Eine Fortsetzung dieser Praxis ist mehr als bedenklich. Der beste Datenschutz ist und bleibt der, wenn Daten erst gar nicht
Das neue Modell zeigt einen neuen Weg auf, Rundfunkfreiheit vor politischen und wirtschaftlichen Einflüssen zu schützen. Allumfänglich befriedigend und mängelfrei ist es aber wahrlich noch nicht. Anknüpfend an meine bisherige Kritik an der gerätebezogenen Gebühr gibt es nach wie vor zwei Probleme, die das neue Modell quasi mitgeerbt hat. Erstes Problem: Hartz-IV-Empfängerinnen und Harz-IV-Empfänger müssen sich weiterhin mittels eines Bescheides von der Abgabe freistellen lassen. Zweites Problem: Datenschutz ist nach wie vor trotz vieler Änderungen nicht ausreichend berücksichtigt.
Zu Ihrem Argument muss man auch noch feststellen, dass Sie dabei ganz bewusst unterschlagen, dass der Gesetzentwurf, den die SPD hier eingereicht hat, genau auf diese Rechtsgrundsätze und Rechtstraditionen abzielt. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist gewährleistet; der Datenschutz ist gewährleistet; der Schutz politischer Entscheidungen ist gewährleistet; Daten und Informationen, welche die innere Sicherheit betreffen, sind gewährleistet, und die Unabhängigkeit richterlicher Entscheidungen ist ebenfalls gewährleistet. – Ich kann diese Argumente, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen. Die CSU windet sich wie ein Aal bei diesem Gesetzentwurf und zieht Argumente an den Haaren herbei, Argumente, die man tatsächlich nur als fadenscheinig bezeichnen kann. Da stellt man sich natürlich schon die Frage, warum das so ist. Fehlt es an Einsicht und Erkenntnisfähigkeit, dass sich beim Ablauf von Entscheidungen innerhalb der Verwaltung und der staatlichen Stellen tatsächlich einiges verändert hat, dass da einiges komplexer geworden ist? Fehlt es an Einsicht und Erkenntnisfähigkeit, dass Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung gerade bei Informationsfragen schon längst ins Hintertreffen geraten sind und dass auch das ein Grund für die zunehmende Staats- und Politikverdrossenheit ist?
7. Stellungnahme des Senats zum 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz
12. Datenschutz in der BAgIS und in der ARGE Job-Center-Bremerhaven
Wir machen uns die Arbeit, die einzelnen Bundesressorts zu betrachten. Ich bringe als Beispiel das Ressort von Bundesinnenminister Schäuble. Seine Vorstellungen passen überhaupt nicht mit dem zusammen, was Sie bei der Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik vorgeschlagen haben. Herr Schäuble hat auf seiner Agenda die Terrorismusbekämpfung, den Bevölkerungsschutz, die Migrationspolitik, die Verwaltungszusammenarbeit, die Doping-Bekämpfung, Datenschutz und Statistik sowie den interkulturellen Dialog. Vor dem Hintergrund, dass wir sehr wenige Schnittmengen erkennen konnten, stellen wir die Frage, wo die Abstimmung mit der Bundesregierung stattfi ndet.
Sie wollen die Bedeutung von Europol steigern. Das sind Dinge, hinter denen wir dezidiert nicht stehen. In Europa gibt es – die Kollegin Christine Stahl wird dies bestätigen – kein gemeinsames Strafrecht, es gibt keine gemeinsame Strafverfolgung, aber Sie wollen durchgehend den grenzüberschreitenden Zugriff. Wir fragen hier ganz klar: Wo sind die angemessenen Sicherungen? Wo fi nden wir den Datenschutz, den Herr Schäuble auf seiner Agenda hat? Solange die gesetzlichen Grundlagen auf europäischer Ebene fehlen, können wir diesen Punkten nicht zustimmen und werden auch nicht zustimmen.
Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz
Irritiert zeigen sich Befragte angesichts einer Unterrichtung zum Datenschutz, der zu entnehmen ist, dass Dritten die Daten so anonymisiert zur Verfügung gestellt werden, dass sie nur mit großem Aufwand den befragten Unternehmen zuzuordnen sind. - Was im Umkehrschluss jedoch heißt, dass es sehr wohl möglich wäre, dies zu ermitteln.
Und da Stiftungen in den meisten Fällen gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen, dürfen in diesen Fällen daraus im Gegenzug auch steuerliche Vorteile entstehen. Auch das zieht nach Ansicht unserer Fraktion eine erhöhte Transparenzpflicht nach sich. Allerdings muss auch dann der Datenschutz in hoher Qualität gesichert sein, wenn es wirklich um den
Stellungnahme des Senats zum 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz
Wer der entsprechenden Überweisung der Stellungnahme des Senats zum 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz mit der DrucksachenNummer 17/31 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Erstens: Wir wenden uns gegen die verankerte Auskunftspflicht von Vermieterinnen und Vermietern. Zweitens hätten wir uns gewünscht, dass der Datenaustausch zwischen Rundfunkanstalten unterbunden wird - sie können ja bereits auf die Daten der Meldeämter zugreifen. Drittens ist es schwer einsehbar, warum Daten, die nicht mehr benötigt werden, letztlich erst nach zwölf Monaten gelöscht werden müssen. Viertens hätten wir gewollt, dass die Registrierten informiert werden, wann und welche Daten über sie gespeichert bzw. weitergegeben werden. Aber für einen besseren Datenschutz hat es offensichtlich bei den Verhandlungen keine Mehrheiten gegeben - schade.
Lassen Sie mich zum Schluss zwei Anmerkungen zum Datenschutz machen. Es freut mich, dass vonseiten des Datenschutzbeauftragten keine durchgreifenden Bedenken geltend gemacht worden sind. Der Datenschutzbeauftragte stellt vielmehr heraus, dass bei einem Kommunalen Kernmelderegister die datensicherheitstechnischen Maßnahmen gezielter und die Datenflüsse überschaubarer werden. Insofern – das überrascht Sie sicherlich nicht – ist nach unserer Auffassung der Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS nicht notwendig.
Das KKM wird die kommunalen Register von einer Vielzahl von Aufgaben entlasten. Es stellt einen Auszug bestimmter Meldedaten dar, die künftig von den Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung rund um die Uhr abgerufen und weiterverarbeitet werden können. Insbesondere die regelmäßige Datenübermittlung nach der Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung – ein ziemlich langes Wort, aber gleichwohl – an die öffentlichen Stellen des Bundes wird künftig durch das KKM gewährleistet. Aber auch die regelmäßigen Datenübermittlungen an sächsische öffentliche Stellen werden künftig automatisiert durch das Kernmelderegister ausgeführt. Dabei sind Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet. Ich lege ausdrücklich Wert auf diese Feststellung. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat sich positiv zu diesem Gesetzgebungsvorhaben geäußert.
Mit der Novelle haben wir jedoch nicht nur unsere Pflichten gegenüber dem Bund erfüllt. Wir schaffen mit dem Gesetz auch die Voraussetzungen für das Kommunale Kernmelderegister, das bei der informationstechnisch erfahrenen Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung errichtet und betrieben werden soll. Ein solches Register, bei dem der Datenschutz und die Datensicherheit nach dem Stand der Technik selbstverständlich zu gewährleisten sind und das vergleichbar in RheinlandPfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, dem Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen besteht oder geplant ist, brauchen wir auch in Sachsen.
Zugleich – das ist der zweite Aspekt, der wohl im Rechts- und Verfassungsausschuss vorgetragen wurde – ändern sich die Notwendigkeiten, die Melderegister zu nutzen, immer wieder kurzfristig. Wenn man das Gesetz permanent ändern müsste, wäre das zu umständlich. Deshalb glaube ich, dass die Verordnungsermächtigung der richtige Weg ist. Dass dabei der Landesbeauftragte für den Datenschutz zu beteiligen ist und die Angelegenheit mit ihm abzustimmen ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Im Übrigen haben wir das bei der Bayerischen Meldedatenübermittlungsverordnung bereits getan. Das zeigt, dass wir im Einvernehmen mit dem Datenschutzbeauftragten zu vernünftigen Lösungen kommen.
Aber gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch einige Bemerkungen zum Datenschutz. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation hatte 2006 zu einem Tag der offenen Tür geladen und dort gab es unter anderem mehrere Fachvorträge. Es war eine hochinteressante Veranstaltung. Eines hat mich allerdings schockiert, das war der Fachvortrag eines privaten Unternehmens, das auf die Daten des Landesamts zurückgreift, nach eigener Aussage auch mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden war und dann - und jetzt kommt das eigentlich Schockierende - bei einem Immobilienverkauf genaue Aussagen zum Wohnumfeld machen kann. Das geht bis hin zur sozialen Stellung und finanziellen Situation der Nachbarn - und das auf einer Veranstaltung des Landesamts. Diese Aussagen halte ich für sehr bedenklich
und ich hätte mir auch gewünscht, dass es hier Widerspruch seitens des Landesamts oder aus dem Ministerium gegeben hätte. Deswegen unsere Forderung: Mit diesem neuen Gesetz brauchen wir klare Regelungen zum Datenschutz und zum Umgang mit persönlichen Daten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz, das Ihnen im Entwurf vorliegt, geht es um den Datenschutz. Es geht um Strafakten, um familiengerichtliche Verfahrensakten, um Akten handelsrechtlicher Verfahren und um weiteres Schriftgut, mit allem, was darin an Daten über Personen und Unternehmen enthalten ist.
Richtig ist der Ansatz des Gesetzes, wonach es heißt, Akten nicht länger als unbedingt notwendig aufzubewahren. Diesen Ansatz unterstützen wir. Er ist vom Datenschutz zwingend gefordert. Das ist von Sachgebiet zu Sachgebiet unterschiedlich umzusetzen. Deswegen ist es auch richtig, vorzugeben, dass das Ganze im Detail in einer Rechtsverordnung geregelt wird.
Das Innenministerium wird sich dennoch durch die Stadt Potsdam über die in der Presse erhobenen Vorwürfe unterrichten lassen. Für die Prüfung von datenschutzrechtlichen Verstößen und deren Ahndung ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zuständig. Hier steht dem Ministerium des Innern keine eigene Prüfkompetenz zu, und es sind auch keine näheren Einzelheiten zu dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt bekannt. Ich kann hierzu also keine abschließende Stellungsnahme abgeben, rege aber an, dass die Landesdatenschutzbeauftragte um eine entsprechende Prüfung gebeten wird. - Danke sehr.
Aus der Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und anderer sind Kernpunkte der datenschutzrechtlichen Betrachtungen die Fragen, ob die vorgesehenen Regelungen zum Einladungswesen für Früherkennungsuntersuchungen hinsichtlich der vollständigen Erfassung der Eltern und Kinder verhältnismäßig sind, der Zweck des verbesserten Kinderschutzes mit Vorsorgeuntersuchungen erreicht werden kann und der Vertrauensschutz als Basis der Jugendamtsarbeit bestehen bleibt.
Ich denke schon, dass wir auch zum Datenschutz am Ende Lösungen finden werden, und ich hoffe, dass das dann in Einklang gebracht werden kann, sodass ein Jugendamt - darüber haben wir auch schon diskutiert - auch reagieren kann. Wie ist es dann oftmals? Oftmals ist es doch so: Das Jugendamt weiß es nicht ganz genau oder ist sich nicht ganz sicher, ob es reagieren soll oder nicht. Dann wartet es erst einmal ab, was der Familienrichter sagt. Was passiert denn dann? Dann ist manchmal das Kind in den Brunnen gefallen. Das halte ich für einen Fehler.
Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
Diese Vorfälle zeigen, dass es nicht nur der Staat ist, der gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt; es sind eben auch Private, die das tun. Damit gelangt der Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich in unser Blickfeld.
Meine Damen und Herren! Der Datenschutz soll den Einzelnen vor Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsrechtes bewahren, die aus dem Umgang mit seinen personenbezogenen Daten herrühren können. Mit dem so genannten Volkszählungsurteil hat das Bundesverfassungsgericht vor 25 Jahren aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in Verbindung mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hergeleitet.
In Sachsen-Anhalt kontrolliert das Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im nicht-öffentlichen Bereich. Den von Datenschutzverletzungen Beteroffenen, den betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz und den anderen verantwortlichen Stellen steht das Amt beratend zur Seite.
Der erst kürzlich veröffentlichte dritte Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsamtes als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich war auf Initiative der FDP am 12. Juni 2008 bereits Beratungsgegenstand im Innenausschuss. Die Zielstellung dieses Berichtes ist auch die Information von interessierten und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, damit diese ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zukünftig wirkungsvoller wahrnehmen können.
Gesetzesverstöße wie die genannten können und dürfen wir nicht hinnehmen. Es ist wichtig, dass wir durch die heutige Debatte im Landtag und durch die Beratungen in den Ausschüssen das Problembewusstsein für die Belange des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich verstärken. Wir sollten uns darüber Gedanken machen, wie wir dem Datenschutz gerade im nicht-öffentlichen Bereich zu größerer Wirksamkeit verhelfen können.
Die Struktur der Kontrollstellen für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich wird ohnehin zu überdenken sein. Ich mache darauf aufmerksam, dass derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission der Europäischen Gemeinschaft gegen die Bundesrepublik Deutschland läuft. Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtung aus der so genannten Datenschutzrichtlinie verstößt, indem sie die für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern einer staatlichen Aufsicht unterwirft und damit die Vorgabe einer völligen Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden fehlerhaft umsetzt.