Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wichtig, uns wieder in Erinnerung zu rufen, wenn es um die Integration beispielsweise von Flüchtlingen, die in unser Land kommen, geht, dann geht es zunächst einmal um diejenigen, deren Asyl- oder Flüchtlingsgesuch nach der Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt wird. Diese müssen zunächst einmal integriert werden. Es geht um diejenigen, die ihr Asylrecht wahrnehmen und bei denen festgestellt wurde, dass sie zu Recht mit dieser Erwartung zu uns gekommen sind, sie werden anerkannt. Die klare Erwartung ist da: Diese Personen wollen wir in unsere Gesellschaft integrieren, sie sollen arbeiten. Wenn Sie sich dann bei der Bundesagentur für Arbeit erkundigen, sagt die Bundesagentur für Arbeit, dass Bayern in puncto Integration von anerkannten Flüchtlingen in Deutschland vorbildlich ist.
Was machen wir mit diesen Menschen, die das, was in Deutsch land mit dieser massiven Migration passiert ist, als Überfrem dung empfinden und dadurch rassistisch werden? Sie erken nen Deutschland als ihr eigenes Land nicht mehr wieder. Was machen Sie mit diesen Menschen? Meinen Sie, Sie können das verbieten?
Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration betreibt aktuell mit Nachdruck die Umsetzung des unter sei ner Federführung verfolgten Vorhabens, die gesamte Landes verwaltung mit Dienstausweisen im Scheckkartenformat aus zustatten. Nachdem die Ausschreibung zur Produktion und Lieferung neuer Dienstausweise im Jahr 2019 zu keinem wirt schaftlichen Ergebnis geführt hat – ich hatte an dieser Stelle schon einmal darüber berichtet –, musste die Ausschreibung aufgehoben werden. In der Folgezeit wurden diverse weitere Ansätze geprüft.
Aktuell zeichnet sich eine landesweite, finanziell vertretbare Lösung für Bestellung, Produktion, Individualisierung und Ausgabe von Dienstausweisen im Scheckkartenformat ab. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration ist be strebt, ein abschließendes Konzept bis nach der Sommerpau se vorzulegen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration zu der Mitteilung der Landesregierung vom 14. April 2020 – Jährliche Unter richtung des Landtags gemäß § 23 a Absatz 10 des Poli zeigesetzes (PolG) über polizeiliche Maßnahmen mit Be zug zur Telekommunikation sowie gemäß § 23 b Absatz 14 PolG über Maßnahmen präventiv-polizeilicher Telekom munikationsüberwachung im Berichtsjahr 2019 – Druck sachen 16/7998, 16/8158
Ich habe mich ja auch zu ihm hingewendet, das war schon richtig so. Wissen Sie, wenn man in den Thüringen-Monitor weiter hineinschaut, was die Bürger wirklich sorgt, da will ich einfach noch mal die Aufmerksamkeit auf ein paar wichtige Zahlen lenken, die man auf sich wirken lassen muss. Da will ich Ihnen mal sagen – große Sorgen/eher große Sorgen immer addiert: Terroranschläge – 80 Prozent machen sich Sorgen; Gewalt und Kriminalität – 75 Prozent; Kriegsfurcht – 72 Prozent; Alterssicherungssorgen – 71 Prozent; gesellschaftlicher Zusammenhalt – 67 Prozent; zu viel Migration – 58 Prozent. Ja und natürlich sind das bundesgesetzliche Regelungen. Aber es hat doch der Thüringen-Monitor in Thüringen abgefragt und es ist doch unsere Aufgabe, darüber zu debattieren und nicht Verantwortlichkeiten hin und her zu schieben, sondern sich der politischen Debatte zu stellen und
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.
Ich möchte mich an der Stelle dem Kollegen Scherer anschließen und beantrage ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wir werden sehen, Herr Scherer, inwieweit es eine spannende Diskussion wird, inwieweit es eine ausgeweitete Diskussion wird oder ob es möglich ist, mit einer großen Mehrheit zu so einem Gesetz zu kommen, das Thüringen vor solchen Lobbyfragen schützt. Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege! – Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung aller drei Anträge an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, wozu ich keinen Widerspruch höre. Dann verfahren wir so.
Außerdem ist die gesellschaftliche Verankerung wichtig, dass wir nicht nur parteigebundene Personen darin haben, eben keine Personen oder Organisation, deren Meinungen und Position im Vorhinein klar ist. Deswegen war der Vorschlag der FDP, die Kirchen einzubeziehen, das ist klar, aber auch die jüdischen und die muslimischen Spitzenverbände bzw. einen davon. Wir brauchen dabei auch den Beauftragten für Migration und weitere unab
Der zweite Bereich sind Migration und Integration. Ich will ausdrücklich Herrn Wulff noch einmal zitieren, da er bei seiner Sommerreise erstmals eine bahnbrechende Äußerung gemacht hat. Er sagte, dieses Thema sei nicht nur Bringschuld der Migranten, sondern es sei Holschuld von Personalchefs der Unternehmen.
Es geht noch weiter: Bei dem Teilbereich „gesellschaftlicher Zusammenhalt und Migration“ – einer der Bereiche, der auch im Thüringen-Monitor abgefragt wurde – ist es auch nicht unwichtig zu schauen, was da die Leute auf der kulturellen Seite sagen. 74 Prozent der Befragten in Thüringen wollen, dass Deutschland sich wieder stärker auf seine Traditionen besinnt, und 64 Prozent der Männer und 58 Prozent der Frauen wollen mehr Mut zu einem starken Nationalgefühl. Ich finde, das zeigt, es gibt eine Sehnsucht nach Identität – und es ist aus Sicht des Bürgers eine legitime Forderung. Jetzt kann man darauf reagieren, indem man sagt: Mein Gott, es gibt einen Rechtsruck. Oder man kann die legitime Forderung nach mehr Identität auch positiv begleiten, indem man den Bürgern auch das Gefühl gibt, sie liegen richtig, wenn sie sagen, ich bin gern in Thüringen, ich bin gern in Deutschland, ich bin gern in Europa und ich bin auch noch stolz darauf. Das kann man unterstützen oder man kann die Leute in die Ecke stellen. Genau da macht sich die Weichenstellung fest: Abgrenzung oder Brückenbauen – und wir sind für das Brückenbauen.
Aber ich sage auch dazu: Für Asyl nach dem Grundgesetz – damit das gar nicht in den falschen Hals kommt – gibt es keine Grenze, weil dieser Anspruch nach dem Grundgesetz immer gilt. Aber natürlich muss man auch fragen: An welcher Stelle entscheidet man das? Wo orientiert man die Leute darauf? Wer hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Asyl zu stellen? Wer hat aber gar keine Möglichkeiten, weil er keinen subsidiären Schutz genießt, sondern vielleicht nur nach einem besseren Leben sucht – was ein berechtigtes Interesse ist, aber noch lange keinen dauerhaften Aufenthalt in einem anderen Land begründet? Wenn man das klar regelt, dafür auch die Orte findet, wo man das definieren kann, dann erspart man sich eine Menge Debatten hinterher. Deswegen ist es nicht ganz unwichtig, diese Fragen nicht einfach beiseite zu wischen oder in Rechts-Links-Kategorien einzuordnen, sondern darauf zu achten, dass die Menschen Sorge haben, dass diese Frage ungesteuert bleibt, dass sie ungeregelt bleibt. Man kann das doch sehen – bei den Zahlen, die bei der Frage des Familiennachzugs debattiert wurden. Ja, es kommen doch gar nicht so viele. Schaut: Letztes Jahr gab es nur 70.000 Antragsteller. Das kann man ganz einfach auflösen. Vor einem Jahr noch gab es beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration – beim BAMF – 600.000 unbearbeitete Anträge. Die sind bis auf 100.000 abgearbeitet worden. Das heißt, 500.000 dieser Anträge sind im letzten Jahr abschließend bearbeitet worden. Aber die Anträge auf Familiennachzug wurden noch von der Gruppe gestellt, die vor den 600.000 bearbeiteten Anträgen schon einen Anspruch auf Familiennachzug hatten. Dabei ist doch klar: Ich kann doch erst dann den Antrag auf Familiennachzug stellen, wenn mein ei
Zunächst eine Vorbemerkung: Im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegen Informationen im Sinne der Mündlichen Anfrage nicht vor. Durch das Verwaltungsgericht Meiningen wurden keine Informationen im Sinne der Fragestellungen übermittelt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass es sich um ein laufendes Verfahren handele und der Beantwortung der Mündlichen Anfrage somit verfassungsrechtliche Gründe entgegenstünden. Eine Kompetenz, die Tätigkeiten von Gerichten, Spruchkörpern oder Richtern zu überwachen oder zu kontrollieren, stehe dem Landtag und seinen Abgeordneten ebenso wenig wie der Landesregierung zu. Wegen der bestehenden richterlichen Unabhängigkeit könnten im laufenden Verfahren richterliche Maßnahmen, die das Verfahren und damit den Kernbereich richterlicher Tätigkeit betreffen, weder kontrolliert noch beaufsichtigt werden.
Wir sollen darüber nachdenken, ob dieses Missverhältnis nicht aus grundsätzlichen, hochpolitischen Gründen verändert werden sollte. Nicht aus dem Grund, dass immer mehr Leute Lust haben, etwas anzuschauen, was auch ein bisschen verrückt ist. Nicht deshalb, weil es immer noch Leute gibt, welche die Girls-Reihe lieben und andere, die sich den schweren seelischen Problemen widmen, die da getanzt werden. Sondern wegen der Frage, ob die Wort- und Sprachlosigkeit – im Sinne der grammatikalischen Sprache! – des Tanzes in einem Zeitalter der Globalisierung, der Migration, der Mischung von Ethnien und Kulturen nicht eine absolut aktuelle Bedeutung hat. In Berlin werden 183 Sprachen gesprochen, und wir wissen alle, dass die Menschen, die diese Sprachen sprechen, sich auf den ersten Blick nicht lieben, sondern ihre Sprache auch als einen Gartenzaun, um noch das
Ich beantrage – darf ich den Satz noch sagen? – die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Migration, Justiz, Verbraucherschutz einschließlich des Änderungsantrags und hoffe und wünsche eine inhaltsreiche, ergebnisorientierte Arbeit im Interesse unserer eigenen Arbeitsweise. Danke.
Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und des Abgeordneten Krumpe. Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Enthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Damit einstimmig so überwiesen.
Zweitens die Überweisung des Änderungsantrags des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/ 4709 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Auch das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Alles nicht der Fall. Herr Krumpe hat auch mitgestimmt, was jetzt natürlich nicht wundert. Insofern haben wir auch das jetzt überwiesen.
Digitalisierung und Migration stellvertretendes Mitglied Stein Wanke
Ich freue mich, wenn die Migration zwischen den östlichen und den westlichen Bundesländern keine Einbahnstraße ist, aber die Potenziale der Rückwanderung sind für unser Bundesland deutlich begrenzt. Deswegen ist das „Entweder-oder“
Verweigerung auch bei dem Antrag der SPD, einen Ausschuss für Integrationsfragen und Migration einzurichten. Das allerdings wäre ein wichtiges Signal, dem Thema endlich den Stellenwert zu geben, der ihm gebührt. Sie wollen es offenbar mit der medienwirksamen Benennung von Frau Özkan bewenden lassen. Dabei haben wir doch wirklich das strukturelle Problem, dass sie nur diejenigen integrieren darf, die der Innenminister ihr erlaubt,
Dazu hat Ihnen die NPD-Fraktion mit dem vorliegenden, recht umfangreichen Antrag die notwendigen Stichpunkte an die Hand gegeben, denn wer nicht will deichen, der muss weichen. Diese Weisheit gilt nämlich nicht nur für den Hochwasser- und Küstenschutz, sondern auch für die Bevölkerungspolitik. Angesichts einer Verdoppelung der Asylbewerberzahlen seit dem Jahr 2008 und der aktuellen Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge von rund 46 000 Neuantragstellern für 2012, davon 2 400, die auf den Freistaat Sachsen entfallen, eine notwendige Erkenntnis, für die es nicht nur höchste Zeit, sondern fast schon fünf nach zwölf ist.
Was will ich damit sagen? Wir haben gesehen, dass Impfen eine wichtige Geschichte ist, natürlich auch die Schluckimpfung. Heute wird geimpft mit Totimpfstoffen, die allgemein anerkannt sind und auch durch die ständige Impfkommission dann auch empfohlen werden. Und das Robert Koch-Institut leistet hier, finde ich, Hervorragendes. Natürlich bleibt es weiterhin eine Aufgabe, die Globalisierung und die Migration im Auge zu behalten, denn auch hier ist es wichtig, dass dem Krankheitserreger in Zukunft keine Chance gegeben werden darf, denn man muss sich immer vor Augen halten, man muss impfen, um dieses Thema auch weiter beherrschen zu können. Es geht auch um die Standardimpfungen Diphtherie, Tetanus, Pertussis oder Hepatitis B. Nur als Beispiele seien sie hier genannt. Und es geht um eine Grundimmunisierung der Menschen, der kleinen Kinder und natürlich auch der Generationen, die dann ein Leben lang davor geschützt sind, schwere Infektionen zu erleiden.
Migration tagtäglich erlebt und sich dann so äußert, wie man es nicht tun sollte. Damit habe ich nicht die ganz schlimmen Bilder vor Augen, die Sie da beispielhaft aus den Chats erwähnt haben, aber da droht ihm jetzt schon, dass der Kollege ihn verpetzt, und er hat sich also unbotmäßig geäußert. Etwa nach dem Fall in Frankreich kommt er auf die Idee, das ist doch nur in diesem Kulturkreis, bei uns bringt man einen um, aber nicht so was.
rat die Überweisung federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an die Ausschüsse für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie für Jugend, Familie, Schule und Sport. Die Fraktionen haben sich nunmehr auf eine zusätzliche Überweisung an den Rechtsausschuss verständigt. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
bereits durch die Konsensliste erledigt. Nunmehr wird zusätzlich die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz vorgeschlagen. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann ist diese zusätzliche Überweisung so beschlossen.
Wird der Dringlichkeit des Antrags der CDU, Drucksache 15/3316, widersprochen? – Das ist offenkundig nicht der Fall. Es wird ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung – federführend –, den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Rechtsausschuss vorgeschlagen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
ders ernsten Situation für diese außerordentlich wichtige Einrichtung sollten einige Sachverhalte beim Namen genannt werden. Die vorgesehene Einsparung soll durch die Umwandlung von Frauenhauskapazitäten in Zufluchtswohnungen erbracht werden. So wurde seitens der Staatssekretärin Ahlers im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz argumentiert, dass das noch relativ neue Gewaltschutzgesetz eine Rückkehr in die eigene Wohnung möglich mache. Fragt man nach, ob diese Studie auch belegt, dass dann weniger Frauenhausplätze benötigt werden, bekommt man die Antwort, dass es darüber in Deutschland noch keine Studien gebe.
Die fünf zuletzt genannten Anträge sind vorab federführend dem Ausschuss für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen und mitberatend dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz überwiesen worden. Ich gehe von Ihrer nachträglichen Zustimmung aus.
Die lfd. Nr. 5 – VO-Nr. 15/213 –, Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes, wird auf Antrag der Fraktion der Grünen an den Ausschuss für an Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz überwiesen.
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss empfohlen. Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.