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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Nacke, der Innenminister hat es vorhin gesagt: Die Frage der Unterbringung ist keine Frage der Abschiebung. Ich denke, unter diesem Aspekt sollten wir die Debatte hier auch führen und ein bisschen zur Sachlichkeit zurückkommen. Öl im Feuer hatten wir in den letzten beiden Tagen genug. Das können wir hierfür nicht gebrauchen.

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Ich glaube, wir alle wissen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass das Thema Abschiebung in der öffentlichen Wahrnehmung überbewertet ist, wenn es darum geht, Lösungen für die derzeitige Flüchtlingskrise zu bieten. Das will ich vorausgestellt sagen. Aber es kann vielleicht an der einen oder anderen Stelle lindern.

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Zumindest mich erreichen sehr viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit dem Thema Abschiebung und mit der Frage beschäftigen: Wie geht es eigentlich weiter mit denen, die gar keinen Asylgrund haben?

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schon über die Gesamtsituation. Nun sind wir bei dem Bereich der Abschiebung.

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Darauf möchte ich aber gar nicht eingehen. An einem Wettkampf „Wer schiebt am meisten ab?“ werden wir uns nämlich ganz sicher nicht beteiligen. Es geht vor allem um das Wie, um die Art und Weise der Abschiebung. Da haben wir, wie gesagt, die zehn Jahre vor unserer Regierungszeit in sehr klarer Erinnerung. Ich erinnere mich noch sehr gut, wie der Innenminister 2003, nachdem die schwarzgelbe Landesregierung ins Amt gekommen war, den liberaleren Rückführungserlass kassiert hat. Damit hat er die Situation verursacht, die zu dem bereits erwähnten Fall Gazale Salame führte.

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Mit dem Rückführungserlass stellen wir sicher, dass die mit der Abschiebung verbundenen Belastungen für die Betroffenen, aber auch für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die mit dieser Situation konfrontiert sind, auf ein Minimum gesenkt werden. Deshalb müssen die kommunalen Ausländerbehörden die Einzelfälle prüfen.

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Sehr geehrter Herr Kollege Thiele, darauf möchte ich gerne antworten. Es geht nicht nur um die Aussage des Bundesinnenministers, sondern auch um den Duktus, der in Ihrem Antrag deutlich wird. Sie unterstellen damit nämlich, dass durch diese nicht abgeschobenen Personen eine Gefahr droht. Ich hatte es gerade dargestellt: Es handelt sich vor allem um geduldete Menschen, die aus humanitären und gesundheitlichen Gründen hier sind, weshalb die Abschiebung eben nicht durchgeführt wird.

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Das zweite Argument ist fast genauso wichtig. Solange es dem Bund nicht gelingt, schon heute die angekündigten Verfahrensdauern wirklich zu garantieren, laufen wir Gefahr - selbst wenn die Kapazitäten ausreichen würden -, die Menschen dort bis zu sechs Monate zu belassen, sodass wir zu einer faktischen Kasernierung oder Internierung kämen. Das können wir nicht wollen, zumal es in nicht zu knapper Zahl die Fälle geben wird, bei denen es aus humanitären, medizinischen oder sonstigen Gründen doch nicht zur Abschiebung kommt. Von daher ist das kein Allheilmittel. Wir haben gesehen: Bei den Kosovaren hat es vorübergehend funktioniert. Das ist aber auch eine kleine Gruppe.

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Die nächste Bemerkung: Ich habe bei dem anderen Tagesordnungspunkt zu diesem Themenkreis vorhin gesagt, wir sollten nicht den Eindruck erwecken, als sei die Frage der Abschiebung - ja oder nein - unser Hauptproblem. Das ist ein Problem - darüber müssen wir nicht diskutieren. Selbstverständlich müssen Abschiebungen erfolgen. Ich bin auch der Auffassung, dass sie erfolgen müssen.

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Den Satz noch: Die Trennung von Familien kann keine menschenwürdige Lösung für eine Abschiebung sein, meine Damen und Herren. Dann müssen wir andere Wege finden.

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Unsere Überlegung, im Rückführungserlass diese 18-Monats-Grenze zu ziehen, ist Folgende: Dabei geht es weniger um die Frage des Status als vielmehr um die Frage, welchen Zweck die Ankündigung einer Abschiebung hat. Sie hat den Zweck, dem Flüchtling die Möglichkeit zu eröffnen, seine Angelegenheiten zu regeln und nicht quasi aus dem Vollgas heraus - aus einem Leben, das er hier führt, mit Mitgliedschaften in Vereinen, Einbindung in Ehrenämter und sonst etwas - abgeschoben zu werden.

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Dann haben Sie gesagt, die Ankündigung der Abschiebung ist ein Riesenbruch. Herr Pistorius, ich will auf das eingehen, was Sie gerade gesagt haben. Sie knüpfen doch an den falschen Zeitpunkt an, Herr Minister. Sie sagen, wenn die nur 18 Monate hier gewesen sind, können sie sich noch nicht richtig integriert haben. Aber Sie müssen doch an den Zeitpunkt der Entscheidung über das Asylverfahren anknüpfen.

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3. Sieht die Landesregierung in der konsequenten Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern eines der Mittel zur Lösung der Krise?

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Zur Frage 3. Sieht die Landesregierung in der konsequenten Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern eines der Mittel zur Lösung der Krise?

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Am 5. November 2015 beschlossen die Parteivorsitzenden von CDU, SPD und CSU in Berlin nach Verhandlungen, an denen auch der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius teilnahm, die Verfahren für Asylbewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung zu beschleunigen. So sollen in Anlehnung an das Flughafenverfahren besondere Aufnahmeeinrichtungen bestimmt werden, in denen das gesamte Verfahren bis hin zur Abschiebung durchgeführt werden soll.

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Trotz Überbelegung hat mein Haus jüngst mit der LAB NI vereinbart, beginnend mit einem kleinen Korridor am Standort Braunschweig für Asylsuchende aus Montenegro in die Umsetzung einzusteigen. Bei erfolglosem Ausgang des Asylverfahrens soll aus der Aufnahmeeinrichtung heraus die Rückführung - freiwillig oder anderenfalls durch Abschiebung - erfolgen. Gegenwärtig ist das allerdings allenfalls mit einer kleinen Anzahl leistbar, weil die Kapazitäten angesichts der Verfahrensdauer noch immer nicht ausreichen.

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erfolgreich verhandelt haben, dass er eine Stelle einrichtet, die sich zentral darum kümmert, bei den Botschaften in Berlin die entsprechenden Papiere oder Passersatzpapiere zu besorgen. Und wir, die Länder, haben uns im Gegenzug verpflichtet, uns unsererseits um die Anfragen der Ausländerbehörden bezüglich der Passbeschaffung vor Abschiebung und Ausreisen zentralisiert bei einer Landesdienststelle zu kümmern.

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Der letzte Punkt - auch der ist hier schon zur Sprache gekommen - ist die Frage der Abschiebung. Auch da haben wir nicht vergessen - das ist jetzt rund acht Wochen her -, wie Sie sich im Rahmen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tausende Menschen sind zu uns gekommen. Eine Million erwarten wir in diesem Jahr. Viele werden bleiben. Um die geht es gerade. Ihre gesamte AfD-Rhetorik von Abschiebung – oder es sollen nicht mehr so viele kommen – geht komplett an dem Thema vorbei. Wir reden über die, die hierbleiben und die wir zu integrieren haben. Sagen Sie es doch: Sie wollen es nicht! Das ist die Wahrheit!

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Es werden gute Gründe vorliegen, wenn eine Kirchengemeinde sich dafür entscheidet, Kirchenasyl anzubieten. Denn es ist auch eine Belastung, meine sehr verehrten Damen und Herren - für die Menschen im Kirchenasyl, aber auch für die Kirchengemeinde und für die Menschen, die die von Abschiebung Bedrohten betreuen. Deshalb verlangt die FDP-Fraktion, dass hierzu in der neuen Härtefallkommission eindeutig Stellung genommen wird. Denn bisher ist das im Entwurf nicht der Fall.

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Meine Damen, meine Herren, was zeigt das? - Es zeigt im Kern eines: Die Grünen blockieren die Landesregierung in der Frage der Abschiebung

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Was steht weiter im Ihrem Antrag? In Ihrem Antrag steht weiter, dass Sie eigentlich die Inhaftierung von Asylsuchenden wollen, nämlich in einer zentralen Einrichtung zum Vollzug der Abschiebung. Das, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, steht in zentralen Elementen Ihres Antrags.

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Weil das so ist, würde es mich nicht wundern, wenn Sie - aufgeschreckt durch unsere Kritik und die negative Presse, die das begleitet hat - in den nächsten Tagen einen symbolischen Charterflug zur Abschiebung organisieren würden, um Handlungsstärke vorzutäuschen

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Vielen Dank. - Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der FDP-Landtagsfraktion möchte ich beantragen, dass der Niedersächsische Landtag über eine derzeit durchgeführte Abschiebung vom Flughafen Hannover aus unterrichtet wird. Es gibt dazu Presseberichte der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Darin wird davon gesprochen, dass bis zu 100 Personen auf den Balkan zurückgeführt werden. Die Landesregierung äußert sich laut diesem Artikel derzeit nicht. Hingegen äußern sich Abgeordnete von SPD und Grünen.

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Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal versetzen Sie mich schon in Erstaunen, Herr Oetjen. Ich brauche keine Mehrheit für eine operative Maßnahme. Wir haben lediglich angeordnet, dass wir zur besseren Durchführung einer Abschiebung einen Flug organisieren.

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Die Fälle im Kirchenasyl werden behandelt, wie wir sie in der Vergangenheit bei entsprechenden Eingaben auch behandelt haben. Wenn wir aus humanitären Gründen sagen, dass das für die Menschen die letzte Möglichkeit war, vor einer Abschiebung auf sich aufmerksam zu machen - zu solchen Abschiebungen, wie sie unter Schünemann Fakt waren, wird es nicht mehr kommen -, dann werden die Fälle im Einzelfall beurteilt, ganz gleich, ob die Betreffenden im Kirchenasyl sind oder nicht. Es mag auch Fälle geben, in denen Menschen im Kirchenasyl sind und in denen die humanitären Gründe, die sonst notwendigerweise als Maßstab gelten müssen, nicht angewendet werden können. Das kann man nicht am Kirchenasyl festmachen, sondern man muss es an den humanitären Hintergründen des Einzelfalls festmachen. In Zukunft werden alle die Chance haben, das überprüfen zu lassen.

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Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass im Moment von Aufregung gar keine Rede sein kann - zumindest nicht auf unserer Seite -, bitte ich doch, folgende Frage zu beantworten: Wie bewertet denn die Landesregierung die Äußerungen der Abgeordneten Watermann und Onay im Hinblick auf die Abschiebung?

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Nach der gestrigen Abschiebung kann man wohl nur sagen, dass auch Rot-Grün in der Realität angekommen ist.

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Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ein bisschen in die Historie gehen. Vor dem Hintergrund, dass es gestern hier in Niedersachsen eine Abschiebung gegeben hat und heute natürlich in einigen Medien diverse Stellungnahmen dazu zu lesen waren, möchte ich Ihnen eine Stellungnahme zur Kenntnis geben. In der NP von heute steht: Heute rächt es sich, wenn wichtige Themen instrumentalisiert werden, nur um dem politischen Gegner zu schaden. Ein Beispiel dafür ist die Asylpolitik in Niedersachsen.

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Wir wissen auch, dass in Niedersachsen auf zwei freiwillige Ausreisen nur eine Abschiebung kommt. Das Verhältnis ist sogar noch ein bisschen besser zugunsten der freiwilligen Ausreisen. Das ist übrigens ein Spitzenwert in Deutschland.

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Das hat sich - das ist von meiner Vorrednerin gerade gesagt worden - mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes geändert bzw. ist gegenstandslos geworden. In der Unterrichtung wurde uns gesagt, dass gemäß § 59 Abs. 1 Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung den Ausländern nicht mehr angekündigt werden dürfe. - Das ist, wie gesagt, nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz. Die Ausländerbehörden sind im Übrigen per E-Mail am 21. Oktober davon unterrichtet worden.