Sehr geehrte Damen und Herren, eine wichtige Rolle spielt auch die Öffentlichkeitsarbeit, denn ohne Aufklärung und Werbung - das wissen wir alle, wir sind in einer Mediengesellschaft, wir sind in einer werbedurchdrungenen Gesellschaft - geht letztlich nichts. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für mehr Teilhabe, Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderung in Thüringen. Der Beauftragte war und ist unermüdlich bestrebt, die Barrierefreiheit in Thüringen bei Behörden, Verbänden und der Wirtschaft zu verankern. Es wurden Anleitungen für barrierefreie Veranstaltungen, barrierefreie Gestaltung von Wanderwegen, Spielplätzen, Kreisverkehrsplätzen und von höhengleichen Reisendenübergängen an Bahnanlagen herausgegeben. Auch wenn es in der Praxis - ich weiß das aus eigener Erfahrung - natürlich Defizite gibt, deswegen muss es ja angesprochen werden. Da ich auch im Ehrenamt in verschiedenen Funktionen sehr aktiv bin, kann ich nur sagen, auch diese Broschüre zum barrierefreien Wandern in Thüringen „Wandern und Tourismus“ ist etwas, was großen Anklang gefunden hat. Viele Publikationen mussten mehrfach nachgedruckt werden, da es Nachfragen aus dem In- und Ausland dazu gab. Darüber hat Herr Dr. Brockhausen viele weitere Initiativen ergriffen. Um den baurechtlichen DIN-Normen beispielsweise zum barrierefreien Bauen zur uneingeschränkten Geltung im Rahmen der Thüringer Bauordnung zu verhelfen, wurde Ende 2006 eine Arbeitsgruppe mit dem Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien - damals noch Bau und Verkehr, wir wissen das - ins Leben gerufen. Der Beauftragte initiierte eine Dienstanweisung des Landesamts für Straßenbau zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrsanlagen sowie eine Dienstanweisung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei denkmalpflegerischen Maßnahmen. Das alles muss ja langsam letztlich in das Bewusstsein auch der an den entsprechenden Stellen tätigen Verantwortlichen gebracht werden. Große Aufmerksamkeit, und das haben wir alle medienöffentlich verfolgt, hat das Buga-Gut
Bei Barrieren denke ich nicht nur an dicke Mauern und unüberwindbare Treppen. Hindernisse für Menschen mit Behinderung sind all diese Dinge, die der Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben im Wege stehen. Diese große Gruppe der Menschen mit Behinderung hat ebenso wie alle anderen Menschen das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen - und das ist das Fernsehen nun einmal - ungehindert zu unterrichten. So schreibt es unser Grundgesetz. Zwei Artikel früher
Wir teilen diese Kritik. Wenn es sich bei Schülern mit dem Förderbedarf Lernen um Kinder mit Behinderung handelt - weshalb wirft man dann den Förderschulen vor, dass diese Kinder oft keinen Regelschulabschluss erreichen? Handelt es sich bei diesem Förderbedarf aber nicht um Behinderung - wieso tauchen diese Maßnahmen dann im behindertenpolitischen Maßnahmenpaket auf? Insbesondere das Außerkraftsetzen des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen zeigt, dass hier wieder der zweite Schritt vor dem ersten gemacht werden soll; denn die ersten ausgebildeten Inklusionslehrer werden den Schulen frühestens 2019 zur Verfügung stehen.
Mit dem Gesetz für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderter Menschen im Land SachsenAnhalt war Sachsen-Anhalt im Jahr 2001 das erste ostdeutsche Bundesland, das die Verhinderung und Beseitigung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung gesetzlich verankert hat. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde für Menschen mit Behinderung unter anderem ein Rechtsanspruch auf die Verhinderung von Benachteiligung und Diskriminierung, auf den Abbau von Barrieren und die Beteiligung und Interessenvertretung im politischen Geschehen realisiert.
Es ist auch falsch, Frau Künast, wenn Sie sich dann hinstellen und - nachdem wir gerade vor wenigen Stunden darüber gesprochen haben - immer weiter gebetsmühlenartig falsche Thesen hier in den Raum stellen zum Kita-Gesetz und zur Betreuung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern in den Einrichtungen. Es ist schlichtweg falsch, was Sie gesagt haben. Für diese Kinder hat sich die Situation in den Einrichtungen verbessert, nämlich dahin gehend, dass sie in Regeleinrichtungen zukünftig auch Eingliederungshilfeleistungen erhalten können, dass sie den Förderbedarf dort erfüllt bekommen können und dass von Behinderung bedrohte und behinderte Kinder auch in Regeleinrichtungen gefördert werden können, aber eben nur dann, wenn es qualitativ möglich ist. Das, was Sie gemeint haben, was Sie aber offensichtlich ganz anders hier ausgedrückt
den Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode 2003 bis 2007 „Die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt durch Mithilfe des Beauftragten“ bedacht. Das war Ihre tätige Mithilfe. Vielen Dank dafür! Das ist ein sehr praktisches Beispiel. Schließlich hat auch, und das können Sie in dem Bericht auch nachlesen, der Behindertenbeauftragte an sehr verschiedenen Stellen von seinen Bemühungen berichtet, Menschen mit Behinderung den Einstieg oder eine Beschäftigung oder auch den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu erleichtern. Wir wissen sehr wohl, wie schwierig das ist. Wir wissen sehr wohl, Herr Nothnagel, wie schwierig die Integrationsbemühungen sich gestalten, weil es oftmals so ist, dass Ausbildungsplätze, Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap nicht in einem ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen. Da scheitern viele Integrationsbemühungen, weil keine Arbeitsplätze vorhanden sind. Gleichwohl wissen wir, dass die Anstrengungen für den Bereich von Ausbildung und Beschäftigung elementare Bereiche bleiben werden für die Zukunft, wenn wir über Teilhabe, über Beteiligung von behinderten Menschen auch miteinander sprechen. Wir haben natürlich auch in diesem Bereich Erfolge zu verzeichnen. Ich kann mich daran erinnern, dass die unzureichenden Beschäftigungsdaten, die wir für behinderte Menschen gerade in den Betrieben von unter 20 Beschäftigten, das ist ja die übergroße Mehrzahl in Thüringen, vorgefunden haben, dass uns das nicht befriedigt hat. Sie haben als Behindertenbeauftragter darauf hingewiesen, dass das für eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik unerlässlich ist, Ihr Hinweis ist daraufhin an das zuständige Ministerium gelangt. Sie sind daraufhin tätig geworden. Ich hoffe, dass wir die Daten irgendwann auch zur umfänglichen Bearbeitung so zur Verfügung haben, dass wir den Menschen individuell helfen können.
Die frühkindliche Förderung – meine Kollegin hat es vorhin angesprochen – ist ein wichtiges Thema. Auch hierzu sind die Qualität und die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen wichtig. Wir brauchen mehr Personal und kleinere Gruppen, damit wir Sprachförderung für alle durchführen können. Wir brauchen mehr individuelle Förderung für alle Kinder. Wir dürfen uns da nicht an den Faktoren festhalten. Die sind unzureichend, da sie nur für Kinder mit Behinderung und für Kinder nicht deutscher Herkunft gelten. Aber auch viele andere Kinder brauchen individuelle Förderung, zum Beispiel Kinder mit seelischer Behinderung und Kinder mit ADHS. Hierfür müssen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Wir haben uns entschieden, mit 70 bis 90 Pilotschulen zu starten und dafür die Lehrerinnen und Lehrer richtig gut fortzubilden. Dem dienen gute Fortbildungsmodule. Wir sind noch am Verhandeln, in welcher Zeit das alles stattfinden muss. Zumindest können wir dafür noch 1 Million Euro zur Verfügung stellen. Die 90 Pilotschulen starten mit den Jahrgangsstufen 1 bis 6. Eine Segregation von Kindern mit Behinderung und Kindern ohne Behinderung soll es nicht mehr geben. Ziel ist es, dass alle Kinder wohnortnah eine Schule für alle besuchen können. Im nächsten Schuljahr stellen wir noch einmal 2 Millionen Euro zur Verfügung, damit der Frequenzrichtwert so abgesenkt werden kann, dass gemeinsamer Unterricht gut möglich ist und in den Pilotschulen so viel sonderpädagogische Kompetenz vorhanden ist, dass der Prozess vernünftig begleitet werden kann.
Darum wurde von der regionalen Projektentwicklungsgesellschaft ein Konzept für ein barrierefreies Sport- und Freizeitzentrum auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände in Kappeln-Ellenberg entwickelt. Dieses Projekt fand und findet die Unterstützung insbesondere vom Internationalen und Nationalen Paralympischen Komitee wie auch von unserem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Ich weiß noch, dass es 2001 eine Fachtagung von Ulrich Hase zu eben diesem Thema, zum Thema Freizeit für Menschen mit Behinderung, gegeben hat. Das Projekt hat also wirklich sehr gute Ansätze, Ansätze, die weit über das Touristische hinausreichen. Dr. Hase zeigt sich konkret - so ist mir gesagt worden - überzeugt davon, dass die Barrierefreiheit für Kappeln ein zusätzliches Markenzeichen werden könnte, das nicht nur für das Zentrum, sondern für die ganze Stadt weiterentwickelt werden könnte, sodass sich Menschen völlig auf sich gestellt überall hinbewegen können. Das ist ein guter Ansatz und ein interessanter Gedanke für die Weiterentwicklung der Region.
Zu Frage 2: Die Landesregierung räumt der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes in diesem Zusammenhang, wie auch mit Blick auf den Fortschritt in den entsprechenden Gesetzen von Bund und Ländern sowie in Wissenschaft und Praxis eine hohe Bedeutung ein. Das Behindertengleichstellungsrecht sollte vor dem Hintergrund der Forderung der UN-Konvention weiterentwickelt werden. Die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft in all seinen Aspekten soll nachhaltig unterstützt werden.
In der Präambel des Übereinkommens heißt es, dass sich das Verständnis der Behinderung ständig weiterentwickelt und dass die Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen den Menschen, den Beeinträchtigungen und der Einstellung zu umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Es wird darauf hingewiesen, wie wichtig es sei, die Behinderungsthematik zu einem festen Bestandteil der einschlägigen Strategien und Handlungsweisen für eine nachhaltige Entwicklung zu machen.
ren für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf geschaffen werden. Auch im öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen soll die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung erhöht werden. Im Maßnahmeplan spricht sich die Landesregierung für eine Erhöhung der Pflichtquote von Beschäftigten mit Behinderung auf mindestens 6 Prozent sowie den Abschluss von Integrationsvereinbarungen in allen Ressorts aus.
Noch immer arbeiten Menschen mit Behinderung gegen ihren Willen in einer Werkstatt für behinderte Menschen statt auf dem ersten Arbeitsmarkt. Ihr Werkstattlohn entspricht nicht im Ansatz einem vorgeschriebenen Mindestlohn, was ihnen ein halbwegs normales Leben völlig unmöglich macht. Ein Rollstuhlfahrer muss sich bereits morgens bei seiner Tagesgestaltung überlegen, wann er wo eine Toilette benutzen kann; denn mobilitätseingeschränkte Personen dürfen nicht einfach, wo sie müssen. Sie dürfen nur dort müssen, wo man sie lässt. Läge die Chancengleichheit in diesem Falle etwa in der Abschaffung aller öffentlichen Toiletten, auch der für Menschen ohne Behinderung? Dieser Gedanke ist so absurd, dass ihn glücklicherweise niemand in der Praxis umsetzen wird, aber er zeigt die immer noch bestehende Benachteiligung ausdrücklich.
Wir schlagen - alles andere hat Herr Lein bereits angeführt - für die Weiterentwicklung der Integration einen ganz klaren Weg vor. Alle Förder- und Sprachheilschulen werden sukzessive nach unserem Konzept "9 macht klug" in die Regelschulen integriert. Dann haben wir genug Fachpersonal, Sonderpädagogen und Sprachheilexperten an den Schulen. Dann würden selbstverständlich Kinder mit und ohne Behinderung ihren richtigen Unterricht erhalten. Das wäre dann eine echte Bildungswende für Kinder mit und ohne Behinderung. Alles andere ist einfach wieder das bisschen Integration in der Grundschule, aber danach gehen sie auf die richtige Schule, wie Sie, Herr Heinemann, das so schön den Eltern gegenüber gesagt haben,
Zum Abschluss möchte ich noch eine Baustelle ansprechen, die sich derzeit zwar hauptsächlich auf der Bundesebene befindet, aber sehr viele Menschen mit Behinderung in Thüringen eben auch betrifft. Dem Bundestag liegt mit Datum 27.06.2012 unter der Bundestagsdrucksache 17/10146 ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des SGB IX vor. Diese wurde am 27. September dieses Jahres in erster Lesung beraten und in den Sozialausschuss des Bundestages überwiesen. Kernpunkt ist die Erhöhung der Eigenbeteiligung der Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben. Statt jetzt 60 € sollen nun 72 € für das Jahr je Wertmarke fällig werden. Hinzu kommt auch neu, dass der Betrag zukünftig dynamisiert wird. Soll einfach heißen: Zukünftig wird die Eigenbeteiligung in bestimmten Abständen einfach automatisch erhöht. Es wundert nicht, dass dieser Vorstoß von der Länderkammer kommt. Die Länder zahlen ja für die Einnahmeausfälle der Beförderungsunternehmen wegen der Freifahrtberechtigung behinderter Menschen. Da kann ich aus eigener Erfahrung als Referent in Berlin bei mehrfachen Diskussionen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichten, dass es zum Teil unsägliche Diskussionen, insbesondere auch von den Ländervertretungen, gab hinsichtlich der Wertmarke, und man hatte zum Teil den Eindruck, dass die Erhöhung von 60 € auf 72 €, also sprich diese 12 € von behinderten Menschen, die Haushaltssituation der deutschen Haushalte retten soll, was ja einfach völlig absurd ist.
schen mit Behinderungen möchte ich hinzufügen, dass sich die Werkstätten bei ihren Ausbildungsmaßnahmen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt an den Berufsbildern des allgemeinen Arbeitsmarktes orientieren. Diese Ansätze verfolgen das Ziel, einen Wechsel von der Werkstatt in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes möglichst fließend zu gestalten. Ebenso verhält es sich mit dem Gesetz zur Einführung unterstützter Beschäftigung der Bundesregierung, das ausgehend von den langjährigen positiven Erfahrungen einzelner Anbieter sowie nach längerer Diskussion zwischen Bund, Ländern, Leistungsträgern, Politik und Verbänden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Dezember 2008 erlassen wurde. Demnach können Menschen mit Behinderung auch aus der Werkstatt auf einem Arbeitsplatz des allgemeinen Arbeitsmarktes mit individueller Qualifizierung und Betreuung tätig werden. Nach der maximal dreijährigen individuellen betrieblichen Qualifizierung erfolgt eine Weiterbetreuung durch den Integrationsfachdienst. Sofern nach Ablauf von drei Jahren eine dauerhafte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erreicht werden konnte oder aber eine Rückkehr in die Werkstatt gewünscht wird, ist dies ohne Verlust an Rentenansprüchen möglich. An den genannten Beispielen wollen wir zeigen, dass bereits eine Vielzahl von Maßnahmen existiert, um Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Ausbildung und die Einstellung von Menschen mit Behinderungen ist zuallererst eine Frage der sozialen Verantwortung. Doch auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten ist es sinnvoll, das wertvolle Potenzial zu nutzen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen mitbringen. Es wird deshalb weiterhin ein gemeinsames Ziel der Landesregierung, der Agentur für Arbeit, der Jobcenter, der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, der Kammern sowie der Rehabilitationsträger und anderer verantwortlicher Akteure sein, ihre Leistungsfähigkeit und Inklusion in das Arbeitsleben zu fördern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Rund 5 % der Kinder in Schleswig-Holstein haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht.
Das Zusammenspiel zwischen ärztlichen, medizinisch-therapeutischen, psychologischen, pädagogischen, heilpädagogischen und psychosozialen Maßnahmen ist dabei mehr als komplex. Gerade dann, wenn Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder individuell gefördert werden sollen, brauchen Eltern die Beratung aus einer Hand.
Den von Dyskalkulie betroffenen Schülern fehlen vor allem hinreichende Vorstellungsbilder der Grundrechenarten, die sich dann in der Folge auch auf Sachaufgaben und damit unter Umständen auf weitere schulische Felder erstrecken können. Da die Dyskalkulie keine Behinderung ist, bedeutet dies zum Glück, dass man sie tatsächlich beheben kann. Sie ist wissenschaftlich keine Behinderung, Frau Beer.
Unsere Parlamentspräsidentin Frau Stamm hat am Tag der Menschen mit Behinderung gesagt: Wir stehen zu den Behinderten. Wir werden das Notwendige umsetzen und alles dafür tun, dass die Belange der Menschen mit Behinderung ausreichend berücksichtigt werden.
Uns liegt ein guter und - ich sage auch - mutiger Gesetzentwurf vor. Er trägt den Geist der UN-Behindertenrechtskonvention und ist somit eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Insofern ist es nur konsequent, den Begriff Behinderung in Bezug auf die UN-Konvention neu zu definieren. Nicht allein die Behinderung beeinträchtigt die Teilhabe an der Gesellschaft, sondern auch einstellungs- und umfeldbedingte Barrieren.
Ich will sagen, Behinderung ist nicht gleich Behinderung, sie ist außerordentlich differenziert und ich denke da wirklich gar nicht zuallererst an den oder die klassische Werkstattmitarbeiterin. Wir wollen mit diesem Antrag die Unternehmen und die Wirtschaft mit ihren unterschiedlichen Bereichen und Anforderungen tatsächlich aufrufen, offener und mutiger den Schritt zu Ausbildung, Qualifizierung und Einstellung von Behinderten zu gehen. Vielleicht haben Sie es gehört oder gesehen, der MDR hatte vor wenigen Tagen ein Beispiel von dieser Frau mit dem Downsyndrom, die sich ihren Lebenstraum verwirklicht hat mit ihrer Arbeit und angenommen wurde, gezeigt. Aber wir kennen auch die Beispiele von hörgeschädigten Akademikern, von Körperbehinderten in der IT-Branche und vielen anderen. Es funktioniert, man muss den Mut haben, gemeinsam diesen Weg zu gehen und man muss Inklusion nicht nur plakativ benennen, sondern auch tatsächlich umsetzen.
Ich habe das erste Mal einen Unterricht für körperlich und geistig behinderte Kinder gesehen, als ich Bildungspolitiker wurde. In meiner gesamten Schullaufbahn, im Übrigen unter sozialdemokratischer Alleinregierung, hat es dieses System der integrativen Erziehung von Kindern mit Behinderung mit Kindern ohne Behinderung nicht gegeben, und deswegen bin ich zum Beispiel persönlich im Schulalltag in völliger Isolation von behinderten Kindern aufgewachsen. Ich finde, es ist ein nicht zu quantifizierender Erfolg, dass es uns gelungen ist, dass Kinder heutzutage wie selbstverständlich aufwachsen können, egal, ob sie körperlich oder geistig behindert sind oder ob sie es nicht sind. Das ist ein guter und sehr großer Erfolg gemeinsamer Bildungspolitik der letzten Jahre.
cherten Leistungen bei den einzelnen Trägern. Dort sehen wir auch erhebliche Defizite, und dieser Kritik hat sich auch der Rechnungshof angeschlossen. Die Befunde zeigen, dass wir uns noch nicht am Ziel befinden, nämlich bei einer transparenten Struktur der Förderung der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Es gibt hier noch viel zu tun, wirtschaftlich auch mit Steuermitteln in diesem Bereich umzugehen, um tatsächlich nachher zu einer gerechten Teilhabe auch zu gelangen. Wir haben in unserem Antrag dazu einige Punkte zusammengetragen, von denen wir glauben, dass sie besonders dringend einer Abhilfe bedürfen. Zum einen ist für uns sehr wesentlich, dass eine angemessene und gleichartige finanzielle Ausstattung der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung geschaffen wird. Dazu muss die Fachkraftquote, also die Ausstattung mit Fachkräften, einheitlich und transparent angesetzt werden. Wir brauchen ein transparentes, wirtschaftliches Vergütungsverfahren und eine jährliche Prüfung auch der vertraglich vereinbarten und vergüteten Leistungen. Zum anderen sind wir der Auffassung, dass der sogenannte Landesplan Wohnen für behinderte Jugendliche und Erwachsene mittlerweile sehr in die Jahre gekommen ist, und wir würden uns wünschen, dass unter dem Gesichtspunkt gerade der dort thematisierten Ausstattung mit Fachkräften in diesem Bereich dieser Landesplan aktualisiert wird, er muss auf die heutigen Gegebenheiten zugeschnitten und angepasst werden. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass wir über den Bereich der Einrichtungen hinaus den Blick in die Richtung des Fachkräftemangels richten müssen, der uns insbesondere im Bereich der Betreuungs- und Pflegekräfte in den nächsten Jahren gegenübersteht, auch heute teilweise schon begegnet, und sind dort zu dem Schluss gekommen, dass Defizite bestehen. Wir sind der Meinung, dass die Kapazitäten an den berufsbildenden Schulen – das Thema Berufsbildung hat ja heute schon eine Rolle hier in den Debatten gespielt – unzureichend sind und aufgestockt werden müssen. Weiterhin haben wir einer Reihe von Gesprächen auch entnommen, dass der wichtige Ansatz des persönlichen Budgets, mit dem wir uns ja hier auch schon in mehrfachen Debatten auseinandergesetzt haben, gerade auf der Verwaltungsseite noch nicht so in dem Maße in den Kompetenzen derjenigen verankert ist, die in der öffentlichen Verwaltung damit zu tun haben, wie wir uns das wünschen würden. Dementsprechend ist es auch im Land Bremen noch nicht zu einer größeren Zahl von erfolgreichen Umsetzungen dieses persönlichen Budgets, was wir uns ja insgesamt wünschen würden, gekommen. Wir sehen dort auch weiteren Handlungsbedarf. (Beifall bei der FDP)
Aber was bitte ist das Problem, für diese Fälle, die ich vorhin genannt habe – die Fälle kennen wir alle, Gerichtsurteile in dieser Form gibt es mehr als nur dieses eine Beispiel –, bei denen es den Menschen kein Selbstverständnis ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mit der sich Menschen mit Behinderung in diesem besonderen Fall wirklich nachhaltig auch wehren können? Das möchten wir erreichen. Heute ist der Tag, an dem die UN-Konvention in Deutschland ratifiziert wird. Die EU-Richtlinie greift weite Bereiche dieser UN-Konvention auf, um sie umzusetzen. Ich freue mich darüber. Ich bin im Grunde auch sehr gelassen. Wir diskutieren hier im Landtag über dieses wichtige Thema und wissen, dass es relativ wahrscheinlich ist, dass unter der schwedischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2009 die Richtlinie auch verabschiedet wird. Ich fände das sehr schön, weil wir dann in Europa gleiche Bedingungen für Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichen Alters und mit oder auch ohne Behinderung hätten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Lehmann hat gerade einen sehr schönen Begriff geprägt: Konnexitätskessel. Seit 20 Jahren höre ich: Das geht nicht. Das geht nicht, weil wir kein Geld haben. Die Menschen mit Behinderung leben in den Kommunen. Ich bekomme wirklich 20 Jahre lang gesagt: Wir können das nicht für Ihren Sohn machen, das funktioniert nicht und das funktioniert nicht. Ich will das nicht mehr hören! Die Menschen mit Behinderung leben in den Kommunen, und die Kommunen haben eine Verantwortung!
Ein weiterer Personenkreis wurde vorhin schon angesprochen: Wir müssen die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung stärken. Mehr als 8 Millionen Menschen in Deutschland sind behindert. Die meisten von ihnen sind nicht mit einer Behinderung geboren. Sie haben also ein Schicksal, das fast jeden von uns jederzeit ereilen kann. Die
Das Ziel, Menschen mit Behinderung das Arbeiten außerhalb von Werkstätten und traditionellen Einrichtungen zu ermöglichen, gehört auch zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Hier wäre ein erster Schritt, die nötige Kompetenz für eine sach- und fachgerechte Beratung zu schaffen und die zielgerichtete Qualifizierung von Menschen mit Behinderung zu fördern.
Der Begriff der Behinderung wird in unserem Gesetzentwurf neu definiert. Wir haben uns gesagt, dass eine Behinderung letzten Endes so etwas wie eine Wechselwirkung ist zwischen Menschen, die mit Beeinträchtigungen leben müssen, und einstellungs- und umweltbedingten Behinderungen. Das heißt ich will es einfacher sagen -: Man ist nicht behindert, sondern man wird behindert - durch seine Umwelt, durch Barrieren, die in Köpfen sind, aber auch durch solche, die man auf Straßen findet. Genau diesem Leitbild wollen wir folgen und diese Barrieren in den Köpfen und auf den Straßen abreißen - nicht nur in Landesstrukturen, in Landesbehörden, sondern auch auf kommunaler sowie auf Bundesebene, wenn es hier im Lande eine Rolle spielt.
Gesetze und Vorschriften sind aber auch nur die eine Seite der Medaille. Das Bewusstsein für Menschen mit Behinderung ist die andere. Die UN-Konvention misst den bewusstseinsbildenden Maßnahmen eine ganz besondere Bedeutung für die Inklusion von Menschen mit Behinderung bei.
Dies muss mindestens auch für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige gelten, denn pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung gehören nun mal zur Risikogruppe für Karies und Paradontalerkrankungen.