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Die FDP ist froh, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz so deutliche Worte für die Sicherheitspolitik der Bundesregierung gefunden hat.

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Wir müssen feststellen, dass dem Datenschutz insbesondere durch den technologischen Fortschritt immer mehr an praktischer Bedeutung zukommt, das habe ich bereits am Anfang gesagt. Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und Datenanalyse werden immer einfacher. Dazu kommt ein oft zu sorgloser, unbedarfter Umgang mit dem gigantischen sensiblen Datenmaterial in den Behörden, Stichwort Datenpanne bei den Meldeämtern, in den Betrieben, bei den Krankenkassen, Stichwort Datenschutzproblematik bei der AOK in Bremen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Andere sind schon genannt worden.

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An dieser Stelle möchte ich nicht weiter im Detail auf den 30. Jahresbericht der Stellungnahme des Senats und den Bericht des Medienausschusses eingehen, Frau Troedel hat dies ja schon in Ausführlichkeit getan. Datenschutz ist Ausdruck eines grundgesetzlichen Freiheitsrechts, die persönlichen Daten gehören dem Bürger und nicht dem Staat.

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Die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird, so fürchte ich, leider in Zukunft nicht geringer. Ich darf mit Genehmigung des Präsidenten noch einmal aus der Pressemitteilung vom 28. März 2008 zitieren. Es ist nämlich „etwas grundsätzlich Verschiedenes, ob sich jemand selbst in aller Öffentlichkeit auszieht oder ob jemand gegen seinen Willen entblößt wird“. Mein Schlusswort: Aber merken muss man es schon können! – Danke!

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Im September 2008 hatten wir bereits die Debatte zur Stellungnahme des Senats zum 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz. Nach Beratung im Ausschuss für Medienangelegenheiten liegen heute der Bericht und Antrag vor. Wie die Kollegin Troedel schon ausgiebig dargestellt hat, können wir die meisten Punkte als erledigt betrachten, alle anderen werden wir vom Ausschuss im Auge behalten.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Möglichkeiten der Erfassung, Sammlung und Speicherung von personenbezogenen Daten wachsen in einem rasanten Tempo. Immer mehr persönliche Daten werden erfasst, gesammelt und ausgetauscht, mit Eifer von Staats wegen und Begierde von Unternehmern. Die Offenlegung von absichtlichen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz bei Lidl und der Telekom hat gezeigt, dass es um die Überwachung und Kontrolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ging. Vorfälle dieser Art hat die Bevölkerung stetig aufmerksamer gemacht, die Sensibilität für Datenschutz ist in letzter Zeit gewachsen.

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An dieser Stelle möchte ich die Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten Herrn Holst würdigen. Der Tätigkeit von Herrn Holst, seiner Beharrlichkeit und Akribie sind es zu verdanken, dass im Land Bremen das Thema Datenschutz einen hohen Wert hat und etliche Verbesserungen erreicht worden sind.

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Auch im 30. Jahresbericht für Datenschutz weist Herr Holst auf die Gefahr der Sammelwut durch staatliche Stellen hin, ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten: „Erschreckend ist, wie dabei oft die Öffentlichkeit für dumm verkauft wird. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sind gegen gut organisierte Terroristen wirkungslos. Sie treffen aber ins Herz einer freien Gesellschaft. Der Staat mischt sich immer mehr in alle Lebensbereiche seiner Bürgerinnen und Bürger ein. Es gibt trotzdem keine absolute Sicherheit.“ Seiten 5/6 des Datenschutzberichtes. Unter dem Argument der Terrorismusbekämpfung verbirgt sich die Gefahr, dass die umfangreichen Sammlungen von persönlichen Daten für andere Zwecke genutzt werden sollen. Dabei vermischen sich strafrechtlich relevante Belange und kommerzielle Interessen. Ich zitiere: „Schon jetzt würde zum Beispiel bei der Debatte um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung deutlich, dass politische Kräfte sich dieser Daten gern bemächtigt hätten, um die Daten für die Verfolgung von Raubkopien der Musikindustrie

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Durch Weiterbildungsmaßnahmen sind in Bremen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden achtsamer geworden. Problematisch ist immer wieder die Situation bei der BAgIS. Das hat allerdings weniger persönliche als vielmehr strukturelle Ursachen. Durch den häufigen Wechsel des Personals durch Zeitarbeitsverträge und Versetzungen haben die Schulungsmaßnahmen zum Datenschutz nicht alle erreicht und nicht alle ausreichend erreicht.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aufgabe verantwortungsvoller Politik ist es, die Bürgerinnen und Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen, das ist eine entscheidende Säule der Demokratie. Das Angebot zum Verkauf von 21 Millionen Datensätzen mit Kontoverbindungen belegt, dass es höchste Zeit für ein modernes Datenschutzrecht des 21. Jahrhunderts ist. Eine ausführliche Debatte über den Datenschutz in der Bürgerschaft ist daher ein Gebot der Stunde! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, Drucksachen-Nummer 17/325, und der Stellungnahme des Senats, Drucksachen-Nummer 17/509, und von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksachen-Nummer 17/614, Kenntnis.

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Ich kann es nicht oft genug wiederholen, unter anderem habe ich zum Beispiel eine Sexualstraftäterdatei gefordert, die haben Sie abgelehnt. Ich habe eine Pflichtvorsorgeuntersuchung von Kleinkindern gefordert, und wer diese Pflichtvorsorgeuntersuchung verweigert oder ihr nicht nachkommt, dem sollte das Kindergeld gekürzt oder gar gestrichen werden. Das haben Sie auch abgelehnt. Ich habe eine bessere Vernetzung von Polizei und Jugendämtern gefordert, das haben Sie abgelehnt. Das gehört alles zu Prävention, hören Sie einmal gut zu! Ich habe hier deutlich ausgeführt, dass Kinderschänder kein Recht auf Datenschutz haben, das wurde gerade von den Grünen empört zurückgewiesen. Ich habe gefordert: Sperrt solche Bestien für immer, aber auch für immer, lebenslänglich weg! Daraufhin wurde ich von Ihnen beschimpft und beleidigt.

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Neu ist auch die Bestimmung, mit der die bisher vorgeschriebene öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses durch ein Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ersetzt wird. Die Wahlberechtigten sollen grundsätzlich nur das Recht auf Überprüfung der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten haben. Im Sinne des guten Praktizierens von Datenschutz ist das eine richtige und vernünftige Lösung.

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An dieser Stelle darf ich unter anderem einige wenige Meinungsäußerungen vornehmlich zu dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz zitieren. Da wären zunächst die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg. Ich zitiere: „Während der Änderungsantrag der Fraktion der SPD die Informationsfreiheit des ursprünglichen Gesetzentwurfs weiter stärkt, ohne dabei überflüssige oder bürokratiefördernde Regelungen vorzusehen, schränkt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU die Informationsfreiheit durch Bestimmungen zur Ge

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In diesem Jahr wird es auch relativ leicht fallen, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen, da insbesondere die Gesetzgebung der rot-grünen Bundesregierung kritisiert wird und weniger die des Landes. Aber all das ist, glaube ich, nicht zielführend und führt hier nicht weiter; denn man sollte sich schon weiter gehende Gedanken über das Thema Datenschutz machen, insbesondere wenn wir bestimmte Themenbereiche inhaltlich ansprechen wollen und vom Bürger her denken, der von uns erwartet, dass die Handlungsfähigkeit des Staates in zentralen Fragen aufrechterhalten wird.

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Zudem soll die Stellung von Kindern gegenüber ihren Erziehungsberechtigten in Augenschein genommen werden. Wir müssen eine Antwort auf Fragen geben, die sich aus den Erziehungsrechten der Eltern ergeben können, denn das Kindeswohl muss im Zweifel an oberster Stelle stehen. Das gilt auch für den Datenschutz. Das hat die Anhörung zur Kindeswohlgefährdung eindeutig gezeigt. In dieser Anhörung wurde es positiv beurteilt, dass die Bestimmungen zum Thema Kinderschutz im Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit § 8a SGB VIII den Schutzauftrag zur Verhinderung einer Kindeswohlgefährdung rechtlich konkretisiert haben. Auch das hessische KJHG hat eine entsprechende Regelung bekommen. Die Aufnahme der Rechte von Kindern in die Hessische Verfassung wäre eine gesellschaftspolitische Entscheidung zugunsten der Kinder.

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Da uns nun der vorliegende Gesetzentwurf der CDULandtagsfraktion im Innenausschuss bereits vorgelegen hatte, liegen auch die Anhörungsergebnisse von Landesseite vor. Kritisiert wurden durch die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zum Beispiel weitreichende Ausnahmen zum Schutz öffentlicher Belange, die nicht sachgerecht sind und Informationsanspruch unverhältnismäßig einschränken, Schutz fiskalischer Interessen, die nicht per se schützenswert sind, Antragsrecht nur für Unionsbürger als eine Einschränkung, die in allen in- und ausländischen Standards für Informationsfreiheitsgesetze nicht zu finden sind.

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Schließlich sind die Ergebnisse zu geheim. Die Verbraucher werden nicht über die Kontrollergebnisse informiert. Die Namen von Betrieben werden nicht genannt. Hier rangieren die Betriebsgeheimnisse von Lebensmittelpanschern für den Senat offenbar höher als die Interessen der Verbraucher. Hier wird Täterschutz zum Datenschutz umetikettiert. Statt Geheimniskrämerei brauchen wir Transparenz und aktive Information der Verbraucher. Ein einfaches System existiert ja. Wir müssen nur zu unserem nördlichen Nachbarn schauen – nach Dänemark. – Ich komme damit auch zum Ende. – Dort passiert das relativ einfach. Wer als Imbiss oder als Restaurant sauber ist, bekommt an seine Tür einen Smiley, der lächelt.

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Sie haben am Freitag, dem 22. September, anlässlich der Sitzung des Bundesrates die nächste Gelegenheit, das Verbraucherinformationsgesetz noch einmal zu verschärfen. Mittlerweile sagt sogar der Bundesminister – jedenfalls wird er in den Medien so zitiert –, dass ihm das gegenwärtige Verbraucherinformationsgesetz nicht gefällt. Daher gehen Sie noch einmal in der Sitzung des Bundesrates daran und verschärfen Sie dieses Verbraucherinformationsgesetz, damit die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich wissen, dass, wenn das Lebensmittelrecht irgendwo gebrochen wird, diese schwarzen Schafe dann auch tatsächlich an den Pranger gestellt werden. Dann gibt es auch keinen Datenschutz mehr, sondern die Namen solcher Leute gehören veröffentlicht. Das ist dann nur zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher und das ist für uns am meisten wert.

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Schlusslichtposition sind wir in den letzten Jahren konsequent geblieben. Während in anderen Bundesländern der Datenschutz im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich zusammengelegt wurde, die Personalausstattung besser ist und man sich den technischen Gegebenheiten innerhalb einer modernen Landesverwaltung und außerhalb durch einen modernen, datenbank- und EDV-gestützten Kunden- und Datenverarbeitungsbereich gestellt hat, werden beide Bereiche in Baden-Württemberg konsequent voneinander getrennt.

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Wenn man die Rede des Kollegen Lasotta nähme und ein paar Dinge umstellte, dann käme man da sogar zu einer sehr großen Schnittmenge. Ich stimme Ihnen zu: Wir brauchen einen handlungsfähigen, starken Staat. Wie wir in den letzten Jahren gesehen haben, bekommen wir über die Verwaltungsreform, über die Einführung von EDV, über die Public Private Partnership und über die zunehmenden Privatisierungstendenzen in den einzelnen Bereichen – ich will das jetzt nicht inhaltlich bewerten – eine Auflösung der Grenzen zwischen dem öffentlichen und dem nichtöffentlichen Bereich. Die Folgen sind unabsehbar, und es wäre richtig und gut, wenn wir dem Vorschlag der SPD-Fraktion folgen würden und uns ernsthaft überlegen würden – und hier könnten wir auch Ihr Argument aufnehmen, Herr Kollege Lasotta –, diese beiden Bereiche zusammenzulegen. Denn nur dann wäre das gewährleistet, was der moderne Datenschutz leisten muss, nämlich vorausschauend zu arbeiten, sich den Problemen zu stellen und Eingriffe schon im Vorfeld vorzunehmen,

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Ich hatte es schon erwähnt: Die Personalausstattung ist beim Landesbeauftragten für den Datenschutz äußerst knapp. Er kann die vielen Aufgaben, die er zu bewältigen hat, nur noch unzureichend wahrnehmen. Beim Lesen des Datenschutzberichts ist mir aufgefallen, dass die Anzahl der Stichprobenkontrollen zurückgeht, da aufgrund der Tatsache, dass der Datenschutzbeauftragte in vorausschauender Weise immer mehr beratend tätig wird, ein echtes Kapazitätsproblem besteht. In der Folge aber könnte das geschehen, was auch schon der Kollege Lasotta angedeutet hat, dass dann nämlich tatsächlich der Skandal oder der GAU passiert, der das Vertrauen der Bürger in ihre Verwaltung nachhaltig schädigt.

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Der Bereich, über den wir heute sprechen, ist der öffentliche Datenschutz. Er betrifft den Bereich, in dem öffentliche Institutionen, Behörden, Ministerien, Kommunalverwaltungen, aber auch Krankenkassen Daten sammeln und verwerten. Dieser Bereich, meine Damen und Herren, ist glücklicherweise – das zeigt der hier vorgelegte Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten – so weit in Ordnung, dass es keine großen Probleme gegeben hat.

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Ich denke, das ist auch eine Erfolgsbilanz nach 25 Jahren Datenschutz. Es ist im Berichtszeitraum eben nicht zum Daten-GAU gekommen, und die Landesregierung hat die aufgedeckten Mängel behoben bzw. hat daran gearbeitet.

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Nach wie vor wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz noch nicht die Beratung und Kontrolle für den nichtöffentlichen Bereich übertragen,

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! 25 Jahre Datenschutz in Baden-Württemberg. Ich darf vorweg den Dank unserer Fraktion an den Landesdatenschutzbeauftragten richten, dass er diesen hundertseitigen Bericht wieder mit seinen Mitarbeitern erarbeitet hat, dass er uns zwar nicht die großen Skandale geliefert hat,

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aber doch auf hundert Seiten dargetan hat, dass auch im Land Baden-Württemberg im öffentlichen Bereich immer wieder Verstöße gegen den Datenschutz geschehen. Insofern ist diese Arbeit für uns sehr wertvoll und sehr wichtig, weil wir diese Arbeit als Kontrollmechanismus für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im Land brauchen.

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Ich schicke den Dank deswegen vorweg, weil 25 Jahre Datenschutz bedeutet, dass vor 25 Jahren diese Institution im Land gegründet worden ist. Ich darf einmal ein paar Zahlen, die auch schon in der Presse veröffentlicht waren, nennen, um Ihnen darzutun – –

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Ich könnte mir vorstellen, dass ein kürzerer, prägnanterer Bericht vielleicht mehr für den Datenschutz in diesem Land täte.

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und dann hätte natürlich auch der Datenschutz andere Möglichkeiten, sowohl prophylaktisch als auch bei der Überprüfung tätig zu sein, lieber Kollege Wieser.

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Insofern sind wir der Auffassung – Herr Präsident, ich komme zum Schluss –, dass wir den Datenschutz im Land künftig mehr stärken müssen und bei den nächsten Haushaltsplanberatungen auch berücksichtigen müssen und dass wir es endlich schaffen müssen – eine alte Forderung von uns, Kollege Schneider und Kollege Scheuermann; ich sage das, bevor Sie sich in Individualismen begeben –, dass der öffentliche und der nichtöffentliche Bereich zur Stärkung der Effizienz des Datenschutzes im Land zusammengeführt werden.