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Was tun wir mit dieser Geschäftsordnung genau? Wir greifen die Hinweise auf, die uns bereits in der letzten und auch in dieser Legislaturperiode begleitet haben, und prüfen, ob wir die vorläufige Geschäftsordnung anpassen müssen; das haben wir auch getan. Wir greifen aktuelle Gesetzesentwicklungen auf, zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung und andere Bereiche, um dann die Geschäftsordnung zu aktualisieren.

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Allerdings wurden auf Bundesebene bisher leider weder die unterschiedlichen Landesmeldegesetze zu einem einheitlichen Bundesmeldegesetz zusammengefasst - es gibt nur ein Melderechtsrahmengesetz noch wurde die Chance wahrgenommen, den Datenschutz wirklich in das Melderecht zu integrieren.

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Wir schlagen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der den Datenschutzanforderungen Rechnung trägt. Wenn Sie diesen Entwurf annehmen, tragen Sie dazu bei, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf die Zustimmung zu verankern, ob private Dritte ihre Meldedaten erhalten können. Gleichzeitig gelingt es damit, den Opferschutz zu verbessern, den Handel mit Personendaten einzudämmen und ein besseres Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für den Datenschutz zu schaffen. Ich denke, es ist Zeit zu handeln, und bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

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Herr Kollege, ich denke, der Datenschutz gebietet es, einen Unterschied zu machen zwischen den Schutzrechten der Bürgerinnen und Bürger und den Schutzrechten einer GmbH. Es ist falsch, Bürgerinnen und Bürger genauso zu behandeln wie GmbHs.

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Ich darf die Aussage Ihres Ministerpräsidenten von heute Nachmittag zitieren: Zutrauen statt Misstrauen. Ich habe Zutrauen, dass sich die Menschen anmelden und, wenn sie von Wahlkreis- oder Stimmkreisabgeordneten eine Gratulation haben wollen, sagen: Ich bin damit einverstanden. Aber wenn einer von vornherein seine schriftliche Missbilligung bezüglich der Weitergabe der Daten ausdrückt, dann sollte es der Respekt vor der Person gebieten. Zutrauen statt Misstrauen und insbesondere auch Partizipation und Beteiligung - das ist auch ein Stichwort Ihres Ministerpräsidenten von heute Nachmittag. Nur so bekommen wir überhaupt die Möglichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger von diesem Datenschutz und von der Möglichkeit der Preisgabe der Daten in irgendeiner Art und Weise erfahren und damit insoweit auch das Problembewusstsein gesellschaftlich gesteigert wird, was notwendig ist.

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2. Bericht und Antrag des Ausschusses für Wis senschaft, Medien, Datenschutz und Informa tionsfreiheit zum Entwurf des Sechzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrecht licher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfun känderungsstaatsvertrag – 16. RfÄndStV), Mitteilung des Senats vom 10. Juni 2014 (Drs. 18/1423) sowie zum Entwurf eines Gesetzes zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrag, Mitteilung des Senats vom 16. Sep tember 2014 (Drs. 18/1546)

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Wahlfreiheit und Datenschutz bei der Digitalisierung der Energiewende gewährleisten

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Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Mit unserem Antrag „Kein Zwangseinbau von ‚Smart Metern‘ – Wahlfreiheit und Datenschutz bei der Digitalisierung der Energiewende gewährleisten“ wollen wir erreichen, dass die Menschen weiterhin frei wählen können, ob und wie sie Smart Meter einsetzen. Damit wollen wir die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger stärken.

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Wir als Land Nordrhein-Westfalen müssen uns also klar positionieren. Menschen sollen über den Einsatz und die Erfassung ihres Verhaltens und ihrer Lebensgewohnheiten selbst entscheiden dürfen. Fremdbestimmung und Eingriffe in die Privatsphäre sollten keine Instrumente der Energiewende sein. Der Einbau von intelligenten Stromzählern und intelligenten Messsystemen muss auf freiwilliger Basis geschehen, und der Datenschutz sowie der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung müssen gewahrt bleiben.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem hier vorliegenden Antrag fordert die Fraktion der Piraten die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Einbau von Smart Metern nur auf freiwilliger Basis erfolgt und hierbei der Datenschutz sowie der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung gewährleistet werden.

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Meine Damen und Herren, auch wir erkennen die Problematik. Der private Endverbraucher erhält durch die Ausstattung mit intelligenten Stromzählern zwar Informationen über seinen Energieverbrauch, büßt gewonnene finanzielle Einsparmöglichkeiten aber durch die Betriebskosten der Smart Meter eventuell wieder ein. Ebenfalls sehen wir die Risiken, die Smart Meter für den Datenschutz und die Datensicherheit darstellen können, wobei insbesondere die Gefahr von Rückschlüssen auf die Lebensgewohnheiten der Verbraucher nicht zu unterschätzen ist.

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Auch gibt der Gesetzentwurf einen hohen technischen Standard vor und erklärt Schutzprofile sowie technische Richtlinien für intelligente Messsysteme, um den Datenschutz und die Datensicherheit sicherzustellen. Vorgesehen ist ein mehrstufiger Einbau, bei dem zunächst der Endverbraucher mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh einen Smart Meter erhalten soll. Ab 2020 sollen dann optional nach Entscheidung des Messstellenbetreibers Verbraucher mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh hinzukommen.

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Andere Länder in Europa oder auf der Welt sind schon viel weiter, zum Beispiel die USA. Diese Länder haben positive Erfahrungen gemacht, und sie wissen, wo die Herausforderungen beim Datenschutz liegen. Seit Jahren besteht eigentlich schon Regelungsbedarf, der durch die Europäische Union hervorgerufen wurde. Aber auch insgesamt besteht dieser Regelungsbedarf, weil das Thema nicht erst seit heute aktuell ist. Die Bundesregierung hat aber entweder nichts getan oder an unterschiedlichen

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Der Piratenantrag geht auf einen Aspekt dieses Gesetzes ein und lässt leider andere hinten runterfallen. Sie haben eben viel über Schwierigkeiten gesprochen und dabei das Thema „Datenschutz“ erwähnt. Hier möchte ich meinen Vorrednern zustimmen: Sie haben richtige Aspekte genannt, aber wenn es darum geht, dass wir über die Schwierigkeiten sprechen, dann müssen wir auch über das Thema „Sicherheit“ sprechen.

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Dazu gehört neben dem hohen Datenschutz unserer Meinung nach auch, dass Privathaushalte mit einem Jahresverbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden den Einbau eines intelligenten Messsystems ablehnen können. Den Einbau intelligenter Zähler aber ausschließlich – wie Sie, Herr Herrmann, gefordert haben – von der Zustimmung der betroffenen Verbraucher, ohne Differenzierung nach Verbrauchsgruppen, abhängig zu machen,

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/840:

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/1109:

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Die Obachtliste ist keine Datei, in die die Polizei Daten einstellt, sondern die einzelnen Vorfälle werden gesammelt. Der Datenschutz ist daran beteiligt, Frau Möller und Frau Schneider, die Rechtsfrage ist hier eindeutig geklärt.

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Tagesordnungspunkt 20, Drucksache 20/1954, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/840: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Notarversorgungswerk Hamburg (Senatsantrag) – Drs 20/1954 –]

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Punkt 21 der Tagesordnung, Drucksache 20/1955, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Richtergesetzes.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/1109: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Richtergesetzes (Senats- antrag) – Drs 20/1955 –]

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Zensus: Mit dem Landeshaushalt 2011 wird die anstehende Volkszählung finanziell unter- und hinterlegt. Dafür ist Geld ausgegeben. Wir haben uns das vor Kurzem auch angesehen, dass der Datenschutz dabei ein hohes Gut ist. Das führt natürlich auch zu Kosten und die werden wir auch einhalten.

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Ebenso abwegig ist es, im Rahmen des Antrags auf Fahrerlaubnis den Aufenthaltsstatus zu erfassen. Nach dem Grundsatz der Zweckbindung darf die Verwaltung laut Datenschutz-Grundverordnung nur die Daten erheben, die zur Bearbeitung des Anliegens notwendig sind. Für die Bearbeitung eines Fahrerlaubnisantrags ist der Aufenthaltsstatus keine relevante Angabe. Dies hatte ich bereits in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage 336 erwähnt. Entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr ist allein, dass der Bewerber oder die Bewerberin in der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung den Nachweis führt, dass er oder sie zum Führen des Fahrzeugs befähigt ist.

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Es ist keine fünf Monate her, dass Sie schon einmal Gegenstand der Befassung im Sächsischen Landtag wegen Ihres Auftretens und Ihrer Äußerung im Zusammenhang mit jener Sonderkonferenz der Landesinnenminister Mitte September des vergangenen Jahres in Berlin waren, die zur inzwischen etablierten Einrichtung der höchst umstrittenen sogenannten gemeinsamen Antiterrordatei von Polizei und Verfassungsschutz führte. Vorangehend durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten, immerhin dem aufgrund des Artikels 57 der Sächsischen Verfassung vom Landtag eigens zur Wahrung des Rechts auf Datenschutz berufenen unabhängigen Verfassungsorgans, wurden Sie gerüffelt, dass die zugesagte Beteiligung Sachsens an der sogenannten gemeinsamen Antiterrordatei einen klaren Bruch der Sächsischen Verfassung, im Konkreten des Artikels 83 Abs. 3 Satz 1 der Sächsischen Verfassung, darstellt. Die Landtagsdebatte vom 11. Oktober 2006 griff dies auf. Null Einsicht, null Umkehr, null Intervention gegenüber dem Bund.

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Dass die SED-Nachfolgepartei, die sich seit 1989 zur Hüterin von Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz aufgeschwungen hat, den Innenminister hierfür entlassen will, verwundert nicht. Schließlich hört die PDS immer weniger auf die Stimmen aus der Mitte des Volkes und pflegt lieber irgendwelche Minderheiteninteressen.

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Natürlich muss dabei der Datenschutz in die Abwägung einbezogen werden. Natürlich müssen auch dazu Verfassungsrechtler gehört werden. Wer will das bestreiten?

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kritische Anmerkungen zu machen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz.

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Wir haben aber bei diesem Systemwechsel riesige Probleme beim Datenschutz, und zwar nicht nur in der Übergangsphase, sondern generell. Diese Probleme betreffen viele Felder, wovon schon einige genannt worden sind. Die Daten, die von den Meldeämtern weitergegeben werden können, bereiten uns Probleme. Ich nenne Ihnen noch ein Beispiel: Wenn

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Neben der Schweigepfl icht der Ärzte gibt es in diesem Bereich eine weitere Schwierigkeit, nämlich den Datenschutz, sodass gesagt werden kann, wir können

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Meine Damen und Herren, Kern des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Reform des Medienrechts zwischen Bund und Ländern. Teledienste und Mediendienste werden unter dem einheitlichen Begriff „Telemedien“ zusammengefasst und infolgedessen werden die Bestimmungen für Telemedien hinsichtlich des Herkunftslandprinzips, Zulassungsfreiheit, Informationspfl ichten, Verantwortlichkeit und Datenschutz in einem einzigen Telemediengesetz des Bundes enthalten sein, welches zeitgleich, wie wir gehört haben, mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten soll.