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Da ist nicht nur die Frage, warum die Landesregierung bei vielen Ihrer Anmerkungen Zustimmung signalisieren kann. Ich glaube auch, gerade in einem demokratischen Rechtsstaat ist der Datenschutz im Bereich des Staates ein sehr elementares, aber auch sehr hoch geschätztes Gut. Wir alle machen uns hier, wenn wir nicht nur über den Datenschutz, sondern auch über Gesetze sprechen, Gedanken über den Datenschutz im Bereich des Staates, im Bereich der staatlichen Datenverarbeitung, egal um welches Ressort es geht.

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Ihnen war – zumindest nach meinem Eindruck – immer bewusst, dass Sie eine große Verantwortung haben. Natürlich, eine große Verantwortung für den Datenschutz. Klar, der Datenschutzbeauftragte hat für den Datenschutz Verantwortung. Aber Sie haben – zumindest habe ich den Eindruck gehabt – immer die Verantwortung gespürt, die Akzeptanz für den Datenschutz in unserem Lande hochzuhalten. Auch dafür möchte ich Ihnen sehr herzlich Danke schön sagen.

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Am Ende hat es sich, glaube ich, für den Datenschutz ausgezahlt. Da will ich bei den Kollegen bleiben, die eben gesagt haben: Wozu dient der Datenschutz? Er ist auch für die Bürgerinnen und Bürger da. – Dafür will ich Ihnen herzlich danken. Sie haben sich um den Datenschutz in unserem Lande sehr verdient gemacht. Dafür sind wir, die Hessische Landesregierung, Ihnen dankbar. Die Kollegen haben sich für den Landtag bedankt. Aber ich bin mir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger Ihnen ebenfalls für Ihre Amtszeit, für das, was Sie geleistet haben, sehr dankbar sein können und dürfen. – Vielen Dank, alles Gute.

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Ich möchte es ausdrücklich unterstützen: Datenschutz als Wirtschaftsfaktor bei der verschlüsselten Kommunikation, bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und weiteren Verfahren. Ich glaube auch, dass wir Grüne und die anderen Oppositionsfraktionen deutlich gemacht haben, dass Datenschutz kein Widerspruch, kein Bremser sein muss. Datenschutz geht, zum Beispiel auch als Ergänzung zum Verbraucherschutz, zum Beispiel auch als klare Linie gegen Cybermobbing und zum Beispiel auch, um internationale Standards in unserer immer vernetzteren Welt durchzusetzen.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Dix! Sie haben mit Ihrem Jahresbericht dem Abgeordnetenhaus wieder einen umfangreichen Bericht vorgelegt, und der Senat hat sich mit diesem Bericht am 7. Juli befasst. Der Innensenator teilte nach der entsprechenden Senatssitzung in einer Pressemitteilung mit, dass der Datenschutz „in den Berliner Behörden großgeschrieben“ wird. Natürlich wird Datenschutz großgeschrieben, aber Herr Henkel meint ja offenkundig etwas anderes. Die Probleme beim Datenschutz seien, so Herr Henkel, in den Berliner Behörden weiter rückläufig.

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Bereits in meiner Rede zum Jahresbericht 2012 habe ich gesagt, dass der Datenschutz in vergangenen Wahlperioden einen anderen Stellenwert hatte. Angesichts der Feststellung des Innensenators, der Datenschutz würde in den Berliner Behörden großgeschrieben, und angesichts der Realität im Umgang mit Persönlichkeitsrechten muss der Datenschutz wieder einen anderen Stellenwert erhalten. – Ich danke Ihnen!

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Besonders auffällig war der Anstieg der Zahl der Petitionen aus dem Bereich Datenschutz, die seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung eingegangen sind. Diese Petitionen lassen sich in drei Teilbereiche einordnen: erstens Klagen über die Untätigkeit oder das Nichtantworten auf Anfragen beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, zweitens inhaltliche Anfragen und Auskunftsersuchen, und drittens Anfragen, welche Daten im Landtag über Petentinnen und Petenten gespeichert werden. – Das war eine Kurzzusammenfassung des Petitionsberichts für das Jahr 2018.

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Was lernen wir daraus? – Datenschutz ist kein Selbstzweck. Datenschutz ist auch kein Thema, mit dem sich nur Spezialisten und Nerds beschäftigen sollten. Mangelnder Datenschutz kann dazu führen, dass so grundlegende demokratische Rechte wie die Pressefreiheit beschnitten werden. Und es kann jede und jeden treffen. Ich finde, wenn ganz normale Menschen, die einmal zur falschen Zeit am falschen Ort waren, in solchen Dateien landen und davon noch nicht einmal erfahren, wenn diese Personen dann die Beschränkung ihrer Freiheit hinnehmen müssen, dann läuft doch irgendwas gewaltig schief.

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Der dritte Punkt ist das Medienprivileg, das unter dem Eindruck der Datenschutzgrundverordnung neu justiert werden muss. Es wird nicht etwa geschleift, es wird erhalten. Auch der Datenschutz wird nicht geschleift, sondern wir wägen im Wege einer Rechtsgüterabwägung zwischen Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung, Medienprivileg und Pressefreiheit ab. Das haben die Staatskanzleien, wie wir finden, in vernünftiger Weise getan und in Gesetzesform gegossen, in Staatsvertragsform. Wir halten das Medienprivileg für wichtig. Es wird geschützt, aber der Datenschutz kommt zum Zuge. Das näher auszuführen, ist jetzt nicht die Zeit, ich kann aber sagen: Dieser Staatsvertrag ist eine vernünftige Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen für den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Wir empfehlen Zustimmung. – Herzlichen Dank!

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Zum Abschluss möchte ich noch ein Wort zur Pressefreiheit sagen, die sowohl im Ausschuss als auch hier schon Thema war. Presse- und Meinungsfreiheit sind zum Glück in Deutschland nicht verhandelbar. Wir werden dies mit dem vorliegenden Datenschutzgesetz sicherstellen, und einen Teil davon haben wir in der letzten Plenarsitzung mit dem Rundfunkstaatsvertrag schon geregelt. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht in Artikel 85 vor, dass EU-Mitgliedsstaaten diese Grundrechte mit dem Datenschutz in Einklang bringen sollen, weil es hier vielfach unterschiedliche Rechtstraditionen in den verschiedenen EU-Staaten gibt. Hier gilt: Wenn die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken stattfindet, muss man sich an so gut wie keine Regeln außer denen zur Datensicherheit halten. In der Datenschutz

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Erstens: Bei den Aufgaben und Befugnissen der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit darf ruhig mehr gewagt werden. Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Datenschutz ist auch Abwehrrecht gegenüber staatlichem Handeln.

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Nein! – Was die Datenschutz-Grundverordnung allerdings mit sich bringt, das ist ein Anlass für alle – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Berliner Behörde, ein Start-up oder einen Handwerksbetrieb handelt –, sich einmal gründlich und ausführlich mit dem Thema Datenschutz zu beschäftigen. Allein das, glaube ich, ist ein großer Erfolg der DSGVO. Ich finde, wir brauchen wirklich einen Bewusstseinswandel dahin gehend, dass Datenschutz nicht ein lästiger Hemmschuh ist oder irgendein Orchideenthema, für das sich nur Spezialisten und Nerds interessieren, sondern ein Schutz unser aller Persönlichkeitsrechte, der in allen Lebensbereichen gelten muss.

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Einen besonderen Dank möchte ich Ihnen aussprechen, und zwar möchte ich Ihnen danken, dass Sie, wie Sie es im Datenschutzbericht dargestellt haben, die Pressearbeit in Ihrer Behörde auf neue Füße stellen und neu strukturiert haben. Ich finde, dass die Aufgabe, die Sie haben, sich nämlich mit dem Thema Datenschutz und Informationsfreiheit im politischen Wettbewerb zu bewegen und da auch Gehör zu finden, in der heutigen Zeit schwierig genug ist. Insofern freue ich mich auch als datenschutzpolitischer Sprecher ganz besonderes, dass Sie die Öffentlichkeitsarbeit stärken wollen, weil es tatsächlich so ist: Wir können den Datenschutz nur verbessern, wenn wir ein Bewusstsein dafür schaffen, wie wichtig der Datenschutz im heutigen Leben und in der heutigen Welt ist. Deshalb finde ich es gut, dass Sie die Pressestelle neu strukturieren, um sich im öffentlichen Meinungskampf und in der Öffentlichkeit besser darzustellen, als es in der Vergangenheit der Fall war, und dass Sie damit eine höhere Aufmerksamkeit erreichen.

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176 Seiten Bericht zeigen, in welchen Bereichen Sie überall tätig gewesen sind, und tatsächlich sind alle Bereiche geschäftlichen Handelns und alle Bereiche behördlichen Handelns vom Datenschutz betroffen. Sie haben vor einigen Tagen die Pressemitteilung „100 Tage Datenschutz-Grundverordnung“ herausgeschickt. Wir haben intensiv darüber diskutiert, ob Sie noch mehr Eingriffsrechte bekommen sollten oder nicht. Sie hatten dazu zwei, drei Vorstellungen vorgebracht, und wir haben uns überlegt, wo wir für einen guten Datenschutz sorgen können und wo wir andere Interessen blockieren. Wir haben eine Abwägung getroffen: Bei manchen Dingen, die wir momentan im Ausschuss diskutieren, müssen wir

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Die Datenschutz-Grundverordnung ist und bleibt ein Quantensprung für den Datenschutz, für den Schutz unserer Privatsphäre. Es ist wirklich absurd, dass Sie mit diesem Antrag versuchen, die DatenschutzGrundverordnung als Bremse für den Datenschutz hinzustellen.

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Viele Einsatzkräfte haben berechtigterweise die Sorge, sich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit mit dem Coronavirus anzustecken. Sie möchten deswegen Vorkehrungen gegen eine Ansteckungsgefahr treffen können. Das ist verständlich. Ich kann es sehr gut verstehen. Es scheint deshalb durchaus verlockend, zugunsten der Einsatzkräfte den Datenschutz zu lockern. Doch die CDU hat in ihrem Antrag selbst sehr ausführlich zum Ausdruck gebracht, welch hoher Verfassungsrang unserem Datenschutz zukommt. Natürlich kann der Datenschutz nicht grenzenlos gewährt werden. Er steht in einem Spannungsverhältnis zum Gesundheitsschutz.

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Im E i n g a n g befindet sich die Mitteilung des Landes beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfrei heit vom 4. Februar 2021 – 36. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informa tionsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2020 –, Druck sache 16/9850. Ich schlage vor, diese Mitteilung an den Stän digen Ausschuss zu überweisen. – Sie stimmen zu. Vielen Dank.

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Unterrichtung durch die Landesregierung Stellungnahme der Landesregierung zum Fünfzehnten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und zum Siebenten Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Berichtszeitraum zum Datenschutz: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Berichtszeitraum zum Informationsfreiheits- gesetz: 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 – Drucksache 7/5665 –

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schusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 31. Januar 2024 – 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die In formationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2023 – Drucksachen 17/6100, 17/6927

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Smoltczyk! Vielen Dank für Ihren Bericht! Mit dem technologischen Fortschritt und der wachsenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Digitalisierung gewinnen die Integrität, die Vertraulichkeit und die Verfügbarkeit unserer informationstechnischen Systeme enorme Bedeutung. Wir sind dabei nicht nur abhängig vom Funktionieren. Wir sind abhängig von zuverlässigen Informationssystemen, von sicheren Kommunikationsnetzen, sowie vom Schutz unserer privaten Daten und Informationen. Schädigungs-, Missbrauchs- und Zweckentfremdungspotenziale durch verschiedene Akteure nehmen stetig zu. Das betrifft auch und insbesondere unsere persönlichen Informationen. Dem Datenschutz kommt in der stetigen Vernetzung eine wichtige und vielleicht zentrale Bedeutung zu. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Privatsphäre sind hohe Schutzziele, denen gemeinhin als digitale Grundrechte Verfassungsrang zuerkannt wird. Deutschland genießt wegen seiner Standards beim Datenschutz hohes Ansehen, und mit der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung liegt nunmehr auch europaweit ein erster Standard vor, der durch die Politik noch zu konkretisieren sein wird. Für den Datenschutz und seine Aufsichtsbehörden brauchen wir in diesem Sinne einen verlässlichen Rahmen, der Sicherheit bietet, der für Verlässlichkeit und Vertrauen sorgt und Mahnungen über den nicht sachgerechten Gebrauch personengebundener Daten ernst nimmt.

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Es geht darum, schnell zu reagieren. Wir haben in manchen Bereichen in die Grundrechte eingegriffen. Hier an der Stelle, wo wir die Möglichkeit haben, schnell zu helfen, nutzen wir sie nicht aus Sorge davor, dass es mit dem Datenschutz Probleme geben könnte. – Ich nehme den Datenschutz ernst. Ich bin mir aber sicher, wenn ich allein die Resonanz unserer Start-ups in Berlin sehe, was es alles für technische Möglichkeiten gibt, kann man dem Datenschutz nachkommen, aber man kann mit der App deutlich mehr machen und deutlich schneller helfen, als wir es jetzt tun. Wir dürfen in einer Krise, wo es um Leben und Tod geht, solche Chancen nicht vertun. Wir müssen sie nutzen. Jeder muss sie nutzen. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen.

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tenschutzregeln hundertprozentig in Einklang zu bringen, das sehen wir an vielen Stellen. Das Thema Datenschutz, das jetzt zum Beispiel beim Anschreiben an die ältere Generation ins Feld geführt wurde, mag rechtlich sogar richtig sein, ich halte es aber zumindest für äußerst schwierig. Wenn es tatsächlich so ist, dass wir die Älteren nicht mit Impfterminen versorgen können, weil wir datenschutzrechtliche Hindernisse haben, dann müssen wir an dieser Stelle den Datenschutz eindeutig niedriger bewerten als den Gesundheitsschutz der Menschen. Das ist keine einfache Debatte, die sich bei hohen Infektionszahlen und hohen Todesfallzahlen führen lässt. Sobald es abgeklungen ist, da brauchen wir uns nichts vorzumachen, wird es sofort wieder die Panik derer geben, die den Datenschutz über alles stellen. Das ist eben auch ein wichtiges Gut, wir werden als Parlament, als demokratische Gesellschaft immer in der Abwägung von Rechtsfragen und von Grundrechtsfragen sein. Das ist unsere Aufgabe, eine sehr schöne Aufgabe, aber sie ist nicht ganz einfach und auf jeden Fall nicht mit Fake News zu behandeln, meine sehr verehrten Damen und Herren.

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Zunächst möchte ich auf den Datenschutz-Tätigkeitsbericht eingehen. Lieber Herr Professor Keber, Sie haben als Titel für den 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht „Zukunft mit Daten schutz gestalten“ gewählt. Diesen möchte ich aufgreifen und Ihnen einige Gedanken hierzu mitteilen. Daten sind im posi tiven Sinn der Rohstoff der Zukunft. Unser aller Daten sind jeden Tag gefragt, fließen jeden Tag vielfältig in wirtschaftli che Entscheidungen ein. Daten sind sehr begehrt. Das gilt frei lich auch für die Daten der öffentlichen Hand. Gut genutzt sind diese Daten ein wertvoller Schatz, ein Schatz, der, ver eint mit dem Datenschutz, dem Gemeinwohl erheblich dienen kann. Was ist das Gemeinwohl konkret?

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Wir sehen, dass der Datenschutz mehr denn je gefragt ist. Dies legt der Datenschutz-Tätigkeitsbericht nachdrücklich dar. Da tennutzung braucht Datenschutz. Dies führt zu der Frage, ob unser Datenschutzrecht den steigenden Anforderungen der Datennutzung gerecht wird. Soweit Datennutzung dem Ge meinwohl dient, brauchen wir Rechtsgrundlagen, die Daten schutz und Datennutzung vereinen.

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Angemessener Datenschutz schützt vor Missbrauch – das ist klar – und unberechtigter Weitergabe der Daten. Angemessener Datenschutz behindert eben nicht die berechtigte Nutzung von Daten. Es ist der unangemessene, überzogene Datenschutz, der dieser Intention zuwiderläuft. Aufgrund der verbleibenden Kritikpunkte und auch unserer bereits im Ausschuss geäußerten Skepsis bezüglich der Umsetzung eines angemessenen Datenschutzstandards werden wir diesem Gesetzentwurf nicht widersprechen, sondern uns bei der Abstimmung enthalten, was ich an dieser Stelle schon ankündigen darf. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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In diesem Zusammenhang müssen wir uns auch Gedanken über das Thema „Datenschutz“ machen – das war ein Punkt, der aus NRW kam – und diesen Datenschutz so gestalten, dass er eine eventuelle Lockerung der Schweigepflicht nicht aushebelt. Das war ein Punkt, der von der Ärztekammer in NRW angebracht wurde, dass das Gesetz zwar geändert wurde, aber der Datenschutz dies eventuell wieder aushebeln könnte.

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Ein weiterer Punkt: Datenschutz war im Hohen Hause schon mehrmals das Thema; Herr Schurig ist gerade nicht da. Open-Source-Software trägt meines Erachtens dazu bei, die Thematik Datenschutz umfassender oder, ich sage einmal, noch transparenter zu gestalten; denn die amerikanischen Unternehmen verlagern ihre Angebote zunehmend in die Cloud. Als Freistaat Sachsen möchten wir wissen, wie die Daten sichergestellt sind. Insoweit haben wir, glaube ich, mit der Open Source Software bezogen auf den Datenschutz gute Lösungsmöglichkeiten.

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Es liegt, Frau Smoltczyk, in der Natur der Sache, dass zwischen den Aufgaben, die Sie als Datenschutzbehörde haben, und zwischen den Abwägungen, die wir uns als Politik stellen, unterschiedliche Auffassungen bestehen. So haben Sie auch das Beispiel der Pandemie genannt. Ich stehe dazu – da hatten wir unterschiedliche Auffassungen, Frau Smoltczyk –, dass ich bei der Frage Datenschutz und Bildung deutlich gesagt habe, dass in der Abwägung zwischen der Bildung unserer Kinder, die zu Hause sitzen und Homeschooling machen, und dem Datenschutz, für mich die Bildung deutlich vorgeht und mir die Bildung wichtiger ist als der Datenschutz.

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Auch wenn Datenschutz spätestens mit Beschluss der europäischen Datenschutz-Grundverordnung eine öffentlich wichtige Rolle spielt, hat uns allen Corona noch mal sehr deutlich vor Augen geführt, welche Bedeutung er für unser alltägliches Leben heutzutage hat. Die unzureichende Digitalisierung der Berliner Verwaltung, die ja von den Kolleginnen und Kollegen schon angesprochen wurde, hat durch Corona natürlich noch mal zu größeren Baustellen im Datenschutz geführt.

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Ein prägendes Erlebnis aus den letzten Jahren, welches die Herausforderung für digitale Verwaltung verdeutlicht, möchte ich an dieser Stelle aber mit Ihnen teilen. Sie können erahnen, worum es geht, weil die Kollegen auch schon darüber gesprochen haben, es geht um die Bildung. Wir hatten eine Sitzung im Ausschuss für Datenschutz. Anwesend waren die Schulverwaltung, die Datenschutzbeauftragte. Es ging, wie so oft, um die Schuldatenverordnung und die bekannten Fragen von Datenschutz in Schulen in Zeiten von Corona. Meine These: Eigentlich waren sich auch alle einig, was zu tun wäre. Aber die politisch ungeklärte Frage, wer verantwortlich ist, verhinderte ein produktives Ergebnis der Diskussion. Ich empfand das, was die Schulverwaltung gesagt hat, wie einen Hilferuf: Bitte, bitte, liebe Frau Smoltczyk, liebe Datenschutzbeauftragte, machen Sie doch unsere Arbeit. Dann funktioniert das auch mit dem Datenschutz. Das ist mir sehr präsent geblieben. Ich verstehe, dass die Erwartung an die Schulverwaltung von Schülerinnen und Schülern, Lehrenden und Eltern riesig waren und sind. Aber im Ergebnis zu sehen, dass jetzt jede Schule, jede Lehrerin und jeder Lehrer mit den Fragen des Datenschutzes und den möglichen und unmöglichen Einverständniserklärungen alleingelassen wurden und werden, ist einfach unerträglich.

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Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf aus Drucksache 22/8487, Unterrichtung durch die Präsidentin: Bürgerschaftliches Ersuchen: Daten effizient schützen – Einführung eines elektronischen Systems zur Bearbeitung von Beschwerden und anderen Eingaben beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" und: Datenschutz garantieren – Ausstattung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach objektiven Kriterien sicherstellen.