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Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert in ihrer Präambel, aber auch in all den 50 Artikeln und in den Zusatzprotokollen, die Deutschland auch unterzeichnet hat, letztendlich eine neue Definition von Behinderung, ein neues Denken über Behinderung und das heißt aus meiner Sicht auch, wir müssen endlich ein neues Handeln in der Richtung umsetzen. Das fehlt mir leider. Das merke ich auch heute an dieser Diskussion. Leider hängen wir immer noch in dem medizinisch defizitären Behindertenbild und davon müssen wir uns endlich abkehren.

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Dass diese Anfrage durch alle Ressorts zu beantworten war, zeigt, dass Politik für Menschen mit Behinderung eine wirkliche Querschnittsaufgabe geworden ist. Das kann auch nicht anders sein, da die Landesregierung daran arbeitet, in allen Lebensbereichen die Voraussetzungen für unmittelbare Zugehörigkeit und Partizipation von Menschen mit Behinderung zu sorgen. Es versteht sich von selbst, dass die Verwirklichung der behindertenpolitischem Ziele des Landes einen kontinuierlichen Dialog mit den beteiligten Akteuren im Lande voraussetzt.

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Was wäre aber, wenn wir zum Beispiel des Lesens nicht mächtig wären? Wir brauchen Geld, es ist doch auch unser Geld. Es ist unser Recht, Geld von unserem Konto abheben zu können. Ohne aber erkennen zu können, welche Tasten und Knöpfe bedient werden müssen, nur weil die normale Beschriftung für uns aufgrund einer starken Sehbeeinträchtigung oder einer geistigen Behinderung oder auch eines vorliegenden Analphabetismus ein Buch mit sieben Siegeln ist, geht es nicht. Welt verkehrt, ja! Unsere Geldautomaten sind bisher auf die Bedürfnisse der Menschen ohne Behinderung ausgerichtet. Selbst für viele Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen ist die Höhe des Geldautomaten eine nicht zu überwindende Barriere. Das hält die SPD-Fraktion für unerträglich.

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Die zahlenmäßige Zunahme erfordert größere Aufmerksamkeit in allen Bereichen. Ich will dies am Beispiel Arbeitsmarkt deutlich machen. Menschen im Übergangsbereich zur Lernbehinderung haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu wenig Unterstützung und Möglichkeiten. Nicht selten scheint die Werkstatt die richtige, möglicherweise auch die einzige Lösung zu sein. Dies erklärt die stetig steigende Zahl der in den Werkstätten für behinderte Beschäftigte. Es ist gut, wenn diese Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Zugleich wollen wir aber auch, dass Menschen mit Behinderung Teil unseres Alltagslebens sind. Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung sollen keine Räume der Abschottung gegenüber der Gesellschaft sein.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage und die Intensität der aktuellen Diskussion im Land rund um das Thema Inklusion zeigen: Wir sind in Schleswig-Holstein auf einem guten Weg, aber wir haben noch einen langen Weg vor uns. Die Landesregierung hat sich mit ihren Partnern bei den Kommunen und Verbänden für eine konsequente inklusionsorientierte Politik für Menschen mit Behinderung verpflichtet. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Diskussion hier im Landtag zum jetzigen Zeitpunkt sehr und hoffe, dass diese zu einem weiteren Schub für eine bessere Politik für Menschen mit Behinderung führt. Das ist mir ein wichtiges Anliegen.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im September letzten Jahres lebten rund 470.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung in Schleswig-Holstein. Das sind 16,4 % der Gesamtbevölkerung in unserem Land. 10,4 % unserer Einwohner haben eine Behinderung von über 50 %, und die Tendenz ist steigend. Diese Zahlen zeigen uns, dass wir es hier nicht mit einer kleinen, vielleicht auch nicht ernst zu nehmenden Randgruppe zu tun haben, sondern mit einer gesellschaftlichen Gruppe, die zu Recht den Anspruch darauf hat, von uns ernst genommen zu werden. Die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft muss für uns das Leitbild bei der Behindertenpolitik sein.

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Nach Auffassung von zwei Dritteln der Kreise und kreisfreien Städte deckt das derzeitige Leistungsangebot den Bedarf von älteren Menschen mit Behinderung nicht vollständig ab. Im Sinne von Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter brauchen wir mehr Alternativen zu den herkömmlichen Versorgungsformen für ältere Menschen mit Behinderung; das heißt weitere Betreuungsformen im Zusammenwirken mit der ambulanten Pflege sowie alternative Wohnkonzepte wie beispielsweise Wohngemeinschaften.

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Es ist dabei sehr erfreulich, dass sich neben den großen Leistungserbringern, im Regelfall den Wohlfahrtsverbänden, und den Kostenträgern auf den kommunalen Ebenen in zunehmendem Maße auch Menschen mit Behinderung selbst und direkt an diesen Diskussionen beteiligen und ihre Rechte einfordern. Dies ist ein gewaltiger Schritt in der Diskussion, um die politischen Entscheidungen für Menschen mit Behinderung transparent und fortschrittlich zu gestalten. Wir, die SPD-Fraktion, unterstützen nachdrücklich den Kurs der Sozialministerin und des Sozialministeriums zur Umsetzung der Leitorientierung Inklusion.

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Gesetze für Menschen mit Behinderung sind nur der theoretische Überbau. Jetzt kommt es darauf an, dass wir in der Alltagspraxis vorankommen. Da möchte ich auch ausdrücklich die Anregung aufgreifen, dass wir in den Kommunen - gerade wenn jetzt die neuen Kommunalparlamente da sind - dort, wo wir Einfluss nehmen können, darauf hinwirken, dass sich Menschen mit Behinderung auch angemessen beteiligen können, dass es Gremien gibt, auf die in den Gemeinderäten gehört werden muss.

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage setzt sich mit allen Lebensbereichen der Menschen in unserem Land auseinander, die von einer Behinderung betroffen sind: Es geht um die Situation von Menschen, die sich in genauso unterschiedlichen Lebensumständen befinden wie Menschen ohne Behinderung. Es ist das Verdienst der Landesregierung, diese Vielschichtigkeit angemessen abzubilden. Wer es vorher noch nicht wusste, weiß es spätestens jetzt: Es gibt nicht den Behinderten, sondern Menschen unterschiedlichen Alters mit unterschiedlichen Behinderungsformen und unterschiedlichen Schweregraden.

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Die Integration von Kindern mit Behinderung in die Normalschulen ist ein weiteres erstrebenswertes Ziel, das wir meines Erachtens viel zu langsam umsetzen. Andere Länder sind da viel weiter. Aber auch bei uns beginnt sich etwas zu bewegen. Die Statistik zeigt, dass die Sonderschulen auf dem Rückzug sind, zumindest was die Schülerzahlen angeht. Einige Kreise haben gar keine Sonderschulen mehr neben der Sonderschule für Schüler mit geistiger Behinderung.

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Gestern wurde erstmals der Integrationspreis an schleswig-holsteinische Betriebe vergeben, die vorbildlich in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sind. In Tönning ist die Firma Nissen dafür ausgezeichnet worden, dass sie bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit den Werkstätten in Husum und Flensburg zusammenarbeitet und Arbeit für 200 Menschen mit Behinderung geschaffen hat. Ich hoffe, dass sich möglichst viele Betriebe von diesem guten Vorbild anstecken lassen.

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Wir haben uns weitere Ziele gesetzt, nämlich die Förderung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung in Integrationsunternehmen. Wir werden künftig auch weiterhin Mittel vorsehen für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Wir haben inzwischen in Nordrhein-Westfalen 104 Werkstätten, in denen rund 62.000 Plätze vorhanden sind.

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Die Probleme von älteren Menschen mit Behinderung sind nicht neu. Wir haben uns im Landtag schon mit fehlenden Wohnmöglichkeiten ehemaliger Beschäftigter der Werkstätten für Behinderte beschäftigt. Auf dem Land ist es schwierig, einem geistig behinderten Senior eine angemessene Wohnform anzubieten. In den großen Städten des Landes sieht es auch nicht viel besser aus. Wir müssen in den nächsten Jahren neue Strukturen schaffen. Jeder zehnte Beschäftigte ist heute 51 Jahre und älter, wird also mittelfristig in den Ruhestand wechseln. Für diese Personengruppe stehen keine ausreichenden Strukturen bereit. Ich rede hier nicht von Pflegeeinrichtungen, sondern von altersgerechten Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken, wurde im Jahr 2008 das Recht, das persönliche Budget zu nutzen, im Sozialgesetzbuch verankert. Das ist inzwischen auch schon etwas bekannter als das Budget für Arbeit, da es auch in Bremen vereinzelt Nutzer des persönlichen Budgets gibt. Menschen mit Behinderung, die selbst bestimmen wollen, wann, von wem und wie sie Unterstützung möchten, lassen sich das persönliche Budget von den Leistungsträgern wie zum Beispiel der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, den Integrationskassen, Pflegekassen und so weiter auszahlen. Dafür kaufen sie selbstständig Leistungen wie zum Beispiel die der persönlichen Assistenz ein.

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Herr Bürgermeister Böhrnsen hat gestern in der Debatte gesagt, Frau Jürgens-Pieper sei nicht wegen der strukturellen Unterfinanzierung des Bildungsressorts zurückgetreten, er sei Jurist, und man müsse im Wortlaut schauen, es ginge um die Inklusion. Dann sage ich, ich bin Bildungspolitikerin und sehe ein strukturelles Defizit auch einmal im Sinne von Strukturen. Diese Bürgerschaft hat 2009 gegen die Stimmen der LINKEN eine Schulstrukturreform beschlossen, und zwar die Oberschulen und die Inklusion. Wir haben diesen Beschluss damals aus zwei Gründen nicht mitgetragen. Der eine war ein inhaltlicher. Wir haben gesagt, Inklusion und Oberschule, längeres gemeinsames Lernen von allen, mit Behinderung, ohne Behinderung, kann es nicht geben, wenn die Gymnasien erhalten bleiben. Es wird dann im Zweifelsfall eine Abstimmung mit den Füßen geben, und da sind wir auch zu dem zweiten Punkt gekommen, weshalb wir diesen Beschluss nicht mitgetragen haben: Es wird vor allen Dingen dann zu einer Abstimmung mit den Füßen kommen, wenn Oberschule und Inklusion nicht ausreichend ausgestattet sind.

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Damit auf die Eltern mit behinderten Kindern Rücksicht genommen wird, die durch die Behinderung sehr viele Mehrausgaben haben, werden die steuerlichen Vorteile, die die Eltern im Zusammenhang mit der Betreuung ihrer Kinder haben, nicht zum Nettoeinkommen dazugerechnet. Das ist auch ganz wichtig, weil die Rechnungen sonst nämlich immer sehr platt und verkürzt sind, von wegen hier ist ein solches Nettoeinkommen und da nehmen wir jetzt soundsoviel Elternbeitrag. Vielleicht noch einmal als Beispiel: Eltern mit einem niedrigen Einkommen haben bislang 31 Euro für die Betreuung ihrer Kinder mit Behinderung bezahlt. Das steigt jetzt auf 38 Euro an, das sind 7 Euro mehr, dazu kommt nun das Mittagessen. Diese Erhöhung ist unter Berücksichtigung der Eingliederungshilfe vertretbar.

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Frage 3: Schwerbehinderte Menschen profitieren leider noch nicht in gleichem Maße wie nicht behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der relativ guten Arbeitsmarktlage und vom zunehmenden Fachkräftebedarf. Die Vermittlung schwerbehinderter Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird häufig durch Vorbehalte der Unternehmen erschwert, dass behinderte Menschen eine geringere Leistungsfähigkeit hätten sowie häufigere Arbeitszeitunfähigkeitszeiten infolge der Behinderung aufweisen würden. Weiterhin besteht die Befürchtung, dass aufgrund bestehender Schutzvorschriften für schwerbehinderte Arbeitnehmer eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses nicht oder nur erschert möglich ist. Auch wenn ich die bestehenden Befürchtungen persönlich nicht teile und sie auch nicht der Realität entsprechen, so ist doch eine umfangreiche Informations- und Überzeugungsarbeit nötig, um die Bereitschaft der Unternehmen zu erhöhen, mehr Menschen mit Behinderung eine Chance zu geben.

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und den Ausbau zu würdigen. Sie haben gesagt und ich will es wiederholen, dass die Ausgaben in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung seit 2005 um 48 Millionen Euro jährlich gesteigert worden sind. Sie haben aber auch gesagt, was ich ebenfalls wichtig finde, dass Sie uns dabei unterstützen wollen, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern, ohne dass uns die Kosten davonlaufen.

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Wir haben in dem neuen Haushaltstitel von 250.000 Euro nicht nur die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, sondern auch Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die von einer Behinderung betroffen sind, um hier die Erstaufnahme von medizinischen und rehabilitativen Maßnahmen zu koordinieren, was häufig zu kurz kommt, und auch den Umgang mit der entsprechenden Krankheit oder Behinderung.

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Behinderung wird da gelindert, meine Damen und Herren, wo Behinderung vorhanden ist. Wir wollen uns nicht mehr am Objekt, sondern an den Bedürfnissen der behinderten Menschen orientieren. Das

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Kinder mit Behinderung werden zukünftig besonders unterstützt. Die Fallpauschalen für die U3jährigen Betroffenen werden um 1.000 € erhöht. Dies gilt für jeden Fall einer festgestellten Behinderung – auch nach Aufnahme in die Kita.

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2002 geschrieben, Gleichstellung und Integration seien wichtige Ziele der hessischen Politik für behinderte Menschen. Niemand dürfe wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Hessische Landesregierung habe sich das Ziel gesteckt, diesen Auftrag des Grundgesetzes für den Alltag umzusetzen. Der Eintritt einer Behinderung könne jeden treffen. Laut Bevölkerungsstatistik werde jeder zwölfte Deutsche im Laufe seines Lebens schwerbehindert. Zurzeit lebten etwa 6,6 Millionen Schwerbehinderte in Deutschland, in Hessen 525.000.

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Es wäre völlig falsch, wenn nun der Eindruck entstünde, als geschehe in der Zwischenzeit nichts – so liest es sich –, als müssten die Eltern von Kindern mit Behinderung, die auf gemeinsames Lernen ihrer Kinder mit Kindern ohne Behinderung drängen, weiter vergeblich warten.

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Des Weiteren sind Defizite in folgenden Punkten hervorzuheben: Eine explizite Unterversorgung besteht bei zugewanderten Frauen, ob bei Migrantinnen im Allgemeinen oder Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus. Diese Gruppe braucht Anlaufstellen. Bis auf den Fachdienst Migration und Integration der AWO, der ein mehrsprachiges Angebot vorhält, besteht hier Handlungsbedarf zum Beispiel bei Dolmetscherdiensten. Für Frauen mit geistiger Einschränkung beziehungsweise Behinderung gibt es keine adäquaten Hilfsangebote, das haben wir hier auch schon einmal in einem anderen Zusammenhang debattiert. Bei den genannten Gruppen besteht ein Unterbringungsbedarf wie Schutzräume für Migrantinnen, junge Frauen und Frauen mit Behinderung.

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Lassen Sie mich abschließend noch etwas bemerken. Wir alle in diesem Haus sind darum bemüht, den Verfassungsgrundsatz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ mit Leben zu erfüllen und auch umzusetzen.Wir tun das seit vielen Jahren, ich glaube, meine Vorgängerin und die anderen Fraktionen in diesem Haus im Konsens. Dieser Konsens droht leicht aufzubrechen. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass wir dazu in der Lage wären, sämtliche Nachteile, die Menschen aufgrund einer Behinderung erleiden, ausgleichen zu können. Das ist nicht machbar,und es ist auch nicht in Ordnung,den Menschen etwas anderes vorzugaukeln.Herr Dr.Jürgens,es ist nicht möglich, eine Einzelfallgerechtigkeit herzustellen. Dies wird es nie geben.Das ist bitter,keine Frage;aber das ist nun einmal die Realität, mit der wir uns abfinden müssen. – In diesem Sinne herzlichen Dank.

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Uns steht in den Grundschulförderklassen Personal zur Verfügung, das Kinder bereits im vorschulischen Alter fördern kann und auch konkret fördert. Wir haben mit den Schulkindergärten Institutionen in der Verantwortung des Landes, in denen bei einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung frühzeitig Therapien und Förderungen möglich sind.

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Positiv hebe ich den Aspekt des Entwurfs hervor, in dem es um die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an kommunalpolitischen Entscheidungen geht. Dazu ist zwar schon einiges gesagt worden, aber auch ich möchte es unterstreichen. Denn die Beteiligung bei politischen Entscheidungen, die die Interessen von Menschen mit Behinderung berühren, ist ein wichtiges Element unserer demokratischen Gesellschaft.

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Wer - wenn nicht die Gemeinde - muss diese geeigneten Verfahren entwickeln? Sollen wir als Landtag den Gemeinden vorschlagen, wie sie das tun sollen? Herr Kollege Kalinka, tun Sie doch nicht so, als ob die Beteiligung von Menschen mit Behinderung derzeit eine Selbstverständlichkeit wäre, die beispielsweise in der Gemeindeordnung so festgeschrieben wäre wie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f. Das, was Sie hier veranstaltet haben, war schlicht unredlich. Wir wollen die Beteiligung für Menschen mit Behinderung verbindlich festschreiben. Das ist diesem Gesetzentwurf glasklar zu entnehmen.

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Das neue Pflegegesetzbuch soll in Teilen die rechtliche Grundlage für Heime in Schleswig-Holstein sein. Der Zweck des ersten von drei Gesetzen ist die Verwirklichung der Rechte von Erwachsenen, die stationär oder teilstationär in Einrichtungen untergebracht sind. Nichts anderes als Erwachsene mit eigenen Rechten sind nämlich Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderung, die dauerhaft oder vorübergehend in Institutionen leben. Das Gesetz ermahnt uns in aller Deutlichkeit, keinesfalls die Person hinter ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung verschwinden zu lassen. „Der Mensch kommt zuerst!“ Das war das Motto von Menschen, die sich nicht mehr als unmündige Empfänger gut gemeinter Fürsorge verstanden und behandelt wissen wollten, sondern als Menschen. Die Grundlage ist das Recht auf Selbstbestimmung, angefangen bei der Auswahl aus verschiedenen Speisen, bis hin zu Entscheidungen der individuellen Lebensplanung.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Ich freue mich, dass wir heute - wie ich hoffe, einstimmig - ein Gesetz verabschieden werden, das ein deutliches Signal für die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft gibt. Wir waren uns alle einig, dass der oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung unabhängig von der Regierung arbeiten können muss. Daher ist es auch richtig und notwendig, dass dieses wichtige Amt ein Wahlamt des Parlaments wird.