem die Erfahrungen in Hessen, wo es so ein Gesetz gibt, und auch die Erfahrungen, die Betroffene und Betroffenenverbände gemacht haben. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung und die sachliche Debatte im Justizausschuss und – ich weiß nicht, ob es schon beantragt wurde – ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank.

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gerkrieg in Syrien, der mittlerweile vielen Hunderttausend Menschen das Leben gekostet hat. Und die Lage ist weiterhin dramatisch. Die Landesregierung hat daher – auch darauf bin ich sehr stolz – das humanitäre Landesprogramm zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten fortgesetzt. Wir haben dafür die Aufnahmeanordnung für syrische Familienangehörige nach erneuter Erteilung des Einvernehmens durch den Bundesinnenminister zum wiederholten Mal bis 2018 verlängert. Bereits im Zeitraum von September 2013 – also noch unter der schwarz-roten Vorgängerregierung – bis Dezember 2016 konnten in Thüringen auf diese Weise immerhin 514 Visa zur Einreise auf Grundlage dieser Verordnung erteilt werden. Und bei den Menschen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestandskräftig festgestellt hat, dass sie nicht als Schutzsuchende in Deutschland anerkannt werden können, setzen wir als Landesregierung weiterhin ganz konsequent auf den Weg der freiwilligen Ausreise, bevor wir zu dem Mittel der Abschiebung greifen. Wenn Sie sich die Zahlen der einzelnen Bundesländer anschauen, dann ist es tatsächlich so, dass Thüringen nicht weniger Menschen verlassen haben als andere Bundesländer, die nach Prüfung ihres Asylrechts keinen Anspruch hatten hierzubleiben. Bloß: Die Quote zwischen freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen ist in Thüringen eine ganz andere. Während bei uns dreimal so viele Menschen das Bundesland auf dem Wege der freiwilligen Ausreise verlassen haben, ist es in anderen Bundesländern teilweise deutlich anders. Aber genau darauf, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich stolz. Und ich bin weiterhin der Auffassung, dass wir diesen Weg gehen müssen.

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seit dem Jahr 2010, also seit ungefähr sieben Jahren. Seit 2013, also seit ungefähr vier Jahren, ist das Thüringer Justizministerium dafür zuständig. Seit 2012, also seit ungefähr fünf Jahren, gibt es einen Grundlagenentwurf des Strafvollzugsausschusses der Länder. Zudem hat man das hessische Gesetz zur Therapieunterbringung beispielgebend herangezogen. Das gibt es übrigens seit ungefähr vier Jahren, nämlich seit 2013. Jetzt fragen wir uns: Warum in aller Welt braucht die Landesregierung bis in das Jahr 2017, um ein eigenes, notwendiges, seit Jahren absehbares und grundrechtsbeschränkendes Gesetz auf den Weg zu bringen? Vielleicht kümmert man sich im Justizministerium wirklich in Zukunft um wichtige Dinge, nämlich um solche, wie sie in diesem Gesetz geregelt werden sollen, und weniger um Auslandsreisen der Ministerkinder, weniger um Rechtskundeunterricht für Flüchtlinge und auch weniger um die „Refugee Law Clinic“ in Jena. Überhaupt, meine Damen und Herren, sollte sich das Justizministerium weniger um den Bereich Migration kümmern und zur Kenntnis nehmen, dass der Schwerpunkt der ministeriellen Arbeit auf Justiz liegen muss und soll.

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Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann schließe ich die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dem zu

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Das können Sie gern tun. Dann wird sich jetzt in wenigen Minuten umgehend der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz treffen und ich unterbreche so lange die Sitzung.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Auf Antrag der AfD-Fraktion hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags nach § 121 der Geschäftsordnung über die Entscheidung des Präsidenten, dass eine namentliche Abstimmung über die Absetzung eines Tagesordnungspunkts als unzulässig einzustufen ist, zu befinden und diese mit Mehrheit bestätigt. Entsprechend der Geschäftsordnung hat jetzt der Landtag darüber abzustimmen, ob diese Auffassung vom Landtag bzw. vom Plenum so geteilt wird. Wer sich dieser Auffassung anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU und der Abgeordneten Krumpe und Gentele. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen kommen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Punkt, zumindest was die Geschäftsordnung betrifft, abgehandelt.

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Ich habe meine Entscheidung nicht zu revidieren. Damit ist der Antrag auf Einberufung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gestellt. Ich hatte Ihnen genau aus dem Grund, weil ich das erwartet habe, den Vorschlag unterbreitet, die Sitzung jetzt zu unterbrechen. Das hat keine Mehrheit gefunden, also finden wir uns jetzt im Raum F 202 wieder zur nächsten Sitzung des Justizausschusses in exakt 2 Minuten.

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Wir setzen die Sitzung fort, meine Damen und Herren. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist nach Prüfung des Antrags der Fraktion der AfD zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Veränderung der Reihenfolge der Tagesordnung nach Aufruf des Tagesordnungspunkts nicht mehr möglich war und deshalb meine Entscheidung auf Unzulässigkeit dieses Antrags bestätigt wird. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer sich dieser Auffassung anschließt, den bitte ich um sein Hand

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Ich werde diese Entscheidung jetzt nur noch einmal im Landtag abstimmen lassen. Die Einberufung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz durch Sie für diese Frage halte ich für missbräuchlich. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Mehrheit des Hauses. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt und wir treten in die Beratung des Tagesordnungspunkts ein. Bitte schön, Herr Brandner.

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Da ja noch – auch bei Herrn Korschewsky – einiger Erklärungs- und Diskussionsbedarf besteht, beantrage ich die Überweisung an den federführenden Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und an den für Abgeordnetenrecht zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

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Wir kommen zur beantragten Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucher

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Sicherheit in Deutschland hängt zunehmend von sicherheitsrelevanten Entwicklungen in anderen Regionen der Welt ab. Ein erfolgreiches ziviles Krisenmanagement leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von Terrorismus und Gewalt, zur Bekämpfung grenzüberschreitender Organisierter Kriminalität sowie zur Reduzierung transnationaler Migration. Die deutschen Sicherheitsbehörden erfüllen hierzu im Verbund mit der internationalen Gemeinschaft ihren Anteil.

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Die im Bundesgebiet eintreffenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden nach den Bestimmungen des Asylverfahrengesetzes (AsylVfG) durch eine beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration eingerichtete zentrale Stelle entsprechend dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die zur Aufnahme verpflichteten Bundesländer verteilt. Die Weiterleitung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen der anderen Länder soll einer gerechten Verteilung der durch die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen entstehenden Belastungen zwischen den Bundesländern dienen. Grundsätzlich werden die Personen über die Tatsache der Weiterleitung und die damit verbundenen Reisedaten mithilfe eines Sprachmittlers in ihrer Landessprache informiert. Reiseproviant sowie alle Reisedaten in schriftlicher Form werden dem Ausländer mitgegeben. In besonderen Fällen (z. B. Familien, Men- schen mit Behinderungen) werden auch u. a. die

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Entsprechend diesem bewährten Verfahren wurde auch ein ca. 30-jähriger irakischer Asylbewerber, der sich in der am Standort Braunschweig der ZAAB NI eingerichteten Aufnahmeeinrichtung als Asylsuchender gemeldet hat, an die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als die für die Aufnahme des Asylbewerbers zuständige Aufnahmeeinrichtung des Freistaats Thüringen in Eisenberg weitergeleitet. Gesundheitliche oder sonstige in der Person des Ausländers liegende Gründe standen einer Weiterleitung nicht entgegen. Der Ausländer wirkte darüber hinaus körperlich gesund und auch psychisch stabil. Beschäftigte der ZAAB NI haben dem Asylbewerber die Reiseverbindung vor Fahrtantritt ausführlich erläutert. Dies geschah überwiegend in Englisch, ohne dass es hierbei Verständigungsprobleme gegeben hätte. Darüber hinaus wurde dem Asylbewerber ein Papierausdruck mitgegeben, aus dem sich sowohl die Reiseverbindungen als auch die genaue Anschrift der Aufnahmeeinrichtung in Eisenberg und für den Fall von Komplikationen auf dem Reiseweg auch die Kommunikationsdaten (Telefon/Fax) ergaben. Die Fahrt nach Eisenberg sollte per Zug und Bus erfolgen (Reisedauer ca. 3 1/2 Stunden). Dies entspricht der üblichen Praxis und verursacht im Regelfall keinerlei Probleme.

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Das Bundesinnenministerium hat mit Rundschreiben vom 16. Dezember 2009 die Innenministerien und Senatsverwaltungen der Länder davon in Kenntnis gesetzt, dass es in jüngerer Vergangenheit bei Rückführungen nach Syrien in drei Fällen zur Inhaftierung der Rückgeführten gekommen ist. Es handele sich sämtlich um abgelehnte Asylbewerber, die nach ihrer Ankunft in Damaskus von syrischen Stellen festgehalten worden seien. Die unklare Lage bei der Rückkehr abgelehnter Asylbewerber hat das Bundesinnenministerium veranlasst, darauf hinzuweisen, dass anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen seien. Die Prüfungen umfassen ausschließlich zielstaatsbezogene und daher asylrechtlich relevante Gründe im Hinblick auf die individuell-konkrete Gefährdungssituation der Rückkehrer. Somit ist die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegeben. Ausländerbehörden sind nur in den seltenen Fällen gefordert, in denen Ausreisepflichtige keine Asylverfahren durchlaufen haben. Die Entscheidung über das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses für den Antragsteller darf die Ausländerbehörde jedoch auch nur nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes treffen.

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Zu 3: Die Voraussetzungen für den Erlass eines Abschiebungsstopps liegen nicht vor. Dieses Instrument der aktuellen Krisenintervention dient ausschließlich dazu, auf neuere Konfliktsituationen in den Herkunftsländern zunächst generell reagieren zu können. Die allgemeine Lage in Syrien ist bekannt und hat sich aktuell nicht geändert. Die in dem Ad-hoc-Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 22. Dezember 2009 erwähnten 3 Fälle von Inhaftierungen nach bundesweit 43 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2009 bekräftigen lediglich, dass eine drohende Gefährdung nach Rückführung in den Herkunftsstaat jeweils im Einzelfall zu prüfen ist. Diese Prüfung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Solange das Bundesamt wegen einer Neubewertung der Situation in Syrien über Asylfolgeanträge nicht entscheidet, sind Abschiebungen kraft Gesetzes ausgesetzt. Eines Abschiebungsstopps bedarf es daher nicht.

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Ein weiteres Feld im internationalen Zusammenwirken sind die Städtepartnerschaften: Hier geht es eben um Migration, hier geht es um Handel, hier geht es um den Austausch in verschiedenen kulturellen, aber auch in Umweltfragen.

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Zudem kooperieren die Stellen nötigenfalls mit anderen Einrichtungen, beispielsweise mit Legato, Ankerland e. V. oder auch mit der Traumaambulanz im UKE. Schon diese knappe, nicht vollständige Übersicht verdeutlicht, wie komplex das Problem ist. Ich freue mich deshalb auch, dass die BASFI das Angebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angenommen hat, eine Stelle für die Koordinierung aller Fragen mit Bezug zu Rückkehrerinnen und Rückkehrern zu fördern.

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Fast ein Jahr gehöre ich inzwischen dem Landtag an. Meine Sprecherfunktion im Bereich „Migration, Integration und Entwicklungspolitik“ hat mich in dieser Zeit vor völlig neue Herausforderungen gestellt. So war mir die Situation von Flüchtlingen, Asylbewerbern und ausländischen Mitmenschen, die inzwischen mit uns leben, vorher nur recht oberflächlich und zum großen Teil aus den Medien bekannt. In den letzten Monaten habe ich unwahrscheinlich viel gelernt. Ich danke allen, besonders meinen Fraktionskollegen und den Kollegen aus den anderen demokratischen Fraktionen, die mir Informationen gaben, Kontakte vermittelten,

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Landes in Nostorf-Horst, im Landkreis LudwigslustParchim, melden. Dort kümmert man sich um die erste Unterbringung, die individuelle und medizinische Erstversorgung. In der dort befindlichen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird der Asylantrag gestellt. Hier werden alle Angaben zur Person erfasst und Fingerabdrücke für die europaweite Datei genommen. Minderjährige Schutzsuchende ohne Begleitung werden vom Jugendamt in Obhut genommen. Maximal bis zu drei Monate sollen die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in dieser Einrichtung leben.

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- Ja, aber Sie sind ein schlechter Katholik, Herr Striegel. Halten Sie sich einmal an Kardinal Sarah, den ich für einen sehr guten Katholiken halte. Der hat nämlich neulich gesagt: „Gott wollte keine Migration.“ - Vielen Dank.

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Bereits jetzt sind Ausgaben in Millionenhöhe zu verzeichnen. Angesichts einer Migration, bei der Tausende Schutz Suchende – unter ihnen aber auch viele Schatz Suchende – nach Deutschland kommen, um sich behandeln zu lassen,

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Für Algerien geben Sie 2,3 Prozent an; bereinigte Schutzquote ist aber tatsächlich 8,8 Prozent. Bei Tunesien gehen Sie von 0,9 Prozent aus; die bereinigte Schutzquote beträgt aber 3,2 Prozent – also schon ein ganzes Stück mehr. Da sind noch gar nicht die Fälle mitgerechnet, in denen sich Geflüchtete – und wir wissen, dass das häufig passiert – gegen die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wehren und gerichtlich ihren Schutzstatus einklagen. Die Zahlen habe ich leider auch nicht, aber das sind auch einige.

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Die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhängigen Asylverfahren ist in den letzten Monaten kontinuierlich abgebaut worden, sodass nach Auskunft des Bundesamts damit zu rechnen ist, dass im Frühjahr dieses Jahres die Altverfahren nahezu abgearbeitet sind und kaum noch Rückstände vorliegen. Die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten, deren Zugangszahlen bei den Asylsuchenden ebenfalls rückläufig sind, ist daher auch unter dem Gesichtspunkt der Beschleunigung der Asylverfahren nicht erforderlich.

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Einige kurze Zahlen noch zu Thüringen, die Ihnen vielleicht auch verdeutlichen sollen, dass es kein relevantes Problem ist. Nach der Antrags- und Entscheidungsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben im vergangenen Jahr gerade mal 61 Algerier, 72 Marokkaner sowie 2 Tunesier in Thüringen einen Asylantrag gestellt. Das ist nicht mal 1 Prozent, verglichen mit der Gesamtzahl der Menschen, die in Thüringen Schutz gesucht haben. Mit anderen Worten: Wenn Sie in diesem Bereich tatsächlich ein Problem angehen wollen, dann gehen Sie das Problem der Rückführung an und versuchen Sie nicht abzulenken, indem Sie die Länder zu sicheren Herkunftsländern machen. Aus diesem Grund ist auch die Landesregierung der Auffassung, dass der Antrag der CDU abzulehnen ist.

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Das ist das große Problem, das Sie geschaffen haben. Das kommt nicht vom lieben Gott – im Gegensatz zur Klimakata strophe; hierbei ist die Einwirkung des Menschen minimal, wenn überhaupt, vorhanden. Aber die Migration ist ein haus gemachtes Problem. Es ist hausgemacht von den Systempar teien. Jetzt kommt auch die finanzpolitische Problematik voll auf uns zu. Dafür sind wir nicht gerüstet. Sie reagieren wie? Mit Phrasen, mit Selbstlob usw. usf., bis hin zu den Dönekes von Herrn Rülke.

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Einzelplan 03: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

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Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Beratung des Einzelplans 03 – Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.