Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wissenschaft.
REGIERUNG: Ministerpräsidentin, auch zuständig für die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Technologie, K ramp-K arrenbauer (CDU) Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Rehlinger (SPD) Minister für Finanzen und Europa T os c ani (CDU) Ministerin für Inneres und Sport B ac hmann Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie S t orm Minister der Justiz sowie Minister für Umwelt und Verbraucherschutz J os t (SPD) Minister für Bildung und Kultur Commerç on (SPD)
Es ist um Saarbrücken herum ein gewisses Interesse als Standort entstanden. Dieses Interesse hängt natürlich mit seiner Erreichbarkeit zusammen. Das ist einerseits im Bereich der Schienenverbindung und gilt natürlich genauso für die Flugverbindungen, zu denen wir auch noch kommen. Wirtschaft, Wissenschaft und Tourismus haben in einem enormen Maße davon profitiert. Die Weiterentwicklung der Landeshauptstadt Saarbrücken und des Landes
In dem Verfahren war zunächst einmal eine Anklage erstellt worden, ebenso Strafbefehlsanträge, die den Anforderungen des Gerichts nicht genügt haben. Es geht hier unter anderem um solche Fragen wie – nur damit Sie wissen, was für Komplexe das sind –: Hier ist der Beweisbeschluss des jetzt erkennenden Gerichts, in dem ist die behördliche Auskunft des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, ob Chloramphenicol vor und nach dem 23. bzw. 29.08.1995 ein Arzneimittel war, bei dem der begründete Verdacht bestand, dass es bei bestimmungsgemäßer Anwendung bei lebensmittelgewählten Tiere schädliche Wirkungen hatte, die über ein nach den Erkenntnissen der seinerzeitigen medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgingen. Also mit Sicherheit hat hier auch eine wissenschaftliche Frage mitgespielt, ob eben hier schädliche Wirkungen zu erwarten sind.
Ich möchte hier auch noch ausdrücklich betonen, dass die Bundesministerin in einem sehr breiten Diskussionsprozess diese Novelle mit allen beteiligten Gruppen abgestimmt hat. Wenn es dennoch zu dieser Schwierigkeit der Überbrückung gekommen ist, denke ich – und der von Frau Berk vorgeschlagene Weg erscheint mir da absolut sinnvoll, dass ich in absehbarer Zeit die Universität noch einmal bitte, diese Fälle, die mir bis jetzt in einer Größenordnung von 15 bis 18 benannt worden sind –, dass wir diese Fälle noch einmal gemeinsam nach Möglichkeiten über Drittmittelprojekte oder Überführungen in unbefristete Stellen durchgehen und so gemeinsam im Sinne und Geiste Ihres Antrages entscheiden werden. Ich bin sehr damit einverstanden, dass Sie das in die Deputation für Wissenschaft überweisen. – Danke sehr!
Wer Wissenschaft und neue Technologien hierzulande voranbringen will, Herr Minister, muss von daher dafür sorgen, dass sich dieses Land auch im Ausländerrecht so weltoffen zeigt, wie das in Sonntagsreden gerne behauptet wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1480, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist mit den Stimmen der Mitglieder der SPD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Ausschussmitglieder erfolgt, die der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehören. Dies entspricht auch dem Votum des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, des Ausschusses für innere Verwaltung und des Kultusausschusses. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur trägt die Beschlussempfehlung einstimmig mit. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich einstimmig für eine Ergänzung der Regelung in dem neu einzufügenden § 80 b Abs. 4 NBG ausgesprochen und dem Gesetzentwurf in der Beschlussfassung im Übrigen mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Vertreter der CDU-Fraktion zugestimmt.
Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: Hochschulen sollen Studienbewerber nach eigenen Qualitätskriterien auswählen können - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1118 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 14/1456
Der Antrag wurde an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Ich frage nach Stimmenthaltungen. - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2391 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Wer für diesen Überweisungsvorschlag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, die Beteiligung des Landes an der BioCon Valley GmbH dokumentiert den Willen des Landes, Schwerpunkte für die gezielte wirtschaftliche Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns zu setzen. Die BioCon Valley GmbH ist ein wichtiger Baustein in der weiteren Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns als Standort der Biotechnologie. Wir wollen, dass man in Zukunft immer häufiger nicht nur an schöne Natur denkt, wenn man den Namen Mecklenburg-Vorpommern hört. Immer häufiger wird man mit diesem Namen auch Wissenschaft, Forschung und Technologie verbinden. Dafür müssen wir aber alle etwas tun. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Wenn sich im Land ein Netzwerk entwickelt, ein Netzwerk aus Wissenschaft, öffentlichem Gesundheitsdienst, Präventionstherapie und Reha-Einrichtungen, wird es darauf ankommen, zu diskutieren und auch zu klären, wer, wo, was tun sollte und vielleicht auch lassen sollte. Es existieren Euphorie, aber auch Bedenken, es gibt viele Fragen, vielleicht mehr Fragen als Antworten. Die Landesregierung ist bereit, sich an der Antwortfindung zu beteiligen, und ich sehe die Umsetzung dieses Ersuchens als einen Baustein dafür. – Danke.
Doch was macht Rot-Grün daraus? - Das glatte Gegenteil. Mit der Novelle des Gentechnikgesetzes auf Bundesebene versperrt die rot-grüne Bundesregierung, und zwar unter dem heftigen Beifall aus Schleswig-Holstein, dieser Zukunftsbranche jede Chance. Den Rest will Rot-Grün hierzulande mit dem heutigen Antrag erledigen. Zum Stimmenfang für eigene, insbesondere grüne Klientel mag das eine geeignete Maßnahme sein. Für Schleswig-Holsteins Landwirtschaft und Wissenschaft im Bereich der Bio- und Gentechnik ist es der Garaus.
Zu Frage 4: Das Klinikum erzielt Erträge im Wesentlichen aus der Krankenversorgung und dem Zuschuss des Landes für Forschung und Lehre. Das Klinikum wirtschaftet mit einem Gesamtbudget von ca. 470 Millionen Euro. Davon beträgt der Landeszuschuss für Forschung und Lehre im Jahr 2005 ca. 55 Millionen Euro. Hinzu kommen noch mehr als 5 Millionen Euro als Zuschuss für Investitionen und aus dem Programm „Wissenschaft – Zukunft für Lehre und Forschung“.
Herr Präsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren! Mit jeder neu angewandten Entdeckung aus der Wissenschaft und jeder weiteren eingesetzten technischen Neuheit verändern die Menschen die natürlichen Gegebenheiten, erheben sich über sie und werden zugleich als Teil der Natur verletzlicher. Wir Menschen befinden uns seit jeher in Wechselbeziehungen mit unseren natürlichen, technischen und sozialen Umwelten. Die Veränderungen an der Natur, ob durch Technik oder soziales Verhalten hervorgerufen, wirken auf die Lebewesen, insbesondere den Menschen, zurück. Die Menschen verhalten sich in Bezug auf die Wahrnehmung dieser Rückwirkung der Natur, also dieses Aus-dem-Gleichgewicht-Geraten, einem Frosch ähnlich, der sofort aus einem Topf heißen Wassers herausspringt, aber darin sitzen bleibt, wird das Wasser nur allmählich erhitzt.
Immer schon geht die Wissenschaft in diesem Bereich davon aus, dass der Landeszuschuss für Forschung und Lehre die Krankenversorgung subventioniert. Umgekehrt vermuten – das ist vorsichtig formuliert – die Kostenträger der Krankenversorgung schon seit Jahren, dass der Bereich Forschung und Lehre von ihnen subventioniert wird. Dies wird nicht nur beim Universitätsklinikum Mainz vermutet, sondern – wie nachvollziehbar – insgesamt in dieser Republik.
Weiterhin möchte ich sagen, dass wir natürlich alle hier gern hätten, dass wir den Bereich der Hochleistungsmedizin und der Forschung intensivieren könnten. Auch für uns ist das ein Herzensanliegen, klar, Zukunftsfähigkeit des Landes, nicht nur im Bereich des Klinikums. Da geht es um Forschung und Wissenschaft im Land insgesamt.
Natürlich ist es ein großes Ziel, auf diesem Weg, auch was die Entwicklung des Klinikums anbelangt, weiterzugehen. Wir brauchen Hochleistungsmedizin, wir brauchen medizinische Forschung auf höchstem Niveau. Dass dem finanziell Grenzen gesetzt sind, das bitte ich auch die Opposition einmal zu bedenken. Ich begrüße es außerordentlich, dass im Zusammenhang mit dem Sonderprogramm „Wissenschaft und Zukunft“ gerade in diesem Bereich 3 Millionen Euro in die Forschung investiert worden sind.
Ferner gibt es kein Universitätsklinikum, das offensichtlich diese Erfolge im Bereich der Wissenschaft hat wie das Universitätsklinikum.
Die Investitionen in die Wissenschaft schaffen und sichern rund 20.000 Vollzeitarbeitsplätze.
Kein Zweifel, Investitionen in die Wissenschaft sind gut angelegtes Geld. Die 125 Millionen Euro des Landesprogramms und die Exzellenzinitiative des Bundes werden ebenfalls gut angelegtes Geld sein.
Bezüglich der Grundsätze sind wir uns wohl einig. Das wird durch das Gutachten gestärkt. Wir haben im internationalen Wettbewerb nur dann eine Chance, wenn wir Bildung und Wissenschaft fördern, Innovationskräfte freisetzen. Die Qualität von Bildung und Forschung wird in Zukunft darüber entscheiden, wer zu den Gewinnern und zu den Verlierern in einem immer schärfer werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb der Standorte gehört.
Aus 560 Millionen Euro Mitteleinsatz ergibt sich auf Landesebene eine Bruttowertschöpfung von 890 Millionen Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass jeder Euro, der aus Landesmitteln in den Bereich Wissenschaft in Rheinland-Pfalz investiert wird, eine Wertschöpfung pro Euro von 1,58 Euro erzeugt.
Die Steuergelder, die in die Wissenschaft und Forschung geflossen sind und fließen, sind bestens angelegt und führen zu neuer Wertschöpfung und damit zu neuen Steuereinnahmen. Universitäten und Fachhochschulen haben sich in Ergänzung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre als wertvolle Motoren zur Bewältigung des Strukturwandels für die Ansiedlung von neuen Unternehmen bewährt. Die knappe Zeit lässt es nicht zu, dass ich die Beispiele nenne, aber es ist so.
sicherlich noch einmal – schauen wir einmal nach Kaiserslautern mit der TU, mit der FH, mit Fraunhofer und mit Max Planck – ein weiterer Vorteil in der Argumentation für die Wissenschaft sein wird.
Diese Investition in Forschung und Wissenschaft herauszustellen und auf der anderen Seite den Wert und den Effekt der Investition in Infrastruktur in diesem Land kaputtzureden, passt in das Gesamtbild der GRÜNEN. Da würde ich Ihnen auch zu bedenken geben, vielleicht ändern Sie Ihre Position. Aber da ist wohl Hopfen und Malz verloren.
Wir sehen, es gibt vielfältige Probleme, die wir weiterhin beraten werden. Wir freuen uns auf weitere Beratungen im zuständigen Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur und sehen dem mit Interesse entgegen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4676 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.
Gemäß Absprache im Ältestenrat soll dieser Punkt ohne Aussprache behandelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Einwände dagegen? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.
Drucksache 4/12720, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien