Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Entschließung „MV tut gut: Datenschutz durch Technik“, Drucksache 5/1194.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Entschließung „MV tut gut: Datenschutz durch Technik“ – Drucksache 5/1194 –
Meine Damen und Herren, die aktuellen Entwicklungen zeigen sehr deutlich, dass nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern oder bei den Unternehmern, sondern vor allem in der Politik das Bewusstsein für den Datenschutz dringend erhöht werden muss.
Meine Damen und Herren, zum Punkt 3 unseres Antrages werde ich keine inhaltlichen Ausführungen machen, das wird in der Aussprache meine Kollegin Měšťan näher ausführen. Eines muss ich jedoch mit Blick ins Gesetz und in aller Deutlichkeit sagen: Zum Thema Datenschutzgütesiegel müsste der Landtag mit dem vorliegenden Antrag eigentlich Eulen nach Athen tragen. Denn seit Inkrafttreten des Landesdatenschutzgesetzes, also seit nunmehr fast sechs Jahren, ist die Landesregierung aufgefordert, eine Verordnung zu erlassen, damit die Auditierungsverfahren für informationstechnische Produkte und Dienstleistungen durchgeführt werden können. Ziel dieser Regelung ist es, ein Datenschutzsiegel ausstellen zu können, sozusagen den Datenschutz-TÜV. Aber wie gesagt, eigentlich müsste meine Fraktion mit dieser Aufforderung Eulen nach Athen tragen. Tatsächlich weigern sich, und das sage ich ganz bewusst, die alte und neue Landesregierung weiterhin standhaft, das Gesetz auch vollständig umzusetzen. Die Landesregierung bringt dann immer die gleichen Kamellen vor und verweist auf die Wirtschaftsvertreter, die meinten, das sei doch alles so schrecklich und schädlich für die Wirtschaft.
Er ist zu einseitig. Er sieht nur die abwehrende Seite dieses Verfassungsrechtes. Aber Datenschutz gestaltet und garantiert nicht nur das Recht des Einzelnen auf die Herrschaft über seine Daten. Der Bürger ist vielmehr eine Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft. Das Grundgesetz hat das Spannungsverhältnis zwischen dem Individuum und der Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsverbundenheit der Person entschieden.
Wir leben in einer Informationsgesellschaft und deshalb müssen wir uns angesichts des Ausmaßes der bestehenden Bedrohung aller rechtsstaatlich vertretbaren technischen Mittel bedienen, um unsere Demokratie und den Rechtsstaat zu verteidigen. Dabei können wir nicht auf die unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässigen Maßnahmen wie Nutzung der Bestandsdaten von Telefonen und Internet verzichten. Der Umgang mit dem Datenschutz muss der Realität der digitalen Welt gerecht werden. Wir können nicht die Augen davor verschließen, dass die digitale Welt eine eigene Form der Kriminalität und des kriminellen Handelns zur Folge hat. Die Strafverfolgungsbehörden müssen sich auch in dieser Welt bewegen dürfen.
Sie können nicht darauf warten, dass die Straftäter Briefe statt elektronischer Nachrichten schreiben. Vor diesem Hintergrund wäre es unverhältnismäßig, den Strafverfolgungsbehörden den geregelten Zugang zu diesen Daten mit dem Hinweis auf den Datenschutz zu verweigern.
Bereits im Masterplan E-Government und dem folgenden Umsetzungs- und Maßnahmeplan wurde die Einführung eines einheitlichen Verschlüsselungs- und Signaturverfahrens vorgesehen. Die Basiskomponente „Virtuelle Poststelle und Signatur“ wird zur Gewährung einer sicheren Kommunikation bereits im Meldewesen als Vermittlungsstelle genutzt und im BAföG-Verfahren eingesetzt. Die virtuelle Poststelle dient dabei dem sicheren Transport von elektronischen Dokumenten nach dem bundesweiten Standard. Die eingesetzten Signaturen verhindern Fälschungen und stellen die eindeutige Zuordnung zum Absender her. Datenschutz muss gelebt
werden und nicht nur auf dem Papier stehen. Deshalb beteiligt die Landesregierung bei der Entwicklung von E-Government-Projekten frühzeitig den Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sage an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit, dass Datenschutz immer auch angemessen sein muss. Das heißt, die geforderten Maßnahmen müssen für die Anwender noch umsetzbar sein. Daher muss beim Erstellen von Vorschriften, die neue Standards setzen,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ich dachte, wir machen das auf der Basis des Datenschutz- gesetzes. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Deshalb wird meine Fraktion den ersten beiden Punkten Ihres Antrags auch zustimmen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE. Und deshalb wünschen wir uns als Liberale natürlich einen funktionierenden und effektiven technischen Datenschutz.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz ist wichtiger denn je. Ja, er ist ein wesentliches Freiheitsgrundrecht, er ist Bestandteil der Würde des Menschen und Voraussetzung für seine freie Entfaltung. Er ist Voraussetzung für die demokratische Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern am Staatsgeschehen. Eingriffe durch Hoheitsträger sind nur für bestimmte Zwecke und nur im Interesse der Allgemeinheit auf klarer gesetzlicher Grundlage zulässig. Der Anwendungsbereich und die Eingriffswünsche haben sich in den letzten Jahren allerdings quantitativ und qualitativ verändert. Die Abwicklung von immer mehr Lebensvorgängen über die digitale Datenverarbeitung und über digitale Medien erzeugt immer mehr Daten. Anlagen mit immer größeren Leistungen speichern, verarbeiten und übertragen immer mehr Daten. Die Auswertbarkeit menschlichen Verhaltens steigt damit in einem fort. Dazu kommen immer neue Erkenntnismöglichkeiten über die Auswertung von DNA-Spuren.
Ihrer Forderung im dritten Antragspunkt helfen wir in der vorgelegten Form jedoch nicht weiter. Ihr Vorschlag eines Datenschutzgütesiegels klingt zunächst einmal toll. Aber lassen Sie uns bitte die Debatte ehrlich führen. Ich wüsste zunächst gerne, welche Erfahrungen SchleswigHolstein mit dem Gütesiegel gemacht hat. Wenn ich auf die Internetseiten des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein schaue, dann kann ich erfahren, dass ein Gutachtenverfahren mit Zeit, Geld und Aufwand verbunden ist. Wir reden also wieder einmal von mehr Bürokratie.
Die Punkte 2 und 3. Beim Lesen habe ich mich zunächst mal gefragt: Wie kommen diese drei inhaltlich doch sehr verschiedenen Punkte – gut, sie haben alle etwas mit Datenschutz zu tun, aber ansonsten sind sie doch sehr verschieden – eigentlich in einen Antrag? Ich hatte so ein bisschen den Eindruck, dass man dort, bildhaft gesprochen, das Büro aufgefegt hat und noch ein paar Zettel gefunden hat, aus denen man einen Antrag zusammengeklebt hat.
Zum zweiten Punkt, zu der Frage der Berücksichtigung des Datenschutzes bei E-Government. Meine Damen und Herren, wir haben uns über Maßnahmen von E-Government hier wiederholt auseinandergesetzt. Wir haben darüber im Innenausschuss gesprochen. Ich denke, es wäre dort der Ort gewesen, konkrete Punkte anzusprechen, wo die Belange des Datenschutzes noch stärker Berücksichtigung fi nden müssten. Ein solcher genereller Angriff, zu sagen, wir müssen uns aber noch viel stärker um den Datenschutz kümmern, wenn wir E-Government machen, glaube ich, geht ins Leere, der ist mir viel zu unkonkret. Wenn man mir hier konkrete Punkte nennen könnte, dann wäre ich allerdings gerne bereit, darüber zu reden. Dies können Sie nur an einem Punkt, nämlich der elektronischen Signatur, und hier fehlt mir die Begründung. Der Antrag ist auch bei der Begründung nicht so besonders üppig ausgestattet. Hier fehlt mir in der Tat
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer von Ihnen einmal George Orwells Buch „1984“ gelesen hat, der weiß, wie eine Welt aussieht, die total überwacht wird. Wer allerdings glaubt, dass die Horrorszenarien Orwells nur die Erfi ndung eines Schriftstellers mit großer Fantasie und/oder Verfolgungswahn sind, der vergisst das Leiden von vielen Menschen in der DDR und wird auch in der BRD spätestens seit 2001 eines Besseren belehrt. Überwachung von Telefongesprächen, Speicherung und Austausch von Daten, Kontrolle am Arbeitsplatz, biometrische Merkmale im Ausweis, von einem demokratischen Rechtsstaat, der hier immer viel gepriesen wird, kann angesichts solcher Diskussionen und Verhaltensweisen kaum die Rede sein. Unter dem Propagandaschlachtwort „Kampf dem Terrorismus und Verteidigung der Demokratie“ haben Sie und Ihre Parteien sowohl den Datenschutz als auch die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger untergraben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „MV tut gut: Datenschutz durch Technik“,
Leider konnte ich diese Entschließung nicht fi nden, weder auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
So viel noch zu meiner Vorbemerkung. Ich komme jetzt zu meinen eigentlichen Ausführungen. Ich will mich, wie es Barbara Borchardt schon angekündigt hat, noch einmal insbesondere auf den Punkt 3 beziehen und Ihre Argumente, die Sie hier gebracht haben, ich will nicht sagen widerlegen, sondern Ihnen die Anregung geben, über das, was Sie hier vorgetragen haben, noch einmal nachzudenken. Ich will Ihnen am Ende verdeutlichen, warum moderner Datenschutz nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Wirtschaft wichtig und nützlich ist.
Zitat: „Informationstechnische Produkte, deren Vereinbarkeit mit den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit in einem Prüfverfahren festgestellt wurde, sollen vorrangig eingesetzt werden. Die Landesregierung regelt durch Rechtsverordnung Inhalt, Ausgestaltung und die Berechtigung zur Durchführung des Verfahrens.“ Insofern, meine Damen und Herren, haben wir Punkt 3 schon realisiert. Aber die Regierung ist nach wie vor nicht bereit, eine Rechtsverordnung dafür zu schaffen. Ich denke, das kann man eigentlich nicht mehr so hinnehmen.
Die Probleme und Anliegen, die die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen und dies hier an den Petitionsausschuss herantragen, sind vielfältig und kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Verwaltung. Da geht es ebenso um Baugenehmigungen oder den Datenschutz, wie um aufenthaltsrechtliche Fragen oder dienstrechtliche oder steuerrechtliche Belange.
deutschlandweit anerkannten Kompetenzzentrum in Datenschutzfragen im Umgang mit Unternehmen oder sozialen Netzwerken entwickelt. Es ist beispielsweise Partner der Initiative "Datenschutz geht zur Schule". Ich bin überhaupt der Meinung, dass die Schulen unsere Jugendlichen noch umfassender für die Chancen, aber auch für die Risiken im Netz sensibilisieren müssen.
Zweitens. Die Handlungsfähigkeit unseres Staates hängt immer mehr von verlässlichen IT-Netzen ab. Das gilt für Polizeieinsatzzentralen ebenso wie für die kommunale Verkehrssteuerung oder die gesamte Steuerverwaltung. Ressortübergreifende Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der staatlichen IT-Nutzung obliegt in Bayern dem IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung. Das Bayern-CERT schützt zum Beispiel die Internetangebote der Behörden erfolgreich vor Hackerangriffen. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz trägt dazu bei, dass sensible Daten nicht in falsche Hände geraten.
ansonsten bedient man sich Sachverständiger, die wir in unserem Land zuhauf haben. So viel zu dem Kostenszenario, was Sie aufmachen. Deren Gutachten bilden dann die Grundlage für die Entscheidung des Landesdatenschutzbeauftragten über die Erteilung des Gütesiegels. Das Gütesiegel wird schließlich für einen begrenzten Zeitraum verliehen und durch den Datenschutzbeauftragten in einem öffentlichen Verzeichnis geführt. Auch hier lösen wir also vor Ort Aufgaben und Probleme. Über den Kriterienkatalog und die Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden gewährleistet der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationssicherheit schließlich die bundesweite Anwendbarkeit des Gütesiegels. Also, meine Damen und Herren, wo klemmt denn nun die Säge?
Von vielen Seiten, und vielleicht haben Sie das auch nicht mitbekommen, nämlich den Industrie- und Handwerkskammern, der IT-Initiative Mecklenburg-Vorpommern, dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung in Rostock, der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. und von verschiedensten Unternehmen unseres Landes wurde und wird deutliches Interesse geäußert und signalisiert. Die Presse hat darauf in den letzten Tagen auch verwiesen. Ich verweise also auf die jüngsten Umfrageergebnisse des Datenschutzbeauftragten von über 1.000 Betrieben. Vorgestern haben wir dazu die Medienberichterstattung gesehen. Sie konnten das sogar am Rande der Landtagssitzung nachlesen. Viele Betriebe wollen eine bessere und technische Datensicherung betreiben und sind oft nur aus zeitlichen oder personellen Gründen nicht in der Lage, die Standards einzuhalten. Die Kostenfrage spielt bei ihnen eine untergeordnete Rolle.
maßnahme in der JVA Hohenleuben beklagte. Der Petent berichtete, dass alle Bediensteten der JVA mit Personalnotrufgeräten ausgestattet seien, die eine umfassende Kontrolle ermöglichen würden. Dieses Überwachungssystem sei bereits mehrere Jahre in Betrieb gewesen, ohne dass der Personalrat informiert worden sei. Das um Stellungnahme gebetene Justizministerium wies insoweit darauf hin, dass die den Vollzugsbediensteten ausgehändigten Personalnotrufgeräte der jederzeitigen Erreichbarkeit der Bediensteten und zum Auslösen verschiedener Alarme in Gefahrensituationen dienten. Gleichzeitig räumte das Ministerium aber ein, dass mit dem System auch überprüft werden könne, ob Bestreifungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Wie der Petitionsausschuss feststellte, wurde wenige Wochen, nachdem sich der Petent an den Petitionsausschuss gewandt hatte, zwischen der Anstaltsleitung und dem örtlichen Personalrat eine Dienstvereinbarung über die Inbetriebnahme des Personalnotrufsystems abgeschlossen. Tatsächlich war das Sicherheitssystem zuvor aber bereits mehrere Jahre ohne entsprechende rechtliche Grundlagen genutzt worden. Der Petitionsausschuss rügte dies und bezog den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz in die Prüfung der Einzelheiten der Dienstvereinbarung ein. Im Ergebnis wies der Petitionsausschuss die Landesregierung ausdrücklich darauf hin, dass die Auswertung gespeicherter Daten im Sinne einer Leistungsund Verhaltenskontrolle der Bediensteten mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage unzulässig und damit rechtswidrig waren. Das Thüringer Justizministerium versicherte daraufhin, dass sämtliche Unterlagen, die vor Abschluss der Dienstvereinbarung angelegt worden waren, seitens der Justizvollzugsanstalt vernichtet wurden. Die Petition konnte damit abgeschlossen werden.
u.a. von Strafgefangenen, der Geiselnahme einer JVA-Bediensteten sowie der Diskussion über den Standort zukünftiger JVAs ist der Strafvollzug in Thüringen in einen erhöhten Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Dieses spiegelt sich auch in der Anzahl der Petitionen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzugs wider, welche im Berichtszeitraum 2012 eingegangen sind. Nahezu jede vierte Petition ist diesem Bereich zugeordnet. Positiv gesehen lässt sich in der quantitativen Betrachtung daraus schließen, dass das Instrument der Petition im Strafvollzugswesen bekannter geworden ist und auf eine größere Akzeptanz unter den Strafgefangenen stößt. In der inhaltlichen Betrachtung einer Petition muss der Petitionsausschuss wiederholt feststellen, dass wesentliche Aspekte des Strafvollzugsgesetzes in Zukunft, vorsichtig gesagt, eine erhöhte Priorität und Sorgfalt erhalten müssen. Die Arbeit im Petitionsausschuss im Jahr 2012 war geprägt durch die Änderung des Petitionsgesetzes, unter anderem durch die Einführung von Petitionen zur Veröffentlichung, welche zukünftig Menschen die Gelegenheit gibt, Petitionen im Internet mitzuzeichnen. Hier muss ich auch einmal betonen, dass es aber sehr wichtig ist, in der Vorprüfung zu prüfen, ob hier Datenschutz von Dritten oder Unbeteiligten unbedingt eingehalten wird, die dann sicherlich irgendwie nicht in die Öffentlichkeit geraten sollten.
Viertens. Wir wollen die Zusammenarbeit jedoch nicht nur mit der Wirtschaft, sondern mit allen für die CyberSicherheit wichtigen Akteuren auf eine neue Grundlage stellen. Wir intensivieren und institutionalisieren einen dauerhaften Dialog in den Bereichen CyberCrime, Cyber-Sicherheit und Datenschutz zwischen unseren Sicherheitsbehörden, dem IT-Beauftragten, den anderen Ressorts, der Wissenschaft, den Verbänden und den Unternehmen. Wir werden dies in enger Kooperation mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie tun.
Auch eine Arbeitsgruppe der bayerischen Polizei hat die Nutzung sozialer Netzwerke zur Fahndung unter Berücksichtigung fachlicher, rechtlicher, organisatorischer, technischer und finanzieller Aspekte untersucht und Interesse bekundet. Natürlich gibt es auch Vorbehalte beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, und diese müssen wir auch ernst nehmen; denn durch die weltweit recherchierbare Veröffentlichung von Fahndungsdaten wird ganz massiv in Grundrechte eingegriffen. Aber all das ist abzuwägen, und es ist wichtig, dass wir uns mit diesen modernen Möglichkeiten auseinandersetzen.
Das Verfahren wurde bereits am 8. Februar 2005 dem Bundesbeauftragten für Datenschutz vorgestellt, der es für vertretbar gehalten hat. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat sich hierzu allerdings kritisch geäußert und für künftige Großveranstaltungen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Akkreditierungsverfahren gefordert. Mein Haus wird dies bei der anstehenden Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes berücksichtigen.