Suchtipps

Falls vorhanden sind die Namen der Sprecher:innen Links zu Informationsseiten für das jeweilige Mandat. Klicken Sie darauf, um weitere Informationen zum Mandat zu erhalten.

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Nach der anfänglich sehr dunklen Geschichte mit Verstecken, Vertreibung und Ermordung wurde die Familie im Zuge der Frühindustrialisierung zunehmend der kapitalistischen Verwertungslogik unterworfen und damit auch der Umgang mit Menschen mit Behinderungen beeinflusst: Diese wurden zunehmend in staatliche Einrichtungen abgeschoben. Da war noch nicht von Beschäftigung die Rede, da war man weit entfernt von dem, was wir heute in unseren Werkstätten - der Kollege Hermann Scharf hat es erwähnt - für Menschen mit geistiger Behinderung machen. Das geschah damals, zu Zeiten der Frühindustrialisierung, nicht nur aus Fürsorge, sondern vor allem auch, damit sie der arbeitenden Bevölkerung nicht im Weg stehen - deshalb wurden damals Menschen mit Behinderung in staatliche Einrichtungen abgeschoben.

Link kopiert

Im Rahmen der Anhörung haben verschiedene Behinderten- und Selbsthilfeverbände darauf hingewiesen, dass sich die Mitnahme einer persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung häufig schwierig gestaltet. Dabei kann eine persönliche Assistenz, die die Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung kennt, den Krankenhausaufenthalt sowohl für Pfleger und Ärzte als auch für den Patienten deutlich erleichtern. Deshalb haben wir uns als Ausschuss darauf verständigt, mit einem Abänderungsantrag die Krankenhäuser in die Pflicht zu nehmen und die Mitnahme einer Begleitperson zu ermöglichen. Wir fordern gleichzeitig die Krankenkassen auf, die Begleitung im Sinne des Patienten zu refinanzieren. - Das sind die wichtigsten Punkte des Krankenhausgesetzes. Ich glaube, dass dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, die stationäre Gesundheitsversorgung in unserem Land deutlich zu verbessern.

Link kopiert

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz gehen wir heute einen Schritt weiter in die von uns gewünschte inklusive Zukunft. Wir wollen heute einen weiteren Baustein hinzufügen, damit Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft, in unserer Mitte leben. Ich glaube, bei aller berechtigten Kritik am Bundesteilhabegesetz - der Kollege Georgi hat ja eben vorgetragen, dass es Widerstand gegen das Bundesteilhabegesetz gab - darf man nicht verkennen, dass sich das Ganze doch so verhalten hat, dass die Menschen mit Behinderung für ihre eigenen Interessen eingestanden haben. Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe beispielsweise hat das auch für die Menschen getan, die nicht selbst für sich einstehen konnten. In der Konsequenz wurden wichtige Verbesserungen am Bundesteilhabegesetz vorgenommen. Ich halte im Nach

Link kopiert

Das zweite von Ihnen angesprochene Thema war die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der Lohnkostenzuschuss. Ich will aus meinen eigenen Erfahrungen berichten, ich habe jahrelang als sozialpädagogischer Dienst mit unseren Fachkräften für betriebliche Integration zusammengearbeitet, die unsere Menschen mit Behinderung - was ja auch der gesetzliche Auftrag ist - aus der Werkstatt hinaus auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterbringen sollen. Ich kann Ihnen sagen, bei den Personen, bei denen es gescheitert ist, ging es nicht bei einer einzigen um den Lohnkostenzuschuss! Es verhielt sich eher so, dass genau das, was der Kollege Scharf eben herausgestellt hat, der Fall war, nämlich dass die sozialpädagogische Begleitung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eben fehlt und deswegen eine Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich war. Es ging auch gar nicht mal um professionelle sozialpädagogische Hilfe, sondern um den menschlichen Kontakt. Es muss in einer Firma, in einem Unternehmen, das sich dafür entscheidet, einen Menschen mit Behinderung einzustellen, Menschen geben, die mit diesem Menschen auch umgehen können, die diesen Menschen ein gutes Stück seines Weges begleiten, vielleicht sogar bis in die Rente, weil er immer Begleitung braucht, damit er seine Arbeit erfolgreich machen kann.

Link kopiert

Nächster Punkt: Betreuung von Kindern mit Behinderungen. Wenn Sie einmal in das Gesetz hineinschauen: Durch den neuen § 2 Abs. 2 tritt eine Verschlechterung ein. Das ist in der Tat eine Verschlechterung bei der Betreuung von Kindern mit Behinderungen. Durch die Formulierung „Kinder, die aufgrund von Behinderungen einer zusätzlichen Betreuung bedürfen“ sind alle von einer Behinderung bedrohten und somit förderungsbedürftigen Kinder ausgeschlossen. Gerade der Kindergarten als Prophylaxestation bietet eigentlich die einmalige Chance, abweichende Verhaltensmuster im Vorfeld zu erkennen. Ich finde, dass man die Begrifflichkeiten an das SGB V und X anpassen muss, wo es heißt: „Kinder, die aufgrund von Behinderungen oder drohender Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen“. Außerdem müssen die Worte „soweit dies möglich ist“ gestrichen werden, weil sonst nämlich ein Ressourcenargument geltend gemacht wird, mit dem man Kinder einfach ohne Grund abweisen kann.

Link kopiert

Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Joachim Wahnschaffe, Christa Steiger u. a. u. Frakt. (SPD) für ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (Bayerisches Behindertengleichstellungsge- setz und Änderungsgesetze – BayBGG und ÄndG) und zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstel- lungsgesetz – BayBGG) (Drs. 15/9482) – Erste Lesung –

Link kopiert

Ich denke dabei an ein Kind, das mit Behinderung zur Welt kommt, in eine Familie hineingeboren wird, die es annimmt, an ein Kind, das durch Krankheit für die Zukunft eine Behinderung mit sich trägt, an Menschen, die schwer verunglücken. Das sind Menschen, die nicht Almosen von unserer Gesellschaft erwarten, sondern mit der Solidarität rechnen können und rechnen müssen.

Link kopiert

Es sind auch keine Fälle. Aber die Zahlen nehmen zu. Das beginnt schon bei der Geburt von Frühchen, die durch den medizinischen Erfolg heute mehr Lebenschancen haben als früher; auch die Bewältigung von Krankheiten oder die Fortschritte in der Rehabilitation nach schweren Unfällen wirken sich aus. Auch die erfreulicherweise längere Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung müssen gesehen werden. Das sind offene Baustellen, die wir in der Zukunft haben. Wie gehen wir mit Menschen mit Behinderung im Alter um? Welche Möglichkeiten und Formen des Zusammenlebens haben wir für sie?

Link kopiert

Es kann nicht sein, dass wir Menschen mit Behinderung mit 45 oder 50 Jahren in Pflegeheime geben, in denen das Eintrittsalter bereits heute bei durchschnittlich 87 Lebensjahren liegt. Wir müssen hier eigene Formen des Wohnens und des Zusammenlebens bei der Eingliederung älterer Menschen mit Behinderung selbstverständlich werden lassen, wenn die Familien das nicht mehr leisten können.

Link kopiert

Das sage ich im Namen der Deutschen Volksunion in aller Deutlichkeit: Bremen darf nicht das erste Bundesland sein, das blinde Menschen und Schwerstbehinderte nicht ausreichend und besser schützt! Ich weiß gar nicht, was es bei diesem wichtigen und richtigen Thema und diesem DVU-Antrag so viel zu diskutieren gibt. Ich habe Ihnen doch ohne Wenn und Aber eben sehr deutlich gemacht, dass blinde Menschen dringend auf dieses Landespflegegeld angewiesen sind, weil sie eben bedingt durch ihre schwere Behinderung sehr viel mehr Geld für den Lebensunterhalt aufwenden müssen, dass sie für Gebrauchsartikel wie zum Beispiel für Bücher, Schreibmaschine, Waschmaschine und so weiter zehn Mal mehr bezahlen müssen als Menschen, die nicht eine solch schlimme Behinderung haben. Meine Damen und Herren, allein das ist doch schon ein Grund, diesen DVU-Antrag einstimmig anzunehmen.

Link kopiert

Für nicht ausgewogen und zum Teil unangemessen halten wir die Anpassung bei den Gebührenbefreiungen. Es ist zwar ein sinnvoller Schritt, die in den einzelnen Bundesländern geltenden Gebührenbefreiungsverordnungen durch eine bundesrechtliche bzw. einheitliche staatsvertragliche Regelung für alle Länder gleich zu regeln, es ist kaum zu vermitteln, warum zwei völlig gleich gelagerte Fälle in sozialer Bedürftigkeit in der Frage Gebührenbefreiung in Norddeutschland anders entschieden werden als in Thüringen. Für eine bestimmte Personengruppe bringt aber die Regelung im neuen Staatsvertrag eine Verschlechterung mit sich. Nach der Thüringer Rundfunkgebührenbefreiungsverordnung waren BAföGund Sozialhilfeempfänger bis zum Eineinhalbfachen des jeweiligen Regelsatzes zuzüglich weiterer Anrechnungsbeiträge wie z.B. Kosten der Unterkunft befreit. Nun ist die Grenze nur noch die Höhe des Regelsatzes. Natürlich brachte die Bestimmung der bisherigen Einkommensgrenzen manche Verwaltungsvereinfachung mit sich. Hier wird aber im Staatsvertrag nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung vorgenommen, sondern offensichtlich auch der Berechtigungskreis eingeschränkt. Das ist aus unserer Sicht eher als negativ zu bewerten. Was ist z.B. mit den Studenten, die eigene Einkünfte haben, die sich aber nur im Bereich bis BAföG-Höchstsatz oder knapp darüber bewegen? Sind sie ebenso bedürftig, werden aber offensichtlich auf die im Staatsvertrag in ihren Kriterien nicht näher zu bestimmten Härtefallregelungen verwiesen. Auch das ist aus unserer Sicht ein Negativpunkt. Was der Gebührenbefreiungsbestand für bestimmte Gruppen behinderter Menschen angeht, so werden hier sehr hohe Hürden aufgebaut, z.B. 60 Prozent Behinderung wegen Beeinträchtigung des Sehvermögens, bei 80 Prozent Behinderung ständiger Unmöglichkeit der Teilnahme an Veranstaltungen und Ähnlichem. Diese hohen Hürden verkennen, dass auch Behinderungen nicht so schwer wiegender und auch anderer Art schon zu einer spürbaren Abgeschnittenheit von Teilnahme am gesellschaftlichen Leben führen kön

Link kopiert

Lassen Sie mich noch kurz sagen – mein Blick geht schon auf die Uhr –, was ich schon für wichtig halte, gerade für ältere Menschen mit Behinderung, dass wir uns durchaus bei der Reform der Pflegeversicherung überlegen müssen, dass ältere Menschen mit Behinderung auch die Leistungen aus der Pflegeversicherung abholen können, die sie, wenn sie – so wie wir vielleicht im Alter – pflegebedürftig sind und zu Hause wohnen, als ambulante Hilfeleistung bekommen. Da bin ich der Ansicht, dass man die stationären Wohnheime im Bereich der Behindertenhilfe genauso bewerten muss wie das Zuhause.

Link kopiert

Deshalb ist es unverständlich, dass wir zu dem zurückkehren wollen, was wir früher hatten und was nicht funktioniert hat, nämlich, dass wir Kinder mit allen Verschiedenheiten, die es gibt - Alter, Begabung, Behinderung, Nicht-Behinderung -, in einer Klasse unterrichten. Das ist mit dem jetzigen System der Inklusion der Fall. Deshalb sind wir radikal gegen die ideologisch motivierte kinderfeindliche Inklusion an unseren Gemeinschaftsschulen. Wir sind dafür, sie abzuschaffen. Dort wird Geld verplempert. Es ist so, dass Dinge versprochen werden, zum Beispiel multiprofessionelle Teams. Ich frage mich, wo die sind. Das bringt auch nichts, weil die Sache tiefer liegt. Das habe ich hier schon einmal erklärt. Aber selbst wenn sie da sind - die kosten Geld! Dieses Geld könnte man gebrauchen, um endlich ein Ungleichgewicht zu beseitigen, nämlich unsere Kinder mit Sonderbegabungen besonders zu fördern. Das geht nicht, indem man einfach Beratungsstellen einführt oder das eine oder andere Kind in den Ferien oder am Wochenende fördert.

Link kopiert

Der Gesetzentwurf umfasst folgende Kernpunkte: Erstens vollzieht das Gesetz eine begriffliche Neuorientierung. Hierzu gehört eine Anpassung des Begriffs der Behinderung an neue Begrifflichkeiten der UN-Behindertenrechtskonvention und der Bundesgesetzgebung. Außerdem sollen Frauen mit Behinderung durch Anerkennung intersektionaler Benachteiligung gestärkt werden.

Link kopiert

Politik für Menschen mit Behinderung ist eine Daueraufgabe und wird uns auch in Zukunft ständig vor die Herausforderung stellen, die Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft weiter zu sichern.

Link kopiert

Die Behinderung, Herr Riemann, sehe ich eigentlich nur darin – ich glaube, ich habe das damals auch deutlich gemacht –, wir haben in der Testregion wirklich gute Vorschläge gebracht, was man machen könnte, und Sie haben nun als gestandene Parlamentarier, die es besser wissen, versucht, den Eindruck zu erwecken, als ob das, was da vorgeschlagen worden ist, mit einem Federstrich Gesetz werden könne. Das halte ich für eine leichte Behinderung. Ich möchte aber noch auf einen anderen Punkt meiner damaligen Rede zurückkommen,

Link kopiert

Vielleicht hilft es, die Gedanken der UN-Menschenrechtskonvention aufzunehmen. Spannend hierbei finde ich die Definition von Behinderung. Es gibt keinen defizitären Ansatz mehr. Behinderung entsteht – jetzt hören Sie bitte ganz genau zu – aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen wirksamen und gleichberechtigten Teilnahme an der Gesellschaft hindern. Somit behindern wir uns gegenseitig. Das finde ich unmöglich. Es ist an der Zeit, das zu ändern-.

Link kopiert

Die Meldetermine konnten ebenfalls nicht eingehalten werden, weil man eine Behinderung oder eine vermutete Behinderung nicht automatisch bemerkt. Es würde jetzt aber zu lange dauern, dies darzustellen. Ich habe das in meiner Schule praktiziert, ich habe die Schulaufsicht überzeugt und durfte deshalb von Anfang bis Ende des Schuljahres jeden Tag aufnehmen, wenn festgestellt worden ist, dass das Kind in unsere Schule gehört. Dann habe ich die Kinder aufgenommen. Es hat niemals auch nur das geringste Problem oder die geringste Beanstandung gegeben.

Link kopiert

Formal ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt und die Verwarngeldforderung natürlich auch gerechtfertigt und notwendig, aber aus dem Behindertenausweis war zweifelsfrei zu ersehen, welche Behinderung er hat. Das heißt, er ist wirklich sichtbar körperlich behindert, er hat nicht irgendwo eine versteckte Behinderung, die man nicht sehen kann. Man hätte also die Ermessensausübung durchaus vornehmen und von dieser Forderung Abstand nehmen können. Das sah das Wirtschaftsministerium auch so und hat daraufhin auf einer Dienstbesprechung mit den Leitern der Kreisordnungsbehörden eine fachliche Auswertung vorgenommen. Insofern soll es in Zukunft nicht wieder vorkommen und der Ermessensspielraum soll wirklich genutzt werden.

Link kopiert

Sie streichen aber die Investitionen zusammen, und die Abfinanzierung bisheriger Baumaßnahmen wird über Jahre hinausgeschoben. Sie sollten sich wirklich einmal vor Augen führen, was die Wohlfahrtsverbände dazu sagen, was die Träger dazu sagen. Es vergeht kein Tag, an dem nicht die Caritas, die Diakonie, das BRK, der VdK, die Arbeiterwohlfahrt oder wer auch immer deutlich auf die Folgen hinweist. Das Schwarzbuch der Caritas zum Sozialabbau, zu den Kürzungen im Sozialbereich spricht auch eine deutliche Sprache. Ich darf Ihnen den bayerischen Landescaritas-Direktor, Herrn Prälat Zerrle, zitieren, der sagt: Sie sparen auf Kosten von Menschen mit Behinderung, das heißt weniger Wohnstattplätze, weniger Werkstattplätze, weniger Wohnplätze. Wo sollen junge Menschen mit Behinderung arbeiten, wo sollen alte, behinderte Menschen wohnen? Auch hier sind wieder die Familien betroffen.

Link kopiert

Ich habe die vorangegangenen Regierungen hier auch schon ein paar Mal gelobt in einem Punkt, der unser Bildungssystem betrifft. Das werde ich auch heute wieder tun. Wir haben ein vorbildliches System von Förderschulen für behinderte Kinder. Das ist in Ordnung, das ist menschenwürdig und das ist für die Gesellschaft sogar nützlich. Wir haben ein sehr gegliedertes Förderschulsystem für verschiedene Behinderungen. Wir haben Schulen für Blinde, wir haben Schulen für Gehörlose, wir haben Schulen für Körperbehinderte, für Sprachbehinderte und so weiter. Wir unterscheiden bei jeder Behinderung auch noch zwischen einer schweren und einer schwachen Behinderung. Bezogen auf Sprache gibt es dann zum Beispiel die ambulante Sprachbehandlung. Wir haben das für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige, geistig behinderte Kinder, aber auch - heute sagt man Förderschule Lernen - Lernbehinderte, obwohl sie nach dem Bundessozialhilfegesetz gar nicht behindert sind, wir nennen sie nur so. Das haben wir alles. Wir haben sonderpädagogische Förderzentren. Früher hat man gesagt, dass in ihnen die integrative Unterrichtung organisiert worden ist. Ich habe das alles selbst ge

Link kopiert

Es gibt noch einen anderen Grund, Frau Staatsministerin Stewens. Wir werden morgen im Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik – es wäre schön, wenn Sie kämen – über das eigene Recht der Menschen mit Behinderung und die Verlängerung des Gesetzes sprechen. Sie selbst werden wohl einräumen, dass es wichtig war und ein Zeichen gesetzt hat, Rechte von Menschen mit Behinderung in die Verfassung aufzunehmen, weil das die Menschen in ihren Rechten vorangebracht hat. Es sind nicht nur die Menschen mit Behinderungen, sondern es sind die Frauen und – wenn man das übergreifend sagen kann – vor allem Menschen, die nicht immer die Möglichkeit haben, wie etwa Pfl egebedürftige oder Kranke, ihre Rechte selbst einzufordern, die wichtige Fürsprecher brauchen.

Link kopiert

Auch das Landesgesetz wird die Situation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein dadurch verbessern, dass eben nicht allein gegebenenfalls weiter bestehende oder auch unvermeidbare Nachteile ausgeglichen werden, sondern dass Menschen mit einer Behinderung einen Anspruch darauf haben, das eigene Leben so weit wie möglich normal, das heißt individuell selbst zu gestalten, frei von Ausgrenzung und Diskriminierung.

Link kopiert

Der Gesetzentwurf unterstreicht auch die Position des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, indem Stellung und Aufgabenbereich jetzt gesetzlich geregelt werden. Das hatten wir bisher nicht. Nachdem das Amt des Bürgerbeauftragten und des Beauftragten für Menschen mit Behinderung getrennt worden sind, stand dieses aus.

Link kopiert

Die vierte Vision ist schließlich, dass insbesondere auch stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung so weiterentwickelt werden können, wie sie die Menschen mit Behinderung brauchen und wie sie auch führende Träger anstreben, dass nämlich sowohl ambulant betreute Wohnformen als auch Formen mit stationärem Charakter entsprechend zum Tragen kommen. Dazu gibt es insgesamt zwei wesentliche Ansätze, etwa einen leistungsrechtlichen, grundsätzlich politischen Ansatz, der nicht Gegenstand dieser Beratungen ist, auch dann nicht, wenn Sie, Herr Kollege Wahnschaffe, Ihren Antrag in die Beratungen einbeziehen. Denn da bedarf es eines größeren Wurfes

Link kopiert

Bei den neuen Wohnformen muss man darauf schauen, dass die Vorzüge der ambulanten Versorgung im persönlichen Umfeld mit der Sicherheit einer stationären Einrichtung verbunden sind. Dadurch kommen wir dem Wunsch der Menschen näher, die möglichst selbstbestimmt älter werden wollen, und den Wünschen von Menschen mit Behinderung, die möglichst selbstbestimmt in ihrem Wohnumfeld leben möchten. Ich denke, in dieser Ambulantisierung der Pflege und der Betreuung älterer Menschen und der Menschen mit Behinderung liegt eine echte Chance. In diesem Gesetz, Frau Kollegin Ackermann, sehe ich eine echte Chance.

Link kopiert

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir heute über die Neufassung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes abstimmen, gibt es zunächst einmal einen Ausflug in die Chronik. Wir als SPD-Fraktion haben damals erkämpft – das war ein langer Kampf –, dass in die Bayerische Verfassung 1998 der Artikel 118 a zur Gleichstellung und zur aktiven Förderung der Menschen mit Behinderung aufgenommen worden ist. Die logische Folge war dann das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Link kopiert

Auf unsere Fragen hinsichtlich der Situation älterer Menschen mit Behinderung wird lediglich die Anzahl der schwerbehinderten Menschen im Alter ab 65 Jahren genannt und das nur bis zum Jahre 2005. Doch bereits bei der Sozialhilfestatistik von älteren Menschen mit Behinderung sowie bei unseren Fragen, welche Maßnahmen konkret zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen mit Behinderungen geplant sind - Fehlanzeige!

Link kopiert

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als der Bundestag 1994 das Grundgesetz änderte - das haben meine Kollegen schon ausgeführt -, wurden sehr hohe Erwartungen daran geknüpft. Die Verfassung sollte endlich den Menschen mit Behinderung ein Leben frei von Benachteiligungen ermöglichen. Die Erwartungen wurden aber enttäuscht. Die Landesregierung hat nach acht Jahren erfreulicherweise erkannt, dass sie selbst in Schleswig-Holstein mehr zur Erfüllung des grundgesetzlichen Gebots beitragen kann. Den Menschen mit Behinderung soll durch konkrete Maßnahmen die Führung eines selbstbestimmten Lebens und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Geschehen ermöglicht werden.

Link kopiert

Für besonders kritikwürdig halte ich die Zweitprüfung des Norddeutschen Rundfunks bezüglich Menschen mit Behinderung. Deswegen möchte ich das an dieser Stelle auch ansprechen. Behinderte mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis werden von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. So sollte es eigentlich sein. An dieser Stelle unterstützen wir den Protest der Beauftragten gegen den Norddeutschen Rundfunk. Der NDR fordert bei einem Grad der Behinderung unter 80 % zusätzlich zum Behindertenausweis einen Feststellungsbescheid des Landesamtes für soziale Dienste. Dieser Bescheid enthält detaillierte Angaben zu einzelnen Gesundheitsstörungen und damit besonders schützenswerte Sozialdaten. Diese Daten gehören nicht in die Hände des Norddeutschen Rundfunks.

Link kopiert

Es ist notwendig, durch den Landesbehindertenrat und durch die Behindertenbeauftragten eine verbesserte Beteiligungskultur für Menschen mit Behinderung zu erreichen. Schließlich muss die Umsetzung des Paradigmenwechsels von einer ausschließlich fürsorgebestimmten Behindertenpolitik hin zu einer Politik des selbstbestimmten und autonomen Lebens gefördert werden. Ich sage an dieser Stelle aber auch: In diesem Gesetz – deswegen konnten wir vielen Vorschlägen nicht folgen – geht es darum, das Verhältnis zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Stellen zu regeln, nicht um Leistungsgesetze. Das sind andere Themen, andere Gesetze, bei denen wir natürlich miteinander darum ringen müssen, was der beste Weg ist; aber hier geht es um ein anderes Gesetz. Darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen.