Vielmehr haben Kfz-Kennzeichen in einer Gesellschaft schon einen Sinn. Natürlich muss man sicherstellen, dass bei Kfz-Kennzeichen der Datenschutz und anderes gewährleistet sind.
Gab es darüber hinaus Aussagen zum Datenschutz im Internet? - Nein. Gab es Aussagen zur Durchsetzung eines internettauglichen Datenschutzrechtes? - Nein. Gab es Aussagen für ein modernes Petitionswesen in Niedersachsen? - Nein. Gab es Aussagen zu Zielen, Methoden und Maßnahmen von Jugendmedienschutz im Internet? - Nein.
Frau Präsidentin! Herr Minister! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Niedersachsen untersuchte vor Kurzem den Einsatz von Videokameras durch dortige Landesbehörden und Kommunen im Hinblick auf die Einhaltung...
Herr Abgeordneter Leonhard, ich habe der Presse entnommen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Niedersachsen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen beim Einsatz von Videokameras durch Landesbehörden und Kommunen geprüft hat. Wenn Sie nun fragen, wie viele Videokameras Landes- und Kommunalbehörden in Mecklenburg-Vorpommern installiert haben, muss ich Ihnen antworten, hierzu liegen mir keine Informationen vor. Das Innenministerium erhebt hierzu keine Angaben, dies folgt aus der Grundstruktur des Datenschutzrechts.
2. Welche Maßnahmen erachtet die Staatsregierung als notwendig, um bei der Bearbeitung von per Weltnetz übermittelten Strafanzeigen Datenschutz und Datensicherheit vollumfänglich zu gewährleisten?
11. Datenschutz bei polizeilicher Telekommunikationsüberwachung
13. 38. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/343, zur Kenntnis.
Datenschutz in privaten Netzwerken sichern
Deshalb ist im Grundsatz alles, was in die Richtung der Abschaltung oder der Einschränkung solcher Angebote geht, erst einmal kein Ziel von grüner und freiheitlicher Netzpolitik. Ich sage aber auch ganz deutlich: Freiheit setzt Selbstbestimmung voraus. Das beinhaltet die Möglichkeit, selbst entscheiden zu können, wie mit den eigenen Daten verfahren wird. In dieser Hinsicht ist gerade Facebook zurzeit kein Ort der Freiheit und der Selbstbestimmung. Deswegen sind wir dem Datenschutzbeauftragten dankbar, dass er Bewegung in die Diskussion um den Datenschutz bei Facebook gebracht hat.
Weiterhin müssen wir auf Bundesebene und auf europäischer Ebene zu Verhandlungen kommen, damit der Datenschutz bei Facebook umgesetzt wird. Der Druck aus Schleswig-Holstein durch den Datenschutzbeauftragten hat gezeigt, dass Facebook generell zu einem Dialog bereit ist. Wir haben im Ausschuss erfahren, dass Facebook für Nichtmitglieder keine spezifische IP-Adresse speichert. Dieses Beispiel zeigt, dass Facebook bereit ist, auf die Auffassung von Datenschützern in Deutschland einzugehen. Hier darf sich die Politik nicht mit windelweichen Zusagen von Facebook-Vertretern begnügen. Der charmanten Auskunft im Ausschuss müssen Taten folgen, und eine Selbstverpflichtung ohne eine zeitliche Bindung oder inhaltliche Rahmendaten ist ebenfalls nicht ausreichend. Die Debatte ist angestoßen. Sie ist bei Weitem nicht entschärft, sie fängt gerade erst an.
Anfragen von Bürgern, Unternehmen, öffentlichen Stellen zu den Angeboten des Marktführers Facebook haben das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein bewegt, sich mit den datenschutzrelevanten Fragen bei diesem
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein hat alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre sogenannten Fanpages bei Facebook und ihre Social Plugins wie den Gefällt-mir-Button von ihren Webseiten zu entfernen. Begründet wurde diese Aufforderung damit, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundes- beziehungsweise Landesdatenschutzgesetz verstießen. Der Datenschutzbeauftragte hat für die geforderte Deaktivierung eine Frist bis Ende September gesetzt und Bußgelder angedroht. Das Ganze ist natürlich in dem Zeitungs- und Medienwald mit großem Donner eingeschlagen.
Ich erinnere an die klare Aussage von Facebook in der Anhörung, seinerseits freiwillig den Datenschutz verbessern zu wollen. Das muss man zur Kenntnis nehmen, das muss überprüft werden, und das geschieht auch.
Zu einem anderen Aspekt. Es gibt auch den persönlichen Datenschutz, und dieser muss, wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte es genannt hat, „selbst und bewusst“ eingehalten werden. Nutzerinnen und Nutzer können und sollen alle Fähigkeiten und Informationen erhalten, um selber zu entscheiden, ob sie mit der Weitergabe bestimmter Daten einverstanden sind. Dieses Wissen ist notwendig und kann nicht durch Datenschutzrichtlinien des Staates ersetzt werden. Wenn das Internet von einer Person genutzt werden soll, dann ist diese nicht nur gezwungen, sondern auch bereit dazu, einen Teil ihrer Daten im Austausch für neue Formen der
Im Spannungsfeld von Datenschutz und Mediennutzung bieten ausgezeichnete Medienkompetenz und hinreichende Transparenz den entscheidenden Schutz für Nutzerinnen und Nutzer. Die müssen wissen, welche Daten beispielsweise in einer IPAdresse enthalten sind, wie diese Daten weitergegeben werden und wofür sie überhaupt genutzt werden können; denn die Medien zu nutzen bedeutet, dass man lernt, sie vernünftig zu gebrauchen, dass sie einem nicht fremd sind, dass man ihre Gefahren kennt und ihr Potenzial auszuschöpfen weiß.
Das heißt jetzt nicht, dass die FDP ab sofort eine lockere Haltung zum Datenschutz hat. Das heißt nur, dass aus unserer Sicht eine gewisse Gelassenheit im Umgang mit dem Internet, Facebook und anderen Social Networks angebracht ist, weil sich Zeiten, Menschen und Gewohnheiten ändern. Das sollten wir positiv begleiten, indem wir zum Beispiel bessere Voraussetzungen für die Medienkompetenzvermittlung schaffen, wie Herr Eichstädt das eben angesprochen hat.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern in ihrem Antrag, die Verhängung von Bußgeldern gegen Private auszusetzen, bis die Politik eine Lösung für die datenschutzrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Like-It-Button gefunden hat. Diese Forderung scheint mir tatsächlich etwas wirklichkeitsfremd. Wenn man sich ansieht, wie lange Schleswig-Holstein gebraucht hat, um eine Modernisierung des Landesdatenschutzgesetzes vorzulegen; wenn man sieht, wie der Bund bis heute alle Probleme des Datenschutzes eher aussitzt und sich durchwurstelt, statt zu Ergebnissen zu kommen, zeigt das, dass wir lange warten können, bis es eine Lösung in Sachen „Datenschutz und Facebook“ gibt.
Wir können nur mit Datenschutz die informationelle Selbstbestimmung als hohes Gut der Informationsgesellschaft aufrechterhalten.
Meine Damen und Herren, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat durch seinen Leiter auf Defizite und Probleme hingewiesen, die es gerade bei diesem Netzwerk gibt. Damit hat er eine Debatte entfacht, die bundesweit aufmerksam verfolgt wird. Nicht neu ist allerdings die Erkenntnis, dass jeder, der im Netz herumwandert, dort Spuren hinterlässt. Dass der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP an die persönliche Verantwortung eines jeden Einzelnen appelliert, ist deswegen richtig. Auch wenn der Datenschutzbeauftragte nun aufzeigt, wie die Spuren im Netz aussehen und welche Folgen sie womöglich haben, dann ist das seine ureigene Aufgabe.
Der Mensch verschwindet hinter einer solchen Nummer. Ich möchte Ihr Augenmerk darauf richten - wir haben hier über Datenschutz gesprochen -: Es sind sehr viele Ministerien beteiligt, das Innenministerium, das Ministerium für Justiz und Gleichstellung und auch andere Institutionen werden einbezogen, die auch mit diesen jugendlichen Intensivtätern umgehen müssen. Mir graut davor - ich würde mir wünschen, dass Sie etwas dazu sagen -, wenn ich daran denke, wer eigentlich alles auf die Datei Zugriff hat. Ich glaube, wir sind uns im Klaren darüber, dass es ausgesprochen schädlich wäre, wenn irgendwann irgendwelche Listen im Internet landeten, aus denen man ersehen kann, dass diese oder jene Person irgendwann im Jahr 2008 eine 23 oder 24 war.
- Das ist überhaupt nicht absurd. Es gibt, glaube ich, kaum eine Zahl, die schädlicher für das Fortkommen junger Menschen wäre, wenn sie in irgendeiner Form öffentlich würde. Das heißt, dass ich hoffe, dass Sie Ihren Datenschutz an der Stelle ausgesprochen gut im Griff haben.
Ich will die Frage stellen: Wenn Sie jemanden haben, der 160 bis 180 Delikte aufweist; was machen Sie mit dem? Wie gehen Sie praktisch mit dem um? - Herr Kollege Fürter, hier wurde das Thema Datenschutz angesprochen. Ich hoffe sehr, dass die
Es ist interfraktionell vereinbart, nach der ersten Lesung den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.
Auch stellen sich wichtige Fragen zum Datenschutz und dazu, und wie öffentliche Infrastrukturdaten in Big-Data-Projekte einfließen. Das sind Fragen, die jetzt gestellt und beantwortet werden müssen.
Meine Damen und Herren! Während in der sächsischen Korruptionsaffäre bis in die letzten Wochen hinein massiv Akten vernichtet wurden, penibel auf Datenschutz und die Verjährungsfristen – selbst für schwerste Straftaten – geachtet wird,
Der bereits mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 13. Dezember 2001 eingesetzte Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung wird aufgefordert, einen Unterausschuss Datenschutz zu bilden.
2. Er soll den Datenschutz verbessern, indem wir die Speicherung personenbezogener Daten verkürzen.
Außerdem wird der vorliegende Gesetzesänderungsantrag auch damit dem Datenschutz besser gerecht, dass er eine Änderung an der Löschfrist vornimmt und damit den personenbezogenen Daten in ihrer Speicherung einen größeren Schutz entgegenbringt, weil es besonders wichtig ist, dass auch hier geschaut wird, wie lange die Daten vorgehalten werden müssen und wann sie nicht mehr benötigt werden.
Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit