Durch die Tätigkeit des gemeinsamen Ausschusses von Land und Kommunen werden die Voraussetzungen für eine landeseinheitliche Hilfepraxis deutlich verbessert. Allerdings gehört dazu auch, die Menschen mit Behinderung wie auch die Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe an Planung und Umsetzung von Hilfeleistungen zu beteiligen. Menschen mit Behinderung haben das Anrecht auf eine verlässliche Finanzierung, auf persönliche Sicherheit und eine verlässliche Planungsgrundlage.
Wenn dem so wäre, dann wäre ja alles in schönster Ordnung und wir könnten uns anderen Themen zuwenden. Tatsache ist aber, dass wir mit solchen pauschalen Äußerungen überhaupt nicht vorwärts kommen. Haben Sie den letzten Bericht des Behindertenbeauftragten schon vergessen, der vor der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt gewarnt hat? Insbesondere die neuen Strukturen der Arbeitsagenturen sieht Herr Dr. Hase sehr kritisch. Da besteht ein immenser Handlungsbedarf. Die Probleme von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt stellen
Ich würde es begrüßen, wenn wir es hinbekämen, dass Kinder ohne Behinderung in einer Welt aufwachsen, in der sie die Menschen mit Behinderung als etwas begreifen und erfahren, das ganz normal zum Leben dazugehört,
Wer glaubt, liebe Kolleginnen und Kollegen, die berechtigten Interessen von Kindern und Jugendlichen und Menschen mit Behinderung nach Gutsherrenart im Wege der Deregulierung und Verschlankung der Gemeindeordnung vertreten zu können, hat die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort schlichtweg nicht kapiert, oder er will sie nicht zur Kenntnis nehmen. Die gesetzliche Verankerung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Menschen mit Behinderung ist für die weitere Entwicklung einer Beteiligungskultur in unseren Gemeinden aus unserer Sicht unverzichtbar.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion hat einen Antrag, sicher in guter Absicht, gestellt. Menschen mit Behinderung haben unsere Unterstützung nötig. Ich will nur daran erinnern, dass die gesetzliche Pflichtquote der Beschäftigten im Landesdienst auch in den letzten Jahren nicht erreicht wurde. Über diese Zielsetzung, sich für Menschen mit Behinderung einzusetzen, gibt es überhaupt keinen Dissens. Die Frage ist allein, ob es einer gesetzlichen Regelung in dieser Frage bedarf.
Wir wollen, dass die Menschen, die eine Behinderung haben und damit schon genug zu kämpfen haben, nicht noch daran gehindert werden, Behindertenparkplätze zu nutzen; vielmehr wollen wir, dass die Behindertenparkplätze von den Menschen, die sie brauchen, auch wirklich genutzt werden können. Das soll so unbürokratisch wie möglich geschehen. Die Kommunen sollen die Kriterien festlegen, die für eine solche Ausnahmegenehmigung gelten. Es muss möglich sein, aufgrund einer Orthopädie- oder Arztbescheinigung ohne Weiteres in den Genuss dieser Sondergenehmigung zu kommen, die man nach § 46 der Straßenverkehrsordnung erhalten kann. Dieser Antrag ist also wichtig, zum einen um eine Aufklärung zu bewirken, zum anderen um mehr Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, durch geeignete Parkplätze hren Alltag zu erleichtern.
In § 3 der Landesbauordnung - das ist schon erwähnt worden - haben wir geregelt, dass auf die Belange von Menschen mit Behinderung in besonderer Weise Rücksicht genommen werden muss. In § 1 Abs. 6 des Baugesetzbuchs heißt es, dass Menschen mit Behinderung bei der Planung berücksichtigt werden müssen. In der Arbeitswelt sorgt § 94 des SGB IX über die Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben dafür, dass die Belange von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Handikaps beachtet werden.
Kreis Nordfriesland hat die Stadt Husum ab September letzten Jahres einen Beauftragten für Menschen mit Behinderung bestellt. Manfred Carstens, so sein Name, versteht sich - wie übrigens viele seiner Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen auch - als Scharnierstelle zwischen Verbänden und Politik, oftmals auch als Frühwarnstelle. Er ist aber auch geduldiger Ansprechpartner für die Interessen der Menschen mit Behinderung, deren Anliegen er gegenüber der Kommunalpolitik vertritt. Die Qualität kommunaler Arbeit wird dadurch entscheidend verbessert.
Der SSW ist der Überzeugung, dass der vorgelegte § 47 g in der Gemeindeordnung gut platziert ist. Eine Beteiligung von Menschen mit Behinderung wird verpflichtend für alle Kommunen, ohne dabei die Mittel zur Beteiligung ausdrücklich festzuschreiben. Andererseits ermahnt uns die gesetzliche Wirklichkeit des § 47 f, der die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen regelt, dass eine gesetzliche Regelung allein nicht ausreicht. Sie muss mit Leben erfüllt werden. So ein Artikel ist kein Selbstgänger, der die Behindertengerechtigkeit von selbst herstellt. Er muss im täglichen Verwaltungshandeln ständig wieder neu durchdrungen werden. Eine Beteiligung sollte sich also nicht nur in der Schaffung neuer Gremien erschöpfen, sondern die Interessen der Menschen mit Behinderung wirklich durchsetzen.
Viele Lernbehinderte klagen zum Beispiel über eine unverständliche Formular- und Antragssprache. Hier kann eine vernünftige redaktionelle Überarbeitung viel bringen - übrigens nicht nur für Menschen mit Behinderung. Die Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat einen entsprechenden runden Tisch gegründet. Ich denke, dass auch die schleswig-holsteinischen Kommunen von dieser Arbeit profitieren werden. Der Behindertenbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein hat im Übrigen auch das Wahlrecht und ist wählbar.
Nein, wir und Sie und vermutlich wir alle miteinander wollen, dass es in Zukunft ein völlig normales Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung gibt. Damit es auch in der Gesellschaft zu diesem völlig normalen Miteinander kommt, braucht es an der einen oder anderen Stelle noch etwas Nachhilfe, um dieses Miteinander zu befördern. Nicht mehr und nicht weniger beabsichtigt unser Vorschlag, der im Übrigen im Nachklang auf die vorangegangene Diskussion im Rahmen der Aktuellen Stunde kostenneutral ist. Dieser Vorschlag ist kostenneutral umzusetzen. Lieber Werner Kalinka, ich wünsche mir selbstverständlich, dass dies irgendwann überflüssig wird, weil es selbstverständlich geworden ist. Zu dem, was Sie hier zur Beteiligung geschildert haben, die ich gar nicht abstreite, sage ich aber, ich streite auch gar nicht ab, dass es vor Ort auch sehr viele offene Ohren für die Belange von Menschen mit Behinderung gibt. Darum geht es aber nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich zunächst darauf beschränken, unseren Antrag einzubringen. Mit diesem Antrag möchten wir einen grundlegenden Diskussions- und Veränderungsprozess im Land einleiten. Dieser Prozess soll dazu führen, dass in Sachsen-Anhalt Menschen mit Behinderung genau wie Menschen ohne Behinderung ihr Leben in Selbstbestimmung und Würde selbst, das heißt als Subjekt und nicht als Objekt von Fürsorge, gestalten können und dass ihnen die dafür erforderlichen Hilfen bedarfsgerecht und möglichst ohne die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten und anderen zur Verfügung gestellt werden.
ein statisches Merkmal, das man wie einen Zettel an einem Kind vorfindet nach dem Motto: „Einmal behindert, immer behindert“. Es gibt eben auch nicht ein ohne Weiteres messbares Merkmal, wo eine Behinderung anfängt und wo sie aufhört. Bei der Diagnose „Behinderung“ gibt es einen unheimlich großen Ermessensspielraum derjenigen, die sie feststellen oder auch nicht. Das ist in etwa wie bei Schullaufbahnempfehlungen am Ende der 4. Klasse, allerdings - das will ich an dieser Stelle auch klar sagen -, mit sehr viel weitreichenderen und dramatischeren Folgen.
Ansonsten will ich mich insbesondere in einer Frage meiner Vorrednerin anschließen: in der Frage der Fortsetzung. Das Dilemma ist ja tatsächlich folgendes: Wenn wir pädagogisch wollen, dass der Status der Behinderung irgendwann einmal aufgehoben wird, dann ist das für die betreffenden Schülerinnen und Schüler ein Dilemma; denn wenn sie zur Agentur kommen, ist genau diese Kategorie „Behinderung“ die Voraussetzung, die einen Rechtsanspruch begründet.
Am meisten ärgert mich, dass Sie über ein Problem heute gar nicht gesprochen haben. Wir alle im Ausschuss für Soziales setzen uns parteiübergreifend immer wieder dafür ein, dass Menschen mit Behinderung und vor allem Kinder mit Behinderung das Recht haben, ein so normales Leben zu führen, wie es nur möglich ist. Dazu gehört auch die Integration in den Kindergärten. Was geschieht in der Praxis? Sie haben einen Förderfaktor eingeführt, der vorne und hinten nicht reicht.
Was wir uns mit dem Antrag wünschen, ist - deswegen freue ich mich auch, dass wir im Sozialausschuss dort weiterdiskutieren können -, dass wir auch in Thüringen den Mut dazu aufbringen, vielleicht etwas über den engen gesetzlichen Rahmen hinaus zu tun, um diesen Menschen zu helfen oder dass wir auch mithelfen, diesen gesetzlichen Rahmen ein Stück weit zu erweitern, damit wir sagen können, dass Menschen mit Behinderung Teil unserer Gesellschaft sind. Und es ist wichtig, dass auch die Menschen, die zumindest keiner sichtbaren Behinderung unterliegen, Verständnis aufbringen für Mitglieder unserer Gesellschaft, die in dieser Form
Einer der Kernpunkte des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist es, dass erstmals nicht nur der gesetzliche Schutz bzw. die gesetzliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gefordert wird, sondern diesen Menschen positive einklagbare Rechte zugeschrieben werden. Man könnte sagen, die Konvention setzt stärker auf die Tat denn auf die gute Absicht. Die UN-Konvention verlangt die soziale Inklusion. Es geht nicht mehr nur darum, Menschen, die am Rande stehen, zu integrieren, sondern darum, allen Menschen von vornherein die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen.
Die durch den Bundesgesetzgeber vorgegebene Selbstverpflichtung, mindestens 5 % Menschen mit Behinderung einzustellen und damit deren gesellschaftliche Integration zu fördern, ist sowohl Anspruch als auch Verpflichtung für uns. Die gezielte Öffnung des Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderung soll nicht nur deren Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern, sondern ist auch ein wesentliches Element eines selbst bestimmten und ganzheitlichen Lebens. Das ist sicher ein ehrgeizi
Der Bericht zeigt leider keine weiteren Handlungsfelder auf. Deswegen möchte ich gern einige Dinge nennen, die mir wichtig sind. Unter anderem das von Dr. Ulrich Hase, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, in seinem Tätigkeitsbericht aufgezeigte Beispiel der Bereitschaftspolizei in Eutin, die für die Erfüllung von Wach- und Pförtneraufgaben nicht mehr nur Vollzugspersonal nutzte, sondern für diese Dienste zu 100 % schwerbehinderte Menschen einstellte, zeigt, dass man mit kreativen Lösungen vor Ort sicher noch manchen Arbeitsplatz mit Menschen mit Behinderung auch beim Land besetzen kann.
Was die Nichterfüllung der gesetzlichen Quote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein anbelangt, so waren Ausgleichszahlungen notwendig. Die Gesamtabgabe betrug dabei 128.100 €, die aber zum größten Teil mit Aufträgen an Werkstätten für Menschen mit Behinderung verrechnet wurden. Die zu zahlende Restsumme von 32.085 € würde sicherlich nicht zur nachhaltigen Sanierung unseres Haushaltes reichen, aber sie zu zahlen, ist nach wie vor ärgerlich. Es wäre besser, die 5-%-Quote würde erfüllt werden.
Ansonsten gibt der vorliegende Bericht über Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung in den öffentlichen Dienst einen guten und umfassenden Überblick über die aktuelle Situation allerdings auf der Datenbasis des Jahres 2004. Für den Bericht und die Aktivitäten zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im
In diesem Zusammenhang hätte auch die Gelegenheit genutzt werden können, darzustellen, welche Förderinstrumente zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit geeignet sind, Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst zu integrieren, und wo nachgearbeitet werden muss. Mit Sicherheit wäre auch eine Darstellung sinnvoll gewesen, welche der Maßnahmen, die im November 2000 von einer interministeriellen Arbeitsgruppe beschlossen worden sind, bislang umgesetzt worden sind und wie, also mit welchem Erfolg sie umgesetzt worden sind. Ein Bericht darüber, welche der Maßnahmen sich bewährt haben und welche Maßnahmen im Laufe der letzten fünfeinhalb Jahre den Praxisanforderungen nicht genügt haben, hätte zu einem insgesamt besseren Verständnis für uns Abgeordnete beitragen können und uns vielleicht erkennen lassen, was wir selber in unserer Politik für Menschen mit Behinderung in Zukunft besser oder anders machen können.
Der Erfolg bleibt nicht aus: Der Anteil der Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst ist laut Bericht zwischen 2001 und 2004 kontinuierlich gewachsen. Mit großer Genugtuung habe ich festgestellt, dass der Landtag seine Quote nicht nur übererfüllt, sondern hier fast jeder siebte Beschäftigte zu den Schwerbehinderten zählt. Der Landtag ist ein gutes Beispiel für eine leistungsfähige Verwaltung mit einem hohen Schwerbehindertenanteil. Das steht dem Parlament gut zu Gesicht. Menschen mit Behinderung sind keine Belastung, sondern erfüllen die an sie gestellten Anforderungen vorzüglich.
regierung allerdings ernst damit, dass sich der Anteil der Schwerbehinderten allein dadurch steigern lässt, dass Lehrerinnen und Lehrer „ihre anerkannte Schwerbehinderung offenbaren“, weil sie damit die Erhöhung der Arbeitszeit umgehen können, dann erübrigen sich wohl alle aktiven Bemühungen, zu Neueinstellungen von Menschen mit Behinderung zu kommen. Ich kann nicht verhehlen, dass mir diese Passage in dem Bericht besonders sauer aufgestoßen ist, weil sie einen Zusammenhang von Drückebergerei und Behinderung suggeriert. Im besten Fall handelt es sich aber um ein redaktionelles Versehen.
Zu 3: Menschen mit psychischen Behinderungen bzw. chronisch psychisch kranke Menschen werden in die Modellvorhaben mit einbezogen, denn die Zielgruppe der Modellvorhaben sind volljährige Menschen mit Behinderung und volljährige Menschen, die von Behinderung bedroht sind (§ 2 Abs. SGB IX).
„Alle Kommunen in Schleswig-Holstein werden bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Menschen mit Behinderung berühren, aufgefordert, diese angemessen zu beteiligen. Weiterhin werden alle Kommunen aufgefordert, die Einsetzung von ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung zu prüfen.“
Welchen Informationsgehalt haben aber Sendungen im Fernsehen für diese große Bevölkerungsgruppe? - Von Heike Franzen kam schon der Vorschlag, sich abends einmal vor einen „Tatort“ zu setzen, die Augen zuzumachen oder die Ohren zuzuhalten. Dann hat man vielleicht eine Ahnung davon, wie Menschen mit entsprechender Behinderung das erleben. Nur der Vorteil für uns ist, dass wir die Augen wieder aufmachen und auch wieder die Finger aus den Ohren nehmen können, aber die Menschen, die eine solche Behinderung haben, können das eben nicht, sondern sie sind darauf angewiesen, dass wir es ihnen ermöglichen, in Zukunft auch diesen Sendungen folgen zu können.
Ich vermisse auch eine Aussage dazu, warum aus Sicht der Landesregierung keine geeigneten schwer behinderten Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen. In dem Bericht steht zwar, dass sie nicht zur Verfügung stehen. Ich würde nun aber gern wissen, warum das so ist. Frau Kollegin Franzen, sie haben dies auch angesprochen. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, ob möglicherweise der nicht barrierefreie Zugang zu Gebäuden von Landesdienststellen ein Kriterium ist, das davon abhält, Menschen mit Behinderung einzustellen. Die Frage der Barrierefreiheit ist in dem ganzen Bericht überhaupt nicht angesprochen. Es ist auch nicht geklärt worden, was in dieser Hinsicht nachzuarbeiten ist. Es ist auffällig - ich erwähne in diesem Zusammenhang Gesetzentwürfe meiner Fraktion -, dass die Frage der Barrierefreiheit in vorhandenen öffentlichen Gebäuden nach wie vor komplett ausgeklammert wurde. Aus unserer Sicht ist Barrierefreiheit ein wesentliches Kriterium dafür, Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben integrieren zu können.
Ich möchte auch zu der gesetzlich nicht vorgeschriebenen Marge von 5 % etwas Kritisches sagen, was unser Selbstverständnis im Hinblick auf Vorbilder angeht. Polizei und Schule sind zwei große Bereiche des öffentlichen Dienstes des Landes. In diesen Bereichen sind relativ wenig Menschen mit sichtbarer Behinderung tätig. In welcher Schule findet man zum Beispiel eine Lehrerin oder einen Lehrer im Rollstuhl? Es ist praktisch unmöglich, mit einer solchen Behinderung als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin eingestellt zu werden - und sei es auch nur im Angestelltenverhältnis. Was bedeutet das aber für die Vorbildfunktion für die Kinder? Es bedeutet: Solche Menschen gibt es nicht als Lehrerinnen oder Lehrer. Was bedeutet es auch für die Barrierefreiheit an Schulen? Neulich wurde in den „Lübecker Nachrichten“ erfreulicherweise dargestellt, dass eine Frau, die schwerhörig ist, einen hervorragenden Arbeitsplatz in einer Druckerei übernommen hat. Genauso gibt es natürlich in vielen anderen Bereichen - auch des öffentlichen Dienstes - Arbeitsplätze - ich denke etwa an die Telefonvermittlung -, wo eine Beeinträchtigung überhaupt nicht auffällt, sondern sogar von Vorteil sein kann. Insofern ist eigentlich nicht einzusehen, warum in dieser Hinsicht nicht mehr geschieht.
Bei meinem letzten Argument komme ich kritisch auf die Situation zu sprechen, dass man sich als Landesregierung genauso freikaufen kann wie andere Arbeitgeber auch, beispielsweise indem man Arbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung fördert. Auch wenn ich die Unterstützung der Werkstätten an dieser Stelle natürlich unterstreiche, so bleibt doch zu sagen, dass dies eigentlich auf die Dauer nicht der richtige Weg ist. Wenn in diesem Bericht noch nicht einmal die Zahlen über die Ausfüllung der Quoten mit Bezug auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderung genannt werden können, wird man doch etwas nachdenklich und fragt sich, ob es vielleicht selbst mit dem Freikaufen nicht so genau genommen wird. Insofern gibt es im Ausschuss noch viel zu tun. Ich freue mich sehr darüber, dass alle hier im Haus, die sich fachpolitisch mit diesem Thema befasst haben, dies ähnlich sehen. Schauen wir einmal, was wir zusammen bewegen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine wichtige Rolle spielt auch die Öffentlichkeitsarbeit, denn ohne Aufklärung und Werbung - das wissen wir alle, wir sind in einer Mediengesellschaft, wir sind in einer werbedurchdrungenen Gesellschaft - geht letztlich nichts. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für mehr Teilhabe, Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderung in Thüringen. Der Beauftragte war und ist unermüdlich bestrebt, die Barrierefreiheit in Thüringen bei Behörden, Verbänden und der Wirtschaft zu verankern. Es wurden Anleitungen für barrierefreie Veranstaltungen, barrierefreie Gestaltung von Wanderwegen, Spielplätzen, Kreisverkehrsplätzen und von höhengleichen Reisendenübergängen an Bahnanlagen herausgegeben. Auch wenn es in der Praxis - ich weiß das aus eigener Erfahrung - natürlich Defizite gibt, deswegen muss es ja angesprochen werden. Da ich auch im Ehrenamt in verschiedenen Funktionen sehr aktiv bin, kann ich nur sagen, auch diese Broschüre zum barrierefreien Wandern in Thüringen „Wandern und Tourismus“ ist etwas, was großen Anklang gefunden hat. Viele Publikationen mussten mehrfach nachgedruckt werden, da es Nachfragen aus dem In- und Ausland dazu gab. Darüber hat Herr Dr. Brockhausen viele weitere Initiativen ergriffen. Um den baurechtlichen DIN-Normen beispielsweise zum barrierefreien Bauen zur uneingeschränkten Geltung im Rahmen der Thüringer Bauordnung zu verhelfen, wurde Ende 2006 eine Arbeitsgruppe mit dem Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien - damals noch Bau und Verkehr, wir wissen das - ins Leben gerufen. Der Beauftragte initiierte eine Dienstanweisung des Landesamts für Straßenbau zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrsanlagen sowie eine Dienstanweisung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei denkmalpflegerischen Maßnahmen. Das alles muss ja langsam letztlich in das Bewusstsein auch der an den entsprechenden Stellen tätigen Verantwortlichen gebracht werden. Große Aufmerksamkeit, und das haben wir alle medienöffentlich verfolgt, hat das Buga-Gut