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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Zimmermann hat der Verlängerung des Berichtszeitraums auf zwei Jahre folgerichtig zugestimmt,

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Aber dies ist heute nicht das Thema. Heute beschließen wir eine Änderung, die lediglich die Verlängerung des Berichtszeitraums für den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorsieht. Diese Änderung ist vernünftig, und wie meistens, wenn etwas vernünftig ist, stimmt die CDU dem zu. So ist es auch hier.

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In diesem Sinne sind wir der Meinung, dass es falsch ist, die Berichtsfristen zu verlängern, zumal zum jetzigen Zeitpunkt. Wir sind der Meinung, dass der Datenschutzbericht zumindest einmal im Jahr gegeben werden muss und dass es uns gut ansteht, wenn wir den Datenschutz mindestens einmal im Jahr dadurch auch hier im Plenarsaal zu einem größeren Thema machen.

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Wir haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der dieses Landesdatenschutzgesetz in dem Sinne zu ändern beabsichtigt, den öffentlichen und den nicht öffentlichen Datenschutz in einer unabhängigen Behörde zusammenzulegen. Das ist kein Zeichen des Misstrauens gegenüber den Menschen, die bisher in diesem Arbeitsbereich tätig sind, aber es muss dem Rechnung getragen werden, dass der nicht öffentliche Bereich eine weit größere Menge an Arbeit verursacht, als bisher mit dem derzeitigen Personal und auch mit der engen Anbindung an das Innenministerium gewährleistet werden kann.

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Isoliert betrachtet, meine Damen und Herren, ist ein zweijähriger Bericht kein Problem. Wir können auch gern alle zwei Jahre darüber diskutieren. Aber dann müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Doch die Rahmenbedingungen – Frau Kollegin Vogt hat schon darauf hingewiesen – stimmen in Baden-Württemberg seit vielen Jahren nicht. Deswegen ist der jährliche Antrag angebracht – manchmal kommt der Antrag von uns, manchmal von der SPD, manchmal von beiden zusammen –, den Datenschutz im öffentlichen Bereich und den im nicht öffentlichen Bereich endlich zusammenzulegen, wie es in anderen Bundesländern gang und gäbe ist. Diesen Antrag werden wir natürlich unterstützen.

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Das heißt, eine Rahmenbedingung ist schon einmal nicht erfüllt: dass Sie versuchen, das Optimale aus den vorhandenen Behörden herauszuholen und einen möglichst unabhängigen Datenschutz zu gewährleisten. Das ist das eine.

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Das Zweite – darin liegt das Problem begraben – ist: Sie haben beim Datenschutz so wenige Personalstellen und mittlerweile so viel Arbeit, dass die Menschen, die dort arbeiten, dem kaum mehr nachkommen können, geschweige denn stichprobenartige Kontrollen machen können. Das ist schlichtweg gar nicht mehr möglich.

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Wir alle haben in den letzten Monaten mitbekommen, welche Probleme es im Datenschutz gibt. Daten werden verkauft oder

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Gleichzeitig haben wir Gesetze, die Sie vorlegen und denen Sie zustimmen: Gemäß dem Polizeigesetz werden mehr Daten gesammelt; dasselbe trifft auf das Versammlungsrecht zu. Trotzdem sind Sie nicht bereit, Personalstellen zu schaffen. Sie müssen sich einmal fragen lassen: Welchen Stellenwert hat eigentlich der Datenschutz bei CDU und FDP/DVP?

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Welchen Stellenwert hat der Datenschutz bei dieser Landesregierung?

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Ich glaube auch, dass es wichtig wäre, meine Damen und Herren, dass wir uns hier in diesem Parlament aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Datenschutzes jährlich darüber unterhalten, wohin der Datenschutz eigentlich gehen soll und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um in BadenWürttemberg mehr Effektivität zu erreichen.

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Wir hoffen jetzt auf die EU und darauf, dass Ihnen durch die se Milchmädchenrechnung ein Strich gemacht wird, sodass Sie von höherer Ebene gezwungen werden, einen effektiven Datenschutz in Baden-Württemberg einzuführen.

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Wenn wir den Berichtszeitraum also auf zwei Jahre verlängern – das wurde schon vom Kollegen Bopp gesagt –, dann können sich die Leute eben verstärkt dem praktischen Datenschutz widmen, und das ist das Allerwichtigste.

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Wir verschaffen diesen Leuten mehr Freiraum. Das ist auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Mit dieser Gesetzesänderung wollen wir den Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht schwächen, sondern wir wollen ihn stärken. Ich weiß gar nicht, was Sie hier für einen Popanz aufbauen. Auch künftig können wir jederzeit um Zwischenberichte oder Auskünfte zu besonders gravierenden Fällen bitten, und wenn der Landesbeauftragte zwischendurch uns, dem Parlament, etwas mitteilen will, dann hat er auch dazu jederzeit Gelegenheit. Das kann durchaus häufiger der Fall sein.

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Die ständig steigende Zahl der Verstöße macht das Dilemma vor allem beim privaten Datenschutz deutlich. Da haben Sie recht, Frau Kollegin Vogt: Die Flut der Daten ist kaum kontrollierbar. Das Interesse der Wirtschaft an Persönlichkeitsprofilen vorhandener und potenzieller Kunden nimmt zu, und dagegen hilft nur die von der FDP/DVP seit Langem und nach wie vor geforderte unabhängige Datenschutzstelle als schlagkräftige Einheit.

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spezifischen Regelungen sollten auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Neue Regeln müssen den Zugang zu Daten gewährleisten, wenn es sinnvoll ist. So habe ich mich einmal in Mainz – da regiert die SPD – nach dem Todesdatum vom Schinderhannes – das war ein Räuberhauptmann – erkundigt. Der ist wohl am 20. November 1803 enthauptet worden, und man hat mir gesagt, das könne man mit Rücksicht auf den Datenschutz nicht bestätigen.

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Ich will in aller Kürze darauf hinweisen, dass seit dem Inkrafttreten des Landesdatenschutzgesetzes im Jahr 1980 der Landesbeauftragte jedes Jahr zum Jahresende einen Tätigkeitsbericht vorlegt. Zehn andere Bundesländer – ich will sie jetzt nicht einzeln aufführen –, die anfangs ebenfalls einen einjährigen Berichtszeitraum vorgesehen hatten, sind inzwischen auf eine zweijährige Berichtsperiode übergegangen. Auch der Berichtszeitraum des Bundesbeauftragten für den Datenschutz beträgt mittlerweile zwei Jahre. Das hat sich im Bund und in diesen zehn Bundesländern bewährt. Es entlastet den Landesbeauftragten, und es entlastet die Stellen, die regelmäßig mit der Erarbeitung der Stellungnahme befasst sind. Deswegen ist es sinnvoll, dass auch wir hier im baden-württembergischen Landesdatenschutzgesetz einen zweijährigen Berichtszeitraum vorsehen.

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Ich lege Wert auf die Feststellung, dass es der Landesregierung von Anfang an darauf ankam, dies im Konsens mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu tun. Gegen dessen Votum hätten wir es gewiss nicht gemacht.

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auftragten für den Datenschutz zu sehen ist. Insoweit sieht die Landesregierung – das ist bekannt – keinen Handlungsbedarf.

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brauch von Daten lässt sich nur durch klare gesetzliche Regelungen verhindern. Der Koalitionsvertrag, der eben so gepriesen worden ist, zeigt, dass zwischen den Koalitionspartnern Union und FDP auf Bundesebene für den Datenschutz keinerlei Arbeitsgrundlagen vorhanden sind. Der Koalitionsvertrag enthält nur Allgemeinplätze. Dieses und jenes soll geprüft werden. Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsgruppen werden gebildet. Der klarste Satz heißt, dass man von allen Bürgerinnen und Bürgern mehr Eigenverantwortung bei der Verwendung der eigenen Daten erwartet.

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Wenn die Bürger dies tun, sind die Gerichte häufig völlig überfordert. Die Gerichte haben in der Regel keine Fachkompetenz beim Datenschutz, bewerten diese Verstöße oder Strafsachen häufig als Bagatellen und legen sie zu den Akten.

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Ich rate also dringend, Herr Kollege Ritter, dass Sie beim Thema Datenschutz im Zusammenhang mit der neuen Koalition in Berlin den Mund nicht gar so voll nehmen. Es könnte sein, dass das als Bumerang auf Sie zurückschlägt.

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Herr Augsten hat es angesprochen, auch im Datenschutz wird die EU-Kommission unsere hohen Standards nicht zur Verhandlung stellen.

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Noch eine Anmerkung: Vor einem Jahr hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass zum Beispiel die Verbraucherzentralen ein Verbandsklagerecht zum Thema Datenschutz bekommen. Die CDU hat im Bundestag verhindert, dass das passiert. Es wäre aber notwendig, wenn ich an SchülerVZ, StudiVZ und Ähnliches denke und auch an Google und nicht immer dem Einzelnen sagt, du musst deine Rechte erst durch Widerspruch erkämpfen. Wohin sind wir denn gekommen?

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Heute ist auch deshalb ein guter Tag für diese Aktuelle Stunde, weil im Koalitionsvertrag - hier gebührt der Dank den Verhandlern der CSU -, der gestern unterschrieben wurde, ein umfangreiches Kapitel zu den modernen Medien und insbesondere dem Internet enthalten ist, das sich stark von dem Kapitel unterscheidet, das im alten Koalitionsprogramm stand. Da geht es um Datenschutz und Online-Kriminalität. Da geht es um die Stärkung des Urheberrechts im Internet. Da geht es um die Stärkung des Jugendschutzes. Da geht es auch darum, dass Computerspiele ein selbstverständlicher Teil unserer Alltagskultur sind. Das Wort "Killerspiele" findet sich in diesem Vertrag im Gegensatz zum letzten Vertrag nicht mehr. Wir setzen vielmehr darauf, dass vor allem die Jugendlichen selbstständig Medienkompetenz entwickeln und wir sie bei dieser Entwicklung unterstützen.

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Die Verantwortung für den Datenschutz bei Internetangeboten liegt immer in erster Linie beim Anbieter, in diesem Fall eben beim Anbieter des sozialen Netzwerkes. Daher liegt es auch bei ihm, die ihm anvertrauten Daten bestmöglich zu schützen. Was hätte da Medienkompetenz genutzt? Die Medienkompetenz hätte nur dann etwas genutzt, wenn sie zu der Erkenntnis geführt hätte, sich vielleicht gar nicht im Internet zu bewegen. Dann hätte den Schülerinnen und Schülern nichts passieren können. Allein in dem Moment, in dem man Daten preisgibt, auch wenn es nicht die persönlichsten sind, ist man vor Datenmissbrauch im Netz nicht sicher. In solchen Fällen müssen die Sicherheitsmaßnahmen kritisch unter die Lupe genommen werden, die diese Netzwerke anwenden. Ich weiß, dass das nach diversen Fällen auch passiert ist. Wir müssen solche Übergriffe verhindern helfen.

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Natürlich beschäftigen sich auch unsere bayerischen Behörden intensiv mit diesem Fall. Der Fall ist auch für das Bayerische Landesamt für den Datenschutz eine Herausforderung, um sich mit diesen Themen noch intensiver zu beschäftigen. Andererseits ist der Fall aber, Kolleginnen und Kollegen, ein Musterbeispiel für die typischen Risiken dieser sozialen Netzwerkdienste. Es werden persönliche Informationen über Freunde, die Schule und Freizeitaktivität präsentiert, und viele Nutzer von Schüler-VZ oder Studi-VZ scheinen völlig naiv, geradezu blind für die Risiken und Probleme zu sein, die sich daraus ergeben können. Kollege Siegfried Schneider wird zum Thema Medienkompetenz gleich noch Stellung nehmen.

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Ich will abschließend nur noch auf eine Anmerkung von Herrn Kollegen Ritter von der SPD eingehen, der zu einem Rundumschlag hinsichtlich des Datenschutzes, auch im neuen Koalitionsvertrag in Berlin ausgeholt hat. Ich glaube, die Anmerkungen zum Datenschutz im neuen Koalitionsvertrag waren völlig deplaziert. Ich darf darauf hinweisen, dass sich die Koalition in Berlin jetzt darauf verständigt hat, beispielsweise in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz den Arbeitnehmerdatenschutz endlich gründlich und umfassend zu regeln. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass die SPD 11 Jahre lang an der Bundesregierung beteiligt war. Sie hat 11 Jahre lang den Bundesarbeitsminister gestellt, 7 Jahre den Bundesinnenminister und 11 Jahre die Bundesjustizministerin. In all den Jahren ist zum Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland aber überhaupt nichts Substanzielles vorangegangen.

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Man kann das alles den ganzen Tag machen, man kann über diese ganzen Dinge reden, man kann so tun, als sei man Außenpolitiker, als sei man Weltwirtschaftspolitiker, man kann das alles hier tun und aufrufen und das Parlament damit den ganzen Tag beschäftigen, aber ich glaube, die tatsächliche Wirkung, die wir erzielen können, die liegt nicht bei der Debatte um Freihandelsabkommen. Natürlich haben wir unsere Meinung. Wir teilen die Auffassung unserer Bundeskanzlerin, dass die ins Stocken geratenen Verhandlungen mit den USA wieder ins Laufen kommen müssen, und haben trotzdem die Bedenken, die wir auch mit Blick auf Datenschutz in unserem Alternativantrag formuliert haben, mit Blick auf Verbraucherschutz, dass da bei den Standards keine Schwächung erfolgt, die wir in der Europäischen Union, der Gemeinschaft, gewöhnt sind. Das ist das Ziel der Verhandlungen.

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Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Lassen Sie mich vorweg einmal dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Kompli

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Nachdem das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz überarbeitet worden ist, sehen wir keinen Bedarf für weitere Eingriffsbefugnisse zur Gefahrenabwehr. Konkret heißt das, wir werden die getroffenen Regelungen zur Online-Durchsuchung überprüfen. Dem Datenschutz gilt weiterhin unsere besondere Aufmerksamkeit.