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Man kann erkennen, dass es Unterschiede zwischen den Mängelmeldersystemen gibt. Einige sind aus kommunaler Eigeninitiative entstanden. Einige sind selbst gebaut. Einige sind mit kommerziellen Anbietern gemeinsam entstanden, einige auch im Kreisverbund oder mit den öffentlichen IT-Dienstleistern. Man kann natürlich auch feststellen, einige Systeme sind besser und einige sind schlechter. Man kann aber nicht allen Mängelmeldern pauschal unterstellen, wie es Ihr Antrag tut, dass sie den Datenschutz verletzen. Diesen Vorwurf finde ich nicht statthaft. Das stimmt so pauschal weder bei kommerziellen noch bei kommunalen Mängelmeldern. Da gibt es jeweils große Unterschiede. Das kann man alles nicht so pauschal beurteilen, wie Sie das in Ihrem Antrag dargestellt haben.

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„Bestehende kommerzielle Angebote verletzten den Datenschutz und werden von den Kommunen vielfach nicht akzeptiert.“

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Eine echt frustrierende Aussicht, wenn man sich vor Augen hält, dass diese Ausgaben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für die Tonne sind! Letztlich wird das alles der Verbraucher in Form von steigenden Telekommunikationskosten zahlen müssen. Der Bürger bezahlt für seine eigene Überwachung. Und wir haben dabei noch nicht einmal über die ganzen Fragen von Privatsphäre und Datenschutz gesprochen!

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Einzelfalllösungen sind der öffentlichen Kontrolle weitgehend entzogen, gerade beim SGB XII. Sie stoßen schon allein beim Datenschutz an Grenzen.

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Vor dem Hintergrund der Wahlmanipulationen und -fälschungen bei der Briefwahl zu den Kommunalwahlen zum Stadtrat der Hansestadt Stendal am 25. Mai 2014 beschloss der Stadtrat am 6. Oktober 2014, einen zeitweiligen Ausschuss „Wahlprüfung“ einzurichten und Akteneinsicht mit Ausnahme der Unterlagen, die dem Datenschutz unterliegen, zu

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Es fehlt aber auch an einem weltweiten Informationsaustausch zwischen den Ländern und den Banken. Daran müssen wir – das ist hier auch schon angeklungen – viel klarer international arbeiten und das auch verbindlich regeln. Jetzt bringe ich einen Hinweis, den einige im Haus vielleicht nicht so gern hören mögen: Dazu gehört auch der Datenschutz –

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Herr Fecker wusste, dass ich das bringe! –, der an der Stelle manchmal bewusst daran hindert, bestimmte Formen aufzuklären. Wenn es – ich habe es vorhin gesagt – nicht diese anonyme Quelle gegeben hätte, dann hätten wir über Panama-Papers und Bahamas-Leaks heute noch nicht so umfangreiche Informationen. Das ist natürlich ein Bruch des Datenschutzes gewesen, gar keine Frage. Dafür werbe ich nicht. Ich werbe eher dafür, dass wir den Datenschutz in diesem internationalen Bereich, aber auch im nationalen Bereich neu formulieren.

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Wir haben zweitens gesagt, dass natürlich auch die Transparenz – Stichwort Zentralregister, das auch angesprochen worden ist – in den Vordergrund gestellt werden muss. Da will ich nur auf die kleinen Detailprobleme hinweisen. Ein Zentralregister, das ja öffentlich zugänglich sein soll – das ist eine Forderung, die ich durchaus richtig finde –, hat natürlich gewisse Eingrenzungen, was Datenschutz angeht. Das muss abgestimmt werden. Wir haben als Senatorin für Finanzen gesagt, wir wollen das auch in enger Abstimmung mit dem Senator für Wirtschaft besprechen, weil das Thema nicht ganz banal ist, weil wir natürlich da die Eingriffe nicht zu weit machen können und gleichzeitig eine neue Transparenz haben, die dazu führt, dass solche Fälle nicht mehr auftreten. Also auch an der Stelle, glaube ich, gibt es von uns klare Zusagen, dass wir an dem Thema weiter arbeiten.

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Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktionen sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Punkt 6 heute in zweiter Beratung zu beraten sowie die Wahl der vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder der 15. Bundesversammlung heute im Anschluss an die Wahl und Ernennung des oder der Landesbeauftragten für den Datenschutz aufzurufen.

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Wahl und ggf. Ernennung und Verpflichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschläge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD - Drucksachen 5/4080/4095

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein Wahlergebnis zur Wahl des Landesbeauftragten/der Landesbeauftragten für Datenschutz. Abgegebene Stimmen 84, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 82, Enthaltungen 3. Für den Wahl

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„Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Land Brandenburg) eingeschränkt.“

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Wir finden es in der Tat misslich, dass die schweren Bedenken der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder von den Ministerpräsidenten nicht berücksichtigt wurden. Die Datenschutzbeauftragten werten einen solchen vollständigen Abgleich von Daten - auch von Menschen, die überhaupt nicht beitragspflichtig sind - als unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

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Frage des Datenschutzes; denn Sie sagen nicht, ob datenschutzrechtliche Gründe letztendlich einer Veröffentlichung entgegenstehen können. Aus meiner Sicht ist das aber eine sehr wichtige Frage; denn dort, wo die Daten Einzelner betroffen sind, muss Datenschutz immer Berücksichtigung finden.

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Ich möchte mich herzlich dafür bedanken, weil Sie mir noch einmal die Chance geben, das zu sagen, was ich vorhin schon ausgeführt habe. Wir wollen natürlich nicht, dass Daten, für die ein Datenschutzbedürfnis besteht, irgendwie öffentlich gemacht werden; das ist doch klar. Wir verfechten immer den Datenschutz. Wir können das gerne in den Ausschussberatungen weiter präzisieren. Ich bin für Ihre Vorschläge dankbar.

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Ich möchte dabei den Bundesbeauftragten für Datenschutz mal kurz zitieren, der sagt: Vollzugsdefizite können nicht durch neue Gesetze behoben werden. Wir haben eine Rechtslage, die eindeutig festlegt, was zu passieren hat, wenn ein kranker Mensch zu einem Arzt kommt, und das ist unabhängig der Nationalität oder des rechtlichen Status. Der Arzt muss ihn nach bestem Wissen und Gewissen nach dem Stand der Technik behandeln und wir haben in unserem Land auch Regeln, die besagen, was passiert, wenn Menschen Rechnungen nicht bezahlen, zum Beispiel auch Behörden. Da gibt es ein Mahn- und Klageverfahren und wir reden hier ja nicht um Hunderte von Euro, wir wollen ja die Asylbewerber den Versicherten gleichstellen, das heißt, für den Hausarzt pro Quartal 25 €. Wollen Sie mir erzählen, dass 25 € eine Praxis zum Zu

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gleich dient der Aktualisierung des Datenbestandes und damit der Beitragsgerechtigkeit. Er soll alle vier Jahre automatisch erfolgen. Dort werden Datensätze ausgetauscht. - Ja, die Datenschutzbeauftragten haben Bedenken geäußert. Die Länder haben sich mit diesen Bedenken auseinandergesetzt und im Ergebnis eine Abwägungsentscheidung getroffen. Sie haben sich die Frage gestellt: Dient das Mittel, das wir hier haben, dem Ziel, den Datenbestand aktuell zu halten und Beitragsgerechtigkeit herzustellen? Das ist mit Ja beantwortet worden. Und Sie haben sich auch die Frage gestellt: Ist dieser Meldedatenabgleich im Verhältnis zum Datenschutz ausgewogen? Auch das ist von den Ländern mit Ja beantwortet worden. Deswegen wurde der Gesetzentwurf so hier vorgelegt.

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Die Ziele in kurzen Worten: Erstens. Schutz der Infra struktur. Das ist logischerweise eine Kernaufgabe. Wir wollen also eine Art ITFeuerwehr gründen. Wenn bei spielsweise etwas bei den Kommunen passiert, dann wollen wir uns darum kümmern. Wenn bei den Kom munen oder bei den Behörden Sicherheitsvorfälle mit Relevanz anstehen, dann wollen wir die Kommunen schnell und professionell mit einer Spezialeinheit be treuen, beraten und mithelfen. Zweitens. Wir wollen neue Bedrohungen analysieren, Gegenmaßnahmen entwickeln und Sicherheitsmaßnahmen darstellen. Neben Schutz und Prävention wollen wir die Bedro hungsanalyse. Drittens. Wir wollen beraten und infor mieren, wir wollen die Kommunen, die Bürger und die Unternehmen für die Gefahren der Sicherheitsproble matik im Netz sensibilisieren. Wir wollen die Men schen darüber aufklären; denn der sorglose Umgang mit Daten im Netz ist allerorten vorhanden. Manchmal wundert man sich schon: An einem Tag diskutiert man über Datenschutz, und am anderen Tag erlebt man, dass manche Menschen freiwillig Daten in den sozia len Netzwerken preisgeben, ohne einschätzen zu können, was damit passieren kann. Viertens. Wir wol len nationale und internationale Sicherheitsallianzen schließen. An die digitale Bedrohung müssen wir grenzüberschreitend denken. Das möchten wir auch zusammen mit dem BSI machen. Wir wollen koope rieren, ergänzen. Wir sind die föderale Ergänzung zum BSI.

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich ausdrücklich für die Präzisierung zum Thema Datenschutz. Aber wenn Sie es so meinen, dann müssen Sie es ganz klar in Ihren Antrag schreiben.

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksachen 20/3014:

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/6469:

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/3236:

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/6863:

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Meine Damen und Herren! Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 24 auf, Drucksache 20/7654, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksachen 20/3014: Signal aus Hamburg: Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft und 20/3136: Optionsmodell zur Staatsangehörigkeit – keine generelle Zweistaatigkeit – Erfahrungen auswerten – rechtliche Bedingungen und Anwendung verbessern sowie 20/3143: Mit gleichen Rechten und Pflichten: Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksachen 20/3014:

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, der Empfehlung des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung nachzukommen und unseren Antrag aus der Drucksache 20/3014 anzunehmen. – Vielen Dank.

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Die GRÜNE Fraktion möchte diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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schusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Hamburg – Metropole der Chancen weiter als Mediationsstandort stärken.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/6469: Hamburg – Metropole der Chancen weiter als Mediationsstandort stärken (Antrag der CDU- Fraktion) – Drs 20/7712 –]

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Punkt 31, Drucksache 20/7713, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Hamburg macht ernst mit der Gleichstellung: Landesaktionsplan für mehr Beschäftigung von Frauen auf guten Arbeitsplätzen.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/3236: Hamburg macht ernst mit der Gleichstellung: Landesaktionsplan für mehr Beschäftigung von Frauen auf guten Arbeitsplätzen (Antrag der Fraktion DIE LINKE) – Drs 20/7713 –]