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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Behindert sind nach § 2 Abs. 1 des neuen Sozialgesetzbuches Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Wenn die Beeinträchtigung der Teilhabe zu erwarten ist, ist die Person von einer Behinderung bedroht. Dies ist die Definition. Spätestens mit der Aufnahme des Benachteiligungsverbotes von Menschen mit Behinderung in das Grundgesetz im Jahre 1994 lehnen sich manche in die Sessel zurück und meinen, nun wäre alles erreicht.

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Eine wesentliche Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe sind die Interessenvertretungen. In § 11 des Sächsischen Integrationsgesetzes von 2004 ist der Sächsische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderung verankert. Dazu ist eine Verwaltungsvorschrift des SMS erforderlich. Diese gibt es noch nicht. Mittlerweile ist der Sächsische Behindertenbeauftragte, Herr Stephan Pöhler, im Amt. Vielleicht ist die Verzögerung ja auch ein Vorteil: Herr Pöhler wird die Ausgestaltung der Verwaltungsvorschrift begleiten. Wir wollen einen Landesbeirat, der die Partizipation der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände ermöglicht. Nichts über uns ohne uns!

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Es wird, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Zukunft immer mehr ältere Menschen mit Behinderung geben. Wie gehen wir damit um? Wie können Familie, Freunde und Angehörige, zum Beispiel auch Geschwisterkinder, besser einbezogen und unterstützt werden? Wie flexibel reagieren wir überhaupt auf Veränderungen in der Gesellschaft, auch bei der Einbeziehung der Probleme von Menschen mit Behinderung? Denken Sie an das persönliche Budget, denken Sie an die Diskussion um Assistenz!

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Der AGG-Entwurf hat nun die Merkmale Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität auch in den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz einbezogen. Die FDP sollte jetzt offen sagen, ob nach ihrer Auffassung Bürgerinnen und Bürger im Zivilrecht wegen ihrer Behinderung, ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, ihrer Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden dürfen. Hierzu erwarte ich heute noch eine Klarstellung von der FDP-Fraktion.

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Ebenso haben Sie das Leben von Menschen mit Behinderung im Alter ausgelassen. Wir brauchen zum Beispiel Wohnformen, wir brauchen Tagesstrukturen, denn nicht jeder, der im Alter die Werkstätten für Menschen mit Behinderung verlässt, ist pflegebedürfig. Die Betroffenen sind oft noch sehr agil und auch mobil. Für sie brauchen wir ein Konzept, und das fehlt bisher.

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Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, das ist unbestritten. Wenn diese Konvention ihre Wirkung voll entfaltet, wird sie nicht nur das Leben von 600 Millionen Menschen mit Behinderung auf der Welt und über 8 Millionen

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In diesem Zusammenhang habe ich die Aussagen von zwei befragten älteren Menschen mit Behinderung im Gedächtnis, die beide im Ruhestand sind und jeweils in eigener Wohnung leben. Sie hatten anfänglich Probleme mit der vielen freien Zeit, die sie zunächst völlig eigenständig verbracht haben. Ihnen sei regelrecht die Decke auf den Kopf gefallen, berichten sie. Inzwischen besuchen beide an einigen Tagen der Woche eine Tageseinrichtung für ältere Menschen mit Behinderung und sind nun zufriedener. - Alles das leuchtet ein.

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Der vorliegende Bericht gibt uns viele Anregungen und bietet damit eine gute Grundlage für die weitere Arbeit mit und für ältere Menschen mit Behinderung. Ich denke, dass wir auf dieser Basis zu gesamtkonzeptionellen Vorstellungen kommen müssen. Das sind wir den älteren Menschen mit Behinderung auch schuldig.

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Besonders hervorzuheben ist, dass vom Aufschwung der letzten beiden Jahre gerade benachteiligte Personengruppen wie Langzeitarbeitslose oder Ältere profitiert haben. Der Arbeitsmarkt hat auch Chancen für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung gebracht. Insbesondere sie haben wir mit einer Vielzahl politischer Maßnahmen verstärkt in Arbeit gebracht und damit die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen in den vergangenen Jahren in Bayern deutlich steigern können - sowohl bei den privaten als auch bei den öffentlichen Arbeitgebern. Ich möchte allen danken, die behinderten Menschen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt geben. Ich wünsche mir, dass sich diese Entwicklung fortsetzt, auch wenn wir jetzt schwierigere Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt haben und bekommen werden. Die Humanität in einer Gesellschaft zeigt sich daran, in welchem Maße wir Menschen mit Behinderung teilhaben lassen und sie eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung verwirklichen können.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ergebnisse der Befragung bestärken die bisherige Position der Landregierung, dass es nicht darum gehen kann, auf die wachsende Zahl älterer Menschen mit Behinderung lediglich mit einer Vervielfachung und Ausweitung der stationären Plätze zu reagieren. Das wäre zu einfach. Vielmehr kommt es darauf an, auch älteren Menschen mit Behinderung Wohn- und Unterstützungsangebote anzubieten, die ihnen eine weitgehend selbstbestimmte Lebensplanung ermöglichen. Ihnen muss also die gesamte Spannbreite der Wohnformen offenstehen und es müssen mit ihnen zusammen Möglichkeiten der Tagesgestaltung außerhalb von Institutionen erarbeitet werden. Erst dann, wenn wir mit diesem Ansatz arbeiten, haben wir das erreicht, was man heute „Community Living“ nennt, und das wollen wir auch mit unserem Konzept der Inklusion erreichen.

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Der vorliegende Bericht beschreibt die aktuelle Wohn- und Arbeitsformen von älteren Menschen mit Behinderung sowie ihre Vorstellungen für den Ruhestand. Damit haben wir eine gute Grundlage für die weitere Arbeit für die wachsende Zahl älterer Menschen mit Behinderung in unserem Land.

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Mich hat ganz besonders gefreut, dass der Bericht aufzeigt, dass wir in Schleswig-Holstein hinsichtlich des Denkansatzes viel weiter sind als manch andere Bundesländer. Bei uns in Schleswig-Holstein werden Pflegebedürftigkeit und Behinderung zum Glück nicht undifferenziert in einen Topf geworfen und dies ist eine Grundvoraussetzung dafür, passgenaue Hilfen auch für ältere Menschen mit Behinderung zu finden.

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Deutlich wird: Die Situation von Menschen mit Behinderung ist ein Spiegelbild der gesamten Bevölkerungsentwicklung. Menschen mit Behinderung werden älter und erstmals muss die Politik darauf neue Antworten finden.

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Die Vorschläge zur Altersgestaltung der Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung betreffen überwiegend die Innenorganisation der Werkstätten, Wohnheime und Wohngruppen. Dabei legt der Bericht den Finger in die Wunde. Information und Beratung zu allen Lebensbereichen im Alter müssen teilweise von den Profis in den Einrichtungen erst neu in ihren Werkzeugkasten aufgenommen werden, weil die Zahl der Menschen mit Behinderung, die die Altersgrenze erreicht, noch gering ist. Das wird sich aber sehr bald ändern.

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Im Zusammenhang mit dem Landesblindengeld ist auch immer wieder auf Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verwiesen worden: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das ist uns bewusst. Ich sage nur: Alle Menschen mit Behinderungen, und zwar egal welcher - dabei ist Blindheit sicherlich die schwerste Behinderung -, bekommen entsprechende Zahlungen über die sozialhilferechtlichen Möglichkeiten, die wir in Deutschland haben. Das ist von allen Parteien so geregelt worden. Dem haben alle zugestimmt, auch die rot-grüne Bundesregierung.

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Wir maßen uns nicht an zu sagen - wie Sie es machen -, dass die eine Behinderung schwerer wiegt als eine andere Behinderung.

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Herr Hase und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dies verdient, denn sie sind für Menschen mit Behinderung Sensor für die Probleme und auch die Umsetzung in der Behindertenpolitik. Er ist darüber hinaus ein Initiator für neue Maßnahmen und er ist ein Ratgeber für Regelungen im Parlament. Naturgemäß liegt seine Aufgabe eher darin, kritische Hinweise zu geben, die im Vollzug der Politik für Menschen mit Behinderung aus seiner Sicht auftreten. Es ist auch seine Aufgabe, gemeinsam mit allen Beteiligten Konzepte zu entwickeln, um die Behindertenpolitik in Schleswig-Holstein voranzutreiben.

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Allerdings heißt das nicht, dass wir uns zufrieden zurücklehnen können. Wir müssen im Interesse der Menschen unsere vorhandenen Mittel - auch die finanziellen Mittel - intelligent einsetzen, damit sie eine möglichst hohe Wirkung entfalten können. Der Landesbeauftragte berichtet, dass Kostenträger Leistungen für Menschen mit Behinderung zunehmend zurückhaltender bescheiden. Ich denke, unser aller Position dazu ist klar. Die Menschen mit Behinderung müssen die Leistungen auch bekommen, auf die sie einen Anspruch haben.

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Eine gesteigerte Sensibilität für Menschen mit Behinderung bestätigen Landräte und Bürgermeister und Bürgermeisterinnen aus den entsprechenden Kommunen, die Beauftragte für Menschen mit Behinderung haben. Aber auch dort, wo es - ich hoffe sagen

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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hebt in seinem Bericht übrigens hervor, dass er sich insbesondere von den Kreisen, die sich bei der Umsetzung von Hartz IV für das Optionsmodell entschieden haben, aufgrund der kommunalen Betreuungs- und Beschäftigungskompetenzen positive Auswirkungen auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erwartet.

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Hier brauchen wir Menschen, Beauftragte, die den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zur Seite stehen. Dass dies auch in Zukunft dringend notwendig ist, beweist der Bericht des Beauftragten für Menschen mit Behinderung sehr eindringlich. Dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, dir, lieber Uli, und deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein großes Dankeschön für diesen umfassenden und - wie ich finde - auch schonungslos

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Es gab bestimmte Grundsätze, die vom Landtag festgelegt wurden, dabei zu berücksichtigen. Hier ging es vor allem ja immer um ein inklusives Bildungssystem, das dem Prinzip der Chancengerechtigkeit und der Diskriminierungsfreiheit gerecht werden soll, gemeinsames Lernen und Leben von Menschen mit und ohne Behinderung und dies alles bei einer möglichst optimalen individuellen Förderung. Es ist formuliert worden, dass das Bildungssystem an die Bedürfnisse der Menschen mit und ohne Behinderung anzupassen ist. Und da haben wir den ganz klaren ersten Streitpunkt; es geht nicht darum, so wie es FDP und CDU oft fordern, dass Kinder oder Jugendliche sich an die Schule anpassen müssen oder für eine Inklusion geeignet sein müssen. Nein, das Ziel ist, dass das Bildungssystem sich so verändert, dass eine inklusive Beschulung für alle möglich ist.

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zu können noch - keine Beauftragten für Belange behinderter Menschen gibt, werden Widerstände der Verantwortlichen wahrgenommen. Der Landesbeauftragte bietet aus diesem Grund Informationen zu mehr ehrenamtlichem bürgerschaftlichem Engagement und zu mehr Bürgerbeteiligung an, denn häufig bestehen Missverständnisse, die Aufgaben der Beauftragten betreffend. Es besteht die Sorge, dass man mit Mehrarbeit und unzumutbaren Forderungen konfrontiert wird. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat so viel Erfahrung, dass er diesen Skeptikern mit Überzeugung deutlich machen kann, dass sie Beauftragte für Menschen mit Behinderung nicht fürchten müssen. Im Gegenteil, sie erleichtern die Arbeit und machen das Gemeinwesen menschlicher.

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Der Landesbeauftragte sieht in der Umsetzung barrierefreier IT-Angebote bei der öffentlichen Hand erste Erfolge. Das freut uns sehr, denn natürlich ist es eine Herausforderung, nicht nur gute IT-Angebote zu machen, sondern sie auch noch barrierefrei zu gestalten. Barrierefrei heißt ja, dass sie für alle Menschen mit Behinderung und ihren sehr unterschiedlichen Behinderungsarten zugänglich sind. Er stellt fest, dass sowohl der Internetauftritt der Landesregierung als auch natürlich sein eigener inzwischen weitgehend barrierefrei sind. Darauf sind wir stolz. Es zeichnet aber den Landesbeauftragen für Menschen mit Behinderung aus, dass er damit noch nicht zufrieden ist. Das gehört zu seiner Aufgabe. Er hat uns weitere Aufgaben aufgegeben.

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In den letzten Jahren haben wir in Schleswig-Holstein eine Politik gestaltet, die von der allumfassenden Fürsorge weg- und hin zu einer Politik gekommen ist, die mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert und die Möglichkeiten geschaffen hat, dass Menschen mit Behinderung besser in unsere Gesellschaft integriert werden. Um diese Ziele nachhaltig zu erreichen, müssen wir die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, Barrieren aus dem Weg zu räumen. Wir müssen es ihnen ermöglichen, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten.

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Integrationsfachdienste, die einzelnen Menschen mit Behinderung bei der Jobsuche und der Integration in den Arbeitsmarkt helfen, ergänzen in SchleswigHolstein mittlerweile 15 Integrationsunternehmen. Mit rund 15,4 Millionen € Fördermitteln aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe beim Integrationsamt wurden insgesamt 324 Arbeitsplätze geschaffen, davon 195 für Menschen mit Behinderung.

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Sowohl hinsichtlich der Vielfältigkeit der Projekte in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen als auch hinsichtlich der erfreulichen Anzahl von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, die in den Integrationsunternehmen geschaffen werden konnten, bleibt festzuhalten: Die Integrationsunternehmen in Schleswig-Holstein sind ein Erfolgsmodell. Dieser Aussage gilt es noch hinzufügen, dass wir uns dafür einsetzen sollten, dieses Erfolgsmodell auszubauen, um für noch mehr Menschen mit Behinderung Arbeit, Arbeitsplätze, zu schaffen.

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In Schleswig-Holstein leben circa 225.000 Schwerbehinderte. Sie erfahren Tag für Tag technische, bauliche und soziale Beeinträchtigungen ihrer Lebensführung. Diese alltäglichen Erfahrung stehen im Widerspruch zum Grundgesetz. Artikel 3 des Grundgesetzes postuliert als Grundrecht: ,,Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Menschen mit Behinderung müssen also ihre Rechte auf der gleichen Grundlage wahrnehmen können wie alle Bürger und Bürgerinnen in diesem Land. Politik für Barrierefreiheit, für Teilhabe am wirtschaftlichen Leben, für Gleichberechtigung und Gleichstellung und für den Schutz vor Diskriminierung ist Menschenrechtspolitik.

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Bei der modellhaften Erprobung des persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung ist Schleswig-Holstein mit den Kreisen Schleswig-Flensburg und Segeberg dabei. Wir sind sehr gespannt auf die ersten Erfahrungen, darauf, ob diese Möglichkeit die Autonomie der Menschen mit Behinderung weiter stärken wird, was ich sehr hoffe.

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Die vielen erfolgreichen Beispiele sind Vorbilder für weitere Arbeitgeber zu unternehmerischer Kreativität. So werden nicht nur Arbeitsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderung als Alternative zur Beschäftigung in den Werkstätten geschaffen, sondern auch Arbeitsplätze für Menschen ohne Behinderung.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Hause einen breiten Konsens zwischen den Fraktionen, dass gelingende Inklusion von Menschen mit Behinderungen vor allen Dingen auch heißt: Beteiligung am Arbeitsmarkt, Teilhabe am Arbeitsmarkt. Leider ist heute immer noch ein Großteil der Menschen mit Behinderung eben nicht beschäftigt oder arbeitet in Werkstätten für Menschen mit Behinderung für ein Taschengeld.