Digitalisierung und Migration
Liebe Kolleginnen und Kollegen, rhetorische Frage: War 2015/2016 irgendetwas mit Zuwanderung und Migration, bei der der Freistaat Bayern besonders attraktiv gewesen ist? – In der Tat müssen wir jetzt einen Zuwachs schultern.
Die Türkei kann also ein guter Nachbar und Partner sein, nicht nur bei der Ordnung der Migration. Nicht zuletzt ist die Türkei mit uns zusammen ja auch in der NATO. Es geht also darum, diese Partnerschaft mit der Türkei trotz der ganzen aktuellen Komplikationen zu pflegen und langfristig zu entwickeln. Davon profitieren wir auf lange Sicht viel mehr als von sinnloser Konfrontation, die jeglichen Dialog unmöglich macht. Diese positive Botschaft fehlt im AfD-Antrag völlig.
Bewahrt vor grenzenloser Migration, befreit von untauglichen Verordnungen und beschützt vor einer übergriffigen EU-Justiz: Das ist UKs sonnige Zukunft. So kann das Vereinigte Königreich künftig zielgerichtet auf die Bedürfnisse der heimischen Wirtschaft und des eigenen Volkes eingehen und aufrecht der Beschränktheit dieser EU entgegentreten.
Diesen Satz hat der französische Präsident Macron vor wenigen Wochen in seiner großen Europarede formuliert. Wir Grüne finden: Er hat recht. Der Klimawandel, Migration, Wirtschaftsfragen, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Digitalisierung oder Steuerflucht: Es gibt kaum ein wichtiges gesellschaftliches Thema, das wir national allein lösen können. Wer jetzt verstärkt auf Nationalstaaten setzen will, gaukelt den Menschen etwas vor.
illegalen Migration, der Umgang mit Flüchtlingen und die wichtige Integration, die Sicherheit im Allgemein und die Cybersicherheit, die Verteidigung, die Stärkung der Entwicklungshilfe und natürlich auch der Klimawandel, für den bisher bereits jeder fünfte Euro der EU-Mittel aufgewendet wird. All das führt dazu, dass der Haushalt nach 2020 signifikant anders aussehen wird. Ein Stück weit müssen die Einbußen, die durch den Austritt Großbritanniens entstehen werden, wohl aufgefangen werden.
Die Verwendung finanzieller Mittel soll mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehen. Ein Eingreifen der EU ist somit nur angezeigt, wenn im örtlichen, regionalen oder nationalen Rahmen keine zufriedenstellendere Problemlösung möglich ist. Das betrifft natürlich insbesondere die Fragen der Migration, des Verkehrs, des Handels, der Sicherheit und - wie bereits gesagt - des Umweltschutzes. Auch bei Wissenschaft und Forschung gilt es, die vorhandenen Potenziale noch besser zu nutzen und damit die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Europas weiter zu stärken.
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Inneres, Digi talisierung und Migration
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/896 zur Vorberatung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration sowie zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales und Integration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 16/897. Ich schlage vor, den Antrag Druck sache 16/897 ebenfalls zur Vorberatung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration und zur weiteren Be ratung an den Ausschuss für Soziales und Integration zu über weisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so be schlossen.
Das bedeutet für uns: mehr Demokratie, Abrüstung, zivile Konfliktlösungen, die Gleichstellung von Migranten und Migrantinnen und ein menschlicher Umgang mit Flüchtlingen und Migranten und Migrantinnen. Migration ist kulturelle Bereicherung. Für die Außenpolitik der EU müssen die Rechte der Armen in den Entwicklungsländern Vorrang vor billigen Agrarprodukten, Profit und Rohstoffsicherung für europäische Konzerne haben.
Ich habe nur eine Frage: Da Sie sich für die vollziehbar Ausreisepflichtigen ausgesprochen haben, dass die auch integriert werden und so weiter, wozu führen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und eventuell im Nachgang noch die Verwaltungsgerichte Verfahren durch, in denen die Asyl- und Flüchtlingseigenschaft geprüft wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Und wieder nimmt sich die Fraktion der AfD des Themas Migration und Flüchtlinge an.
Es ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Weitere Anträge zur Ausschussüberweisung kann ich nicht erkennen.
Wer dem Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP, der CDU, der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wir müssen das nicht zählen, Sie brauchen nur in die Reihen zu schauen, nach rechts, damit sehen Sie, dass wir die Mehrheit für Nichtüberweisung hier heute erreicht haben. Es sei denn, es macht sich jetzt Widerspruch breit. Das kann ich nicht erkennen. Gut, damit brauchen wir auch nicht über die Federführung abzustimmen. Der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ist zugestimmt.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Es sind Ausschussüberweisungen beantragt, einmal an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, einmal an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Gibt es weitere Anträge? Das kann ich nicht erkennen.
Lassen Sie uns also – ich betone das noch mal – einige Generationen später ganz grundsätzlich darüber nachdenken, wie Thüringen der Realität der Migration gerecht werden kann. Für den Bereich der Arbeit bedeutet dies insbesondere ein konsequentes Vorgehen gegen Lohndumping und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen. Das trifft in besonderem Maße auf die Pflegekräfte zu, um deren Anwerbung Sie in Ihrem Antrag zu Recht bemüht sind. Die zentrale Forderung der Lohnerhöhung hat der Abgeordnete Hartung bereits dargestellt.
Zum Thema Migration: Unser Kultusminister Bernd Althusmann hat bereits im Juni vergangenen Jah
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Ich bin sehr bestürzt, dass die AfD in den Corona-Zeiten einen solch typischen AfD-Antrag einbringt, nämlich einen europafeindlichen Antrag. Die Corona-Krise zeigt, dass die Probleme nicht national gelöst werden können, sondern dass diese Probleme unbedingt europäisch angegangen werden müssen. Die AfD ist nach einer kurzen Verweildauer von ein bis zwei Sitzungen, in denen sie sich relativ vernünftig verhalten hat, wieder zu alter Form aufgelaufen und nutzt diese Sitzung, um das Thema Migration wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Gerade in Migrations- und Integrationsfragen brauchen wir Europa, um diese Probleme insgesamt und europäisch zu lösen.
Die inhaltliche Ausrichtung des AMIF für die Bundesrepublik Deutschland war in den letzten Jahren in den folgenden Maßnahmebereichen und spezifischen Zielen zu finden: Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, Integration von Drittstaatsangehörigen, legale Migration und Rückkehr. Für den Förderzeitraum stehen in Deutschland rund 97 Millionen Euro zur Verfügung, welche sich auf drei Bereiche, nämlich Integration, Asyl und Rückkehr, konzentrieren. Für die Integration ist die Hälfte der Mittel und für Asyl und Rückkehr jeweils ein Viertel der Mittel vorgesehen.
Zweitens. Erleichterung der legalen Migration in den Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf sowie Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eines haben die Antragsteller tatsächlich richtig erkannt: Beim europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist tatsächlich nur ein Viertel des Ausgabevolumens auf Rückkehr ausgerichtet, aber eine Hälfte auf Integration. Das ist auch richtig so, denn sonst hieße er ja Rückkehrfonds und nicht Integrationsfonds. Er hat nämlich den Sinn und Zweck und das Ziel, Migration, Asylpolitik und subsidiären Schutz wirkungsvoll zu steuern und nicht – wie Sie behaupten – Anreize für illegale Einreise zu setzen. Das ist völliger Unsinn!
Der Sinn und Zweck dieses Fonds ist es ja, dafür zu sorgen, dass die Integration legaler Migration glückt. Das sind eben Menschen, die nicht illegal hierherkommen. Das sind Menschen mit einem Asylgrund, die integriert werden müssen. Das sind Menschen, die einfach keine Möglichkeit auf Rückkehr in ihr Herkunftsland haben und deswegen integriert werden müssen. Da ist das Geld sehr, sehr gut angelegt.
Herr Präsident, Hohes Haus! Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds – AMIF – trägt zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Weiterentwicklung der gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationspolitik bei. Die Europäische Kommission plant, diese Ziele mit dem Nachfolgefonds Asyl und Migration für die Jahre 2021 bis 2027 fortzuführen. Der Antrag der AfD verkennt den damit verbundenen europäischen Mehrwert, und er ist – wie von verschiedenen Rednern schon angesprochen worden ist – zum Teil völlig inkorrekt. Fünf Landtagsfraktionen und die Staatsregierung sind sich offenkundig darin einig, dass dieser Antrag abgelehnt werden sollte.
Inhaltlich beruht der AMIF sowie der künftige AMF auf vier wichtigen Säulen. Hervorzuheben ist hier insbesondere die Erleichterung der legalen Migration in den Mitgliedstaaten entsprechend deren wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen, Stichwort: Fachkräftegewinnung.
Mein Fazit: Zu den zentralsten Aufgaben der Europäischen Union gehört eine gemeinsame Integrations- und Zuwanderungspolitik. Eine Streichung dieser Mittel spräche der EU eine zentrale Aufgabe ab. Eine Rückübertragung dieser zentralen Aufgaben auf die Nationalstaaten ist nicht möglich. Beispiel: Wir können momentan Griechenland auf keinen Fall mit dieser Problematik alleinlassen. Die Europäische Union hat mit der Erhöhung der Mittel eine bestehende Lücke geschlossen, endlich eine wirksamere gemeinsame Asylpolitik zu ermöglichen. Außerdem geht der Antrag der AfD fälschlicherweise davon aus, dass die Mittelverteilung und der Mitteleinsatz falsch seien und dass die illegale Migration nicht bekämpft würde. Die Begründung ist also inhaltlich nicht korrekt.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Mi nisteriums für Inneres, Digitalisierung und Migration – Sachstand zur Gesundheits- und zur Geldkarte für Asyl suchende und Flüchtlinge – Drucksache 16/129 (Geänder te Fassung)
(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Migration und Flüchtlinge sind unterschiedliche Dinge!)
Sonstige (Landtag, Staatsministerium, Rechnungshof, Verfassungsgerichtshof) 153,3 Mill. EUR = 0,3 % Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration 3 820,7 Mill. EUR = 8,0 %
Auch der damalige Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank Weise, attestierte, dass nur rund 40 % der Flüchtlinge überhaupt Arbeitserfahrung hätten.
Diese und andere innovative nordrhein-westfälische Programme sollten weiter ausgebaut werden. Denn letzten Endes gilt: Wer Migration und Fluchtursachen bekämpfen möchte und damit den wirtschaftlichen und interkulturellen Austausch auf der Nord-SüdAchse fördern will, dem bleibt eigentlich nur diese Möglichkeit.