Roland Schmid

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufforderung der Republikaner, das Kirchenasyl zu beenden, klingt ja relativ zahm, wenn man das im Antrag so liest. Aber da muss man doch vielleicht einmal irgendwo die Frage stellen, wie sie sich das eigentlich vorstellen. Gemeint ist doch wohl, dass unmittelbarer staatlicher Zwang angewandt werden soll, dass sozusagen die Aufforderung der Republikaner an den Staat ergeht: Stürmt mal die Kirchen, und holt die Leute raus!
Sonst müssten Sie mir mal erklären, wie Sie das Kirchenasyl beenden wollen.
Sie reden hier von unmittelbaren Zwangsmaßnahmen, die Sie anwenden wollen.
Ich bin sicher, dass auf dieser Seite hier im Haus Gott sei Dank niemand ernsthaft in Erwägung zieht, so vorzugehen.
Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in diesem Land ist gut, und das soll auch so bleiben. Ich glaube nicht, dass das Miteinander von Staat und Kirchen, die in diesem Land auch eine ganz wichtige Aufgabe gut erfüllen, dadurch ernsthaft beeinträchtigt wird, dass engagierte Christen ihr Gewissen über staatliches Recht stellen, und das nur in wenigen Fällen.
Es darf aber auch kein Zweifel daran aufkommen – das ist die andere Seite, die man durchaus auch erwähnen muss –, dass es im funktionierenden Rechtsstaat natürlich keinen Raum für ein außerhalb der Rechtsordnung angesiedeltes Kirchenasyl gibt.
Sie sagen es immer ein bisschen anders und ein bisschen schärfer: In die Kirchen hineinspringen und die Leute rausholen. Das sagen Sie. Das sehen wir wirklich ganz anders.
Im Übrigen sind die Kirchen ja selbst der Auffassung, dass es kein Recht auf Kirchenasyl gibt. Die katholische Kirche hat im Jahr 1983 das damals noch im Codex Juris Canonici geltende Kirchenasyl herausgestrichen, weil sie erkannt hatte, dass es für dieses Kirchenasyl einen Hintergrund gibt. Es gab eine Zeit, in der das Kirchenasyl eine hohe Bedeutung hatte. Da gab es Lynchjustiz, da wollte man vor Rache schützen, wollte man bei unzumutbaren Rechtsverfahren, wo es nicht wie heute einen Rechtsweg gab, schützen und musste das auch tun. Damals gab es noch Verstümmelungen, Leibesstrafen, Todesstrafe. Diese Zeiten – das kann wohl niemand bestreiten – haben sich geändert, und zwischenzeitlich hat sich da sehr viel getan.
Wir haben heute nicht nur eine funktionierende Rechtsordnung, sondern wir haben auch ein staatliches Asylrecht, das seinesgleichen in der Welt sucht.
Innerhalb der für alle geltenden Gesetze ist eben nur dieses staatliche Asylrecht verfassungsmäßig verankert und maßgebend. Deshalb ist Asyl keine Angelegenheit der Kirchen.
Unsere Verfassung achtet aber auch – und das ist mehrfach in der Verfassung niedergelegt –, dass es in diesem Land in hohem Maß Glaubens- und Gewissensentscheidungen gibt. Wenn sich nun Christen auf ihr Gewissen berufen und Kirchenasyl gewähren, kann das der Staat zwar nicht akzeptieren – denn Unrecht bleibt Unrecht –, aber wir können diese persönliche Haltung achten und müssen nicht gleich mit staatlichem Zwang antworten und Gewalt anwenden.
Im Übrigen tun sie natürlich etwas; sie wollen ja Zeit gewinnen, mit den staatlichen Behörden reden. Sie versuchen, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, und sie tun das, was zumindest manche Kollegen im Petitionsverfahren auch tun: Sie spielen auf Zeit. Ich denke, solche Überlegungen muss man durchaus mit einbeziehen.
Deshalb: Die Innenverwaltung geht den richtigen Weg. Sie versucht, in jedem einzelnen dieser Fälle zu einer Lösung zu kommen. Sie versucht, die Spielräume, die das Recht gibt, für das Gespräch anzubieten und zu konkreten Lösungen zu kommen und danach die rechtsstaatlich zustande gekommene Entscheidung zu vollziehen.
Deshalb meine Bitte: Lassen Sie die Kirche im Dorf, und stellen Sie nicht solche Forderungen auf, die einfach nicht in die Landschaft passen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle im Saal wissen, dass in einer pluralen Gesellschaft natürlich die Interessen und die Ziele sehr unterschiedlich und nicht immer deckungsgleich sind. Deshalb ist es die eigentliche Aufgabe der Politik, diese Interessen zu bewerten, einen Ausgleich vorzunehmen und zu versuchen, zu tragfähigen Lösungen zu kommen.
Wenn man heute bei diesem Thema gehört hat, was Herr Kollege Deuschle gesagt hat, dann hat man erkannt, dass das nicht immer sehr einfach ist und dass man versuchen sollte, das Thema wirklich in Ruhe anzugehen. Insoweit gebe ich der FDP/DVP Recht: Man sollte versuchen, diese Dinge an der Sache orientiert zu besprechen.
Was ist Tatsache? Tatsache ist, dass die Wirtschaft zu Recht wünscht, möglichst in ausreichendem Maße gut qualifizierte Arbeitskräfte zu haben, und sich dabei natürlich auch auf diejenigen stützt, die schon hier arbeiten, auch wenn diese kein Bleiberecht haben. Sie sind im Betrieb vorhanden, sie sind da, sie arbeiten gut, und deshalb ist es verständlich, wenn der Wunsch geäußert wird, diese im Betrieb zu halten.
Die Bevölkerung erwartet, dass die Politik in der Lage ist, die Zuwanderung unter Beachtung der Integrationsfähigkeit und der Integrationsbereitschaft zu begrenzen, und dass wir hier zu einer Lösung kommen. Aber anstatt gemeinsam zu solchen Lösungen zu kommen, stürzt man sich auf Ausnahmeregelungen. Wir regeln durch eine Ausnahme, die Greencard, den Mangel im Bereich der Computerspezialisten. Wir reden jetzt über Ausnahmeregelungen für die Gastronomie und für die Gärtnereibetriebe. Ich halte es für einen falschen Ansatz, so vorzugehen. Wenn wir eine Reihe von Ausnahmeregelungen zulassen, haben wir das Problem nicht dauerhaft und endgültig gelöst.
Wenn man den berechtigten Interessen sowohl der Wirtschaft als auch der Bevölkerung gerecht werden will, muss man darangehen, die Defizite in der Ausbildung zu beseitigen. Dann müssen wir darangehen, Arbeitsuchende zu qualifizieren, sie sozusagen auch betriebstauglich zu machen. Wir müssen uns um das Thema der Aus- und Fortbildung kümmern. Wir müssen aber auch den Mut haben, darüber nachzudenken, ob die Zumutbarkeitsregelungen bei der Arbeitssuche noch richtig sind.
Wir dürfen uns auch nicht davor scheuen, darüber nachzudenken, ob die Arbeitsaufenthalteverordnung das Problem löst, das sich in den Betrieben stellt. Ich glaube, diese Themen müssen wir angehen.
Wir sollten in der Zuwanderungsfrage davon loskommen, der tatsächlichen Entwicklung hinterherzurennen, wir sollten rechtzeitig gesetzgeberisch reagieren.
Da ist die Position der CDU eindeutig und klar. Ich wiederhole sie auch gerne für Sie. Wir haben sie an dieser Stelle schon oft dargestellt. Wir wollen die Zuwanderung begrenzen. Wir wollen sie steuern, und zwar in einem geordneten Verfahren und nach klaren Kriterien. Dabei darf durchaus auch das Interesse des Landes eine Rolle spielen. Wir wollen auf jeden Fall nicht nach dem Motto verfahren: Jetzt schaffen wir für den ersten Versuch durch ein Einwanderungs- oder Zuwanderungsgesetz die Möglichkeit, ins Land zu kommen. Für den zweiten Versuch, wenn man zuvor nicht hineinkommt, machen wir ein Asylverfahren. Für den dritten Versuch, wenn dies nichts fruchtet,
machen wir das Rechtsverfahren. Vierter Versuch: Wenn ich rechtlich nicht durchkomme,
dann nehme ich den Rettungsanker und sage: „Ich darf nicht abgeschoben werden.“
Ich denke, dies ist keine Lösung. So kommen wir nicht dazu, die Zukunft ordentlich zu regeln.
Genau deshalb darf aber auch eine Diskussion über das geltende Asylrecht nicht tabu sein.
Wer Zuwanderung begrenzen will, der muss sich auch noch einmal Gedanken über das Asylrecht machen. Er kommt um dieses Thema nicht herum.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Formulierung zitieren, die ich sehr gut finde:
Ungeregelt stattfindende Zuwanderung soll zukünftig orientiert an Bedarf und Integrationsbereitschaft der Gesellschaft gesteuert werden.
Diese Aussage stammt nicht aus einem CDU-Programm, sondern ist eine öffentlich gemachte Meinung einer SPDFDP-Regierung – Rheinland-Pfalz, März 1997.
Dem stimmen wir zu. Dazu laden wir ein: Machen wir das doch gemeinsam genau so, wie es diese Formulierung sagt.
Herr Kollege Deuschle, Sie sollten Ihre Fraktion nicht wichtiger nehmen, als sie ist. Mit Ihnen lohnt sich die Auseinandersetzung auch überhaupt nicht. Sie sind weder lernfähig,
noch nehmen Sie Tatsachen zur Kenntnis.
Sie sind ideologisch verbohrt, und deshalb wollen wir uns eigentlich mit Ihnen überhaupt nicht auseinander setzen.
Die Arroganz sitzt auf Ihrer Seite und auf sonst keiner. Ich sage Ihnen: Wer Ihren Fraktionsvorsitzenden in den letzten Monaten hier beobachtet hat, der weiß, dass die Arroganz auf Ihrer Seite sitzt und nirgendwo anders. Da haben wir schon genügend erlebt.
Von Ihnen habe ich nichts anderes erwartet. Deshalb nehme ich es auch nicht so krumm. Jeder macht es halt so, wie er es kann, und Sie machen es so, wie Sie es können. Und so, wie wir es können, machen wir es.
Ich möchte zu drei Punkten kurz eine Bemerkung machen: Zuwanderung ist ein Thema. Das wird auch im Wahlkampf ein Thema sein. Nachdem hier heute so viel Konsens festgestellt wurde, ist mir überhaupt nicht bange, über dieses Thema auch im Wahlkampf zu diskutieren. Da braucht man keine Angst zu haben.
Man braucht die Debatte auch überhaupt nicht zu verweigern. Das interessiert die Leute. Die Leute wollen Orientierung haben. Sie wollen wissen, für was die Parteien stehen.
Sie wollen auch ihre Wahlentscheidung treffen. Deshalb brauchen wir uns dieser Debatte nicht zu verweigern. Wir werden sie führen, und zwar werden wir versuchen, sie so zu führen, wie wir das auch heute hier im Parlament getan haben.
Eine Bemerkung noch zur FDP/DVP: Ich finde eines nicht richtig und möchte Sie bitten, mir das nachzusehen, wenn ich das jetzt sage: Man kann nicht öffentlich sagen, man warne davor, das Thema hochzuziehen, und dies auch noch in einer Pressekonferenz sagen, in der man gerade dies zum Thema macht. Ich finde, man kann nicht sagen: „Wir machen das zum Thema, und die anderen dürfen nicht darüber reden. Wir warnen sie davor, das Thema hochzuziehen.“ Das verträgt sich nicht. Da bitte ich auch um etwas mehr Ehrlichkeit im Umgang mit uns.
Wer selbst etwas zum Thema macht, der muss es auch ertragen, wenn andere darüber reden.
Eine zweite Bemerkung zum Thema Einwanderungsgesetz. Nicht mehr strittig ist ja wohl die Frage, dass wir ein Einwanderungsgesetz haben wollen. Aber es muss doch auch die Frage berechtigt sein, wie dieses Gesetz denn aussehen soll.
Ich habe den Zuruf schon gehört, aber er darf sie gern noch einmal stellen.
Ich kann Ihnen erklären, dass wir mit 9 bis 10 % Arbeitslosigkeit noch weit weg sind von einer Vollbeschäftigung.
Das ist das Erste, was ich Ihnen erklären kann.
Das Zweite ist: Ich habe vorhin in meinem ersten Beitrag durchaus ausgeführt, dass ich die Probleme der betroffenen Betriebe kenne, dass ich sie auch verstehe, dass ich aber auch der Meinung bin, dass man – darauf gehe ich im dritten Punkt noch kurz ein – das Bleiberecht nicht so lösen kann, wie Sie das wollen. Das habe ich eingangs sehr deutlich gemacht und auch sehr ausführlich angesprochen.
Zum Thema Einwanderungsgesetz: Ich denke, die Frage ist schon – man muss sie stellen –: Wie soll es denn aussehen? Soll es ein zusätzliches Instrument zu dem sein, was wir schon haben? Über das Thema Begrenzung hat außer dem Innenminister und mir hier niemand gesprochen.
Man muss dann auch die Frage beantworten: Soll ein Zuwanderungsgesetz auch die Problematik einer Begrenzung ansprechen oder nicht?
Ich sage nochmals an die Adresse der FDP/DVP: Ich denke, man darf keine Frage ausklammern. Man kann sich
nicht hier hinstellen und sagen, Herr Kluck: „Jetzt klammern wir die Frage Asyl einmal aus.“ Das kann man nicht, wenn man über das Thema Einwanderung redet. Deshalb muss man auch sagen, wenn man über das Thema Zuwanderung spricht, wer denn dann kommen soll und wer nicht. Hier ist eine Antwort erforderlich. Da kann man nicht sagen: „Das klammern wir aus.“
Dritte Bemerkung: zum Bleiberecht. Ich bin auch der Auffassung: Wenn die Bundesländer gemeinschaftlich Vereinbarungen getroffen haben – auch Bundesländer mit Regierungen, in denen die FDP beteiligt ist –, dann sollte man sich an diese Vereinbarungen auch halten. Dann sollte man diese auch durchsetzen.
Dann stellt sich noch die letzte Frage, nämlich die Frage der Gerechtigkeit.
Vielleicht darf ich den nächsten Satz noch sagen; dann darf er sie gern stellen.
Bei dem Bleiberecht stellt sich schon auch irgendwo die Frage der Gerechtigkeit. Wir haben ja Tausende zurückgeführt. Nur wenige sind noch da. Wenn das Ergebnis unserer Politik jetzt sein soll, dass die wenigen, die am längsten durchgehalten haben und jetzt noch da sind, nun bleiben dürfen,
nachdem alle anderen zurückmussten, dann halte ich das nicht für gerecht. Dann habe ich ein Problem mit der Gerechtigkeit. Deshalb, denke ich, kann man so nicht verfahren.
Er wollte eine Frage stellen. Ich warte einfach.
Dazu kann ich Ihnen zwei Bemerkungen machen. Erstens bin ich gern bereit, mit Ihnen gemeinsam in solche Betriebe zu gehen und das vor Ort zu erläutern.
Zweitens bin ich im Petitionsausschuss und befasse mich dort in jeder Sitzung mit solchen Problemfällen. Ich war
auch schon selbst vor Ort. Da brauche ich von Ihnen nichts zu lernen. Da weiß ich selbst schon genug.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind hier in diesem Haus selten einmütig,
aber relativ einmütig haben wir in der Vergangenheit immer gesagt, dass die Harmonisierung des EU-Rechts im Bereich des Asyls, der Zuwanderung und der Integration von uns allen als wichtiges Ziel angesehen wird. Wir haben damit auch irgendwie die Hoffnung verbunden, dass mit gemeinsamen Regelungen eine bessere Lastenverteilung erreicht werden kann, dass aber auch das Problem, im eigenen Land zu gemeinsamen Positionen in der Ausländerpolitik zu kommen, vielleicht über die Schiene EU gelöst werden kann.
Eines ist also nach meiner Auffassung zumindest gelungen. Anders als der Kollege Schlierer habe ich den Eindruck, dass die Richtlinie, die hier vorgelegt wurde, einhellig abgelehnt wird. Das ist ja auch eine Art der Harmonisierung. Wenn das das Ergebnis sein sollte, bin ich eigentlich da sehr zufrieden.
Warum lehnen wir die Richtlinie ab? Weil wir glauben, dass dieser Vorschlag nicht zur Lösung der Probleme beiträgt, sondern neue Probleme schafft. Was haben wir zu kritisieren? Einmal ist das Ziel, das die Verwaltung der EU hier formuliert hat, nämlich eine gerechte Behandlung der Drittstaatenangehörigen zu erreichen und – es sind ja zwei Punkte – die Familienzusammenführung als Mittel der Integration zu verwenden, im Grundsatz in Ordnung. Das sind ja eigentlich Ziele, die man haben kann und die auch nicht schlecht sind. Nur das Ergebnis, das konkret in der Formulierung und in den späteren Auswirkungen vorgelegt wird, ist etwas, was wir ablehnen. Es führt nämlich zu einer anderen Art von Zuwanderung, einer Art, die wir nicht wollen, die wir uns nicht vorstellen und die wir aktuell auch ganz anders diskutieren. Wir reden heute eigentlich unter dem Begriff Zuwanderung darüber, ob wir Interessen des eigenen Landes hineinformulieren und Regelungen schaffen können, die dem Land dienen. Das, was die EU jetzt vorlegt, ist genau das Gegenteil.
Diese Richtlinie bedeutet eine erhebliche und nicht zu vertretende Nachzugsregelung, die auf einem Familienbegriff basiert, der äußerst weitgehend ist und in vielen Punkten nicht unseren Wertvorstellungen entspricht. Stichworte wurden ja bereits genannt. Der Nachzug nicht verheirateter Lebenspartner ist ein Punkt, den wir nicht akzeptieren. Die Abkehr von der Kernfamilie, die Ausdehnung auf die Verwandtschaft, bei der man ja gar nicht weiß, wo sie aufhört, sind auch etwas, was wir ablehnen.
Die Berücksichtigung von in Drittstaaten geschlossenen Mehrehen in bestimmten Fällen ist etwas, was wir nicht wollen. Der Ansatz, Eltern unbegleiteter Minderjähriger, die ins Land kommen, eine Nachzugsmöglichkeit zu geben, ist auch etwas, was wir nicht wollen. Insgesamt spiegelt sich die Haltung der CDU in dieser Richtlinie nicht wider.
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist der Maßstab des einjährigen rechtmäßigen Aufenthalts. Das ist einfach ein zu kurzer Zeitraum. In einem Jahr hat man noch keine Wurzeln geschlagen. Dieser Zeitraum ist nicht ausreichend für die Verwurzelung in einem Land, um solch weit reichende Folgen auszulösen.
Diese Richtlinie konterkariert alle Bemühungen, den Zuzug zu begrenzen. Sie dient nicht der Integration der hier lebenden Menschen, sondern schafft insgesamt neue Probleme. Sie überfordert die Aufnahmefähigkeit der europäischen Länder und schafft auch weitere Belastungen für öffentliche Kassen. Deshalb darf sie auch nicht verbindliches Recht werden. Gerecht behandeln heißt nicht gleichstellen. Wenn man „gleichstellen“ unter „gerecht behandeln“ verstehen wollte, dann könnte man gleich Pässe austeilen. Das wäre genau das Gleiche. Dann bräuchten wir keine Differenzierung mehr zu machen. Den Integrationsprozess zu beschleunigen, die Voraussetzungen zu schaffen und am Ziel die Einbürgerung zu haben und dann die Familienzusammenführung an den Endpunkt zu setzen, wäre der richtige Weg und nicht zuerst die Zusammenführung, dann die Integration und dann die Einbürgerung.
Ich denke, wir sollten zuerst die gestellten Aufgaben lösen, und wir sollten nichts Neues anfangen, bevor wir das, was wir hier immer diskutieren, die Integration, erreicht haben.
Den Positionen des Städtetags müsste man eigentlich nichts hinzufügen. Da wird gesagt: Die Folge der Richtlinie wäre eine deutliche Erweiterung des Rechtsanspruchs auf Familiennachzug ohne Rücksicht auf die Aufnahmefähigkeit der Kommunen. Das sagt eigentlich alles. Deshalb nehme ich es als sehr positives Zeichen, dass die Bundesregierung wie auch die Landesregierung sich über den Bundesrat zu diesem Richtlinienvorschlag sehr ablehnend geäußert haben. Wir unterstützen sowohl die Landesregierung als auch die Bundesregierung in dem Bemühen, diesen Vorschlag zu stoppen.
In diesem Zusammenhang sollten wir im Hinblick auf die Reform des EU-Rechts möglicherweise etwas sorgfältiger überlegen, welche Strukturen und Elemente es ermöglichen, bei so elementaren politischen Punkten die grundlegenden Interessen der eigenen Heimatländer zu wahren.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich nach dem Verursacherprinzip zuerst mit Herrn Walter beschäftigen, der vorhin gesagt hat, wir würden die Schlachten der Vergangenheit schlagen.
Ich denke, Herr Kollege Walter, wir sind einfach den Realitäten und auch der Bevölkerung näher als Sie mit Ihrer Partei. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, denn das, was Sie in den letzten Monaten vollführen, ist Folgendes: Sie wollen die alten Probleme, die wir noch nicht gelöst haben, neu schaffen. Da machen wir nicht mit. Wir haben doch erst vor wenigen Monaten die Debatte, in der es um Integration ging, hier geführt, und die Lösungen sind doch noch gar nicht gefunden. Und da wollen Sie heute schon so weit gehen und neue Probleme schaffen.
Im Übrigen ist die CDU in sehr guter Gesellschaft.
Der Kollege Haasis hat es ja schon gesagt. Es war doch Ihr Bundesinnenminister, der gesagt hat, dass die Zuwanderung begrenzt werden muss. Mit ihm müssen Sie sich einmal auseinander setzen. Ich denke, Sie haben mehr Bedarf, mit ihm zu reden als mit uns.
Das Ganze hat ja irgendwo auch eine problematische Seite.
Wir haben ja Flüchtlinge aufgenommen mit dem Gedanken, eine zeitlich begrenzte humanitäre Hilfe zu leisten. Darunter verstehe ich: Wir nehmen die Leute auf, und
wenn sich die Situation geändert hat, führen wir sie wieder zurück. Das ist das, was wir tun sollten. Aber was Sie machen, ist doch irgendwo ein Problem. Das müssten Sie doch einmal erkennen. Wenn Sie heute die Rückführung nicht mehr als Ziel ansehen, ist das auch eine Einladung. Wie wollen Sie sich denn in vergleichbaren Situationen verhalten, wenn es wieder einmal zu einer solchen Kriegssituation kommt?
Irgendwann wird die wieder kommen. Wie wollen Sie sich dann verhalten? Wenn wir jetzt keinen Schlussstrich ziehen, dann ist das für die Zukunft eine Einladung an alle Leute.
Deshalb eignet sich diese Debatte auch nicht für, wie vorhin gesagt worden ist, ein Grundsatzausnahmeprinzip.
Es ist auch bedauerlich, dass mit der zunehmenden Zahl der Briefe gesagt wird: Jetzt stellen wir den Handwerkernotstand fest und wollen einen Abschiebestopp. Das ist das falsche Signal.
Sie müssen sich ja auch einmal damit auseinander setzen. Vorhin wurde von Gleichbehandlung geredet. Dann muss man sich auch einmal mit Folgendem beschäftigen: Es haben auch schon viele Betriebe hier in diesem Land ihre Mitarbeiter verloren, nämlich die Personen, die zurückgeführt worden sind. Was wollen Sie denn diesen Betrieben erzählen? Ich weiß auch nicht, ob wirklich viele dieser Betriebe ihre Tätigkeit haben einstellen müssen. Ich habe noch nichts davon gehört, dass einer der Betriebe, die solche Mitarbeiter verloren haben, nicht mehr tätig ist.
Wenn man über Gleichbehandlung redet, stellt sich auch folgendes Problem: Wie wollen Sie mit jenen Menschen umgehen, die schon zurückgekehrt sind? Man kann doch nicht sagen: Die einen sind zwar zurückgegangen, aber jetzt bieten wir eine andere Lösung an. Dafür habe ich kein Verständnis.
Ich denke, wir müssen versuchen, eine Lösung hinzubekommen. Das heißt, wir müssen uns mit den 4 Millionen Arbeitslosen auseinander setzen.
Wir müssen die Strukturprobleme der Arbeitslosigkeit lösen. Dazu gehören die Themen Qualifizierung, Arbeitsbereitschaft, Zumutbarkeitskriterien. Mit denen sollten Sie sich einmal auseinander setzen. Dazu sind Sie nicht in der Lage.
Selbstverständlich.
Sie verstehen mich falsch.
Sie verstehen mich dann richtig, wenn Sie das, was ich gesagt habe, als vernünftig ansehen und nachvollzogen haben.
Ich finde es wirklich ganz wichtig, dass wir uns mit den genannten Themen beschäftigen. Das ist nämlich das, was die Betriebe an den bosnischen Arbeitern gut finden. Sie finden gut, dass eine hohe Arbeitsbereitschaft besteht. Sie finden gut, dass sich die Leute haben anlernen und ausbilden lassen in den Berufen, in denen sie tätig sind, und dass sie die Arbeit, die sie ausführen, auch für zumutbar erachten. Es ist auch die Aufgabe der Bundesregierung, sich hiermit auseinander zu setzen und dafür zu sorgen, dass wir für die eigenen Arbeitslosen bei diesen Themen zu einer Lösung kommen.
Die zweite Aufgabe haben wir schon angesprochen: Wir müssen das Problem der Zuwanderung wirklich lösen, und zwar so, wie wir es gestern hier ausgeführt haben.
Es gibt einen dritten Bereich, mit dem ich mir Lösungen vorstellen könnte. Die Arbeitsaufenthalteverordnung ist betonhart und lässt null Spielraum.
Wissen Sie, ich befasse mich hier seit langem mit Petitionsangelegenheiten. Ich habe mich schon oft mit der Arbeitsaufenthalteverordnung auseinander gesetzt und schon viel mit der Arbeitsverwaltung diskutiert.
Sie kommen in keiner einzigen Frage zu einer Lösung. Hier ist ein großes Aufgabenfeld. Dem könnten Sie sich einmal widmen.
Dann haben wir die Flexibilität, die wir wollen, und dann kommen wir auch zu vernünftigen Lösungen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen, über eine Bundesratsinitiative zu einer Änderung des bundesdeutschen Asylrechts und zu einer europäischen Harmonisierung zu kommen, wollen wir noch immer nicht unterstützen. Es führt in der Sache auch nicht weiter.
Bereits bei der Behandlung des nahezu wortgleichen Antrags vom August 1998 haben wir das ausführlich begründet, und die Wiederholung der Fragestellung führt zu keiner inhaltlich anderen Beurteilung.
Wer wie Sie vorhin, Herr Dr. Schlierer, von einem Armutszeugnis in der Asylpolitik redet, der muss sich die konkreten Erfolge der letzten Jahre vorhalten lassen. Ein Blick zurück macht deutlich, dass sich seit 1992/93 durchaus einiges getan hat. Damals hatten wir stark ansteigende Zugangszahlen, geringe Anerkennungsquoten, lange Verfahrenszeiten, große Unterbringungsprobleme und vor allem ungeheure Akzeptanzschwierigkeiten in der Bevölkerung. Mit den von einer notwendigen Mehrheit getragenen Entscheidungen und vielen Begleitmaßnahmen insbesondere in Baden-Württemberg, beispielsweise einer anderen Unterbringungskonzeption und der Umstellung der Versorgung, haben wir seit 1993 das Problem zwar nicht hundertprozentig gelöst, aber viel erreichen können. Wir konnten die Zugangszahlen deutlich senken, der unberechtigte Aufenthalt wird immer häufiger beendet, und die Verfahren werden kürzer. Ich denke, das sollten auch die Herren auf der rechten Seite endlich einmal zur Kenntnis nehmen.
Natürlich haben wir unser Ziel einer gerechten Lastenverteilung in Europa noch nicht erreicht, aber wir haben uns auf den Weg gemacht. Die Dinge sind in Gang gekommen. Bereits in der Debatte vom 15. Oktober 1998 hat die CDU darauf hingewiesen, dass eine Harmonisierung des Asylrechts in Europa vor allem Zeit braucht. Ich wiederhole das heute gerne: Wer eine europäische Harmonisierung des Asylrechts fordert, muss den Verhandlungspartnern auch die Chance geben, die notwendigen Vorbereitungen und Gespräche in Ruhe zu führen.
Wir wissen, dass die europäischen Mühlen langsam mahlen. Es ist ja schon schwierig, hier im Hause alle unter einen Hut zu bringen. Da können Sie nicht erwarten, dass wir 15 europäische Staaten innerhalb von sechs Monaten unter einen Hut bekommen und eine gemeinsame Lösung erreichen. Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen: Schon mit dem Amsterdamer Vertrag ist die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Gemeinschaft auch zur Gemeinschaftsaufgabe geworden. Der vorgesehene Gang der Verhandlungen ist seit Ihrer letzten Anfrage festgelegt worden, und innerhalb der nächsten Jahre werden die notwendigen gemeinsamen Regeln festgezurrt werden.
Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur eigentlichen Forderung der Antragsteller, nämlich zur Grundgesetzände
rung, sagen. Eine Grundgesetzänderung ist sicher nicht über Anträge hier im Landtag oder über Bundesratsinitiativen zu erreichen, auch nicht über markige Bekenntnisse, zumal ich bei den Antragstellern in dieser Frage schon ein Glaubwürdigkeitsproblem habe, wenn sie in ihrem Antrag ausführen, nach ihrer Auffassung sollten politisch Verfolgte weiterhin Asyl erhalten. Da muss ich klar sagen: Gerade Ihnen glaube ich davon kein Wort.
Kein Wort glaube ich Ihnen, wenn Sie das sagen.
Herr Dr. Schlierer, vor diesem Hintergrund reden gerade Sie von unehrlicher Politik. Das ist unglaublich. Ein besseres Beispiel für unehrliche Politik als auf Ihrer Seite gibt es in diesem Hause nicht. Das will ich einmal in aller Deutlichkeit sagen.
Es ist schon erstaunlich, was Sie heute hier träumen. Sie träumen von Mehrheiten, von 20 %. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen. Ich weiß nicht, mit welchen Leuten Sie reden. Ich glaube, da sind Sie ein bisschen neben der Kappe. So weit wird es nicht kommen. Wir werden mit dafür sorgen, dass es so weit in diesem Land nicht kommt.
Auch Sie sind doch Jurist und sollten daher wissen, dass für eine Grundgesetzänderung vor allem eine breite Mehrheit im Bundestag und eine breite Mehrheit mit Problembewusstsein benötigt wird.
Herr Dr. Schlierer, Sie haben schon viel Käse erzählt. Ich erinnere mich noch an meinen ersten Auftritt hier im Haus. Da war Ihr erster Satz, ich sei ein Hinterbänkler.
Sie müssen einmal Statistiken lesen und nicht immer nur daherreden.
Wer das schon nach dessen erster Rede zu einem Kollegen sagt, wenn die Arbeit noch gar nicht richtig begonnen hat, weiß vielleicht nicht, wovon er redet, und will andere Leute nur in eine Richtung drängen, in die sie nicht hingehören. Das muss ich mir eigentlich von Ihnen nicht sagen lassen.
Ich will auf den Kern kommen: Wer eine Grundgesetzänderung will, muss wissen, dass wir hierfür eine breite Mehrheit im Bundestag brauchen, die ein entsprechendes Problembewusstsein entwickelt und den Willen zu einer sachgerechten Lösung hat.
Schauen wir uns doch einmal die Wirklichkeit an: Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Stiegler, sagte am 15. März: „Wir brauchen kein neues Einwanderungsrecht und auch keine Änderung des Asylrechts.“ Am 14. März sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Özdemir:
Die Grünen sind unter keinen Umständen dazu bereit, den verbliebenen Teil des individuell einklagbaren Grundrechts auf Asyl zur Disposition zu stellen.
Meine Damen und Herren, die Verhältnisse sind damit doch klar. Wir brauchen keine Bundesratsinitiative, sondern wir brauchen neue Mehrheiten in Berlin. Dann können wir die Dinge ändern.
Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wissen: Die CDU hat eine klare Haltung, ohne sich der aktuellen Debatte über ausländische Arbeitskräfte zu verschließen. Mit uns kann man über eine Zuwanderung im Interesse des Landes reden, wenn man auch dazu bereit ist, dies mit einer Änderung der nach wie vor unzureichenden geltenden Asylregelung in einen Zusammenhang zu stellen.
Wenn wir uns viele ernste Probleme in der Zukunft ersparen wollen, dürfen wir die noch immer zu hohe aktuelle Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge nicht mit weiteren Zuwanderern zu einer neuen, höheren Summe aufaddieren, um zehn Jahre später die dadurch entstandenen Probleme wieder lösen zu wollen.
Wir brauchen deshalb eine Gesamtlösung, die die Interessen der Wirtschaft, die Interessen der Bevölkerung und die der wirklich politisch Verfolgten miteinander verknüpft. Mit diesem Ziel beteiligt sich die CDU-Fraktion an der Diskussion um eine sachgerechte Lösung, die dann auch von der Bevölkerung mit getragen werden kann.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Regierungsbildung in Österreich war langwierig. Sie war schwierig. Ein anderes Ergebnis wäre möglich gewesen, wenn sich die SPÖ etwas mehr von ihrem gewerkschaftlichen Flügel gelöst hätte.
Uns wäre es natürlich sehr viel lieber gewesen, die neue österreichische Regierung würde allein von der ÖVP ohne die FPÖ getragen.
Es ist doch so: Die Regierungsbildung in Österreich verdient Aufmerksamkeit, aber weder von links noch von rechts Aufgeregtheit.
Es ist auch, meine Damen und Herren, bemerkenswert, dass sich niemand darüber aufgeregt hat, dass sich Kommunisten und Exkommunisten in zahlreichen Regierungen in Europa tummeln,
und dass sich niemand aufgeregt hat, als die Türkei – auch auf Betreiben von Außenminister Fischer –, wo eine rechtsextreme Partei mitregiert, als Beitrittskandidat der EU aufgenommen wurde.
Niemand hat sich darüber mokiert, dass in Deutschland selbst die PDS hoffähig gemacht wurde und in einer Landesregierung mitwirkt. Niemand hat sich darüber mokiert, dass Jörg Haider in Österreich bereits in Verantwortung steht.
Keiner ist aufgetreten, der gesagt hat – –
Ich sage es Ihnen gleich; Sie müssen sich noch ein bisschen gedulden und zuhören.
Im Übrigen ist bemerkenswert, meine Damen und Herren,
wie sich die Koalition in Österreich verhält.
Ich denke, man sollte auch verfolgen, was dort geäußert wird. Dort wurde – ich darf zitieren – erklärt:
Die Bundesregierung
in Österreich –
arbeitet für ein Österreich, in dem Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus keinen Platz finden.... Sie sind für volle Beachtung der Rechte und Grundfreiheiten von Menschen jeglicher Nationalität, gleichgültig, aus welchem Grund sich diese in Österreich aufhalten.
Sie unterstützen die Charta der europäischen politischen Parteien für eine nicht rassistische Gesellschaft und verpflichten sich, auf die vorbildliche Verwirklichung der in dieser enthaltenen Grundsätze in Österreich hinzuwirken.
Meine Damen und Herren, dies verdient unsere Aufmerksamkeit, sorgfältige Beobachtung und Bewertung.
Wir müssen wissen und verfolgen, ob diesen Worten auch Taten folgen, ob sich die überzeugten Europäer der ÖVP in dieser Regierung durchsetzen können
und ob die FPÖ in der Verantwortung in der Regierung merkt, dass mit markigen Sprüchen allein Politik nicht gemacht werden kann,
sondern dass wirklich etwas anderes folgen muss.
Wir wissen natürlich auch: Haider hat in der Vergangenheit schon sehr viel Unsinn geredet.
Er hat sehr viel Unsinn und Blödsinn geredet.
Erst dann, wenn dies in Österreich Politik werden sollte, ist der Zeitpunkt gekommen, meine Damen und Herren,
auf der Grundlage der europäischen Verträge und Regelungen zu Konsequenzen zu kommen.
Es ist falsch, Österreich heute in die Isolation zu treiben. Man muss ja auch einmal die Reaktion bedenken. Wir wollen doch eine vernünftige europäische Politik. Wenn Österreich den Fehdehandschuh aufnimmt und nicht mehr mitmacht, ist doch in Europa fünf Jahre lang Lethargie angesagt.
Das können wir ja auch nicht wollen.
Das ist doch völlig falsch.
Wissen Sie, einigen Leuten gefällt es, sich gegenüber allen anderen als Zuchtmeister aufzuspielen.
Wir müssen doch auf die Ergebnisse schauen. Ich denke, das ist auch das für uns Wichtige.
Wir wollen Haider weder verteidigen noch schützen.
Im Gegenteil. – Reden Sie doch jetzt nicht immer so einen Papp daher. Wie kann ich acht Minuten reden, wenn ich fünf Minuten Redezeit habe und immer noch eine Minute habe? Rechnen war noch nie Ihre Stärke.
Es geht im Gegenteil darum, Haider und seine Partei und auch rechtsextreme Strömungen im In- und Ausland zu verurteilen. Wir wollen uns aber selbst an das halten, was wir von anderen verlangen, nämlich an die Regelungen und die Vereinbarungen der EU. Wir wollen auf dem Fundament unserer gemeinsamen politischen Ziele und unserer Werte Europapolitik fortführen und vollenden. Das ist unser Auftrag, und nicht aufgeregt herumzurennen und falsche Dinge zu machen. Wir wollen ein gescheites Ergebnis auch noch in fünf Jahren haben.
Herr Kollege Krisch, darf ich davon ausgehen, dass Sie bei Ihren Ausführungen im Hinblick auf den Familienbegriff von deutschen und ausländischen Familien gesprochen haben? Das würde mich sehr interessieren, um in Zukunft Ihre Ausführungen, die Sie hier machen, vor demselben Hintergrund zu sehen.
Wir haushalten halt auch mit der Redezeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ausländerpolitik der CDU ist geprägt durch die Integration der bleibeberechtigten Ausländer und die konsequente Rückführung der nicht bleibeberechtigten Ausländer. Dazu gehört für uns nicht vorrangig, Herr Hackl, ständig neue Altfallregelungen zu schaffen. Das ist ja nicht die erste Altfallregelung, über die wir heute geredet haben, sondern das ist eine Folgealtfallregelung. Das ist für uns nicht vorrangig, wenn es darum geht, die Rückführung konsequent durchzuführen.
Im Übrigen – ich finde, das müssten Sie auch irgendwo konstatieren – haben Sie heute Morgen eine Unterlage bekommen, aber sie vielleicht noch nicht gelesen. Da ist minutiös aufgeschrieben, nach welchen Kriterien die Rückführung stattfinden soll oder eine Bleibemöglichkeit gegeben wird. Klare Festlegungen sollten Sie halt einmal lesen. Da gibt es unter anderem folgende Regelung: Derjenige soll bleiben können, der faktisch integriert ist, dessen Lebensunterhalt gesichert ist. Das heißt eben nicht, dass er nur die Aussicht hat, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, sondern dass sein Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit gesichert sein muss.
Das müssen Sie einfach einmal zur Kenntnis nehmen. Daran hält sich Baden-Württemberg. Der eine hält sich eben an die Regelungen, so, wie sie festgelegt sind, und der andere nimmt sie ein bisschen lockerer.
Baden-Württemberg nimmt sie so, wie sie festgelegt sind, und die anderen Bundesländer nehmen das etwas lockerer.
Doch, so ist es. – Im Übrigen lassen Sie mich jetzt einfach noch sagen: Ich finde, wir können in der Ausländerpolitik auch Erfolge verbuchen. Wir haben eine neue Un
terbringungskonzeption durchgeführt, haben die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte und das Sachleistungsprinzip eingeführt und haben damit die Politik der Anreizminderung erfolgreich durchgeführt.
Wir haben die Verwaltungsverfahren verbessert. Wir haben konsequent abgeschoben, also die Aufenthaltsbeendigung durchgeführt. Das Ergebnis – wenn Sie das einmal verfolgen – ist ein Ausgabenrückgang in zwei Jahren von 300 Millionen DM. Wenn man es im Vergleich zu 1994 nimmt, dann ist das ein Ausgabenrückgang von 909 Millionen DM. Das sind Zahlen, an denen Sie doch nicht einfach vorbeigehen können. Das sind glasklare Erfolge.
Das Zweite: Gekommen sind nach Baden-Württemberg 53 900 Bosnienflüchtlinge, 45 400 wurden zurückgeführt. 8 500 sind noch da, davon wollen 3 100 ein Weiterwanderungsverfahren machen. Das sind doch klare Erfolge. Hier haben wir eine erfolgreiche Politik gemacht, daran kann man nicht vorbei.
Wenn Sie jetzt noch die Zugangs- und die Abgangszahlen nehmen und dann feststellen müssen, dass wir bei den Asylbewerbern eine Nettoentlastung haben, dann ist auch das ein Erfolg. Sie sollten ab und zu auch einmal etwas zu den Erfolgen dieser Landesregierung sagen und nicht nur immer diese kleinen Ausschnitte nehmen, die Ihnen gefallen, bei denen Sie meinen, es sei nichts erreicht worden.
Eine letzte Bemerkung zur Landesverfassung. Herr Käs, ich finde, das Landesamt für Verfassungsschutz hat mit der Verfassung kein Problem. Sie haben ein Problem mit der Verfassung.
Ich weiß nicht, ob Sie mit der Verfassung umgehen können. Ich vermute, eher nein. Ich war dabei, als die Ausstellung „Demokratie ist verletzlich...“ im Landtag
Herr Käs, jetzt ganz ruhig bleiben – eröffnet wurde.
Da habe ich Ihre Kollegen beobachtet, wie sie ganz aufgeregt rumgesaust sind und sich überlegt haben: Wie können wir verhindern, dass das Blättle in die Glasvitrine hineinkommt? Sie können mit den demokratischen Spielregeln nicht umgehen, das ist Ihr Problem.
Weil Sie das nicht können, werden Sie beobachtet, und das werden Sie auch noch in Zukunft.