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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration zu der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 12. Oktober 2018 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Europäische Grenz- und Küs tenwache – Drucksachen 16/4988, 16/5038

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Grundlage für die Abstimmung ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Drucksache 16/5038. Der Ausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kenntnis zu nehmen. Wer dieser Beschluss empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Da mit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Asyl und Migration“ hat uns alle in den vergangenen Jahren sehr beansprucht. Ob es die Entscheider auf der Landes- oder Bundesebene, vor allem aber auf der kommunalen Ebene sind, ob es die unzähligen fleißigen ehrenamtlich engagierten Helfer in den Städten und Gemeinden sind, das Thema „Migration“ hat die Menschen in unserem Land bewegt, positiv wie mitunter auch negativ.

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Wenn wir diese Flüchtlingszugänge zu verzeichnen haben und über Migration und auch über die Ausreisepflicht und die Not wendigkeit, diese Ausreisepflicht durchzusetzen, sprechen – es gehört auch dazu, dass der Staat die Ausreisepflicht durch setzen und, wie der Kollege gesagt hat, als Ultima Ratio zur Abschiebung greifen muss –, so bedeutet das, dass es eine Kri se gibt, die viele Menschen bedroht. Diese Krise besteht nicht bei uns, sondern in den Herkunftsländern. Das bedeutet dort Krieg, Vertreibung und Verfolgung. Die Gründe können aber auch Perspektivlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Armut und Klima wandel sein, auch hier in Europa. Wenn wir also über Flucht und Migration, Aufnahme und Abschiebung sprechen, geht es auch um diese globale Dimension, und es geht auch um die Frage von Ernsthaftigkeit und Tonlage.

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„Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt. Von internationaler Migration spricht man, wenn dies über die Staatsgrenzen hinweg geschieht.“

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Neben dem Bereich der regionalisierten Landespolitik setzen wir mit der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe ein weiteres neues rot-grünes Zeichen. Damit erklären wir dieses Thema zur Chefsache und führen die Beauftragte für Migration wieder ein, die unter Schwarz-Gelb abgeschafft wurde.

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Das nächste Thema betrifft die Migration und Integration. Da möchte ich zunächst ein herzliches Dankeschön richten an die Kollegin Aminata Touré und an den Kollegen Wolfgang Baasch, die sich beide im Rahmen der Arbeitsgruppe Migration und Integration der BSPC in den letzten drei Jahren eingebracht haben und Schleswig-Holsteins Interessen vertreten haben. Danke schön euch beiden.

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Mit der Einführung des Amtes der unabhängigen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, der Professionalisierung der Migrantenselbstorganisationen, der Reform der Härtefallkommission und nicht zuletzt der Neukonstituierung und Stärkung der Landtagskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe nenne ich Ihnen nur einige Beispiele, bei denen es Rot-Grün seit dem Regierungswechsel angepackt und besser gemacht hat.

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Aber ich möchte am Schluss noch eine zusätzliche Bemerkung machen: Die vielen zusätzlichen – oder viele, ich weiß jetzt nicht genau, wie viele –, aber die zusätzlichen Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind, wenn man es genau nimmt, der Migration geschuldet, damit Kosten der Migration.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bei den Betroffenen bereits festgestellt, dass sie nicht den Flüchtlingsstatus zuerkannt bekommen. Diese afghanischen Staatsbürger haben keine begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bei den hier betroffenen Personen ebenfalls bereits festgestellt, dass sie auch keinen Anspruch auf politisches Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes haben. Sie werden also im Sinne des Grundgesetzes nicht verfolgt.

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Sie werfen uns immer vor, wir würden Angst schüren. Mein Kollege hat es auch schon ausgeführt, die Benennung von Realitäten ist nicht Angstschüren. Was machen Sie mit der Altersarmut? Da diskutieren wir jeden Tag drüber – völlig zu Recht. Ist das Schüren von Ängsten? Das ist eine realistische Prognose. Und genauso, da muss man sich doch nichts vormachen, egal, welchen Aspekt man sieht, die Migration, die ja – viele sagen das, ich bin auch der Meinung – gegen Verstoß von 16a stattfand hier, deshalb musste ja auch Maaßen gehen, weil der das genauso gesehen hat, diese Migration, die unter Bruch unserer Verfassung, aus meiner Sicht, durchgeführt wurde und weiter Tag für Tag läuft, wenn auch in geringem Umfang – 70 Prozent auch der jetzt noch zu Kommenden, jedes Jahr, eine Stadt wie Rostock, 200.000 rund – hat nach Haldenwang keinen Identitätsnachweis.

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Verehrte Kolleginnen und Kollegen, als Sprecher meiner Fraktion für Migration und Teilhabe freut es mich außerordentlich, dass sich die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe einstimmig dafür ausgesprochen hat, dem Plenum des Landtages die unveränderte Annahme des Antrages zu empfehlen. Mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD, der Grünen und - an dieser Stelle nochmals herzlichen Dank - auch der FDP folgte der federführende Innenausschuss dieser Empfehlung.

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es ist sogar nachgewiesen, in dem Augenblick, wo sich in diesen Ländern, in denen ja nun mal hier und da viel Elend herrscht und die Fluchtursachen auszumachen sind, wenn sich dort die Verhältnisse bessern, was passiert denn dann? Dann steigt zunächst die Migration an. Und warum? Weil man ja nicht mit dem Freifahrtticket hierherkommt, sondern man muss den Schleuser bezahlen. Mit der Verbesserung der Lebensverhältnisse steigen die Einkommen und die Fähigkeiten, den Schleuser zu bezahlen. Das ist die bittere Realität! Trotzdem sind wir die Letzten, die was dagegen haben, Fluchtursachen zu bekämpfen, nur es ist überhaupt kein Argument, daraus ableiten zu können, wir seien dazu so in der Lage, dass hier die Migration, dass dann hier keiner mehr herkäme. Das ist also geradezu aberwitzig!

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Parallel dazu gibt es einen niedersächsischen Beirat für Migration und Teilhabe. Seine Aufgabe wird es sein, die Arbeit des IMAK zu begleiten und an der Entwicklung des niedersächsischen Programms für Vielfalt und Teilhabe mitzuwirken. Den Vorsitz hat die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, der ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich für ihr Engagement danken möchte.

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Die Situation in Griechenland, an den Grenzen Europas verstößt auch gegen Artikel 13, Recht auf Bewegungsfreiheit. Was schon im Frieden gilt, gilt erst recht in Kriegszeiten. Flucht ist nicht einfach Migration, Migration ist vorbereitet, gewollt, geplant und geregelt. Flucht ist oft die einzige Möglichkeit, eventuell zu überleben.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Teilhabe und Partizipation für alle sind die Grundlagen, auf denen die Kommission arbeiten soll. Niedersachsen ist ganz unstreitig ein Einwanderungsland. Daher wollen wir die Trennung in „wir“ und „ihr“ aufheben. Zugehörigkeit kann nur in einem wechselseitigen Prozess stattfinden: durch eine Öffnung der aufnehmenden Gesellschaft und durch einen Integrationswillen der Zuwanderer. Dieses Grundverständnis soll sich auch in der neuen Kommission für Migration und Teilhabe widerspiegeln. Dafür ist es z. B. auch wichtig, dass wir vermeintliche Kleinigkeiten wie den Titel und den mit falschen Annahmen verbundenen Begriff der Integration durch „Migration und Teilhabe“ ersetzen. Damit ist die Ausrichtung der Kommission eine komplett andere als noch unter der Vorgängerregierung. Diese Kehrtwende ist in unseren Augen dringend nötig. Wir werden sie daher auch vollziehen.

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Die ungesteuerte Migration und die Belohnung von Schleusungen, und nichts anderes bedeutet der Antrag der LINKEN, ändern am Elend in der Welt und den Ursachen der Migration nichts, aber auch gar nichts. Wenn wir helfen wollen, dann kann das nachhaltig nur vor Ort geschehen. Dort können wir mit denselben Mitteln, die wir hier für Migranten und deren Integration ausgeben, ein Vielfaches bewirken.

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Und wenn wir ganz konkret den Migranten in Griechenland helfen wollen, dann kann dies ebenfalls vor Ort wesentlich wirksamer und eben nicht auf eine sehr fragwürdige selektive Weise für nur wenige geschehen. Selbst wenn es hier nur um eine begrenzte Zahl von Migranten gehen sollte, dann geht es doch um die grundsätzliche Frage, wie man zur Migration steht. Wer sich von der Nation und dem Nationalstaat verabschiedet hat und wer demzufolge mit einer wesentlichen Veränderung der Bevölkerungsstruktur kein Problem hat und dies sogar im Hinblick auf eine multikulturelle Gesellschaft anstrebt, der hat natürlich auch mit illegaler Migration kein Problem.

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Frau Larisch, in der Bundesrepublik Deutschland sind in den letzten Jahren rund 100 Milliarden Euro für die Migration ausgegeben oder für die Folgen der Migration, wie auch immer man das nennen will, ausgegeben worden.

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Verehrte Kolleginnen und Kollegen, als Sprecher meiner Fraktion für Migration und Teilhabe freut es mich allerdings sehr, dass sich die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe in ihrer Beratung einstimmig dafür ausgesprochen hat, dem federführenden Sozialausschuss die unveränderte Annahme des Antrages der Koalitionsfraktionen zu empfehlen.

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Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Dr. Manfred Schmidt, sagte: Die Verbesserung der Personalsituation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist beschlossen. Auch die Personalauswahl ist in vollem Gang, die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist angelaufen. Aber er weist darauf hin: Bei den Aufnahmeeinrichtungen muss das Land etwas hinsichtlich

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nicht aus Ausländerfeindlichkeit heraus, sondern weil auch der Dümmste im Lande inzwischen gesehen haben muss, dass es ganz konkrete Auswirkungen hat, wenn die Migration eben die Aufnahmegesellschaft überfordert, wenn Migration nicht in einer Weise stattfindet, dass Integration wirklich möglich ist, dass wir Parallelgesellschaften haben, dass es ein Kontrollverlust ja war. Und all das wissen Sie, das ist gesagt worden, das kann man nicht bestreiten, Sie sehen, dass die Gesellschaft in dieser Frage tief gespalten ist.

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Verehrte Kolleginnen und Kollegen, als Sprecher meiner Fraktion für Migration und Teilhabe freut es mich ferner, dass im Rahmen der nunmehr abgeschlossenen parlamentarischen Beratung die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe dem federführenden Innenausschuss einstimmig die unveränderte Annahme des Antrages der Koalitionsfraktionen empfahl. Mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen folgte dieser der ausgesprochenen Empfehlung gegen die Stimmen der CDU und offensichtlich auch gegen die Stimmen der FDP. Wie ich eben gehört habe, muss es offensichtlich bei der FDP eine kleine Verwechslung gegeben haben. Ich denke,

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Realismus heißt anzuerkennen, dass Migration die Gesellschaft verändert. Gesellschaften haben sich immer verändert. Migration war auch immer ein Teil dieser Veränderungen. Die Angst davor mag verständlich und auch nachvollziehbar sein, aber sie ist für uns in der Politik ein schlechter Ratgeber;

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Zweitens. Die Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe kann jeder Landkreis weiterentwickeln und zu Migrationszentren ausbauen in Kooperation mit der Bundesagentur. Ich habe ein Beispiel genannt. Sie haben im Übrigen im letzten Haushalt diese Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe streichen wollen.

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Aber wir führen ja demnächst wieder ein Gespräch mit dem Landessportbund. Wir sollten uns von ihm berichten lassen, wie groß die Bedarfe sind und wie sich die Lage des Sports hier in Niedersachsen mit Blick auf Migration und Integration darstellt. Aber wie gesagt: Wir meinen wie schon die Mitglieder der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe, dass dieser Antrag keinen Mehrwert hat.

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Oder versprechen Sie sich von der Abschaffung des Beirats für Migration und Teilhabe wieder mehr Zusammenhalt in Ihrer Koalition, um doch noch Integration zu erreichen? Oder ist die Entmachtung und Entzauberung Ihrer Beauftragten für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, ein Zeichen von Zusammenhalt, das am Ende gelingende Integration hervorbringen soll?

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Das konsequentere Vorgehen gegen die Schleuserkriminalität ist in der Migrationsagenda unter dem Punkt „Anreize für die irreguläre Migration reduzieren“ bereits explizit benannt. Das Gleiche gilt für die Bekämpfung der Ursachen der Migration im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe.

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Erinnern wir uns etwa an den 23. April 2015, die Bootskatastrophe im Mittelmeer, bei der beinahe 1 000 Flüchtlinge ertranken, oder an das Bild des kleinen Jungen, der ertrunken an den Strand gespült wurde und dort in all seiner Unschuld lag. Wie können wir derartige Tragödien künftig vermeiden? Die EU verabschiedete damals als direkte Reaktion ihre Migrationsagenda mit zukunftsweisenden Maßnahmen, die neben einer Reihe von Sofortaktionen zum Ziel hatte, Anreize zur irregulären Migration zu reduzieren, Menschenleben zu retten, die EUAußengrenzen zu sichern, eine starke gemeinsame Asylpolitik zu entwickeln und neue Wege für legale Migration zu etablieren.

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Diese Zweifel konnten in der Beratung im Innenausschuss, in der Parlamentskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe und im Rechtsausschuss nicht entkräftet werden. Beispielsweise konnte sich die Kommission zur Fragen der Migration und Teilhabe nicht zu einem positiven Votum durchringen. Die Vorlage 1 beispielsweise, die

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Hinzu kommen viele weitere Maßnahmen, die der Bund geliefert hat, um genau in die Richtung zu gehen, auf die der Gesetzentwurf abzielt: schnellere Verfahren, schnellere Entscheidungen, das Datenaustauschverbesserungsgesetz, das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Asylpakete I und II, einheitlicher Flüchtlingsausweis, ein neuer Chef und Umstrukturierung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Verschärfung der Abschiebungen und Abbau von Abschiebehemmnissen, 3 000 zusätzliche Mitarbeiter für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das hat auch schon Wirkung gezeigt; denn die Bearbeitungszeit pro Fall wurde um zwei Monate verkürzt. Inzwischen werden täglich 2 000 Entscheidungen getroffen. Das hilft, den Berg an Anträgen schnell abzuarbeiten.