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Die Struktur der Kontrollstellen für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich wird ohnehin zu überdenken sein. Ich mache darauf aufmerksam, dass derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission der Europäischen Gemeinschaft gegen die Bundesrepublik Deutschland läuft. Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtung aus der so genannten Datenschutzrichtlinie verstößt, indem sie die für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern einer staatlichen Aufsicht unterwirft und damit die Vorgabe einer völligen Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden fehlerhaft umsetzt.

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Ich respektiere den Standpunkt der Landesregierung, das Ergebnis dieses Verfahrens abzuwarten. Sobald der Gerichtshof entschieden hat, sollten wir im Innenausschuss die Möglichkeiten einer Bündelung der Dienststellen für den Datenschutz im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich beraten. Wenn ich das sage, dann unterstelle ich einmal, dass der Europäische Gerichtshof am Ende zugunsten der Europäischen Kommission entscheiden wird.

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Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir nach einer Berichterstattung durch die Landesregierung in den Ausschüssen für Inneres sowie für Wirtschaft und Arbeit dieses Thema in beiden Ausschüssen mit dem Ziel diskutieren werden, den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zu verbessern. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

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Dem Staat wurde dabei übermäßiger Datenhunger vorgeworfen. In jüngster Zeit haben wir allerdings außerhalb der staatlichen Zuständigkeit spektakuläre Fälle, die in den Medien und in der Öffentlichkeit auch das Interesse für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, insbesondere im Bereich der Wirtschaft, neu geweckt haben.

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Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich in aller Deutlichkeit sagen: Ein Rechtsstaat - wir bezeichnen uns als einen solchen - kann und darf derartig gravierende Verstöße nicht hinnehmen. Und ich appelliere an die Unternehmen in unserem Land: Nehmen Sie den Datenschutz ernst! Es geht nicht um irgendwelche Nebensächlichkeiten, sondern es geht darum, dass die elementaren Rechte der Menschen in unserem Land respektiert werden.

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Daher kann ich mir folgende mögliche Maßnahmen vorstellen, um den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zu verbessern:

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz aller Vorschläge zur Rechtsintensivierung und Schaffung neuer Vorschriften müssen wir uns gerade im Datenschutz davor hüten, Überreglementierungen gelten zu lassen. Wir dürfen die Wirtschaft einerseits nicht über Gebühr einengen, sie andererseits allerdings auch durch staatliche Vorsorge nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Beides gehört zusammen. Zusätzliche Regelungen sind dort entbehrlich, wo bestehendes Recht ausreicht und es nur ordentlich vollzogen werden muss.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal an zwei Punkten einhaken. Herr Minister, ich hätte mir gewünscht, dass Sie etwas zur Firma HSH sagen, zu der Frage, wie es sein kann, dass Daten von Meldebehörden von mehr als 500 000 Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland bis zum 20. Juni im Internet abrufbar waren, weil in den Kommunen Fehler unterlaufen sind. Da wären Sie wieder beim Versagen von staatlichem Datenschutz gewesen. Dazu hätten Sie heute durchaus etwas sagen können. Das gehört, wenn man das schon so einleitet, wie Sie das getan haben, auch zur Wahrheit dazu.

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Dann möchte ich etwas zu der Frage sagen: Wie gehen wir mit dem nicht-öffentlichen Datenschutz um? - Herr Kollege Rothe, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir dazu einen Selbstbefassungsantrag gestellt und im Innenausschuss darüber beraten haben. Ich habe mir das Protokoll noch einmal angeguckt: keine einzige Frage der Koalitionsfraktionen. Wir hätten das bereits besprechen können. Wir hätten auch sagen können, wir erklären den Selbstbefassungsantrag nicht für erledigt, sondern wir bleiben an dem Thema dran.

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Aber Sie hatten keinen Informationsbedarf. Sie wollten nichts fragen, Sie wollten nicht diskutieren, wollten sich nicht über den nicht-öffentlichen Datenschutz unterhalten. Und dann kommen Sie plötzlich mit einem solchen Antrag und wollen dieses Thema für sich reklamieren und behaupten, dieses Thema in die Diskussion eingebracht zu haben. Das finde ich ein Stück weit - entschuldigen Sie den Ausdruck - unredlich. Ich meine, wir hätten hier weiter sein können, wenn wir den Antrag der FDP im Ausschuss weiter beraten hätten. - Vielen Dank.

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Drittens. Datenschutz und die Schaffung, Einhaltung und Kontrolle datenschutzrechtlicher Regelungen wird damit ebenfalls zum dynamischen Prozess, der in vielen Lebens- und Gesellschaftsbereichen der Entwicklung nicht standhalten kann.

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Ich möchte ein Beispiel nennen. Es ist schon gesagt worden, dass viele Firmen gegen den Datenschutz verstoßen. Sie haben vielleicht, wie auch ich, einen Brief über die so genannte RFID-Technik, also Radio Frequency Identification, bekommen. Das sind Transponder, die heute schon in Massen eingesetzt werden, vor allen Dingen im Handel.

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Angesichts des Umstandes, dass wir uns über Firmen unterhalten haben: Im Jahr 2003 hatte der Metro-Konzern einen Teil seiner Kundenkarten mit RFID-Transpondern ausgestattet, ohne seine Kundinnen und Kunden darauf hinzuweisen. Der Konzern hatte daraufhin den Negativpreis Big-Brother-Award erhalten. Microsoft war übrigens einer der ersten, die diesen Preis für Verstöße gegen den Datenschutz angenommen haben. Im Jahr 2007 erhält die Deutsche Bahn AG den Big-BrotherAward, weil sie, ohne die Kunden zu informieren, die Bahncard 100 mit diesen Chips ausstattet hat.

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Mit Sicherheit gelingt uns dieser Anspruch, bei drei Minuten zu bleiben; denn es wurde von uns angeregt, eine Dreiminutendebatte zu diesem Thema zu führen. Nicht weil wir das Thema nicht für wichtig erachtet hätten, aber die Beispiele, die auch im Antrag genannt werden, haben uns genauso aufgeschreckt. Wir mussten mit Sorge die Verstöße zur Kenntnis nehmen, die hinsichtlich der Verletzung von Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich in jüngster Vergangenheit vonstatten gegangen sind.

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Weswegen wir gesagt haben, es reicht eine Dreiminutendebatte zu diesem Thema, waren der Zeitpunkt der Einbringung und der Inhalt des Antrages. Diesbezüglich muss ich auf das zurückkommen, was Herr Kosmehl schon ansprach. Am 12. Juni 2008 haben wir einen Selbstbefassungsantrag der FDP im Innenausschuss beraten, in dem es um den Bericht zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich ging.

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Wir hätten auch darüber reden können, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Datenschutz in diesem Bereich zu verbessern. Von Ihnen kam nichts. Deswegen waren wir mehr als verwundert darüber, dass uns nun, 14 Tage nach der Sitzung des Innenausschusses, dieser Antrag auf den Tisch flatterte. Dazu haben wir gesagt: Es ist wirklich ein Schaufensterantrag vom Feinsten. Deswegen reicht diese Dreiminutendebatte.

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Wir hätten diesbezüglich schon eine Vorstellung, und zwar dass der gesamte Datenschutz, sowohl im nichtöffentlichen als auch im öffentlichen Bereich, dem Datenschutzbeauftragten als unabhängigem Datenschutzbeauftragten zuerkannt wird, der würde diese Aufgabe wahrnehmen können; natürlich bei entsprechender personeller Untersetzung.

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Ich lasse über die Drs. 5/1325 - Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich - abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung des gesamten Hauses. Damit ist dem Antrag stattgegeben worden und der Tagesordnungspunkt 17 ist damit beendet, meine Damen und Herren. Herzlichen Dank!

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die schwierige Aufgabe, Sie zu der vorgerückten Stunde für das Thema Vorratsdatenspeicherung zu interessieren. Herr Wolpert hat völlig Recht: Das ist ein wichtiges Thema, das sich auch in unmittelbarem Zusammenhang an das gestern debattierte Thema der Änderung des BKA-Gesetzes und an das Thema, das heute Morgen diskutiert worden ist, nämlich der Datenschutz im privaten Raum, anschließt. Insoweit würde ich mir wünschen, dass wir dieses Thema noch in anderer Form mit der gebührenden Aufmerksamkeit diskutieren können.

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Den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung fällt eine Vielzahl von Argumenten ein, um dieses aus unserer Sicht verfassungswidrige Agieren zu rechtfertigen. Dabei werden immer wieder gebetsmühlenartig beliebte Argumente verwendet wie zum Beispiel: Wir brauchen quantitativ wie auch qualitativ betrachtet intensivere Überwachungsinstrumente, um uns vor Kriminalität, Terrorismus und Sexualstraftätern zu schützen und um in Ruhe und Ordnung leben zu können. - Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten. - Oder auch: Datenschutz ist Täterschutz. Er steht dem Schutz unschuldiger Menschen im Wege usw. usf.

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Herr Kollege Donhauser, Herr Präsident, Hohes Haus! Statistisch exakte Daten über die Studienabbruchquote in Bayern liegen nicht vor; sie sind auch in der geforderten Geschwindigkeit nicht zu erfassen und zu beschaffen. Das Hochschulstatistikgesetz lässt aus Gründen des Datenschutzes eine Studienverlaufsstatistik nicht zu. Die Begründung dieses Bundesgesetzes verweist insofern auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1987 zum Volkszählungsgesetz, in dem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bekräftigt worden ist. Individuelle Verhaltensweisen wie Studienabbruch oder Fachwechsel sind daher im Rahmen der amtlichen Statistik nicht feststellbar. Dies könnte nur der Bundesgesetzgeber ändern. Die jüngste Diskussion um eine personenbezogene Statistik im Schulbereich hat jedoch schon gezeigt, dass hier nach wie vor erhebliche Sensibilitäten in Bezug auf den Datenschutz bestehen.

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Das Landesdatenschutzgesetz enthält eine solche vom EuGH beanstandete Regelung, wonach der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei der Ausübung der Tätigkeit als Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung nicht öffentlicher Stellen der Rechtsaufsicht der Landesregierung unterliegt. Diese im Landesdatenschutzgesetz normierte Rechtsauffassung soll logischerweise jetzt entfallen, womit auch der EU-Richtlinie und dem dazu ergangenen EuGH-Urteil Rechnung getragen wird.

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Darüber hinaus, meine Damen und Herren, wird das Landesdatenschutzgesetz im Hinblick auf einen effektiven Datenschutz an rechtliche und technische Entwicklungen angepasst, um den Aufsichtsbereich weiterhin in die Lage zu versetzen, seine Kontroll- und Beratungsaufgaben wirkungsvoll erfüllen zu können. So wird in Anlehnung an Datenschutzgesetze anderer Länder ein Bußgeldtatbestand geschaffen, indem vorsätzliche Verstöße gegen Datenschutzvorschriften als Ordnungswidrigkeiten ausgestaltet sind, die mit Geldbuße geahndet werden können. Darin werden auch die bisher als Straftatbestände ausgestalteten Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeiten einbezogen.

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Es gibt noch eine Reihe von weiteren Punkten, die im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurden. Ich verweise an dieser Stelle nur auf die zahlreichen weiteren Vorschläge im Evaluierungsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Ich denke, dass die von Herrn Neumann unterbreiteten Vorschläge auch beim neuen Datenschutzbeauftragten auf ein offenes Ohr treffen.

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Und was den Datenschutz betrifft, der ist in diesem Spitzenstaat sowieso ein Witz, da war die SED ehrlicher. – Vielen Dank.

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Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Zweiter Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern mit dem Bericht zur Evaluierung gemäß § 15 IFG M-V – Drucksache 5/3533 –

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Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme der Landesregierung zum Zweiten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern in seiner Funktion als Beauftragter für Informationsfreiheit zum Informationsfreiheitsgesetz – Drucksache 5/3793 –

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Angesichts des soeben überwiesenen Gesetzentwurfes zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes, welcher zum Zeitpunkt der Ausschussberatungen schon angekündigt wurde, empfiehlt der Petitionsausschuss einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion der NPD, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Drucksache 5/3533 sowie die Unterrichtung der Landesregierung auf Drucksache 5/3793 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. – Danke schön.

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Wir kommen zur Abstimmung. Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4171, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Drucksache 5/3533 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/3793 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/4171 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP und Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der NPD zugestimmt.

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Vielleicht abschließend ganz kurz sehr komprimiert einige wenige Punkte, die ich noch einmal unterstreichen, hervorheben will. Erstens: Der Datenschutz muss beachtet werden. Das ist einfach so. Das gilt für jede Form der Datenerhebung und selbstverständlich auch bei Studienabgängern. Zweitens: Der Blick an die Ränder hilft natürlich nicht, die heute hier angesprochenen Probleme sachlich und seriös zu bewerten. Vielleicht hilft es ja, Menschen zu verunsichern, wenn man gesellschaftlich instabile Lagen erzeugen will, daraus mag man noch politisch Honig saugen wollen, aber die jungen Leute sollten sich nicht verunsichern lassen,

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Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Tagesordnung angekommen. Der Tagesordnungspunkt 24 „Viertes Agenda 21-Programm der Landesregierung 2007 – Perspektiven für Rheinland-Pfalz“, Besprechung der Berichts der Landesregierung (Druck- sache 15/1709) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1891 –, und der Tagesordnungspunkt 25 „Einundzwanzigster Tätigkeitsbericht nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Oktober 2005 bis 30. September 2007“, Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz (Drucksache 15/1764) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1916 –, sind abgesetzt.