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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschen mit Behinderung brauchen die Eingliederungshilfe auch weiterhin als ihr gutes Recht. Die Regierungsfraktionen im Kieler Landtag gehen davon aus, dass die Zahl der Menschen mit Behinderung bis zum Jahr 2010 stetig ansteigen wird. Dem ist durch entsprechenden Ausbau von Angebo

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Anlass und Ziel dieser Neuregelung ist, dass die Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung erhalten. Ich möchte im Zusammenhang mit dem Begriff Behinderung auch noch einmal sagen, dass wir im schulischen Bereich sehr häufig von Kindern mit Handicaps sprechen. Das ist ein sehr viel positiverer Begriff. Ich möchte einmal die Gelegenheit nutzen – weil das nicht so bekannt ist – für den Begriff zu werben.

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Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Johanna Werner-Muggendorfer, Christa Steiger u. a. u. Frakt. (SPD) Auf den Anfang kommt es an! Integration von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in Bayerns Kindergärten und Kindertagesstätten verwirklichen (Drs. 15/2923)

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Die Gewichtungsfaktoren für behinderte oder für von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder sind nicht zuletzt in Verbindung mit der Eingliederungshilfe und der Möglichkeit, dass im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde vom Gewichtungsfaktor nach oben abgewichen werden kann, absolut dazu geeignet, das Ziel der Integration von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen erfüllen zu können und nicht, wie befürchtet, eine Verschlechterung der bisherigen Regelung eintreten zu lassen. Dazu ist natürlich auch in Zukunft ein Mitwirken der Bezirke erforderlich.

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Gerade die interdisziplinär gestaltete Frühförderung erweist sich in der Praxis als eine echte Hilfestellung für die Eltern. Die Eltern bekommen nicht nur eine einzelne medizinische Leistung für ihr Kind verordnet. Sie bekommen daneben pädagogische Beratung für die optimale Förderung ihres Kindes und es wird ein langfristiger Therapieplan erstellt. Das Kind wiederum wird nach seinen individuellen Erfordernissen begleitet und es wird seinem persönlichen Tempo entsprechend gefördert. Eltern und Kinder sind dabei darauf angewiesen, dass die Hilfe schnell und verlässlich erfolgt. Besonders für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder ist Zeit ein wertvoller Faktor. Zeit, die ungenutzt verstreicht, wirft diese Kinder meilenweit in ihrer Entwicklung zurück und ist nur schwer wieder aufzuholen. Und – das sollte auch nicht unterschätzt werden – eine frühzeitig begonnene Förderung nutzt den Kindern für ihr zukünftiges Leben und kann sie in die Lage versetzen, trotz ihrer Behinderung ihr Leben allein zu meistern. Langfristig betrachtet dürften sich daraus für unsere Sozialkassen dabei durchaus Einsparungen ergeben.

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Der hier vorliegende Antrag der Fraktion der GRÜNEN kann sehr schnell behandelt werden. Frühförderung in Deutschland ist der Oberbegriff für Hilfeangebote verschiedener Art, die in Anspruch genommen werden können, wenn sich Eltern hinsichtlich der Entwicklung ihres Kindes Sorgen machen oder wenn eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder Behinderung des Kindes vorliegt. Viele Eltern stellen hohe Ansprüche an sich selbst. Sie wollen alles für ihr Kind tun, um seine eventuell beeinträchtigte Entwicklung günstig zu beeinflussen. Frühförderung wendet sich an Eltern, deren Kinder im Alter eines Säuglings bis zum Schulalter sind. Insbesondere will die Frühförderung dann helfen, wenn kleine Kinder hinsichtlich ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen. In den einschlägigen Gesetzestexten wird von der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder gesprochen.

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Ich erinnere daran: Wir wollten weg vom Fürsorgeprinzip, wir wollten hin zum Bürgerrechtsgedanken. Wenn auch sprachlich zwischen Behinderten und Menschen mit Behinderung kein großer Unterschied besteht, so sind inhaltlich doch Welten dazwischen. In diesem sprachlichen Unterschied kommt zum Ausdruck, dass wir Menschen mit Behinderungen nicht mehr tendenziell als hilflose Objekte ansehen, die auf gesellschaftliche Zuwendungen angewiesen sind. Diese Philosophie längst vergangener Zeiten entspricht nicht dem Selbstverständnis dieser Menschen. Es entspricht nicht dem Wunsch dieser Menschen. Die FDP hat auf die Integration von Menschen mit Behinderung immer großen Wert gelegt, vor allem auch auf die Integration in den Arbeitsmarkt. Das ist eine Schlüsselfrage bei der Bespre

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Das persönliche Budget steht grundsätzlich für alle notwendigen Leistungen zur Verfügung. Es kann sich beispielsweise um Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel, Arbeitsassistenz oder auch Kraftfahrzeughilfe handeln. Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Frühförderung bei behinderten Kindern sowie Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in betreuten Wohnmöglichkeiten werden ebenfalls durch diesen neuen Rechtsanspruch abgedeckt. Außerdem können Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe sowie Krankenkassenleistungen mit dem persönlichen Budget bestritten werden. Jeder Mensch mit einer Behinderung kann ein persönliches Budget beantragen, unabhängig davon, wie schwer seine Behinderung ist. Die Mehrheit der bewilligten Budgets lag in der Regel zwischen 200 und 800 Euro im Monat.

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Der fünfte Punkt ist ein wichtiger Punkt: Es geht nämlich darum, dass die Landesregierung Mittel bereitstellt, um künftig den Blindenvereinen im Land die Kosten für die Herstellung und Verteilung so genannter Stimmzettelschablonen zu erstatten. Blinde oder stark sehbehinderte Wähler hatten bisher die Möglichkeit der Briefwahl oder der Inanspruchnahme von Hilfe bei der Urnenwahl durch eine Vertrauensperson. Nunmehr wird in der Landeswahlordnung die Verwendung der Stimmzettelschablonen geregelt, damit Blinde bei der nächsten Landtagswahl ohne fremde Hilfe wählen können. Dies ist meines Erachtens ein weiterer Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung und Menschen ohne Behinderung.

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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mich mit dem Kapitel des Kindertagesstättengesetzes und der Betreuung von Kindern mit Behinderung oder von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, auseinander setze, möchte ich noch zwei Anmerkungen zu den Ausführungen von Herrn Unterländer machen. Ich kann ihm das nicht ersparen und möchte es auch uns nicht ersparen. Herr Kollege Unterländer hat heute im Laufe der Debatte gesagt, die Kindergartenbeiträge in Bayern seien die niedrigsten. Ich weiß nicht, woher er diese Information hat.

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Es wird den Kindern schlichtweg nicht gerecht. Es wird auch den Eltern nicht gerecht, die Kinder mit Behinderung haben oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind.

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Wir hätten eine Chance gehabt, wirklich etwas zu tun. Wenn Sie den Weg mit uns gehen würden, wenn Sie den Weg mit uns gehen wollen, dann hätten Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind, eine bessere Chance im Leben; dann hätten sie eine bessere Zukunft. So, wie Sie es mit dem Gesetz gemacht haben, können Sie mit der Zukunft dieser Kinder schlichtweg nicht umgehen.

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Der dritte Kritikpunkt ist die Be- und Entlastung für den örtlichen Träger der Sozialhilfe, die auf diese Zuständigkeitsänderung zurückzuführen sind. Laut Gesetzentwurf werden die entsprechenden Belastungen über einen Zeitraum von vier Jahren abgepuffert. Die Frage, die sich stellt und die ich auch in der Anhörung gestellt habe, ist, ob die Landkreise ihre Aufgaben nicht nur nach Kassenlage erfüllen. Genau hier wird die so genannte AKVRegel durchbrochen, meinen wir. Am Beispiel der Kita kann das bedeuten, dass es in der Kita unterschiedliche Angebote für Kinder mit Behinderung oder für von Behinderung bedrohte Kinder gibt.

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In der vergangenen Woche haben Landtag und Landesbeauftragter eine vielbeachtete und lebhafte Veranstaltung zum Thema Inklusion und UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung durchgeführt. Da ist noch einmal deutlich geworden, dass es in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung darum geht, sich vom Fürsorgegedanken zu lösen und den Betroffenen verbriefte Rechte zu geben.

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Damit komme ich zu den Kindern mit Behinderung und den Integrationsgruppen: Frau Staatsministerin Stewens, Frau Kollegin Dodell und Sie, Herr Kollege Unterländer, haben heute mehrfach gesagt, im Mittelpunkt des Gesetzes stünde das Wohl des Kindes. Das Kind stünde im Mittelpunkt. Frau Staatsministerin Stewens ist nicht müßig geworden, das mehrfach zu betonen. Sie hat das auch am 25. Juni in einer Pressemitteilung getan. Ich glaube Ihnen gern, dass Sie diesen Ansatz haben. Das wollen wir alle. So soll ein Gesetz aussehen. Wenn es so wäre, wäre es gut. Aber gerade bei Kindern mit Behinderung sagen Sie deutlich, dass im BayKiBig das Kind ein Kostenfaktor ist. Im Gesetz steht nämlich eindeutig: Der Ausbau integrativer Kindergartenplätze führt zu einer Reduzierung der Nachfrage nach teuren Plätzen in heilpädagogischen Tagesstätten und zum Wegfall der Fahrtkostenerstattung.

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Wir denken, dass man vor Ort sicher individuell zugeschnittene Angebote besser verhandeln kann. Möglichkeiten wären integrierte Maßnahmen, bessere Verzahnung von Kindergarten und Schule, eine ganz normale Eingliederung von Kindern mit Behinderung in ihr soziales Umfeld, was ja heute nicht mehr die Geschwister sind, sondern die Kinder im Kindergarten usw. Ich weise auch noch einmal darauf hin, dass speziell Menschen mit Behinderung oft ganz besondere Begabungen haben, die man vor Ort in besonderer Weise fördern kann. Ich hatte letzte Woche die Möglichkeit, eine Ausstellung in Oelsnitz mit zu eröffnen, wo Behinderte aus Werkstätten für geistig behinderte Menschen Aquarelle gemalt hatten.

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Mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wollen wir also gemeinsam dafür Sorge tragen, dass das große Ziel der Barrierefreiheit und das ist gewiss nicht nur baulich zu sehen Schritt für Schritt erreicht wird. Damit werden wir erst den Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe an unserem Gemeinwesen ermöglichen und zugleich auch das Fundament unseres demokratischen Systems insgesamt stärken.

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Besonders im Hinblick auf eine wünschenswerte Entwicklung hin zum barrierefreien Bauen bin ich skeptisch, ob die rollstuhlangemessene Planung im Eigenheimneubau tatsächlich Einzug halten wird. In öffentlichen Gebäuden ist die barrierefreie Planung für Gäste und zunehmend auch für Beschäftigte mit Behinderung selbstverständlich; doch bei den Häuslebauern ist noch jede Menge Überzeugungsarbeit zu leisten, damit auch die jungen Familien eine potenziell im Alter auftretende Behinderung berücksichtigen.

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Finanzielle Belastung von Eltern von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder nach dem Kindertagesstättengesetz

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Das Thüringer Kindertagesstättengesetz behandelt Kinder mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohte Kinder wie jedes andere Kind auch. Das ist zunächst im Rahmen der Gleichbehandlung begrüßenswert, birgt aber unter Umständen für die Eltern eine höhere finanzielle Belastung, die in der Regelung des im Kindertagesstättengesetz formulierten Wunsch- und Wahlrechts begründet liegt.

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2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Frage, dass im Falle eines Kindes mit Behinderung oder eines von Behinderung bedrohten Kindes der behinderungsbedingte Mehrbedarf nicht zulasten der Eltern, aber auch nicht zulasten der betreuenden Gemeinde gehen sollte und wer sollte aus Sicht der Landesregierung diese Kosten tragen?

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3. Erwägt die Landesregierung eine Regelung dieses Problems, etwa qua Gesetzesänderung, um so die Eltern von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder von diesen durch den behinderungsbedingten Mehrbedarf entstehenden höheren Kosten zu entlasten?

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 06 mit insgesamt 1,688 Milliarden Euro ist ein gewichtiger Block im Gesamthaushalt, und wir sprechen nicht zum ersten Mal über die Gesamtsumme, Aufteilung, Effizienz und Effektivität. Aber Effizienz und Effektivität werden in der Sozialpolitik immer wichtiger; denn die Vorstellung, dass wir die von allen prognostizierten zunehmenden Probleme, eine Gesellschaft, die an vielen Ecken und Enden Schwierigkeiten hat: zunehmende Entsolidarisierung, zunehmende Schwierigkeiten im Integrationsbereich von Menschen mit Behinderung, erheblich zunehmende Zahl von älteren Menschen mit Pflegebedarf, eine deutlich zunehmende Zahl von Menschen mit Behinderung, die gottlob auch immer älter werden – – – Wer glaubt, diese Zahlen durch alljährliche Anpassungen nach oben beherrschen zu können, der wird notwendigerweise scheitern müssen. Diese Dinge fortschreiben zu wollen, ohne Veränderungen an Effizienz und Effektivität vorzunehmen, heißt notwendigerweise zu scheitern.

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Ihre Kürzungen im Nachtragshaushalt 2004 für Menschen mit Behinderung waren nichts anderes als ein sozialer Kahlschlag. Sie haben den Landesplan für Menschen mit Behinderung um über 20 % gekürzt und den Landesaltenplan um über 16 %. Frau Stewens hat letzte Woche in der „Süddeutschen Zeitung“ erklärt:

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heiten dieses Thüringer Kulturraums genießen zu können. Das gilt für den anreisenden Touristen genauso wie für den einheimischen Bewohner. Wer sich in diese Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung hineinversetzt, der ahnt aber auch, wie wichtig es ist, Selbständigkeit zu erhalten und nicht ständig auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen zu sein. Barrierefreiheit ist für Menschen mit Behinderung ein Stück ganz konkreter Lebensqualität und ganz konkreter persönlicher Freiheit.

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Die Konvention beschränkt sich aber nicht nur darauf, Behinderung als Bestandteil der Normalität menschlichen Lebens zu begreifen. Sie geht einen großen Schritt weiter, indem das Leben mit Behinderung als Ausdruck gesellschaftlicher Vielfalt positiv gewürdigt wird. Eine Gesellschaft, die den Beiträgen behinderter Menschen Raum gibt und Aufmerksamkeit schenkt, erfährt einen Zugewinn an Humanität und kultureller Vielfalt.

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Ende letzten Jahres haben Bundestag und Bundesrat das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen ratifiziert. Diese Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, „Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen“ zu ermöglichen. Sie, Frau Erdsiek-Rave, haben das Jahr 2009 zum Jahr der Inklusion erklärt. Sie haben also das Problem erkannt und ziehen Konsequenzen. Aber als Ziel haben Sie lediglich formuliert, den europäischen Integrationsdurchschnitt in zehn Jahren zu erreichen.

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Die Kritik am FDP-Antrag, dass es also nicht geht - dazu gab es von Frau Heinrich einmal eine Anfrage: ob man eben die Strukturen der Förderschulen so aufrechterhalten könnte; das wurde deutlich beantwortet -, teile ich. Was ich hier überhaupt nicht verstehe, ist Folgendes: Für mich ist doch der Gewinn vonseiten der UN darin zu sehen, dass ein Paradigmenwechsel in der Hinsicht stattfindet, dass Behinderung eben nicht auf das Subjekt zugeschrieben ist, sondern im Interaktionsprozess stattfindet. Da kann ich mich - ich habe dazu eine Ausbildung; ich habe auch eine Biografie dazu, eine Schwester mit Behinderung - jetzt nicht einfach hinstellen und sagen, wir müssten mit allen Angehörigen und mit Verbänden reden. Hier gibt es ganz klare gewachsene Strukturen der Selektion, und damit muss jetzt einmal Schluss sein - jetzt endlich und zügig! Also wird doch erst bitte geguckt: Wie kann man denn Integration in ganz normalen Schulen schaffen?

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Das ist besonders dreist, wenn man bedenkt, wer hiervon betroffen ist: Zwei Drittel der Betroffenen sind über 65 Jahre alt und 68 % der Menschen, die Blindengeld beziehen, sind Frauen. Dazu kommt die mangelnde Finanzausstattung der Bezirke durch den Freistaat. Infolgedessen kam es zur Streichung der Betreuung von Kindern mit Behinderung in den Ferien. Folge waren auch Zweibettzimmer für Sozialhilfeempfänger in Pfl ege. Folge war des Weiteren die Ablehnung von Anträgen für neue Integrationsplätze in den Kindergärten. Schließlich kommt noch das Manko in den Ausführungsgesetzen des SGB nach bayerischer Art hinzu, nämlich: keine Zusammenlegung bei der Zuständigkeit der ambulanten und der stationären Hilfe für Menschen mit Behinderung.

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Die Kollegen der PDS legen den Finger in eine offene Wunde, wenn sie zum Eingang des Antrags formulieren, dass dem barrierefreien Tourismus größeres Augenmerk geschenkt werden soll. Denn barrierefreier Tourismus fängt nicht dort an, wo wir uns klassischerweise Tourismus vorstellen. Er beschränkt sich nicht wesentlich auf die Nutzung von Hotels und Gastronomiebetrieben. Ich denke, barrierefreier Tourismus setzt voraus, dass all das, was wir in Thüringen, in dieser einzigartigen Verbindung eines kulturellen Angebots mit einer schönen Landschaft anbieten können, tatsächlich für Behinderte oder für Menschen mit Behinderung zu nutzen und auch zu genießen ist. Deshalb ist die Forderung nach barrierefreiem Tourismus nicht abzukoppeln von der Forderung nach Barrierefreiheit für alle behinderten Menschen, also ausdrücklich nicht nur für die Touristen. Dort nämlich, wo wir die Lebensbedingungen für behinderte Menschen in Thüringen verbessern, wo wir für Barrierefreiheit sorgen, überall dort verbessern wir auch die touristischen Bedingungen. Dabei sollten wir uns im Eigeninteresse vor Augen halten: Nur 4 Prozent der Menschen mit Behinderung haben dieses Handicap seit ihrer Geburt. 96 Prozent bekommen das Handicap im Laufe ihres Lebens. Wenn wir uns nun die demographischen Entwicklungen vor Augen halten, dürfte jedem hier im Hause sitzenden Abgeordneten klar sein, jeder von uns kann über kurz oder lang selbst betroffen werden. Ich hoffe es zwar nicht, aber es ist eben möglich. Jeder kann in seiner Familie Angehörige haben, die aufgrund des im Alter nun einmal zunehmenden Handicaps nur noch mühsam am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Wer das erlebt - ich erlebe es im Moment gerade in meiner Familie -, der weiß dann, wie wichtig es ist für die Lebensqualität älter werdender Menschen, so lange wie möglich die Schön

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Diese Tendenz erschwert beispielsweise auch die Auftragslage in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Auch für diese Personengruppe gibt es weiterhin einen großen Handlungsbedarf. Noch gestern hat Minister Laumann betont, dass die Arbeitswelt von einer echten Integration von Menschen mit Behinderung noch weit entfernt ist – und das, obwohl sich die Lage am Arbeitsmarkt zum Glück allmählich entspannt. Wir denken aber, dass das Programm „Teilhabe für alle“ dazu beitragen wird, auch die Situation der behinderten Menschen Stück für Stück zu verbessern.